Textilversorgung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH

Kliniken der Stadt Köln gGmbH

Gegenstand des Auftrags ist die externe Textilversorgung für die Klinikstandorte der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (im Folgenden: „Kliniken Köln“). Die Textilversorgung der Kliniken Köln wird derzeit von dem klinikeigenen Wäschereibetrieb erbracht und soll in Zukunft, voraussichtlich ab dem 1.7.2020, auf den zukünftigen Auftragnehmer übertragen werden.
Das Vergabeverfahren beinhaltet 2 unterschiedliche Auftragsalternativen, die Textilvollversorgung und die Auftragswäsche (diese sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung für jede Alternative beschrieben), für die die Bieter jeweils ein eigenständiges Angebot abgeben können. Im Laufe des Vergabeverfahrens, spätestens aber mit der Aufforderung zur Abgabe eines finalen, verbindlichen Angebots, wird der Auftraggeber sich auf eine Alternative festlegen und dies den Bietern mitteilen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-16 Auftragsbekanntmachung
2020-05-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich der Krankenhausbettwäsche
Referenznummer: Ia2/18/19
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die externe Textilversorgung für die Klinikstandorte der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (im Folgenden: „Kliniken Köln“). Die Textilversorgung der Kliniken Köln wird derzeit von dem klinikeigenen Wäschereibetrieb erbracht und soll in Zukunft, voraussichtlich ab dem 1.7.2020, auf den zukünftigen Auftragnehmer übertragen werden. Das Vergabeverfahren beinhaltet 2 unterschiedliche Auftragsalternativen, die Textilvollversorgung und die Auftragswäsche (diese sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung für jede Alternative beschrieben), für die die Bieter jeweils ein eigenständiges Angebot abgeben können. Im Laufe des Vergabeverfahrens, spätestens aber mit der Aufforderung zur Abgabe eines finalen, verbindlichen Angebots, wird der Auftraggeber sich auf eine Alternative festlegen und dies den Bietern mitteilen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich der Krankenhausbettwäsche 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Postanschrift: Neufelder Straße 34
Postleitzahl: 51067
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.kliniken-koeln.de/ 🌏
E-Mail: ausschreibung@kliniken-koeln.de 📧
URL der Dokumente: https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/eva/supplierportal/ehealth/tabs/home/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=9tj8rUIu%252ftU%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 014-028617
ABl. S-Ausgabe: 14
Zusätzliche Informationen
Da sich der Auftraggeber im Laufe des Vergabeverfahrens, spätestens aber mit der Aufforderung zur Abgabe eines finalen, verbindlichen Angebots auf eine der unter II.1.4) bzw. II.2.4) genannten Alternativen festlegen wird, handelt es sich nicht um Alternativangebote bzw. Nebenangebote im Sinne des Vergaberechts. Gegenstand der finalen Angebote ist nur die dann festgelegte Leistungsbeschreibung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die externe Textilversorgung für die Klinikstandorte der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (im Folgenden: „Kliniken Köln“). Die Textilversorgung der Kliniken Köln wird derzeit von dem klinikeigenen Wäschereibetrieb erbracht und soll in Zukunft, voraussichtlich ab dem 1.7.2020, auf den zukünftigen Auftragnehmer übertragen werden.
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Das Vergabeverfahren beinhaltet 2 unterschiedliche Auftragsalternativen, die Textilvollversorgung und die Auftragswäsche (diese sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung für jede Alternative beschrieben), für die die Bieter jeweils ein eigenständiges Angebot abgeben können. Im Laufe des Vergabeverfahrens, spätestens aber mit der Aufforderung zur Abgabe eines finalen, verbindlichen Angebots, wird der Auftraggeber sich auf eine Alternative festlegen und dies den Bietern mitteilen.
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Gegenstand des Auftrags ist die externe Textilversorgung für die Klinikstandorte:
— Krankenhaus Köln-Merheim, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln,
— Krankenhaus Köln-Holweide, Neufelder Str. 32, 51067 Köln,
— Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße, Amsterdamer Str. 59, 50735 Köln; und
— Rehabilitatsklinik RehaNova, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln
Der Kliniken Köln. Der Auftrag wird entweder in der Alternative „Textilvollversorgung“ oder in der Alternative „Auftragswäsche“ vergeben. Die Umstellung auf eine externe Textilversorgung für die Klinikstandorte soll (je nach beauftragter Alternative sukzessive) voraussichtlich ab dem 1.7.2020 durchgeführt werden.
