TGA-Planung für den Neubau des Rathauses

Stadt Laatzen

Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für den Neubau des Rathauses der Stadt Laatzen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-06 Auftragsbekanntmachung
2021-05-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 80/2020
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für den Neubau des Rathauses der Stadt Laatzen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Laatzen
Postanschrift: Marktplatz 13
Postleitzahl: 30880
Postort: Laatzen
Kontakt
Internetadresse: http://www.laatzen.de 🌏
E-Mail: teamfinanzen@laatzen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YR7DXH5/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YR7DXH5 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 197-476499
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Weiteres Eignungskriterium (Ergänzung zu Ziffer III): 7. Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB. Hinweis zur Abwicklung der Angebots-/Verhandlungsphase: Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, die Verhandlungen in mehreren Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, die Gegenstand der Verhandlungsrunden sind, ggf. anhand der bekanntgemachten Zuschlagskriterien zu verringern. Dazu wird der Auftraggeber zunächst eine erste Rangfolge der eingegangenen Erstangebote auf Basis der Zuschlagskriterien bilden. Ziel des Auftraggebers ist es, Verhandlungen nur über die maximal 6 aussichtsreichsten Angebote zu führen. Liegen mehr als 6 Angebote vor, werden daher die auf den Rängen sieben ff. der ersten Rangfolge liegenden Angebote vom Verfahren ausgeschlossen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YR7DXH5
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Da das derzeitige Rathaus der Stadt Laatzen (Anschrift: Marktplatz 13, 30880 Laatzen) nur mit erheblichen Kostenaufwand saniert werden kann, ist ein Neubau auf dem Marktplatz erforderlich. Insbesondere die Bausubstanz, der Brandschutz und die Schadstoffe machen den Abriss unumgänglich. In dem Neubau am Marktplatz vis a vis zum Stadthaus sollen die publikumsintensiven Verwaltungen unterkommen. Die anderen Verwaltungsbereiche sollen in dem Bürogebäude an der Gutenbergstraße 15 umgesiedelt werden, in dem bereits einige Teams der Stadtverwaltung ansässig sind. Um kostenintensive Containerlösungen und Umzüge zu verhindern, kommt ein Neubau an gleicher Stelle nicht in Betracht. Der Neubau ist daher auf einer angrenzenden Fläche auf dem Marktplatz angesiedelt.
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Die Stadt hat unter der TED-Bekanntmachung 2019/S 223-547290 einen Planungswettbewerb bekannt gemacht und die Preisträger ausgewählt. Derzeit wird im Anschluss an diesen Wettbewerb ein Vergabeverfahren zur Beauftragung der Objekt- und Tragwerksplanung durchgeführt. In dem vorliegenden Verfahren sollen hingegen die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung vergeben werden.
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Dauer: 30 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Siehe Angaben zu Optionen in Ziffer II.2.11). Die vorstehende Angabe zur Vertragslaufzeit ist eine Schätzung nach derzeitigem Planungsstand unter der Annahme, dass die Optionen vom Auftraggeber vollständig ausgenutzt werden.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag zunächst nur die bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach HOAI) und Einreichung des Genehmigungsantrags erforderlichen Planungsleistungen (Grundbeauftragung). Über die Weiterbeauftragung mit den zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 ff. nach HOAI (Folgebeauftragungen), wird der Auftraggeber je nach Ergebnis des Genehmigungsverfahrens und unter Berücksichtigung der für das Projekt zur Verfügung stehenden Finanzmittel entscheiden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsstufen über die Grundbeauftragung hinaus besteht nicht. Details sind dem Ingenieurvertrag (Anlage B03) zu entnehmen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rathaus der Stadt Laatzen
Marktplatz 13
30880 Laatzen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Jahresumsatz: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2017 bis 2019 (insgesamt und aus Planungsleistungen für öffentliche Verwaltungsgebäude). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
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2. Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung.
Mindeststandards:
Zu 2.: Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall mindestens 3,0 Mio. EUR. Diese Deckungssumme muss pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3. Referenzleistungen: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
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4. Personalstand: Eigenerklärung zum Personalstand im Jahres-durchschnitt in den Jahren 2017 bis 2019, gegliedert nach Büroinhaber/Geschäftsführer/in, Architekten/Ingenieure/innen und Kaufmännische/technische Mitarbeiter/innen.
5. Angabe der Projektleitung: Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, Beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
6. Angaben zum Nachunternehmereinsatz: Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung (im Falle der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV).
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Mindeststandards:
Zu 3.: Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge, bei denen nachfolgende Merkmale kumulativ vorliegen:
— Neubau eines privaten oder öffentlichen Verwaltungs- bzw. Bürogebäudes;
— Gesamtbauwerkskosten (Summe aus KG 300 und 400) mindestens 10 Mio. EUR (netto);
— Abgeschlossene Leistungen mindestens entsprechend Leistungsphasen 1 bis 4 der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in den Anlagengruppen 1, 2, 3 und/oder 4;
— Leistungsbeginn des Bewerbers frühestens 1.1.2015.
Es sind mindestens 2 solche Referenzleistungen zu erklären.
Zu 5.: Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Ingenieur/in durch Mitgliedschaftsbestätigung einer Ingenieurkammer oder vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Ingenieur/in durch Mitgliedschaftsbestätigung einer Ingenieurkammer oder vergleichbaren Nachweis zu erbringen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51 VgV mindestens 3 Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien (siehe Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, die diese Anforderungen erfüllen, weniger als 3 beträgt, wird der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Angeboten auffordert, welche die Anforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-11-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-28 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.laatzen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YR7DXH5/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Weiteres Eignungskriterium (Ergänzung zu Ziffer III):
7. Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
Hinweis zur Abwicklung der Angebots-/Verhandlungsphase:
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, die Verhandlungen in mehreren Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, die Gegenstand der Verhandlungsrunden sind, ggf. anhand der bekanntgemachten Zuschlagskriterien zu verringern. Dazu wird der Auftraggeber zunächst eine erste Rangfolge der eingegangenen Erstangebote auf Basis der Zuschlagskriterien bilden. Ziel des Auftraggebers ist es, Verhandlungen nur über die maximal 6 aussichtsreichsten Angebote zu führen. Liegen mehr als 6 Angebote vor, werden daher die auf den Rängen sieben ff. der ersten Rangfolge liegenden Angebote vom Verfahren ausgeschlossen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YR7DXH5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung — Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
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1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Laatzen
Postanschrift: Marktplatz 13
Postort: Laatzen
Postleitzahl: 30880
E-Mail: teamfinanzen@laatzen.de 📧
Internetadresse: www.laatzen.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 197-476499 (2020-10-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 600 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 098-257971
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 197-476499
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR7RD73

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit und örtliche Präsenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation der Projektleitung
Kostenkriterium (Name): Nettogesamthonorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-17 📅
Name: THEURICH+KLOSE GmbH
Postanschrift: Eitzer Föhre 13
Postort: Wedemark
Postleitzahl: 30900
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5130975010 📞
E-Mail: kontakt@tuk-hannover.de 📧
Land: Region Hannover 🏙️
Internetadresse: https://tuk-hannover.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 600 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung – Regierungsvertretung Lüneburg
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 098-257971 (2021-05-18)