Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Bayern mit Herzinsuffizienz im Rahmen eines Vertrages der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Telemedizinisches Versorgungsprogramm für Versicherte der AOK Bayern mit der Indikation Herzinsuffizienz nach § 140a Abs. 4a SGB V
20-292”
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Bayern mit Herzinsuffizienz im Rahmen eines Vertrages der...”
Kurze Beschreibung
Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Bayern mit Herzinsuffizienz im Rahmen eines Vertrages der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Bayern mit Herzinsuffizienz im Rahmen eines Vertrages der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Bayern mit Herzinsuffizienz im Rahmen eines Vertrages der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V. Die Versorgung erfolgt in ganz Bayern.
Die Betreuung umfasst ein tägliches Telemonitoring von Zeichen und Beschwerden der Indikation Herzinsuffizienz. Dafür werden die Versicherten mit indikationsspezifischen telemedizinischen Geräten ausgestattet. Die erhobenen Werte werden regelmäßig und automatisch an den Auftragnehmer übermittelt und dort überprüft. Bei Auffälligkeiten wird ein Signal beim Auftragnehmer ausgelöst und der Versicherte durch den Auftragnehmer kontaktiert, um die Ursache für die Auffälligkeit zu ermitteln und wenn möglich zu beheben (insbesondere durch den Rat an den Versicherten, seinen behandelnden Arzt zu kontaktieren). Neben diesen anlassbezogenen Kontakten erfolgt in regelmäßigen Abständen die Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer beim Versicherten zur allgemeinen Betreuung im Programm sowie zum Zweck von indikations- und gesundheitsbezogenen Schulungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit kann auf Wunsch der AOK Bayern und mit Zustimmung des Vertragspartners um je ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens jedoch auf 6 Jahre.”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit kann auf Wunsch der AOK Bayern und mit Zustimmung des Vertragspartners um je ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens jedoch auf 6 Jahre.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Liegen Teilnahmeanträge von mehr als 3 geeigneten Bietern vor, werden die 3 Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl für Referenzprojekte entsprechend der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Liegen Teilnahmeanträge von mehr als 3 geeigneten Bietern vor, werden die 3 Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl für Referenzprojekte entsprechend der geforderten Mindestkriterien aufgefordert, ein Angebot abzugeben und erhalten eine Einladung zur Verhandlung.
Die Gesamtpunktzahl für Referenzprojekte wird anhand der Kriterien
a) Teilnehmerzahl aller Referenzprojekte addiert (Gewichtung 35 %),
b) Anzahl vergleichbarer geeigneter Referenzprojekte (Gewichtung 30 %),
c) durchschnittliche Projektlaufzeit (Gewichtung 25 %)
d) durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter in der telemedizinischen Betreuung (Gewichtung 10 %)
Ermittelt. Die Maximalpunktzahl entspricht der Anzahl der Teilnahmeanträge, die in die Wertung gelangt sind. Dabei erhält je Kriterium der Bieter mit dem höchsten Wert die höchste Punktzahl. Für die nachfolgenden Bieter wird je Kriterium entsprechend der Rangfolge ihres Wertes von der Höchstpunktzahl jeweils 1 Punkt abgezogen. Auf die vergebene Punktzahl wird jeweils die Gewichtung angewandt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Bieter haben eine ausgefüllte und mit dem Namen des Erklärenden versehene Einheitliche Europäische...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Bieter haben eine ausgefüllte und mit dem Namen des Erklärenden versehene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Europäischen Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Für die einheitliche europäische Eigenerklärung können die Bieter entweder ein von Hand ausgefülltes Dokument oder ein online ausgefülltes Formular (z.B. unter https://eee.evergabe-online.de/) einreichen. Der Abschnitt D in Teil II muss nicht ausgefüllt werden. In Teil IV ist es ausreichend, nur Abschnitt alpha auszufüllen. Teil V muss nicht ausgefüllt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Leitfaden zum Ausfüllen der EEE veröffentlicht, der unter https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf abgerufen werden kann.
