Temporäre Unterstützungsleistungen zur Sicherstellung der Tag-1-Bereitschaft sowie zur Absicherung des Transformationsprozesses in 2021

Die Autobahn GmbH des Bundes

Zur Begleitung und Unterstützung beim Aufbau der Autobahn GmbH des Bundes, im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung, benötigt die Gesellschaft Unterstützungsleistungen im Bereich Personal.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-16 Auftragsbekanntmachung
2020-10-06 Ergänzende Angaben
2020-10-09 Ergänzende Angaben
2020-12-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 2020-10143
Kurze Beschreibung:
Zur Begleitung und Unterstützung beim Aufbau der Autobahn GmbH des Bundes, im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung, benötigt die Gesellschaft Unterstützungsleistungen im Bereich Personal.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Friedrichstr. 71
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.autobahn.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@autobahn.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=351468 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=351468 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-21 📅
Datum des Beginns: 2020-10-30 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 183-442090
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 30.9.2020 zu Stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform. Des BMI an alle Bieter versendet. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB. (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die temporären Unterstützungsleistungen zu Sicherstellung der Tag-1-Bereitschaft werden – nach derzeitigem Stand – in folgenden Bereichen benötigt:
— Personalverwaltung;
— Personalgewinnung und Arbeitgeberattraktivität;
— Organisation, Prozessmanagement, Personalplanung;
— Personalrechtliche Unterstützung.
Der Auftragnehmer soll die Autobahn GmbH in spezifischen Fragen und Prozessen im Bereich Personal und bei ihren fortzuführenden Tätigkeiten in der Transformationsphase inklusive Betriebsbeginn fachlich und methodisch unterstützen, um die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung zielgerichtet und termingerecht umzusetzen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vollständig vorzulegen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetzeim-internet.de/gwb/__124.html).
Hierfür ist das Formblatt F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unternehmen vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV).
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2. Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt.
Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen. Hierfür ist das Formblatt F-BS zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
3. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer. Der Nachweis ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen:
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
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— Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
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— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vollständig vorzulegen:
1: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder alternativ im Auftragsfall abgeschlossen und nachgewiesen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird.
Hierfür ist das Formblatt F-3.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Mindeststandards:
Zu 1:
Die Berufshaftpflichtversicherung hat Vermögensschäden von mind. 1 500 000,00 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr abzudecken.
Die Berufshaftpflichtversicherung hat für Personen- und Sachschäden mind. 5 000 000 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr abzudecken
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1: Abgabe einer Eigenerklärung des/r Bieters/Bietergemeinschaft/eignungsverleihenden Unternehmens über das Vorliegen über in den letzten 5 Jahren (ab 2015) ausgeführten Aufträge, die in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens geben.
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Hierzu ist das Formblatt 4.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Gefordert werden 3 Referenzen des Untermehmens, zu ausgeführten Leistungen, bei ähnlich komplexen Projekten.
Anzugeben sind:
— Kurztitel des Referenzprojektes;
— Auftraggeber, mit Angabe der Organisationseinheit;
— Projektauftrag mit einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung und Erläuterung der Vergleichbarkeit;
— Leistungszeitraum.
2: Abgabe einer Liste der Referenzen des hauptverantwortlich eingesetzten „Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung", die mindestens 5 Jahre Erfahrungen und Fachkenntnisse im jeweiligen Einsatzbereich nachweist:
— Personalverwaltung und –recht:
—— Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht, Versorgungs- Angelegenheiten;
—— Personalhaushalt, Entgeltstelle, Abrechnung;
—— Reisestelle;
—— Arbeitssicherheit;
—— Personalfürsorge/Betriebliches Gesundheitsmanagement;
—— Datenschutz;
—— Prozessmanagement;
—— Personalgewinnung und Arbeitgeberattraktivität;
—— Wissensmanagement;
—— Personalentwicklung und Fortbildung;
—— Organisation;
—— Veranstaltungsmanagement;
—— Personalplanung und -controlling;
—— IT (VBA, Excel, BI o. a. zur technischen Umsetzung eines HR-Dashboard).
Hierzu ist das Formblatt 5.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Benennung des „Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung" und Nachweis von Erfahrungen/Fachkenntnissen anhand von Referenzen oder Tätigkeiten und Mitarbeiterprofile inkl. Beschreibung der Qualifikation (beruflichen Werdegang, — bitte separat erstellen).
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Hierzu ist das Formblatt Team zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
3: Abgabe einer Liste der Referenzen des hauptverantwortlich eingesetzten „Mitarbeiter mit Studium und Projekterfahrung ", die mindestens 5 Jahre Erfahrungen und Fachkenntnisse im jeweiligen Einsatzbereich nachweist:
Hierzu ist das Formblatt 5.2 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Benennung des „Mitarbeiter mit Studium und Projekterfahrung" und Nachweis von Erfahrungen/Fachkenntnissen anhand von Referenzen oder Tätigkeiten und Mitarbeiterprofile inkl. Beschreibung der Qualifikation (beruflichen Werdegang, —bitte separat erstellen).
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Mindeststandards:
Zu 1: Die Abgabe der Eigenerklärung nach Formblatt Formblatt 4.1 ist eine Mindestanforderung.
Zu 2: Die Abgabe einer Liste, der 3 Referenzen des haupt verantwortlich eingesetzten „Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung" nach Formblatt 5.1, sowie das Formblatt Team ist eine Mindestanforderung.
Zu 3: Die Abgabe einer Liste, der 3 Referenzen des haupt verantwortlich eingesetzten „Mitarbeiter mit Studium und Projekterfahrung" nach Formblatt 5.2, sowie das Formblatt Team ist eine Mindestanforderung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Um öffentliche Investitionsfördermaßnahmen angesichts des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der COVID-19-Pandemie schnell in konkrete Investitionsprojekte umsetzen zu können, werden vorrübergehend die folgenden Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge des Bundes als verbindliche Handlungsleitlinien eingeführt. Die Möglichkeiten und Verpflichtungen der öffentlichen Auftraggeber zur Prüfung und Vorgabe von Nachhaltigkeitskriterien (insb. umweltbezogene und soziale Kriterien) bleiben hiervon unberührt. Die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen sollten insbesondere auch dafür genutzt werden, um Kleine und Mittlere Unternehmen, Startups und Innovationen zu stärken sowie die Klimaschutzziele und Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu verwirklichen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Autobahn GmbH des Bundes
Kontakt
Kontaktperson: Autobahn GmbH des Bundes, Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=351468 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 30.9.2020 zu Stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform.
Des BMI an alle Bieter versendet.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB.
(siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Quelle: OJS 2020/S 183-442090 (2020-09-16)
Ergänzende Angaben (2020-10-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 197-477585
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 183-442090
ABl. S-Ausgabe: 197
Quelle: OJS 2020/S 197-477585 (2020-10-06)
Ergänzende Angaben (2020-10-09)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 200-486141
ABl. S-Ausgabe: 200
Quelle: OJS 2020/S 200-486141 (2020-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 634 120 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 244-604977
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 30.9.2020 zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bieter versendet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die temporären Unterstützungsleistungen zu Sicherstellung der Tag-1-Bereitschaft werden nach derzeitigem Stand in folgenden Bereichen benötigt:
Personalverwaltung
Personalgewinnung und Arbeitgeberattraktivität
Organisation, Prozessmanagement, Personalplanung
Personalrechtliche Unterstützung

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Sicherstellung und Umsetzung der benannten Leistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-25 📅
Name: The Boston Consulting Group GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 634 120 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Mehr anzeigen
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
Ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 10 erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundesskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2020/S 244-604977 (2020-12-10)