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Die Alternative „Textilvollversorgung“ umfasst die Gestellung der in den Anlagen „Anforderungen an das Stationswäschesortiment“ und „Anforderungen an das Berufs- und Bereichskleidungssortiment“ aufgelisteten Textilien durch den Auftragnehmer, deren Wiederaufbereitung, die Ersatzbeschaffung, die Reparatur sowie die textile Logistik und Service- und Controllingleistungen. Auch Organisationsleistungen und der Betrieb des auftraggebereigenen Berufskleiderausgabesystems durch den Einsatz LF-basierter Erfassungs- und Ausgabesysteme sind wesentliche Bestandteile der textilen Vollversorgung. Mittels dieser, beim Auftraggeber bereits vorhandenen, Systeme sollen die Warenströme der Berufskleidung in den Einrichtungen des Auftraggebers kontrolliert und gesteuert werden können. Die Alternative umfasst demnach die bedarfsgerechte Versorgung mit auftragnehmereigener Stationswäsche und Berufsbekleidung sowie in sukzessive geringer werdendem Umfang (siehe Umsetzungsplan unter Ziff. 3.8 in Anlage „Leistungsbeschreibung Alternative Textilvollversorgung“) auch die Aufbereitung und den Transport von in bestimmtem Umfang noch in der Nutzung verbleibenden auftraggebereigenen Textilien der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte (siehe im Einzelnen Anlage „Leistungsbeschreibung Alternative Textilvollversorgung“).
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Die Alternative „Auftragswäsche“ ist die Textilpflege der auftraggebereigenen Krankenhauswäsche. Zu den maßgeblichen Leistungspflichten des Auftragnehmers gehören Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Finish und Rücklieferung von auftraggebereigener Krankenhauswäsche (Stationswäsche und Berufsbekleidung). Die Abholung der Schmutzwäsche erfolgt von einer bzw. 2 Übergabestelle(n) je Klinikstandort, und die sortenreine Rücklieferung der Frischwäsche erfolgt an eine bzw. 2 Übergabestelle(n) je Klinikstandort. Die Kommissionierung und Feinverteilung auf dem jeweiligen Klinikgelände liegt bei dieser Alternative im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
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Im Laufe des Vergabeverfahrens, spätestens aber mit der Aufforderung zur Abgabe eines finalen, verbindlichen Angebots, wird der Auftraggeber sich auf eine Alternative festlegen und dies den Bietern mitteilen.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der öffentliche Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um 12 Monate zu verlängern. Die Erklärung bedarf der Schriftform und muss dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit zugegangen sein.
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Zusätzliche Informationen:
Da sich der Auftraggeber im Laufe des Vergabeverfahrens, spätestens aber mit der Aufforderung zur Abgabe eines finalen, verbindlichen Angebots auf eine der unter II.1.4) bzw. II.2.4) genannten Alternativen festlegen wird, handelt es sich nicht um Alternativangebote bzw. Nebenangebote im Sinne des Vergaberechts. Gegenstand der finalen Angebote ist nur die dann festgelegte Leistungsbeschreibung.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln, Nordrhein-Westfalen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“); im Falle der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft die Erklärung vorzulegen.
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Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaates durch Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug bzw. einer entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist: Der Handelsregisterauszug bzw. die entsprechende Bescheinigung darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate sein. Im Falle der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft der Handelsregisterauszug bzw. die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
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Nachweis zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiLoG durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage „Eigenerklärung Mindestlohngesetz“). Im Falle der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft die Erklärung vorzulegen.
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Der Auftraggeber behält sich zudem vor, die nachfolgenden Unterlagen gesondert vor Zuschlagserteilung anzufordern:
— Bescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger, dass die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß geleistet werden, soweit Sozialversicherungspflicht besteht,
— Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, dass der Bieter dort Mitglied ist und Beiträge ordnungsgemäß leistet, soweit Beitragspflicht besteht,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes/Bescheinigung in Steuersachen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es gelten die nachfolgenden Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber; diese sind mittels der aufgeführten Dokumente nachzuweisen.
Angaben des Bewerbers zu seinem Gesamtumsatz sowie Umsatz mit Wäschereileistungen für stationäre Gesundheitseinrichtungen (bspw. Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehakliniken) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage „Umsatz“).
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Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den nachfolgend aufgeführten Deckungssummen je Versicherungsfall; Nachweis durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers bzw. einer verbindlichen Verpflichtungserklärung eines Haftpflichtversicherers, mit dem Bieter im Auftragsfall eine solche Versicherung mit den nachfolgend angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall nachzuweisen:
— Personenschäden – 5 000 000,00 EUR,
— Sachschäden – 5 000 000,00 EUR,
— Vermögensschäden – 500 000,00 EUR,
— Bearbeitungsschäden – 200 000,00 EUR,
— Schlüsselverlust – 50 000,00 EUR.