Bei Bietergemeinschaften muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
2. Handelsregisterauszug/Gewerbezentralregisterauszug
Soweit vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Teilnahmefrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. Hinweis: Die Auftraggeberin fordert aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Bieter/die Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft an, der/die für den Zuschlag vorgesehen ist/sind. Nur wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, wird die Zuschlagserteilung erfolgen.
Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden.
3. Ausgefüllte und unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarung (Anlage 6 zu den Vergabeunterlagen)
Bei Bietergemeinschaften muss die Geheimhaltungsvereinbarung für jedes Mitglied eingereicht werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Nachweis einer angemessenen und gültigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung). Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine unterschriebene Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
“Angemessen für den Versicherungsfall sind eine Deckungssumme für Personenschäden von 3 000 000,00 EUR, für Sachschäden von 3 000 000,00 EUR und für...”
Angemessen für den Versicherungsfall sind eine Deckungssumme für Personenschäden von 3 000 000,00 EUR, für Sachschäden von 3 000 000,00 EUR und für Vermögensschäden inkl. Datenschutz von 300 000,00 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis ausreichender Erfahrung mit der Organisation, Administration und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis ausreichender Erfahrung mit der Organisation, Administration und Durchführung nach Art und Größe vergleichbarer Referenzprojekte für gesetzlich Krankenversicherte durch Nennung von mindestens einem vergleichbaren Referenzauftrag aus den letzten 5 Jahren. Als Referenz eignet sich ein Projekt, bei dem gleichzeitig mindestens 2.500 Versicherte mit einer chronischen Herzinsuffizienz über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten telemedizinisch hinsichtlich der Herzinsuffizienz betreut wurden, davon müssen mindestens 60 % aus dem Bereich der deutschen GKV stammen. Unter telemedizinischer Betreuung wird dabei ein Projekt verstanden, das weitgehend der Leistungsbeschreibung (Abschnitt C. der Vergabeunterlagen) entspricht. Das Referenzprojekt muss mit mindestens 10 Mitarbeitern in der telemedizinischen Betreuung durchgeführt worden sein.
Die Bieter haben dafür für jeden Referenzauftrag das Referenzblatt (Anlage 5 zu den Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt und mit dem Namen des Erklärenden versehen einzureichen.
b) Erklärung, dass die technischen Voraussetzungen zur elektronischen Abrechnung gemäß § 295 Abs. 1b SGB V vorhanden sind, bzw. die Bereitschaft, einen Dienstleister mit den entsprechenden Fähigkeiten einzubinden, vorhanden ist, sowie dass der Bieter zu dem in § 140a Abs. 3 Satz 1 Nummer 6 SGB V benannten Personenkreis („Hersteller von Medizinprodukten im Sinne des Gesetzes über Medizinprodukte") gehört und berechtigt ist, mit einer gesetzlichen Krankenkasse einen Vertrag der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V abzuschließen. Die Bieter haben dafür das Formblatt "Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" (Anlage 7 zu den Vergabeunterlagen) ausgefüllt und mit dem Namen des Erklärenden versehen einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied einzureichen.
c) Qualitätsmanagementsystem: Nachweis über die Anwendung eines zertifizierten (DIN EN ISO 9001) internen Qualitätsmanagementsystems einschließlich geeigneter Einzelmaßnahmen in Bezug auf den konkreten Auftrag zur fachlichen internen und externen Qualitätssicherung im Rahmen der Administration und der telemedizinisch unterstützten Betreuung der Versicherten, dessen Funktionieren ist fortlaufend gegenüber der Auftraggeberin nachzuweisen. Dies schließt die Sicherung eines sachgerechten Informationsaustauschs mit der Auftraggeberin ein. Es ist sowohl auf Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung und fortlaufende Optimierung der Qualität zu achten. Das Qualitätsmanagementsystem berücksichtigt die Möglichkeit von Anpassungen im Betreuungsverlauf. Es wird ein Qualitätsbericht über Aktivitäten und Einhaltung der Qualitätssicherungs-Vorgaben erstellt. Der Bericht ist initial mit Vertragsbeginn, dann jährlich vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften kann der zuvor genannte Nachweis gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen ist der zuvor genannte Nachweis insoweit zu erbringen, wie er auf die vom Drittunternehmen zu übernehmende Leistung anwendbar ist.
d) Nachweis über ein zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem (DIN EN ISO 27001). Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten in deutscher beglaubigter Übersetzung an.
