Tessin, Teichkläranlage

Nordwasser GmbH

Entschlammung Teichkläranlage, Teich 1, inklusive Entsorgung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-12 Auftragsbekanntmachung
2020-10-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammbeseitigung
Kurze Beschreibung: Entschlammung Teichkläranlage, Teich 1, inklusive Entsorgung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammbeseitigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigung von Faulbecken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Landkreis Rostock 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nordwasser GmbH
Postanschrift: Carl-Hopp-Str. 1
Postleitzahl: 18069
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.nordwasser.de 🌏
E-Mail: einkauf@nordwasser.de 📧
Telefon: +49 381 / 81715-0 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E18241453 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E18241453 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-16 📅
Datum des Beginns: 2020-09-14 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 115-279372
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Die Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben: — in der alle Mitglieder mit Namen und Adresse benannt sind, — in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, — wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt, — mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, — wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerberinnen/Bewerbergemeinschaften, es sei denn, die betroffenen Bewerberinnen/Bewerbergemeinschaften weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die Mehrfachbewerbungen ausgeschlossen ist. Eine Mehrfachbewerbung liegt beispielsweise vor, wenn einzelne Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sich zusätzlich als Einzelbewerberin oder an mehr als einer Bewerbergemeinschaft beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine Mehrfachbewerbung. 1. Die geforderten Nachweise und Erklärungen nach Ziffer III.1) der Bekanntmachung sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bewerbergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Nachweise der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird. Das Gleiche gilt bei Eignungsleihe, wenn eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorliegt, 2. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen, 3. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, so ist der Anteil der Leistung der Eignungsleihe mit Bewerbungsabgabe zu bezeichnen. Der Eignungsentleiher ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verpflichtungtserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen, 4. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen, 5. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Vergabeplattform in elektronischer Form oder schriftlich — d. h. per Post, E-Mail oder Telefax — bis 5 Tage vor Schlusstermin zur Abgabe der unter Ziffer I.1) genannten Kontakstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— ca. 15 000 m
— ca. 2 000 t entwässerten Schlamm entsorgen inkl. Transport.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kläranlage Tessin
Sülzer Str. 15F Tessin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Auskünfte gemäß §§ 123 und 124 GWB:
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin in Frage stellt;
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde;
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
— ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
— dass die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes vorliegt;
— dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Die vorgenannten Auskünfte haben die Bewerberinnen in Form einer Eigenerklärung abzugeben. Die Eigenerklärung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein.
Gleichwertig zu einer entsprechenden Eigenerklärung ist die ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern oder anderer Bundesländer.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerberinnen, die jeweils genannten Nachweise und Bescheinigungen nachzufordern.
2. Weitere Auskünfte:
— dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse vorliegt;
— dass ein QMS-System (gem. DIN ISO 9001 oder vergleichbar), bzw. ein internes QM-Handbuch mit entsprechenden Anforderungen im Unternehmen eingeführt ist,
— dass die Erlaubnis gem. § 53 / 54 KrWG zum Transportieren von Klärschlamm vorliegt;
— dass das Unternehmen ein zertifizierter Fachbetrieb nach §56 KrWG ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerberinnen die jeweils genannten Nachweise und Bescheinigungen nachzufordern.
3. Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß den Anforderungen in Ziffer VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5. Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter der Bewerberin jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019) aufgeschlüsselt in Berufsgruppen.
6. Angabe vergleichbarer Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019) jeweils unter — Benennung der Maßnahme, — Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse).
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Vergleichbar sind nur Aufträge, die einen vergleichbaren Auftragsinhalt und –umfang (vergleichbare Entsorgungsmengen) haben.
7. Angaben über die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehende Ausstattung.
Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit der Bewerbung hat die Bewerberin die beabsichtigte Technologie zur Entschlammung, Entwässerung und den beabsichtigten Entsorgungsweg zu benennen und zu beschreiben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Wichtung der Eignungskriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gesamtumsatz 5 %;
— Umsatz für vergleichbare Leistungen 5 %.
Fachliche Eignung und Technische Leistungsfähigkeit:
— Personalbedarf 10 %;
— Referenzen für vergleichbare Dienstleistungen 40 %.
Vorgeschlagene Technologie der Entschlammung und Entwässerung 40 %.
Bei mehr als 5 gleichrangigen Bewerbern und Punktegleichstand entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 00:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-07-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-04 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunales Unternehmen der Wasserver- und Abwasserentsorgung
