Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind ein modernes Dienstleistungsunternehmen, das sich mit innovativen Strategien den Herausforderungen der Zukunft stellt. Netzdichte und Qualität des Berliner Nahverkehrs sind im internationalen Vergleich auf hohem Niveau und erreichen mit dem jüngst eingeführten durchgehenden U-Bahn-Nachtverkehr sogar einen Spitzenplatz. Unsere Kunden profitieren von unserer langjährigen Erfahrung als größter kommunaler Verkehrsbetrieb Deutschlands. Rund 14 600 Mitarbeiter sorgen dafür, dass die Berliner und ihre Gäste in Bewegung bleiben. Mit U-Bahn, Bus und Straßenbahn sowie unseren Fähren können die Nutzer der BVG aus einem vielfältigen Angebot schöpfen. Im Berufsverkehr bringt die BVG Hunderttausende Berliner zur Arbeit und wieder nach Hause. Touristen können mit unseren Linien die Stadt erkunden und Nachtschwärmer kommen mit unserem 24-Stunden-Angebot sicher nach Hause. 2017 stellte die BVG einen Rekord von 1 064 Millionen Fahrgästen auf, das sind mehr als 2,9 Millionen Fahrten pro Tag.Die BVG betreibt u.a. die beiden Apps FahrInfo-App und Ticket-App, über die Fahrgäste Fahrscheine erwerben können. Die App „FahrInfo“ bietet Smartphone-Nutzern mit den Betriebssystemen Android und iOS (Apple) sowohl Fahrplanauskunftsfunktionen als auch den integrierten Ticketkauf an. Das Mobiltelefon kann somit als Fahrschein eingesetzt werden und informiert über Fahrverbindungen unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrslage u.a. auch durch eine Live-Navigation-Funktion. Standorte verfügbarer MSPs wie Carsharing-Fahrzeuge sowie Bike- und Rollersharing aber auch e-Tretroller werden zukünftig als Mobilitätsvergleich (Multimodal und Intermodal) als Gegenüberstellung zum ÖPNV-Routing berechnet und dargestellt sowie auf einer interaktiven Umgebungsansicht (Karte) angezeigt. Bei Auswahl werden diese per DeepLink zur Jelbi-App weitergeleitet um dort dann reserviert und gebucht zu werden. Google Play Store (Android) https://play.google.com/store/apps/details?id=de.eos.uptrade.android.fahrinfo.berlin&hl=de Apple App Store (iOS) https://apps.apple.com/de/app/bvg-fahrinfo-plus-berlin/id284971745 Die „Ticket-App“ – ebenfalls für Android und iOS verfügbar – bietet den Komfort mit nur 3 Klicks einen Fahrschein für Bus und Bahn zu erwerben. Reduziert auf den reinen Verkauf können Fahrscheine ebenfalls bargeldlos in Sekundenschnelle erworben werden – ganz gleich, ob Monatskarte, Kurzstrecke, Einzelfahrausweis, 4-Fahrten-Karte, Tageskarte, Fahrradticket oder touristische Angebote. Google Play Store (Android) https://play.google.com/store/apps/details?id=de.bvg.ticket&hl=de Apple App Store (iOS) https://apps.apple.com/de/app/bvg-tickets-berlin/id1232772818 Derzeit werden 2 verschiedene Backend-Systeme für die Ticket-Shops betrieben. Zukünftig möchte die BVG nur noch ein zentrales Ticketing-Backend-System einsetzen, um die Aufwände für Wartung und Betrieb, aber auch bei allen Kunden- und Support-Prozessen zu reduzieren. Weiterhin sollen Kosten und Ressourcenaufwand für die Entwicklung neuer Features bzw. der allgemeinen Weiterentwicklung und der Einbindung in die Systemlandschaft der BVG möglichst geringgehalten werden. Die Frontend-Komponenten, insbesondere die Smartphone-Apps, sind nicht integraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Realisierung und Weiterentwicklung dieser Komponenten werden zukünftig getrennt vom Backend-System vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: FEM2-0338-2020
Kurze Beschreibung:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind ein modernes Dienstleistungsunternehmen, das sich mit innovativen Strategien den Herausforderungen der Zukunft stellt. Netzdichte und Qualität des Berliner Nahverkehrs sind im internationalen Vergleich auf hohem Niveau und erreichen mit dem jüngst eingeführten durchgehenden U-Bahn-Nachtverkehr sogar einen Spitzenplatz.
