Gegenstand des Auftrags ist die externe Textilversorgung für die Klinikstandorte der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (im Folgenden: „Kliniken Köln“). Die Textilversorgung der Kliniken Köln wird derzeit von dem klinikeigenen Wäschereibetrieb erbracht und soll in Zukunft, voraussichtlich ab dem 1.7.2020, auf den zukünftigen Auftragnehmer übertragen werden.
Das Vergabeverfahren beinhaltet 2 unterschiedliche Auftragsalternativen, die Textilvollversorgung und die Auftragswäsche (diese sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung für jede Alternative beschrieben), für die die Bieter jeweils ein eigenständiges Angebot abgeben können. Im Laufe des Vergabeverfahrens, spätestens aber mit der Aufforderung zur Abgabe eines finalen, verbindlichen Angebots, wird der Auftraggeber sich auf eine Alternative festlegen und dies den Bietern mitteilen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Textilversorgung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Ia2/18/19
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich der Krankenhausbettwäsche📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags ist die externe Textilversorgung für die Klinikstandorte der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (im Folgenden: „Kliniken Köln“). Die...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die externe Textilversorgung für die Klinikstandorte der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (im Folgenden: „Kliniken Köln“). Die Textilversorgung der Kliniken Köln wird derzeit von dem klinikeigenen Wäschereibetrieb erbracht und soll in Zukunft, voraussichtlich ab dem 1.7.2020, auf den zukünftigen Auftragnehmer übertragen werden.
Das Vergabeverfahren beinhaltet 2 unterschiedliche Auftragsalternativen, die Textilvollversorgung und die Auftragswäsche (diese sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung für jede Alternative beschrieben), für die die Bieter jeweils ein eigenständiges Angebot abgeben können. Im Laufe des Vergabeverfahrens, spätestens aber mit der Aufforderung zur Abgabe eines finalen, verbindlichen Angebots, wird der Auftraggeber sich auf eine Alternative festlegen und dies den Bietern mitteilen.
1️⃣
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln, Nordrhein-Westfalen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags ist die externe Textilversorgung für die Klinikstandorte:
— Krankenhaus Köln-Merheim, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags ist die externe Textilversorgung für die Klinikstandorte:
— Krankenhaus Köln-Merheim, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln,
— Krankenhaus Köln-Holweide, Neufelder Str. 32, 51067 Köln,
— Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße, Amsterdamer Str. 59, 50735 Köln; und
— Rehabilitatsklinik RehaNova, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln
Der Kliniken Köln. Der Auftrag wird entweder in der Alternative „Textilvollversorgung“ oder in der Alternative „Auftragswäsche“ vergeben. Die Umstellung auf eine externe Textilversorgung für die Klinikstandorte soll (je nach beauftragter Alternative sukzessive) voraussichtlich ab dem 1.7.2020 durchgeführt werden.
Die Alternative „Textilvollversorgung“ umfasst die Gestellung der in den Anlagen „Anforderungen an das Stationswäschesortiment“ und „Anforderungen an das Berufs- und Bereichskleidungssortiment“ aufgelisteten Textilien durch den Auftragnehmer, deren Wiederaufbereitung, die Ersatzbeschaffung, die Reparatur sowie die textile Logistik und Service- und Controllingleistungen. Auch Organisationsleistungen und der Betrieb des auftraggebereigenen Berufskleiderausgabesystems durch den Einsatz LF-basierter Erfassungs- und Ausgabesysteme sind wesentliche Bestandteile der textilen Vollversorgung. Mittels dieser, beim Auftraggeber bereits vorhandenen, Systeme sollen die Warenströme der Berufskleidung in den Einrichtungen des Auftraggebers kontrolliert und gesteuert werden können. Die Alternative umfasst demnach die bedarfsgerechte Versorgung mit auftragnehmereigener Stationswäsche und Berufsbekleidung sowie in sukzessive geringer werdendem Umfang (siehe Umsetzungsplan unter Ziff. 3.8 in Anlage „Leistungsbeschreibung Alternative Textilvollversorgung“) auch die Aufbereitung und den Transport von in bestimmtem Umfang noch in der Nutzung verbleibenden auftraggebereigenen Textilien der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte (siehe im Einzelnen Anlage „Leistungsbeschreibung Alternative Textilvollversorgung“).
Die Alternative „Auftragswäsche“ ist die Textilpflege der auftraggebereigenen Krankenhauswäsche. Zu den maßgeblichen Leistungspflichten des Auftragnehmers gehören Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Finish und Rücklieferung von auftraggebereigener Krankenhauswäsche (Stationswäsche und Berufsbekleidung). Die Abholung der Schmutzwäsche erfolgt von einer bzw. 2 Übergabestelle(n) je Klinikstandort, und die sortenreine Rücklieferung der Frischwäsche erfolgt an eine bzw. 2 Übergabestelle(n) je Klinikstandort. Die Kommissionierung und Feinverteilung auf dem jeweiligen Klinikgelände liegt bei dieser Alternative im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
Im Laufe des Vergabeverfahrens, spätestens aber mit der Aufforderung zur Abgabe eines finalen, verbindlichen Angebots, wird der Auftraggeber sich auf eine Alternative festlegen und dies den Bietern mitteilen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der öffentliche Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um 12 Monate zu verlängern....”