Kontakt
Internetadresse: www.nordwasser.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18241453 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Die Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
— in der alle Mitglieder mit Namen und Adresse benannt sind,
— in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt,
— mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerberinnen/Bewerbergemeinschaften, es sei denn, die betroffenen Bewerberinnen/Bewerbergemeinschaften weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die Mehrfachbewerbungen ausgeschlossen ist. Eine Mehrfachbewerbung liegt beispielsweise vor, wenn einzelne Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sich zusätzlich als Einzelbewerberin oder an mehr als einer Bewerbergemeinschaft beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine Mehrfachbewerbung.
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1. Die geforderten Nachweise und Erklärungen nach Ziffer III.1) der Bekanntmachung sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bewerbergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Nachweise der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
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Das Gleiche gilt bei Eignungsleihe, wenn eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorliegt,
2. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen,
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3. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, so ist der Anteil der Leistung der Eignungsleihe mit Bewerbungsabgabe zu bezeichnen. Der Eignungsentleiher ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verpflichtungtserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen,
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4. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen,
5. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Vergabeplattform in elektronischer Form oder schriftlich — d. h. per Post, E-Mail oder Telefax — bis 5 Tage vor Schlusstermin zur Abgabe der unter Ziffer I.1) genannten Kontakstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: J.-Stellin-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Quelle: OJS 2020/S 115-279372 (2020-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 366 900 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 212-518901
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 115-279372
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Die Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, — in der alle Mitglieder mit Namen und Adresse benannt sind, — in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, — wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt, — mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, — wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerberinnen / Bewerbergemeinschaften, es sei denn, die betroffenen Bewerberinnen / Bewerbergemeinschaften weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die Mehrfachbewerbungen ausgeschlossen ist. Eine Mehrfachbewerbung liegt beispielsweise vor, wenn einzelne Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sich zusätzlich als Einzelbewerberin oder an mehr als einer Bewerbergemeinschaft beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine Mehrfachbewerbung. 1. Die geforderten Nachweise und Erklärungen nach Ziffer III.1) der Bekanntmachung sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bewerbergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Nachweise der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird. Das Gleiche gilt bei Eignungsleihe, wenn eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorliegt. 2. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen. 3. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, so ist der Anteil der Leistung der Eignungsleihe mit Bewerbungsabgabe zu bezeichnen. Der Eignungsentleiher ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verpflichtungtserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen. 4. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. 5. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Vergabeplattform in elektronischer Form oder schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis 5 Tage vor Schlusstermin zur Abgabe der unter Ziffer I.1) genannten Kontakstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Ca. 15 000 m

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-18 📅
Name: Blunk Lalendorf GmbH
Postanschrift: Koppelweg 6
Postort: Lalendorf
Postleitzahl: 18279
Land: Deutschland 🇩🇪
Landkreis Rostock 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 366 900 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Die Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerberinnen / Bewerbergemeinschaften, es sei denn, die betroffenen Bewerberinnen / Bewerbergemeinschaften weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die Mehrfachbewerbungen ausgeschlossen ist. Eine Mehrfachbewerbung liegt beispielsweise vor, wenn einzelne Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sich zusätzlich als Einzelbewerberin oder an mehr als einer Bewerbergemeinschaft beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine Mehrfachbewerbung.
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Das Gleiche gilt bei Eignungsleihe, wenn eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorliegt.
2. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
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3. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, so ist der Anteil der Leistung der Eignungsleihe mit Bewerbungsabgabe zu bezeichnen. Der Eignungsentleiher ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verpflichtungtserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
Mehr anzeigen
4. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
5. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Vergabeplattform in elektronischer Form oder schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis 5 Tage vor Schlusstermin zur Abgabe der unter Ziffer I.1) genannten Kontakstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform.
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Quelle: OJS 2020/S 212-518901 (2020-10-27)