Bei Bietergemeinschaften kann der zuvor genannte Nachweis gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen ist der zuvor genannte Nachweis insoweit zu erbringen, wie er auf die vom Drittunternehmen zu übernehmende Leistung anwendbar ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“a) Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis ausreichender Erfahrung mit der Organisation, Administration und...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
a) Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis ausreichender Erfahrung mit der Organisation, Administration und Durchführung nach Art und Größe vergleichbarer Referenzprojekte für gesetzlich Krankenversicherte durch Nennung von mindestens einem vergleichbaren Referenzauftrag aus den letzten 5 Jahren. Als Referenz eignet sich ein Projekt, bei dem gleichzeitig mindestens 2 500 Versicherte mit einer chronischen Herzinsuffizienz über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten telemedizinisch hinsichtlich der Herzinsuffizienz betreut wurden, davon müssen mindestens 60 % aus dem Bereich der deutschen GKV stammen. Unter telemedizinischer Betreuung wird dabei ein Projekt verstanden, das weitgehend der Leistungsbeschreibung (Abschnitt C. der Vergabeunterlagen) entspricht. Das Referenzprojekt muss mit mindestens 10 Mitarbeitern in der telemedizinischen Betreuung durchgeführt worden sein.
Die Bieter haben dafür für jeden Referenzauftrag das Referenzblatt (Anlage 5 zu den Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt und mit dem Namen des Erklärenden versehen einzureichen.
b) Erklärung, dass die technischen Voraussetzungen zur elektronischen Abrechnung gemäß § 295 Abs. 1b SGB V vorhanden sind, bzw. die Bereitschaft, einen Dienstleister mit den entsprechenden Fähigkeiten einzubinden, vorhanden ist, sowie dass der Bieter zu dem in § 140a Abs. 3 Satz 1 Nummer 6 SGB V benannten Personenkreis („Hersteller von Medizinprodukten im Sinne des Gesetzes über Medizinprodukte") gehört und berechtigt ist, mit einer gesetzlichen Krankenkasse einen Vertrag der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V abzuschließen. Die Bieter haben dafür das Formblatt „Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" (Anlage 7 zu den Vergabeunterlagen) ausgefüllt und mit dem Namen des Erklärenden versehen einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied einzureichen.
c) Qualitätsmanagementsystem: Nachweis über die Anwendung eines zertifizierten (DIN EN ISO 9001) internen Qualitätsmanagementsystems einschließlich geeigneter Einzelmaßnahmen in Bezug auf den konkreten Auftrag zur fachlichen internen und externen Qualitätssicherung im Rahmen der Administration und der telemedizinisch unterstützten Betreuung der Versicherten, dessen Funktionieren ist fortlaufend gegenüber der Auftraggeberin nachzuweisen. Dies schließt die Sicherung eines sachgerechten Informationsaustauschs mit der Auftraggeberin ein. Es ist sowohl auf Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung und fortlaufende Optimierung der Qualität zu achten. Das Qualitätsmanagementsystem berücksichtigt die Möglichkeit von Anpassungen im Betreuungsverlauf. Es wird ein Qualitätsbericht über Aktivitäten und Einhaltung der Qualitätssicherungs-Vorgaben erstellt. Der Bericht ist initial mit Vertragsbeginn, dann jährlich vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften kann der zuvor genannte Nachweis gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen ist der zuvor genannte Nachweis insoweit zu erbringen, wie er auf die vom Drittunternehmen zu übernehmende Leistung anwendbar ist.
d) Nachweis über ein zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem (DIN EN ISO 27001). Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten in deutscher beglaubigter Übersetzung an.
