Themen- und Contentmanagement-Tool (TCM-Tool)

Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch

Der AOK-Contentroom ist eine Einrichtung aller AOKs, der die Versichertenkommunikation betreut. Er steuert die Inhaltserstellung für alle Versicherten-Medien der AOK-Gemeinschaft. Mit der Ausschreibung soll ein geeignetes Themen- und Contentmanagement-Tool (TCM-Tool) gefunden werden, mit dem Transparenz zu allen Themen und Inhalten erzielt und permanente Kollaboration im Content-Management ermöglicht wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-16 Auftragsbekanntmachung
2021-06-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2020-12-16-SYS-CSC
Kurze Beschreibung:
Der AOK-Contentroom ist eine Einrichtung aller AOKs, der die Versichertenkommunikation betreut. Er steuert die Inhaltserstellung für alle Versicherten-Medien der AOK-Gemeinschaft. Mit der Ausschreibung soll ein geeignetes Themen- und Contentmanagement-Tool (TCM-Tool) gefunden werden, mit dem Transparenz zu allen Themen und Inhalten erzielt und permanente Kollaboration im Content-Management ermöglicht wird.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Entwicklung von kundenspezifischer Software 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD7BV/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD7BV 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 248-617669
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Ziffer II.2.9) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Folgende Kriterien werden folgendermaßen mit Punkten bewertet: 1. Dauer Leistungszeitraum — Bisheriger Leistungszeitraum bis zu 3 Jahre – 6 Punkte (3 je Referenz), — Bisheriger Leistungszeitraum ab 3 bis 5 Jahre – 18 Punkte (9 je Referenz), — Bisheriger Leistungszeitraum über 5 Jahre – 30 Punkte (15 je Referenz). 2. Größe des Referenzunternehmens: — Die Mitarbeiteranzahl des Referenzunternehmens beträgt weniger als 20 000. – 6 Punkte (3 je Referenz), — Die Mitarbeiteranzahl des Referenzunternehmens liegt zwischen 20 000 und 100 000. – 18 Punkte (9 je Referenz), — Die Mitarbeiteranzahl des Referenzunternehmens beträgt mehr als 100 000. – 30 Punkte (15 je Referenz). 3. Leistungsinhalt — Leistungsinhalt ist die digitale Abbildung des Prozesses einer jährlichen Themenplanung für die Ausspielung von Inhalten in unterschiedlichen Kommunikationskanälen. – 6 Punkte (3 je Referenz), — Leistungsinhalt ist die digitale Abbildung des Prozesses einer jährlichen Themenplanung für die Ausspielung von Inhalten in unterschiedlichen Kommunikationskanälen. Eine direkte Ausspielung der geplanten Inhalte in Social-Media-Kanäle (z. B. Instagram, Facebook, …) ist möglich. – 18 Punkte (9 je Referenz), — Leistungsinhalt ist die digitale Abbildung des Prozesses einer jährlichen Themenplanung für die Ausspielung von Inhalten in unterschiedlichen Kommunikationskanälen. Eine direkte Ausspielung der geplanten Inhalte in Social-Media-Kanäle (z. B. Instagram, Facebook, …) ist möglich. Die Anwendung ist nach den Bedürfnissen (z.B. Corporate Design, Anschlussfähigkeit) des Auftraggebers anpassbar. – 30 Punkte (15 je Referenz).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AOK-Contentroom bildet das Herzstück der gemeinschaftlichen Versichertenkommunikation. Er dient als Partner aller Kommunikatoren in der AOK-Gemeinschaft und hilft, die Kräfte so zu bündeln, dass die eigenen Medien die ersten Anlaufstellen für Gesundheitsthemen im Netz werden. Mit geeigneten Tools schafft er Transparenz zu allen Themen und Inhalten und macht permanente Kollaboration im Content-Management möglich. Der Contentroom steuert die Inhaltserstellung für alle Versicherten-Medien der AOK-Gemeinschaft. Dies umfasst derzeit zum einen die Ausgaben der Print-Magazine „AOK-Das Gesundheitsmagazin" sowie das gleichnamige Online-Magazin auf aok.de. Zudem werden vom Contentroom Social-Media-Kanäle der AOK-Gemeinschaft betreut, derzeit insbesondere auf Facebook, Instagram und YouTube.
