Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Textile Vollversorgung
E-01/2020
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützung von Krankenhäusern📦
Kurze Beschreibung: Textile Vollversorgung der Hochtaunus-Kliniken gGmbH.
1️⃣
Ort der Leistung: Hochtaunuskreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 61352 Bad Homburg v. d. H.
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen zur textilen Vollversorgung (Mietwäsche) der Hochtaunus-Kliniken gGmbH an allen drei Standorten. Außerdem ist...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen zur textilen Vollversorgung (Mietwäsche) der Hochtaunus-Kliniken gGmbH an allen drei Standorten. Außerdem ist nach Bedarf auch kundeneigene Wäsche in die Vollversorgung einzubeziehen. Dies betrifft z. B. die Dienstkleidung der Technik und der Servicegesellschaft.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerung um 1 Jahr
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Option des Auftraggebers zur einmaligen Verlängerung des Auftrags um 1 Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“PL1) Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (zum Beispiel Muttergesellschaften,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
PL1) Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (zum Beispiel Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschaft- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie gegebenenfalls zur zuständigen Niederlassung.
PL2) Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (Kopie ist ausreichend)
PL3) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 123 GWB und gemäß § 124 GWB
PL4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG)
PL5) Eigenerklärung zum HVTG
PL6) Sofern einschlägig (Bewerbung als Bietergemeinschaft) Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft:
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
— eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie,
— eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt.
PL7) Sofern einschlägig (Eignungsleihe) Verpflichtungserklärung von Eignungsleihgebern:
Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft hat, sofern er/sie sich zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des Eignungsleihgebers tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens (Eignungsleihgeber) vorzulegen. Sofern dies zutrifft, ist ein solcher Nachweis als Anhang dem PL6 dem Angebotsformular beizufügen.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt (Eignungsleihgeber), müssen die Eignung nach Ziffer III.1.)1 bis III 1.3) der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die geforderten Erklärungen/Nachweise gem Ziffer III.1.1), PL1 bis PL5 auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gem. §47 Abs. 3 VgV
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind zu erbringen.
WL1) Eigenerklärung über den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind zu erbringen.
WL1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistung(en), die mit dem Gegenstand/den Gegenständen der Vergabe vergleichbar ist/sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, gegebenenfalls bezogen auf das beherrschende Unternehmen. Jeweils einschließlich 3-Jahres-Durchschnitt
WL2) Aktueller Nachweis (in Kopie) einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je 5 000 000 EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Die Anforderungen nach Ziffer III.1.2) WL2 sind Mindestanforderungen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“TL1) Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich aufgeteilt nach Führungskräften,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
TL1) Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich aufgeteilt nach Führungskräften, Fachkräften und sonstigen Mitarbeitern, in den letzten 3 Jahren, gegebenenfalls Angaben für das beherrschende Unternehmen. Jeweils einschließlich 3-Jahres-Durchschnitt
TL2) Referenzen über vergleichbare Leistungen: Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal 5 Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Eigenerklärungen) für Auftraggeber, die Maximalversorger sind. Im Rahmen des Referenzauftrags muss ein vollautomatisches Berufsbekleidungsausgabe- und Rücknahmesystem eingesetzt worden sein. Die Referenzen sind in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen:
— genaue Beschreibung des Auftrags,
— Bezeichnung und Beschreibung des eingesetzten vollautomatischen Berufsbekleidungsausgabe- und Rücknahmesystem in Wort und ggf. Bild,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner,
— Leistungszeitraum,
— Auftragsvolumen Euro.
Es sind möglichst nicht mehr als 5 besonders einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen
TL3) aktueller Nachweis (in Kopie) über ein RAL-Hygienezeugnis „Krankenhauswäsche“ (RAL GZ 992/2),
TL4) aktuelles Zertifikat (in Kopie) Hygienemanagement nach DIN 14065-2016,
TL5) aktueller Nachweis (in Kopie) einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es ist mindestens eine Referenz gem. den Anforderungen nach Ziffer III.1.3) TL2 vorzulegen.
Die Anforderungen nach Ziffer III.1.3) TL3 bis TL5 sind...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es ist mindestens eine Referenz gem. den Anforderungen nach Ziffer III.1.3) TL2 vorzulegen.
Die Anforderungen nach Ziffer III.1.3) TL3 bis TL5 sind Mindestanforderungen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-01
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-01
12:10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“1) Das Fehlen geforderter Unterlagen, Nachweise und Informationen kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
2) Eine Erstattung von...”
1) Das Fehlen geforderter Unterlagen, Nachweise und Informationen kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
2) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote und für die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer 1.3) angegebene Internet-Adresse zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 6 Kalendertage vor dem Ablauf der Abgabefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen werden in digitaler Form über die Datenbank der eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt.
4) Enthalten die Bieterinformationen oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten oder Widersprüche, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Hilpertstraße 31, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151-126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt § 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt § 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
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Quelle: OJS 2020/S 215-527379 (2020-10-30)