Unsere Kunden profitieren von unserer langjährigen Erfahrung als größter kommunaler Verkehrsbetrieb Deutschlands. Rund 14 600 Mitarbeiter sorgen dafür, dass die Berliner und ihre Gäste in Bewegung bleiben.
Mit U-Bahn, Bus und Straßenbahn sowie unseren Fähren können die Nutzer der BVG aus einem vielfältigen Angebot schöpfen. Im Berufsverkehr bringt die BVG Hunderttausende Berliner zur Arbeit und wieder nach Hause. Touristen können mit unseren Linien die Stadt erkunden und Nachtschwärmer kommen mit unserem 24-Stunden-Angebot sicher nach Hause. 2017 stellte die BVG einen Rekord von 1 064 Millionen Fahrgästen auf, das sind mehr als 2,9 Millionen Fahrten pro Tag.Die BVG betreibt u.a. die beiden Apps FahrInfo-App und Ticket-App, über die Fahrgäste Fahrscheine erwerben können.
Die App „FahrInfo“ bietet Smartphone-Nutzern mit den Betriebssystemen Android und iOS (Apple) sowohl Fahrplanauskunftsfunktionen als auch den integrierten Ticketkauf an. Das Mobiltelefon kann somit als Fahrschein eingesetzt werden und informiert über Fahrverbindungen unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrslage u.a. auch durch eine Live-Navigation-Funktion. Standorte verfügbarer MSPs wie Carsharing-Fahrzeuge sowie Bike- und Rollersharing aber auch e-Tretroller werden zukünftig als Mobilitätsvergleich (Multimodal und Intermodal) als Gegenüberstellung zum ÖPNV-Routing berechnet und dargestellt sowie auf einer interaktiven Umgebungsansicht (Karte) angezeigt. Bei Auswahl werden diese per DeepLink zur Jelbi-App weitergeleitet um dort dann reserviert und gebucht zu werden.
Google Play Store (Android)
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.eos.uptrade.android.fahrinfo.berlin&hl=de
Apple App Store (iOS)
https://apps.apple.com/de/app/bvg-fahrinfo-plus-berlin/id284971745
Die „Ticket-App“ – ebenfalls für Android und iOS verfügbar – bietet den Komfort mit nur 3 Klicks einen Fahrschein für Bus und Bahn zu erwerben. Reduziert auf den reinen Verkauf können Fahrscheine ebenfalls bargeldlos in Sekundenschnelle erworben werden – ganz gleich, ob Monatskarte, Kurzstrecke, Einzelfahrausweis, 4-Fahrten-Karte, Tageskarte, Fahrradticket oder touristische Angebote.
Google Play Store (Android)
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.bvg.ticket&hl=de
Apple App Store (iOS)
https://apps.apple.com/de/app/bvg-tickets-berlin/id1232772818
Derzeit werden 2 verschiedene Backend-Systeme für die Ticket-Shops betrieben. Zukünftig möchte die BVG nur noch ein zentrales Ticketing-Backend-System einsetzen, um die Aufwände für Wartung und Betrieb, aber auch bei allen Kunden- und Support-Prozessen zu reduzieren. Weiterhin sollen Kosten und Ressourcenaufwand für die Entwicklung neuer Features bzw. der allgemeinen Weiterentwicklung und der Einbindung in die Systemlandschaft der BVG möglichst geringgehalten werden.
