a) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen,
b) nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt,
c) Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, muss diese die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter annehmen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben innerhalb des Leistungsumfangs zu beschreiben. Jedes Mitglied hat für den von ihm zu erbringenden Teil der Leistung die entsprechenden Erklärungen über die Teilnahmebedingungen (Eignungsnachweise) abzugeben.
Eine Änderung der Person der Bieter oder der Bietergemeinschaft ist nach Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
d) Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen) und Eignungsleihe:
d.1) Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich für einen Teil der Leistung der Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen) zu bedienen, so sind im Angebot (Formblatt 235) Art und Umfang der Teilleistungen zu beschreiben. Nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle sind die Nachunternehmen zu benennen sowie die entsprechenden Eignungsnachweise in Bezug auf die übertragene Teilleistung einzureichen;
d.2) Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind im Angebot (Formblatt 235) die Namen, gesetzlichen Vertreter und Kontaktdaten des Unternehmens sowie die von diesem Unternehmen überlassene Eignung anzugeben. Nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle sind die entsprechenden Eignungsnachweise in Bezug auf die benannten Kapazitäten einzureichen. Im
Falle der Eignungsleihe wird verlangt, dass der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft sowie das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§6dEU Abs. 2 VOB/A);
d.3) Nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle sind für die anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sowie für die Unternehmen, die ihre Eignung verleihen, entsprechende Verpflichtungserklärungen (gemäß Formblatt 236) vorzulegen,
e) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die in Ziffer III.1.1) – 3) verlangten Eignungsnachweise durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind; darin noch nicht enthaltene Unterlagen sind dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen mit entsprechender Fristsetzung nachzufordern,
f) Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
g) es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.