Beschreibung der Beschaffung
In der Berlin Spandau, Region Staaken/Brunsbütteler Damm ist der Neubau eines Begegnungszentrums auf dem rund 3.200 qm großen Grundstück der Evangelischen Kirchengemeinde zu Staaken geplant. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau eines Begegnungszentrums mit angeschlossenem Familienzentrum, einer Kindertagesstätte mit 90 Plätzen, einem kirchlichen Andachtsraum sowie einem Integrationsbetrieb Küche. Das geprüfte Bedarfsprogramm geht von 1 641 qm Nutzfläche (BGF 2 427 qm/BRI 9.224) des Neubaus und entsprechenden Gesamtkosten in Höhe von 6 880 000 EUR aus. Gefördert wird die Baumaßnahme insbesondere durch die Bund-Länder-Programme „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ („Stadtumbau“) und „Kitaplatzerweiterung“. Sowohl die zukünftigen Akteure in dem Begegnungszentrum als auch die Anwohner*innen des Stadtteiles sind im Planungsprozess zu beteiligen.
Im Jahr 2019 wurden ein Realisierungswettbewerb (gemäß RPW 2013) für Architekt*innen und Landschaftsplaner*innen zur Findung eines städtebaulich tragfähigen und funktional überzeugenden Gesamtkonzepts für das Begegnungszentrum durchgeführt und ein Entwurf ausgewählt. Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen im Bereich Technische Gebäudeausrüstung haben sich an den Ergebnissen des Wettbewerbs und der Beurteilung des Preisgerichts zu orientieren.
Im geplanten Stadtteil- und Begegnungszentrum werden in unterschiedlichen Nutzungseinheiten mehrere Einrichtungen der sozialen Infrastruktur unterschiedlicher Träger / Betreiber zusammengefasst:
(1) Stadtteilzentrum (Träger: Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e. V., verantwortlich: Bezirksamt Spandau, Abteilung Gesundheitsförderung und Prävention),
(2) Raum der Stille (Träger: Evangelische Kirchengemeinde zu Staaken, verantwortlich: Gemeindekirchenrat),
(3) Kita für 90 Plätze (Träger: Evangelischer Kirchenkreis Spandau, verantwortlich: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie),
(5) Inklusionsbetrieb Küche (Träger: Pi8 Catering gGmbH, verantwortlich: Evangelischer Kirchenkreis Spandau,
(6) Familienzentrum (Träger: Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e. V., verantwortlich: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie).
Der geplante Baukörper ist dreigeschossig angelegt. In einer kompakten Kubatur sind im vorderen - zum Brunsbütteler Damm hin gelegenen – Bereich die öffentlichen Nutzungen (Café, Veranstaltungssaal und Kapelle) geplant. Der Zugang zur Kita, zum Familienzentrum und zum Innenhof erfolgt über einen Zugang vom Stieglakeweg aus. Die Inklusionsküche erhält eine eigene Erschließung vom Brunsbütteler Damm. Die Freianlagen gliedern sich in einen Vorplatz am Brunsbütteler Damm, einen Innenhof und die Freiflächen der Kita am Stieglakeweg und am Oldesloer Weg.
Mit dem Neubau soll ein offener und inklusiver Ort für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteiles entstehen. Der Saal soll multifunktional nutzbar und entsprechend technisch ausgestattet sein. Personenaufzüge dienen der (weitgehend) barrierefreien Erschließung.
Das Gesamtvorhaben soll einen wesentlichen Beitrag zu Klimaschutz und Klimaanpassung leisten und auch auf andere Bauvorhaben ausstrahlen. Es sind die ökologischen Kriterien für Wettbewerbe / Projekte / Bauvorhaben in der Veröffentlichung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 9.7.2019 zu beachten. (
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/oekologisches_bauen/download/bausteine/oekologische_kriterien_0907201966.pdf)
Von wesentlicher Bedeutung für den Neubau ist daher eine hohe Wirtschaftlichkeit im Lebenszyklus und die Berücksichtigung der Belange Nachhaltigkeit und Ökologie. Alle haustechnischen Planungen haben sich in ein ökologisches Gesamtkonzept einzufügen. Zum effizienten Einsatz von Energie und zur Minimierung der Schadstoffbelastung der Umwelt ist das Bauvorhaben in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem verantwortlichen Architekturbüro so zu planen, dass auf Dauer ein geringer Energiebedarf entsteht, der dann nach Möglichkeit durch erneuerbare Energien zu decken ist. Im Rahmen des Gesamtkonzepts für das Gebäude sind die oben genannten Nutzungseinheiten mit ihren individuellen Anforderungen (Raumklima, Öffnungszeiten usw.) unabhängig voneinander zu betrachten und zu berücksichtigen.
