Das Studentenwerk Leipzig betreibt in der Mainzer Straße 2a in Leipzig ein 1996 erbautes Studentenwohnheim, bestehend aus 6 Wohngebäuden. Die TGA-Installation – insbesondere die Lüftung – muss teilweise erneuert werden. Das will der Auftraggeber nutzen, um ein effizientes Haustechnikkonzept umzusetzen. Die in der zweiten Verfahrensstufe für die Vergabeverhandlung ausgewählten Büros sollen eine Arbeitsaufgabe lösen und ein solches Haustechnikkonzept entwickeln. Dafür wird ein Honorar von netto 3 000,00 EUR je Teilnehmer gezahlt, das im Auftragsfall mit dem Gesamthonorar verrechnet wird. Die Sanierung erfolgt in 2 Bauabschnitten im unbewohnten Zustand. Der 1. BA umfasst die Häuser 4-6, die Bauausführung soll im Zeitraum 1.10.21 bis 31.5.22 erfolgen. Nach dem Umzug und Freiräumen werden die Arbeiten im 2. BA (Häuser 2+3) im Zeitraum 1.6.22 bis 31.12.22 fortgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk Leipzig betreibt in der Mainzer Straße 2a in Leipzig ein 1996 erbautes Studentenwohnheim, bestehend aus 6 Wohngebäuden. Die TGA-Installation – insbesondere die Lüftung – muss teilweise erneuert werden. Das will der Auftraggeber nutzen, um ein effizientes Haustechnikkonzept umzusetzen. Die in der zweiten Verfahrensstufe für die Vergabeverhandlung ausgewählten Büros sollen eine Arbeitsaufgabe lösen und ein solches Haustechnikkonzept entwickeln. Dafür wird ein Honorar von netto 3 000,00 EUR je Teilnehmer gezahlt, das im Auftragsfall mit dem Gesamthonorar verrechnet wird.
Die Sanierung erfolgt in 2 Bauabschnitten im unbewohnten Zustand. Der 1. BA umfasst die Häuser 4-6, die Bauausführung soll im Zeitraum 1.10.21 bis 31.5.22 erfolgen. Nach dem Umzug und Freiräumen werden die Arbeiten im 2. BA (Häuser 2+3) im Zeitraum 1.6.22 bis 31.12.22 fortgeführt.
Das Studentenwerk Leipzig betreibt in der Mainzer Straße 2a in Leipzig ein 1996 erbautes Studentenwohnheim, bestehend aus 6 Wohngebäuden. Die TGA-Installation – insbesondere die Lüftung – muss teilweise erneuert werden. Das will der Auftraggeber nutzen, um ein effizientes Haustechnikkonzept umzusetzen. Die in der zweiten Verfahrensstufe für die Vergabeverhandlung ausgewählten Büros sollen eine Arbeitsaufgabe lösen und ein solches Haustechnikkonzept entwickeln. Dafür wird ein Honorar von netto 3 000,00 EUR je Teilnehmer gezahlt, das im Auftragsfall mit dem Gesamthonorar verrechnet wird.
Die Sanierung erfolgt in 2 Bauabschnitten im unbewohnten Zustand. Der 1. BA umfasst die Häuser 4-6, die Bauausführung soll im Zeitraum 1.10.21 bis 31.5.22 erfolgen. Nach dem Umzug und Freiräumen werden die Arbeiten im 2. BA (Häuser 2+3) im Zeitraum 1.6.22 bis 31.12.22 fortgeführt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-27 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 062-148459
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.7.2019 – VK 2 – 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.7.2019 – VK 2 – 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk Leipzig betreibt in der Mainzer Straße 2a in Leipzig ein 1996 erbautes Studentenwohnheim, bestehend aus 6 Wohngebäuden. Die TGA-Installation – insbesondere die Lüftung – muss teilweise erneuert werden. Das will der Auftraggeber nutzen, um ein effizientes Haustechnikkonzept umzusetzen. Die in der zweiten Verfahrensstufe für die Vergabeverhandlung ausgewählten Büros sollen eine Arbeitsaufgabe lösen und ein solches Haustechnikkonzept entwickeln. Dafür wird ein Honorar von netto 3 000,00 EUR je Teilnehmer gezahlt, das im Auftragsfall mit dem Gesamthonorar verrechnet wird.