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Mit der Ausschreibung soll ein geeignetes Themen- und Contentmanagement-Tool (TCM-Tool) gefunden werden, mit dem Transparenz zu allen Themen und Inhalten erzielt und permanente Kollaboration im Content-Management ermöglicht wird.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Fortsetzung von Ziffer II.2.9) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Folgende Kriterien werden folgendermaßen mit Punkten bewertet:
1. Dauer Leistungszeitraum
— Bisheriger Leistungszeitraum bis zu 3 Jahre – 6 Punkte (3 je Referenz),
— Bisheriger Leistungszeitraum ab 3 bis 5 Jahre – 18 Punkte (9 je Referenz),
— Bisheriger Leistungszeitraum über 5 Jahre – 30 Punkte (15 je Referenz).
2. Größe des Referenzunternehmens:
— Die Mitarbeiteranzahl des Referenzunternehmens beträgt weniger als 20 000. – 6 Punkte (3 je Referenz),
— Die Mitarbeiteranzahl des Referenzunternehmens liegt zwischen 20 000 und 100 000. – 18 Punkte (9 je Referenz),
— Die Mitarbeiteranzahl des Referenzunternehmens beträgt mehr als 100 000. – 30 Punkte (15 je Referenz).
3. Leistungsinhalt
— Leistungsinhalt ist die digitale Abbildung des Prozesses einer jährlichen Themenplanung für die Ausspielung von Inhalten in unterschiedlichen Kommunikationskanälen.
– 6 Punkte (3 je Referenz),
Eine direkte Ausspielung der geplanten Inhalte in Social-Media-Kanäle (z. B. Instagram, Facebook, …) ist möglich. – 18 Punkte (9 je Referenz),
Eine direkte Ausspielung der geplanten Inhalte in Social-Media-Kanäle (z. B. Instagram, Facebook, …) ist möglich. Die Anwendung ist nach den Bedürfnissen (z.B. Corporate Design, Anschlussfähigkeit) des Auftraggebers anpassbar. – 30 Punkte (15 je Referenz).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Soweit vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
Hinweis: Anlage „Eigenerklärung zur den Ausschlussgründen" ist gesondert auszufüllen und mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen.
Hinweis:
(a) Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die nachfolgend genannten Erklärungen für jedes Unternehmen beizubringen, auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber beruft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.:
— Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt,
— die Verpflichtungserklärung des Drittunternehmers
(c) Im Fall des Einsatzes von Dritt/Nachunternehmern ist die
— Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt für jeden Dritt-/Nachunternehmer beizubringen. Sie kann für den Dritt-/Nachunternehmer bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt werden, muss jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden,
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— Das gleiche gilt für die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe des durchschnittlich vermittelten Gesamtumsatzes in Deutschland (in den Jahren 2017-2019).
2. Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Bieter erklärt, dass er innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung die Betriebshaftpflichtversicherung in der genannten Ausgestaltung und den geforderten Mindestdeckungssummen durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen Bescheinigung durch Bestätigung des Versicherers, den Auftraggeberinnen vorlegen werden.
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Mindestdeckungssummen:
— 3 000 000 EUR gegen Personenschäden,
— 3 000 000 EUR gegen Sachschäden,
— 1 000 000 EUR gegen Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angabe von prüfbaren Referenzen.
Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzleistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden und mit dem zu vergebenden Auftrag nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind, einzureichen. Der Referenzzeitraum kann auch einen Beginn vor den letzten 3 Jahren gehabt haben.
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Vergleichbar ist eine Referenzleistung, wenn es sich um den Betrieb einer Software zur Themenplanung sowie Veröffentlichung von Inhalten in unterschiedlichen Kommunikationskanälen unter Berücksichtigung dessen Spezifika handelt.
Neben der Leistungsart und deren Umfang sollten auch die Leistungsdauer sowie die Größe des Referenzunternehmens vergleichbar sein.
Folgende Angaben sind zu tätigen:
Titel des Referenzprojekts, Auftraggeber/-in und Ansprechpartner/-in, Telefonnummer (soweit zulässig, andernfalls
Allgemeine Umschreibung des Auftraggebers/der Auftraggeberin), Leistungszeitraum (in mm/jjjj bis mm/jjjj), Branche, Leistungsart und -umfang (Allgemeine Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeit bei dem Auftrag sowie des Umfangs des Auftrages), Ungefähre Anzahl der Mitarbeiter des Referenzunternehmens, für das die Leistung erbracht wurde.