Im Architektenwettbewerb ist bereits ein Energiekonzept vorlegt worden. Es besteht aus den Elementen Wärmepumpe mit Eisspeicher, Wärmerückgewinnung aus der Raumluft und einer Photovoltaik-Anlage. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist das Konzept anhand von Nachhaltigkeitskriterien (inkl. Betriebskosten) zu überprüfen. Dabei sind Alternativen zu entwickeln und zu berücksichtigen. Sollte es aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht eine günstigere Lösung geben, ist diese nach Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem/der Architekt*in weiterzuverfolgen.
Die Berücksichtigung innovativer ökologischer Anforderungen sollen sich darüber hinaus auf den gesamten Bereich der technischen Gebäudeausrüstung beziehen und auch - individuell auf die Nutzungseinheiten bezogen - Vorschläge zur Wasserhaltung (z. B. Verwendung wassersparender Installationen, Sammlung und Nutzung von Regenwasser, Regenwasserversickerung usw.), Raumkühlung, Be- und Entlüftung u. dgl. beinhalten.
Vom Bieter werden daher weitreichende Kompetenzen in den Bereichen Ökologie, erneuerbare Energien, Energiemanagement und Wirtschaftlichkeit und Erfahrungen mit einem ganzheitlichen und integralen Planungsprozess erwartet.
Das Ergebnis der Preisgerichtssitzung des Teilnahmewettbewerbs Hochbau plus Landschaftsarchitekt können auf der Vergabeplattform mit den Bewerbungsunterlagen abgerufen werden. (
https://www.evergabe.de/unterlagen).
Auf der Grundlage des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen geprüften Bedarfsprogramms wurde ein Kostenrahmen ermittelt (Stand März 2019):
— KG 200: 526 000 EUR (brutto);
— KG 300: 3 301 000 EUR (brutto);
— KG 400: 1 168 000 EUR (brutto);
— KG 500: 228 000 EUR (brutto);
— KG 600: 280 000 EUR (brutto);
— KG 700: 1 377 000 EUR (brutto).
Die Finanzierung des Gesamtvorhabens wird insbesondere über Fördermittel gesichert. Die Verwendung der Formulare der Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Wohnen aus der ABau sind im Planungsprozess verbindlich. Es wird ein Planungs- bzw. Baubegleitender Ausschuss eingerichtet. Diesem gehören u. a. die Fördermittelgeber, die Bauherrin, das gebietsbegleitende Büro (Stadtkontor Gesellschaft für behutsame Stadtentwicklung mbH), das beauftragte Architekturbüro und ggfs. ein Projektsteuerer an. Das ökologische Gesamtkonzept ist dem planungsbegleitenden Ausschuss jeweils nach Abschluss der Vorplanung und der Entwurfsplanung vorzustellen.
Während des gesamten Planungsprozesses ist ein enger Austausch mit den beteiligten Planungsbüros und den zukünftigen Nutzerinstitutionen vorgesehen. Aufgrund der Vielzahl der zu beteiligenden Akteure ist mit einem überdurchschnittlichen Abstimmungsbedarf zu rechnen.
Die Bauherrin wird im Rahmen des blogs „Auf dem Weg zum Begegnungszentrum“ die Öffentlichkeit regelmäßig über die Fortschritte des Projektes informieren und beteiligen. Hierfür sind ggfs. Zuarbeiten erforderlich. Mindestens eine öffentliche Versammlung für die Anwohnerinnen zur Vorstellung des ökologischen Gesamtkonzeptes ist vorzusehen.
Die Beauftragung soll nach Freigabe der Fördermittel stufenweise erfolgen:
Stufe 1: Erbringung aller Planungsleistungen bis zur Einreichung der Vorplanungsunterlagen
(s. „Ergänzenden Ausführungsvorschriften zu den AV § 24 LHO“, S. 9). Dies entspricht den Leistungsphasen 1-3 der HOAI.
Stufe 2: Erbringung aller Planungsleistungen bis zur Einreichung der Bauplanungsunterlagen
(s. „Ergänzenden Ausführungsvorschriften zu den AV § 24 LHO“, S. 9-10). Dies entspricht der Leistungsphase 4 der HOAI.
Stufe 3: Erbringung aller Planungsleistungen bis zur Einreichung des Bauantrages, Erstellung der Ausführungsplanung, Kostenberechnung und Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung, Auswertung der Angebote und Teilnahme an den Vergabeverhandlungen,
Bauleitung, Dokumentation und Objektbetreuung. Dies entspricht den Leistungsphasen 5-9 der HOAI.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 411. H F aus der ABau – Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins.
(einsehbar unter:
https://senstadtfms.stadt-berlin.de/eabau/)
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.