Beschreibung der Verlängerungen
Der öffentliche Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um 12 Monate zu verlängern. Die Erklärung bedarf der Schriftform und muss dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit zugegangen sein.
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Zusätzliche Informationen:
“Da sich der Auftraggeber im Laufe des Vergabeverfahrens, spätestens aber mit der Aufforderung zur Abgabe eines finalen, verbindlichen Angebots auf eine der...”
Zusätzliche Informationen
Da sich der Auftraggeber im Laufe des Vergabeverfahrens, spätestens aber mit der Aufforderung zur Abgabe eines finalen, verbindlichen Angebots auf eine der unter II.1.4) bzw. II.2.4) genannten Alternativen festlegen wird, handelt es sich nicht um Alternativangebote bzw. Nebenangebote im Sinne des Vergaberechts. Gegenstand der finalen Angebote ist nur die dann festgelegte Leistungsbeschreibung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage „Eigenerklärung zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“); im Falle der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft die Erklärung vorzulegen.
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaates durch Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug bzw. einer entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist: Der Handelsregisterauszug bzw. die entsprechende Bescheinigung darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate sein. Im Falle der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft der Handelsregisterauszug bzw. die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Nachweis zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiLoG durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage „Eigenerklärung Mindestlohngesetz“). Im Falle der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft die Erklärung vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, die nachfolgenden Unterlagen gesondert vor Zuschlagserteilung anzufordern:
— Bescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger, dass die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß geleistet werden, soweit Sozialversicherungspflicht besteht,
— Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, dass der Bieter dort Mitglied ist und Beiträge ordnungsgemäß leistet, soweit Beitragspflicht besteht,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes/Bescheinigung in Steuersachen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es gelten die nachfolgenden Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber; diese sind mittels der aufgeführten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es gelten die nachfolgenden Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber; diese sind mittels der aufgeführten Dokumente nachzuweisen.
Angaben des Bewerbers zu seinem Gesamtumsatz sowie Umsatz mit Wäschereileistungen für stationäre Gesundheitseinrichtungen (bspw. Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehakliniken) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage „Umsatz“).
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den nachfolgend aufgeführten Deckungssummen je Versicherungsfall; Nachweis durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers bzw. einer verbindlichen Verpflichtungserklärung eines Haftpflichtversicherers, mit dem Bieter im Auftragsfall eine solche Versicherung mit den nachfolgend angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall nachzuweisen:
— Personenschäden – 5 000 000,00 EUR,
— Sachschäden – 5 000 000,00 EUR,
— Vermögensschäden – 500 000,00 EUR,
— Bearbeitungsschäden – 200 000,00 EUR,
— Schlüsselverlust – 50 000,00 EUR.
Die 5 Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine 2-fache Maximierung je Versicherungsjahr ist ausreichend. Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Unverbindliche Absichtserklärungen des Versicherers reichen nicht aus, eben so wenig Verpflichtungserklärungen mit Vorbehalten oder Bedingungen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es gelten die nachfolgenden Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber; diese sind mittels der aufgeführten Dokumente...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es gelten die nachfolgenden Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber; diese sind mittels der aufgeführten Dokumente nachzuweisen.
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff. (oder gleichwertig); Nachweis durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats. Im Fall der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 16.2 verwiesen.
Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
Zertifzierung über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts Berlin; Nachweis mittels Vorlage eines entsprechenden Zertifikats. Im Fall der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 16.2 verwiesen.
Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
Zertifizierung über die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065; Nachweis mittels Vorlage eines entsprechenden Zertifikats. Im Fall der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 16.2 verwiesen.
Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung aus den letzten 3 Jahren; Nachweis mittels Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage Referenzen“). Durch die Referenzen müssen die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen einmal insgesamt nachgewiesen werden.