Das Studentenwerk Leipzig betreibt in der Mainzer Straße 2a in Leipzig ein 1996 erbautes Studentenwohnheim, bestehend aus 6 Wohngebäuden. Die TGA-Installation – insbesondere die Lüftung – muss teilweise erneuert werden. Das will der Auftraggeber nutzen, um ein effizientes Haustechnikkonzept umzusetzen. Die in der zweiten Verfahrensstufe für die Vergabeverhandlung ausgewählten Büros sollen eine Arbeitsaufgabe lösen und ein solches Haustechnikkonzept entwickeln. Dafür wird ein Honorar von netto 3 000,00 EUR je Teilnehmer gezahlt, das im Auftragsfall mit dem Gesamthonorar verrechnet wird.
Die Sanierung erfolgt in 2 Bauabschnitten im unbewohnten Zustand. Der 1. BA umfasst die Häuser 4-6, die Bauausführung soll im Zeitraum 1.10.21 bis 31.5.22 erfolgen. Nach dem Umzug und Freiräumen werden die Arbeiten im 2. BA (Häuser 2+3) im Zeitraum 1.6.22 bis 31.12.22 fortgeführt.
Die Sanierung erfolgt in 2 Bauabschnitten im unbewohnten Zustand. Der 1. BA umfasst die Häuser 4-6, die Bauausführung soll im Zeitraum 1.10.21 bis 31.5.22 erfolgen. Nach dem Umzug und Freiräumen werden die Arbeiten im 2. BA (Häuser 2+3) im Zeitraum 1.6.22 bis 31.12.22 fortgeführt.
Fachplanung HOAI § 55, Anlagengruppen 1-3, optional 8 in den LP 1-9 Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI Entwurfsplanung. Für die Leistungsphasen 1-5 erfolgt die Planung gemeinsam über alle Bauabschnitte, danach getrennt nach Bauabschnitten.
Fachplanung HOAI § 55, Anlagengruppen 1-3, optional 8 in den LP 1-9 Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI Entwurfsplanung. Für die Leistungsphasen 1-5 erfolgt die Planung gemeinsam über alle Bauabschnitte, danach getrennt nach Bauabschnitten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 450 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1-9 in den AG 1-3. Der Auftraggeber behält sich vor, zusätzlich die AG 8 Gebäudeautomation zu beauftragen. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphasen 1-3 HOAI Entwurfsplanung. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1-9 in den AG 1-3. Der Auftraggeber behält sich vor, zusätzlich die AG 8 Gebäudeautomation zu beauftragen. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphasen 1-3 HOAI Entwurfsplanung. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.7.2019 – VK 2 – 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.7.2019 – VK 2 – 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer. Weitere zusätzliche Qualifikationsnachweise sind nicht erwünscht! Der/die Projektleiter(in) muss über die Qualifikation „Ingenieur“ oder „Techniker“ verfügen, der/die Objektüberwacher(in) über die Qualifikation „Ingenieur“, „Techniker“ oder „Meister“.
a) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer. Weitere zusätzliche Qualifikationsnachweise sind nicht erwünscht! Der/die Projektleiter(in) muss über die Qualifikation „Ingenieur“ oder „Techniker“ verfügen, der/die Objektüberwacher(in) über die Qualifikation „Ingenieur“, „Techniker“ oder „Meister“.
Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
Notwendige Angaben zum Personal für den Projektleiter und den. Fachbauleiter:
— Name;
— Berufsstand und akad. Grad;
— Datum des qualifizierenden Abschlusses.
b) keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
b) keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
c) falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis Berufshaftpflicht:
Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je mindestens 1 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden führen (z. B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für jedes Mitglied erforderlich. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je mindestens 1 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden führen (z. B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für jedes Mitglied erforderlich. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.
Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme, muss die Bereitschaft erklärt werden, im Auftragsfall die Deckungssumme für dieses Projekt wie gefordert zu erhöhen.
