Telemedizinisches Versorgungsprogramm für Versicherte der AOK Nordost mit den Indikationen Herzinsuffizienz und/oder Chronisch obstruktive Lungenerkrankung

AOK Nordost – Die Gesundheitskasse

Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Nordost durch den Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrages der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-25 Auftragsbekanntmachung
2020-07-13 Ergänzende Angaben
2020-07-21 Ergänzende Angaben
2022-05-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Referenznummer: 2020-06-25-NO-PLO
Kurze Beschreibung:
Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Nordost durch den Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrages der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDNES/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDNES 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 123-301690
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II) Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung Abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Formblättern und Hinweisen für den Teilnahmeantrag. (III) Die Vergabe erfolgt auf Basis des § 69 Abs. 4 SGB V im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die Vorschriften der VgV, von denen abzuweichen sich die Auftraggeberin aber – im Rahmen des gesetzlich zulässigen – vorbehält. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDNES
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit Herzinsuffizienz und/oder Chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) im Rahmen eines Vertrages der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V. Die Versorgung erfolgt in allen Regionen der AOK Nordost: Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
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Die Betreuung umfasst ein tägliches Telemonitoring von Zeichen und Beschwerden der behandlungsführenden Indikation bzw. Indikationen. Dafür werden die Versicherten mit indikationsspezifischen telemedizinischen Geräten ausgestattet. Die erhobenen Werte werden kontinuierlich und automatisch an den Auftragnehmer übermittelt und dort überprüft. Bei Auffälligkeiten wird ein Alarm beim Auftragnehmer ausgelöst und der Versicherte durch den Auftragnehmer kontaktiert, um die Ursache für die Auffälligkeit zu ermitteln und wenn möglich zu beheben. Neben diesen anlassbezogenen Kontakten erfolgt in regelmäßigen Abständen die Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer beim Versicherten zur allgemeinen Betreuung im Programm sowie zum Zweck von indikations- und gesundheitsbezogenen Schulungen.
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Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Dieser Vertrag ist auf eine Laufzeit von 4 Jahren befristet.
Dieser Vertrag kann im Einvernehmen der Vertragsparteien um weitere zwei Jahre verlängert werden.
Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch nach einjähriger Vertragslaufzeit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
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2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, unterschrieben einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
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— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Personen- und Sachschäden (3 000 000 EUR);
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Vermögensschäden inkl. Datenschutz (300 000 EUR). Ersatzweise kann der Bewerber erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssummen und in der geforderten Ausgestaltung abschließt und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen wird.
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Hinweise:
(a) Die mit * gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf Aufforderung vorzulegen.
(b) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Der Bewerber weist detailliert seine Eignung und Leistungsfähigkeit bezüglich der Organisation, Administration und Durchführung nach Art und Größe vergleichbarer Referenzprojekte für gesetzlich Krankenversicherte in den letzten 3 Jahren nach. Die AOK betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche wenigstens ein entsprechendes Referenzprojekt nachweisen können.
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Als Referenz eignet sich ein Projekt, bei dem gleichzeitig mindestens 5 000 GKV-Versicherte mit einer chronischen Herzinsuffizienz über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten telemedizinisch hinsichtlich mindestens einer chronischen Erkrankung – der Herzinsuffizienz – betreut wurden. Das Referenzprojekt muss mit mindestens 20 Mitarbeitern in der telemedizinischen Betreuung durchgeführt worden sein.
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Liegen darüber hinaus Erfahrungen in der Einbindung niedergelassener, ärztlicher Leistungserbringer bei der Durchführung des o.g. Referenzprojektes vor, sind diese (mit Art der Einbindung, Rolle der Leistungserbringer und Anzahl der Leistungserbringer) mit einzureichen.
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2. Erklärung über das Vorhandensein der technischen Voraussetzungen zur elektronischen Abrechnung gemäß § 295 Abs. 1b SGB V.
3. Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Angaben in Anlage A0 der Ausschreibungsunterlagen.
Hinweis zu den Anforderung 1 bis 3
(a) Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat.
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(b) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten Erklärungen für Nachunternehmer insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind.
4. Vorlage eines Datenschutzkonzeptes in Kopie, welches den Bestimmungen der DSGVO entspricht.
5. Der Bieter hält ein zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem (DIN EN ISO 27001) vor.
Hinweis zu den Anforderungen 4 und 5
(a) Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft müssen die zuvor genannten Nachweisn von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht werden.
(b) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten Erklärungen für Nachunternehmer
Insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Bewerber muss zum berechtigten Personenkreis nach § 140a Abs. 3 Punkt 6 SGB V („Hersteller von Medizinprodukten im Sinne des Gesetzes über Medizinprodukte“) gehören.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Liegen Teilnahmeanträge von mehr als 3 geeigneten Bewerbern vor, werden die 3 Bewerber mit der höchsten Anzahl an Referenzprojekten entsprechend der geforderten Mindestkriterien aufgefordert, ein Angebot abzugeben und erhalten eine Einladung zur Verhandlung.
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Ist die Anzahl der Referenzprojekte bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern gleich, erfolgt eine weitere Staffelung der Bewerberauswahl entsprechend der weiteren Mindestkriterien an die Referenzprojekte (in der Reihenfolge: Teilnehmerzahl, Anzahl betreuter Indikationen, Projektlaufzeit, Anzahl der Mitarbeiter in der telemedizinischen Betreuung) sowie hinsichtlich der Erfahrung in der Einbindung niedergelassener, ärztlicher Leistungserbringer.
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Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Es handelt sich um eine soziale Dienstleistung nach § 64 VgV. Die Laufzeit darf abweichend von § 21 Abs. 6 höchstens sechs Jahre betragen. Ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall liegt nicht vor.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Es handelt sich um eine soziale Dienstleistung nach § 64 VgV. Die Laufzeit darf abweichend von § 21 Abs. 6 höchstens sechs Jahre betragen. Ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall liegt nicht vor.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDNES/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung
Abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Formblättern und Hinweisen für den Teilnahmeantrag.
(III) Die Vergabe erfolgt auf Basis des § 69 Abs. 4 SGB V im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die Vorschriften der VgV, von denen abzuweichen sich die Auftraggeberin aber – im Rahmen des gesetzlich zulässigen – vorbehält.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDNES

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
Quelle: OJS 2020/S 123-301690 (2020-06-25)
Ergänzende Angaben (2020-07-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 135-333222
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 123-301690
ABl. S-Ausgabe: 135
Quelle: OJS 2020/S 135-333222 (2020-07-13)
Ergänzende Angaben (2020-07-21)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 141-347714
ABl. S-Ausgabe: 141
Quelle: OJS 2020/S 141-347714 (2020-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA_2020-06-25-NO-PLO_last call
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 090-248180
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
(I) Das Vergabeverfahren wurde im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II) Die Vergabe erfolgte auf Basis des § 69 Abs. 4 SGB V im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die Vorschriften der VgV, von denen abzuweichen sich die Auftraggeberin aber - im Rahmen des gesetzlich zulässigen - vorbehält. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKR7LT
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-27 📅
Name: Philips GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
(I) Das Vergabeverfahren wurde im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Die Vergabe erfolgte auf Basis des § 69 Abs. 4 SGB V im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die Vorschriften der VgV, von denen abzuweichen sich die Auftraggeberin aber - im Rahmen des gesetzlich zulässigen - vorbehält.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKR7LT

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
Zuschlag erhalten soll, umfassen."
§ 168 GWB
"(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...".
Quelle: OJS 2022/S 090-248180 (2022-05-05)