Beschäftigung eines/einer geprüften Hygienebeauftragten und eines/einer geprüften Desinfektors/in; Nachweis mittels Zeugnissen oder Zertifikaten staatlicher oder staatlich anerkannter Stellen. Aus den Nachweisen muss sich auch ergeben, dass die entsprechende Person beim Bewerber beschäftigt ist. Andernfalls ist vom Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung hierüber. Im Fall der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 16.2 verwiesen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen:
— mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 1 000...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen:
— mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 1 000 Betten und 2 500 Mitarbeitern, für das die Auftragswäsche bzw. Textilvollversorgung durchgeführt wurde/wird,
— mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 500 Betten und 900 Mitarbeitern, für das die Auftragswäsche bzw. Textilvollversorgung durchgeführt wurde/wird,
— das Ausführungsende der (sämtlicher) Referenzaufträge darf bei Ablauf der Teilnahmefrist nicht länger als 36 Monate zurückliegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Die ausgeschriebene Leistung hat den Charakter eine sozialen und besonderen Dienstleitung gemäß §§ 130GWB, 64 VgV, so dass § 65 Abs. 2 VgV zur Anwendung gelangt.”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Die ausgeschriebene Leistung hat den Charakter eine sozialen und besonderen Dienstleitung gemäß §§ 130GWB, 64 VgV, so dass § 65 Abs. 2 VgV zur Anwendung gelangt.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-03
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-02-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe oben Ziff. VI.4.1)
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 014-028617 (2020-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-19) Öffentlicher Auftraggeber Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Sonstiger öffentlicher Auftraggeber i. S. v. § 99 Nr. 2 GWB
Objekt
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags ist die externe Textilversorgung für die Klinikstandorte:
— Krankenhaus Köln-Merheim, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln;
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags ist die externe Textilversorgung für die Klinikstandorte:
— Krankenhaus Köln-Merheim, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln;
— Krankenhaus Köln-Holweide, Neufelder Str. 32, 51067 Köln;
— Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße, Amsterdamer Str. 59, 50735 Köln; und
— Rehabilitatsklinik RehaNova, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln.
Der Kliniken Köln. Der Auftrag wird entweder in der Alternative „Textilvollversorgung“ oder in der Alternative „Auftragswäsche“ vergeben. Die Umstellung auf eine externe Textilversorgung für die Klinikstandorte soll (je nach beauftragter Alternative sukzessive) voraussichtlich ab dem 1.7.2020 durchgeführt werden.
Die Alternative „Textilvollversorgung“ umfasst die Gestellung der in den Anlagen „Anforderungen an das Stationswäschesortiment“ und „Anforderungen an das Berufs- und Bereichskleidungssortiment“ aufgelisteten Textilien durch den Auftragnehmer, deren Wiederaufbereitung, die Ersatzbeschaffung, die Reparatur sowie die textile Logistik und Service- und Controllingleistungen. Auch Organisationsleistungen und der Betrieb des auftraggebereigenen Berufskleiderausgabesystems durch den Einsatz LF-basierter Erfassungs- und Ausgabesysteme sind wesentliche Bestandteile der textilen Vollversorgung. Mittels dieser, beim Auftraggeber bereits vorhandenen, Systeme sollen die Warenströme der Berufskleidung in den Einrichtungen des Auftraggebers kontrolliert und gesteuert werden können. Die Alternative umfasst demnach die bedarfsgerechte Versorgung mit auftragnehmereigener Stationswäsche und Berufsbekleidung sowie in sukzessive geringer werdendem Umfang (siehe Umsetzungsplan unter Ziff. 3.8 in Anlage „Leistungsbeschreibung Alternative Textilvollversorgung“) auch die Aufbereitung und den Transport von in bestimmtem Umfang noch in der Nutzung verbleibenden auftraggebereigenen Textilien der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte (siehe im Einzelnen Anlage „Leistungsbeschreibung Alternative Textilvollversorgung“).
Die Alternative „Auftragswäsche“ ist die Textilpflege der auftraggeber eigenen Krankenhauswäsche. Zu den maßgeblichen Leistungspflichten des Auftragnehmers gehören Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Finish und Rücklieferung von auftraggebereigener Krankenhauswäsche (Stationswäsche und Berufsbekleidung). Die Abholung der Schmutzwäsche erfolgt von einer bzw. 2 Übergabestelle(n) je Klinikstandort, und die sortenreine Rücklieferung der Frischwäsche erfolgt an eine bzw. 2 Übergabestelle(n) je Klinikstandort. Die Kommissionierung und Feinverteilung auf dem jeweiligen Klinikgelände liegt bei dieser Alternative im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
Im Laufe des Vergabeverfahrens, spätestens aber mit der Aufforderung zur Abgabe eines finalen, verbindlichen Angebots, wird der Auftraggeber sich auf eine Alternative festlegen und dies den Bietern mitteilen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber hat sich nach Abgabe der Indikativen Angebote und den Verhandlungs-/Bietergesprächen mit den Bietern für die Alternative „Auftragswäsche“...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hat sich nach Abgabe der Indikativen Angebote und den Verhandlungs-/Bietergesprächen mit den Bietern für die Alternative „Auftragswäsche“ entschieden.
Verfahren Form des Verfahrens
Verfahren mit Verhandlungen
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 014-028617
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Elis GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln
Telefon: +49 221 / 147-3116📞
Fax: +49 221 / 147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 099-238181 (2020-05-19)