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2. Kurze Unternehmensdarstellung.
Folgende Angaben sind zu tätigen: Eckdaten zum Unternehmen (Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Standorte in Deutschland, Verbundene Unternehmen); Mitarbeiterzahl (2017-2019; Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter/-innen in Deutschland)
3. Erklärung zum Datenschutz.
Der Bieter erkennt die beigefügten Datenschutzbestimmungen für die Auftragsdatenverarbeitung einschließlich der Anhänge A, B, E und F ohne Einschränkung an. Er versichert, dass er die für den Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach BSI Grundschutz (s. Anhang C, C1) einhält und umsetzt.
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Die Datenschutzbestimmungen treten mit Zuschlagserteilung in Kraft.
Die Anhänge A, B, E und F sind vom Bieter mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Für den Auftrag kommen nur Bewerber in Betracht, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung besitzen.
Die Bewertung des Teilnahmeantrags erfolgt anhand der aufgeführten Kriterien. Die Auftraggeberinnen nehmen im Rahmen der Punktevergabe eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Falls nach diesen angegebenen Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
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Die 3 Bewerber mit der Höchstpunktzahl werden aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, bei Punktegleichstand auf dem letzten Platz, den Bieterkreis zu erweitern und mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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1. Anforderungen an das Betriebsmodell aus Datenschutz / Informationssicherheitsaspekten:
Der Auftragnehmer muss für die Anforderungen des Auftrags ein Datenschutzkonzept inkl. Angaben zu den nachfolgenden Mindestanforderungen sowie näheren Angaben zu den in den Datenschutzbestimmungen (Anlage A2, inkl. Anhänge A-F) geforderten technisch-organisatorischen Maßnahmen vorlegen. Das Nichteinreichen des Datenschutzkonzeptes führt zum Ausschluss des Bewerbers.
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Der Bewerber muss die Leistung als Software as a Service (SaaS) erbringen. D.h., dass die Software und die IT-Infrastruktur vom Bewerber betrieben und verantwortet wird, die Auftraggeberinnen nutzen eine Dienstleistung bzw. einen bereitgestellten Service.
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Der Bewerber muss die Datenschutz- und Informationssicherheitsanforderungen der Auftraggeberinnen, wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben sowie im Anforderungskatalog gefordert, erfüllen.
Hierbei sind folgende Mindestanforderungen an die Informationssicherheit definiert:
— Es müssen Vorgaben und Konzepte zur Informationssicherheit vorliegen, diese müssen umgesetzt sein und die Umsetzung ist nachzuweisen,
— Alle Informationssicherheitsanforderungen der Auftraggeberinnen müssen auf alle Unterauftragnehmer sowie deren Unterauftragnehmer (etc. pp., Subdienstleisterkette) wirken und den Auftraggeberinnen bei Verlangen nachgewiesen werden,
— Sicherheitsvorfälle, welche mittel- oder unmittelbar die Auftraggeberinnen betreffen, müssen unverzüglich mitgeteilt werden,
— Die zur Serviceerbringung eingesetzte Software sowie die eingesetzten Systeme, auch der Subdienstleisterkette, müssen auf dem Stand der Technik sein,
— Den Auftraggeberinnen muss es ermöglicht werden, bei Bedarf die Sicherheit der Software und der Systeme im Rahmen eines Pentests durch einen Dritten prüfen zu lassen,
— Findings aus einem solchen Pentest müssen, je nach Kritikalität, in definierten Zeiträumen behoben werden,
— Ein Re-Pentest muss das Schließen der Findings bestätigen und neue Findings ausschließen,
— Der Service muss Nutzer identifizieren, authentifizieren und autorisieren können,
— Neben der Wahrung von Vertraulichkeit und Integrität von Software, Systemen und Informationen, gilt dies gleichermaßen auch für Backups.