Bei Bietergemeinschaften kann der zuvor genannte Nachweis gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen ist der zuvor genannte Nachweis insoweit zu erbringen, wie er auf die vom Drittunternehmen zu übernehmende Leistung anwendbar ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen: § 65 Abs. 2 VgV
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-14
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die Vergabe erfolgt auf Basis des § 69 Abs. 4 SGB V im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die Vorschriften der VgV,...”
Die Vergabe erfolgt auf Basis des § 69 Abs. 4 SGB V im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die Vorschriften der VgV, von denen abzuweichen sich die Auftraggeberin aber – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – vorbehält.
Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen ist der 4.12.2020, 12.00 Uhr.
Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes „Erklärung der Bietergemeinschaft" (Anlage 2 zu den Vergabeunterlagen) eine von allen ihren Mitgliedern unterschriebene Erklärung einzureichen, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet. Bietergemeinschaften müssen für den Fall der Auftragserteilung erklären, dass alle ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haften (Anlage 2 zu den Vergabeunterlagen).
Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende unterschriebene Erklärung „Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis" (Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen) mitteilen. Der Bieter muss der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen, indem er die unterzeichnete und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der durch Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen inklusive der unterzeichneten und mit Datum und Firmenstempel versehenen Verpflichtungserklärung dieser Drittunternehmen vorlegt (Anlage 4 zu den Vergabeunterlagen – vgl. § 36 Abs. 1 VgV). Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 4 zu den Vergabeunterlagen) können bereits bei Abgabe des Angebots, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 3) muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YDGZ2
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 225-553592 (2020-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse
Region: Bayern🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Auftragsvergabe Telemedizinisches Versorgungsprogramm für Versicherte der AOK Bayern mit der Indikation Herzinsuffizienz nach § 140 a Abs. 4a SGB V
21-134”
Kurze Beschreibung:
“Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Bayern mit Herzinsuffizienz im Rahmen eines Vertrages der...”
Kurze Beschreibung
Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Bayern mit Herzinsuffizienz im Rahmen eines Vertrages der Besonderen Versorgung nach § 140 a Abs. 4 a SGB V.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Bayern mit Herzinsuffizienz im Rahmen eines Vertrages der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Bayern mit Herzinsuffizienz im Rahmen eines Vertrages der Besonderen Versorgung nach § 140 a Abs. 4 a SGB V. Die Versorgung erfolgt in ganz Bayern.
Die Betreuung umfasst ein tägliches Telemonitoring von Zeichen und Beschwerden der Indikation Herzinsuffizienz. Dafür werden die Versicherten mit indikationsspezifischen telemedizinischen Geräten ausgestattet. Die erhobenen Werte werden regelmäßig und automatisch an den Auftragnehmer übermittelt und dort überprüft. Bei Auffälligkeiten wird ein Signal beim Auftragnehmer ausgelöst und der Versicherte durch den Auftragnehmer kontaktiert, um die Ursache für die Auffälligkeit zu ermitteln und wenn möglich zu beheben (insbesondere durch den Rat an den Versicherten, seinen behandelnden Arzt zu kontaktieren). Neben diesen anlassbezogenen Kontakten erfolgt in regelmäßigen Abständen die Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer beim Versicherten zur allgemeinen Betreuung im Programm sowie zum Zweck von indikations- und gesundheitsbezogenen Schulungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Programm-Management (versichertenbezogen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betreuung der Versicherten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Programm-Management (arztbezogen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Ausstattung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusammenarbeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Qualitätskriterium (Bezeichnung): persönliche Präsentation der Angebotsunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Preis (Gewichtung): 40
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit kann 2-mal um je ein Jahr verlängert werden.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 225-553592
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Deutsche Gesellschaft für Patientenhilfe DGP mbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Vergabe erfolgt auf Basis des § 69 Abs. 4 SGB V im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die Vorschriften der VgV,...”
Die Vergabe erfolgt auf Basis des § 69 Abs. 4 SGB V im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die Vorschriften der VgV, von denen abzuweichen sich die Auftraggeberin aber - im Rahmen des gesetzlich Zulässigen - vorbehält.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YR5S0.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 136-361996 (2021-07-12)