Die Frontend-Komponenten, insbesondere die Smartphone-Apps, sind nicht integraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Realisierung und Weiterentwicklung dieser Komponenten werden zukünftig getrennt vom Backend-System vergeben.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind ein modernes Dienstleistungsunternehmen, das sich mit innovativen Strategien den Herausforderungen der Zukunft stellt. Netzdichte und Qualität des Berliner Nahverkehrs sind im internationalen Vergleich auf hohem Niveau und erreichen mit dem jüngst eingeführten durchgehenden U-Bahn-Nachtverkehr sogar einen Spitzenplatz.
Unsere Kunden profitieren von unserer langjährigen Erfahrung als größter kommunaler Verkehrsbetrieb Deutschlands. Rund 14 600 Mitarbeiter sorgen dafür, dass die Berliner und ihre Gäste in Bewegung bleiben.
Mit U-Bahn, Bus und Straßenbahn sowie unseren Fähren können die Nutzer der BVG aus einem vielfältigen Angebot schöpfen. Im Berufsverkehr bringt die BVG Hunderttausende Berliner zur Arbeit und wieder nach Hause. Touristen können mit unseren Linien die Stadt erkunden und Nachtschwärmer kommen mit unserem 24-Stunden-Angebot sicher nach Hause. 2017 stellte die BVG einen Rekord von 1 064 Millionen Fahrgästen auf, das sind mehr als 2,9 Millionen Fahrten pro Tag.Die BVG betreibt u.a. die beiden Apps FahrInfo-App und Ticket-App, über die Fahrgäste Fahrscheine erwerben können.
Die App „FahrInfo“ bietet Smartphone-Nutzern mit den Betriebssystemen Android und iOS (Apple) sowohl Fahrplanauskunftsfunktionen als auch den integrierten Ticketkauf an. Das Mobiltelefon kann somit als Fahrschein eingesetzt werden und informiert über Fahrverbindungen unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrslage u.a. auch durch eine Live-Navigation-Funktion. Standorte verfügbarer MSPs wie Carsharing-Fahrzeuge sowie Bike- und Rollersharing aber auch e-Tretroller werden zukünftig als Mobilitätsvergleich (Multimodal und Intermodal) als Gegenüberstellung zum ÖPNV-Routing berechnet und dargestellt sowie auf einer interaktiven Umgebungsansicht (Karte) angezeigt. Bei Auswahl werden diese per DeepLink zur Jelbi-App weitergeleitet um dort dann reserviert und gebucht zu werden.
Die „Ticket-App“ – ebenfalls für Android und iOS verfügbar – bietet den Komfort mit nur 3 Klicks einen Fahrschein für Bus und Bahn zu erwerben. Reduziert auf den reinen Verkauf können Fahrscheine ebenfalls bargeldlos in Sekundenschnelle erworben werden – ganz gleich, ob Monatskarte, Kurzstrecke, Einzelfahrausweis, 4-Fahrten-Karte, Tageskarte, Fahrradticket oder touristische Angebote.
Derzeit werden 2 verschiedene Backend-Systeme für die Ticket-Shops betrieben. Zukünftig möchte die BVG nur noch ein zentrales Ticketing-Backend-System einsetzen, um die Aufwände für Wartung und Betrieb, aber auch bei allen Kunden- und Support-Prozessen zu reduzieren. Weiterhin sollen Kosten und Ressourcenaufwand für die Entwicklung neuer Features bzw. der allgemeinen Weiterentwicklung und der Einbindung in die Systemlandschaft der BVG möglichst geringgehalten werden.