Die 5 Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine 2-fache Maximierung je Versicherungsjahr ist ausreichend. Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Unverbindliche Absichtserklärungen des Versicherers reichen nicht aus, eben so wenig Verpflichtungserklärungen mit Vorbehalten oder Bedingungen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es gelten die nachfolgenden Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber; diese sind mittels der aufgeführten Dokumente nachzuweisen.
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff. (oder gleichwertig); Nachweis durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats. Im Fall der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 16.2 verwiesen.
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Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
Zertifzierung über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts Berlin; Nachweis mittels Vorlage eines entsprechenden Zertifikats. Im Fall der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 16.2 verwiesen.
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Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
Zertifizierung über die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065; Nachweis mittels Vorlage eines entsprechenden Zertifikats. Im Fall der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 16.2 verwiesen.
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Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung aus den letzten 3 Jahren; Nachweis mittels Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage Referenzen“). Durch die Referenzen müssen die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen einmal insgesamt nachgewiesen werden.
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Beschäftigung eines/einer geprüften Hygienebeauftragten und eines/einer geprüften Desinfektors/in; Nachweis mittels Zeugnissen oder Zertifikaten staatlicher oder staatlich anerkannter Stellen. Aus den Nachweisen muss sich auch ergeben, dass die entsprechende Person beim Bewerber beschäftigt ist. Andernfalls ist vom Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung hierüber. Im Fall der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 16.2 verwiesen.
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Mindeststandards: Hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen:
— mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens
1 000 Betten und 2 500 Mitarbeitern, für das die Auftragswäsche bzw. Textilvollversorgung durchgeführt wurde/wird,
500 Betten und 900 Mitarbeitern, für das die Auftragswäsche bzw. Textilvollversorgung durchgeführt wurde/wird,
— das Ausführungsende der (sämtlicher) Referenzaufträge darf bei Ablauf der Teilnahmefrist nicht länger als 36 Monate zurückliegen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die ausgeschriebene Leistung hat den Charakter eine sozialen und besonderen Dienstleitung gemäß §§ 130GWB, 64 VgV, so dass § 65 Abs. 2 VgV zur Anwendung gelangt.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die ausgeschriebene Leistung hat den Charakter eine sozialen und besonderen Dienstleitung gemäß §§ 130GWB, 64 VgV, so dass § 65 Abs. 2 VgV zur Anwendung gelangt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-02-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiger öffentlicher Auftraggeber iSv § 99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Kontaktperson: Zentralverwaltung, Ia/2 Beschaffung und Logistik
Dokumente URL: https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/eva/supplierportal/ehealth/tabs/home/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=9tj8rUIu%252ftU%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe oben Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 014-028617 (2020-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 099-238181
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 014-028617
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hat sich nach Abgabe der Indikativen Angebote und den Verhandlungs-/Bietergesprächen mit den Bietern für die Alternative „Auftragswäsche“ entschieden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Krankenhaus Köln-Merheim, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln;
— Krankenhaus Köln-Holweide, Neufelder Str. 32, 51067 Köln;
— Rehabilitatsklinik RehaNova, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln.
Die Alternative „Auftragswäsche“ ist die Textilpflege der auftraggeber eigenen Krankenhauswäsche. Zu den maßgeblichen Leistungspflichten des Auftragnehmers gehören Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Finish und Rücklieferung von auftraggebereigener Krankenhauswäsche (Stationswäsche und Berufsbekleidung). Die Abholung der Schmutzwäsche erfolgt von einer bzw. 2 Übergabestelle(n) je Klinikstandort, und die sortenreine Rücklieferung der Frischwäsche erfolgt an eine bzw. 2 Übergabestelle(n) je Klinikstandort. Die Kommissionierung und Feinverteilung auf dem jeweiligen Klinikgelände liegt bei dieser Alternative im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
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Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber hat sich nach Abgabe der Indikativen Angebote und den Verhandlungs-/Bietergesprächen mit den Bietern für die Alternative „Auftragswäsche“ entschieden.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-11 📅
Name: Elis GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiger öffentlicher Auftraggeber i. S. v. § 99 Nr. 2 GWB

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln
Telefon: +49 221 / 147-3116 📞
Fax: +49 221 / 147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 099-238181 (2020-05-19)