Es sind folgende Mindestanforderungen an den Datenschutz definiert:
— Der Bewerber muss die abgelegten Daten (data at rest) dem Stand der Technik entsprechend verschlüsseln,
— Die Systemplattform muss, dem Stand der Technik entsprechend, verschlüsselt sein (z. B. Festplattenverschlüsselung o. a. Hardware-Verschlüsselung),
— Die (Daten-)Transportwege (data in motion) müssen, dem Stand der Technik entsprechend, verschlüsselt sein,
— Die Verschlüsselungsschlüssel müssen beim Bewerber oder den Auftraggeberinnen bzw. ihren IT-Dienstleistern liegen,
— Zwischen den Auftraggeberinnen und dem Bewerber müssen Datenschutzbestimmungen als Anlage zum Hauptvertrag geschlossen werden,
— Alle Datenschutzanforderungen der Auftraggeberin müssen auf alle Unterauftragnehmer sowie deren Unterauftragnehmer (etc. pp., Subdienstleisterkette) wirken und der Auftraggeberin bei Verlangen nachgewiesen werden.
Folgende Mindestanforderungen gelten sowohl für die Informationssicherheit, als auch für den Datenschutz:
— Der Bewerber muss den Auftraggeberinnen ein Auditrecht (ggf. durch Dritte) einräumen,
— Mit Vertragsende müssen die bis dato angefallenen Daten (personenbezogene Daten, Schlüsselmaterial, Content, …) den Auftraggeberinnen in geeigneten Dateiformaten übermittelt werden,
— Haben die Auftraggeberinnen den Empfang quittiert, so müssen die Daten sicher gelöscht werden.
2. Referenzen
Die Bewertung erfolgt über das Auswahlkriterium Referenzen, in dem maximal 90 Punkte zu erreichen sind.
Mindestanforderung: Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzleistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden und mit dem zu vergebenden Auftrag nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind, einzureichen. Der Referenzzeitraum kann auch einen Beginn vor den letzten 3 Jahren gehabt haben. Vergleichbar ist eine Referenzleistung, wenn es sich um den Betrieb einer Software zur Themenplanung sowie Veröffentlichung von Inhalten in unterschiedlichen Kommunikationskanälen unter Berücksichtigung dessen Spezifika handelt.
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Neben der Leistungsart und deren Umfang sollten auch die Leistungsdauer sowie die Größe des Referenzunternehmens vergleichbar sein.
Erfüllen die Referenzen nicht die genannten Mindestanforderungen, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden je eingereichter Referenz max. 45 Punkte nach dem im Folgenden dargestellten System vergeben. Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, fließen die besten 2 in die Wertung ein.
Es können damit max. 90 Punkte erreicht werden (je Referenz max. 45 Punkte). Für die einzelnen Unterkriterien werden abhängig von der Erfüllung der folgenden Voraussetzungen jeweils zwischen 3 und 15 Punkte vergeben. Ist ein Unterkriterium nicht erfüllt, wird es mit 0 Punkten bewertet.
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(Fortsetzung in Ziffer II.2.14) Zus. Angb.)
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-02-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister - Smidt - Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden - Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Carlotta Schellschmidt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD7BV/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD7BV

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…"
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…".
Quelle: OJS 2020/S 248-617669 (2020-12-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020-12-16-SYS-CSC_BüvA
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 121-320471
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 248-617669
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKR63D

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AOK-Contentroom bildet das Herzstück der gemeinschaftlichen Versichertenkommunikation. Er dient als Partner aller Kommunikatoren in der AOK-Gemeinschaft und hilft, die Kräfte so zu bündeln, dass die eigenen Medien die ersten Anlaufstellen für Gesundheitsthemen im Netz werden. Mit geeigneten Tools schafft er Transparenz zu allen Themen und Inhalten und macht permanente Kollaboration im Content-Management möglich. Der Contentroom steuert die Inhaltserstellung für alle Versicherten-Medien der AOK-Gemeinschaft. Dies umfasst derzeit zum einen die Ausgaben der Print-Magazine „AOK-Das Gesundheitsmagazin“ sowie das gleichnamige Online-Magazin auf aok.de. Zudem werden vom Contentroom Social-Media-Kanäle der AOK-Gemeinschaft betreut, derzeit insbesondere auf Facebook, Instagram und YouTube.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Verfügbarkeit der Anwendung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösungen für die Use-Cases
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nicht-zwingende Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-15 📅
Name: Scompler Technologies GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2021/S 121-320471 (2021-06-21)