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
c) Umsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im jeweiligen Fachgebiet.
d) Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2017 bis 2019.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind insgesamt bis zu 3 vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 1.1.2010 in Betrieb genommen wurden, zu benennen. Weiteres siehe Formblatt zum Teilnahmeantrag.
Mindeststandards:
Mindestbedingung für die Teilnahme am Verfahren ist der Nachweis eines vergleichbaren Bauvorhabens, bei dem in einem Bestandsgebäude die TGA-Installation erneuert wurde. Vergleichbar ist ein Planungsauftrag für Wohngebäude mit mindestens 50 WE (auch in mehreren Gebäuden), Studentenwohnheime, Hotels, Ferienheime, Krankenhäuser, Reha-Kliniken o. ä. mit mindestens 50 Betten/Plätzen.
Mindestbedingung für die Teilnahme am Verfahren ist der Nachweis eines vergleichbaren Bauvorhabens, bei dem in einem Bestandsgebäude die TGA-Installation erneuert wurde. Vergleichbar ist ein Planungsauftrag für Wohngebäude mit mindestens 50 WE (auch in mehreren Gebäuden), Studentenwohnheime, Hotels, Ferienheime, Krankenhäuser, Reha-Kliniken o. ä. mit mindestens 50 Betten/Plätzen.
Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:
— in Betrieb genommen zwischen dem 1.1.2015 bis 31.1.2020;
— im Projekt müssen die Anlagengruppen 1-3 bearbeitet worden sein;
— im Projekt müssen mindestens die Leistungsphasen 3-8 erbracht worden sein, zwingend muss die LP 8 im vollen Leistungsbild der Objektüberwachung erbracht worden sein, nicht nur z. B. Qualitätskontrolle bei einer GU-Vergabe;
— im Projekt müssen die Termine und Kosten eingehalten worden sein. Dafür ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung bzw. eine plausible Erklärung für Abweichungen, falls zutreffend, erforderlich.
— zusätzlich sind Erfahrungen bei einem Bauvorhaben, das gewerkeweise nach VOB/A ausgeschrieben wurde, nachzuweisen. Hierzu kann auch ein anderes als das vorgenannte Referenzprojekt angegeben werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Siehe III.1.1)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die unter „III.1.1+2)“ geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Die unter „III.1.3) Möglicherweise geforderte Mindeststandards“ genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, bei deren Nichterfüllung ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Diese Einschränkung gilt nicht für Unterauftragnehmer, soweit sichergestellt ist, dass sie den Angebotsinhalt nicht kennen.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 5 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen III.1.2) und III.1.3) wie folgt:
— wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III.1.2) (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,
— technische Leistungsfähigkeit III.1.3) mit max.54 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem, das der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt zum Teilnahmeantrag abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit 5 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit. Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS. Auch Fragen zum Vergabeverfahren sind über die Vergabeplattform an den Verfahrensbetreuer zu stellen.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an subreport Verlag Schawe GmbH Herrn Ralf Jedecke Tel.: +49 22198578 45 ralf.jedecke@subreport.de Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
Veröffentlichung 24.3.20 Eingang Teilnahmeanträge 24.4.20 10.00 Uhr Auswahl Teilnehmer 28.4.20 Eingang der Haustechnikkonzepte 28.5.20 Erstangebote 29.5.20 10.00 Uhr Verhandlung 3.6.20 finale Angebote und danach Info gemäß GWB 5.6.20 10.00 Uhr Ende Wartefrist 16.6.20.
Veröffentlichung 24.3.20 Eingang Teilnahmeanträge 24.4.20 10.00 Uhr Auswahl Teilnehmer 28.4.20 Eingang der Haustechnikkonzepte 28.5.20 Erstangebote 29.5.20 10.00 Uhr Verhandlung 3.6.20 finale Angebote und danach Info gemäß GWB 5.6.20 10.00 Uhr Ende Wartefrist 16.6.20.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773202📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 062-148459 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 450 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-17 📅
Name: Haupt Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪 Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 418 285 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.