Die Frontend-Komponenten, insbesondere die Smartphone-Apps, sind nicht integraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Realisierung und Weiterentwicklung dieser Komponenten werden zukünftig getrennt vom Backend-System vergeben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-08 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-11 📅
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 177-428247
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
Nach Registrierung und Download des AI Bietercockpits ist es den Bietern möglich, die vom AG veröffentlichten Unterlagen herunterzuladen bzw. die eigenen Angebotsdokumente hochzuladen und dem AG elektronisch zukommen zu lassen. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Wir weisen darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform handschriftlich (keine Signatur) unterschrieben einzureichen. Anschließend erhalten Sie die BVG_Ticketing-Backend-System_Konzeptliste, BVG_Ticketing-Backend-System_Leistungsbeschreibungund und die Anlage 14 BVG_Ticketing-Backend-System_Bewertungsmatrix v2 über das Nachrichtenportal.
Nach Registrierung und Download des AI Bietercockpits ist es den Bietern möglich, die vom AG veröffentlichten Unterlagen herunterzuladen bzw. die eigenen Angebotsdokumente hochzuladen und dem AG elektronisch zukommen zu lassen. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Wir weisen darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform handschriftlich (keine Signatur) unterschrieben einzureichen. Anschließend erhalten Sie die BVG_Ticketing-Backend-System_Konzeptliste, BVG_Ticketing-Backend-System_Leistungsbeschreibungund und die Anlage 14 BVG_Ticketing-Backend-System_Bewertungsmatrix v2 über das Nachrichtenportal.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind ein modernes Dienstleistungsunternehmen, das sich mit innovativen Strategien den Herausforderungen der Zukunft stellt. Netzdichte und Qualität des Berliner Nahverkehrs sind im internationalen Vergleich auf hohem Niveau und erreichen mit dem jüngst eingeführten durchgehenden U-Bahn-Nachtverkehr sogar einen Spitzenplatz.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind ein modernes Dienstleistungsunternehmen, das sich mit innovativen Strategien den Herausforderungen der Zukunft stellt. Netzdichte und Qualität des Berliner Nahverkehrs sind im internationalen Vergleich auf hohem Niveau und erreichen mit dem jüngst eingeführten durchgehenden U-Bahn-Nachtverkehr sogar einen Spitzenplatz.
Unsere Kunden profitieren von unserer langjährigen Erfahrung als größter kommunaler Verkehrsbetrieb Deutschlands. Rund 14 600 Mitarbeiter sorgen dafür, dass die Berliner und ihre Gäste in Bewegung bleiben.
Mit U-Bahn, Bus und Straßenbahn sowie unseren Fähren können die Nutzer der BVG aus einem vielfältigen Angebot schöpfen. Im Berufsverkehr bringt die BVG Hunderttausende Berliner zur Arbeit und wieder nach Hause. Touristen können mit unseren Linien die Stadt erkunden und Nachtschwärmer kommen mit unserem 24-Stunden-Angebot sicher nach Hause. 2017 stellte die BVG einen Rekord von 1 064 Millionen Fahrgästen auf, das sind mehr als 2,9 Millionen Fahrten pro Tag.Die BVG betreibt u.a. die beiden Apps FahrInfo-App und Ticket-App, über die Fahrgäste Fahrscheine erwerben können.
Mit U-Bahn, Bus und Straßenbahn sowie unseren Fähren können die Nutzer der BVG aus einem vielfältigen Angebot schöpfen. Im Berufsverkehr bringt die BVG Hunderttausende Berliner zur Arbeit und wieder nach Hause. Touristen können mit unseren Linien die Stadt erkunden und Nachtschwärmer kommen mit unserem 24-Stunden-Angebot sicher nach Hause. 2017 stellte die BVG einen Rekord von 1 064 Millionen Fahrgästen auf, das sind mehr als 2,9 Millionen Fahrten pro Tag.Die BVG betreibt u.a. die beiden Apps FahrInfo-App und Ticket-App, über die Fahrgäste Fahrscheine erwerben können.
Die App „FahrInfo“ bietet Smartphone-Nutzern mit den Betriebssystemen Android und iOS (Apple) sowohl Fahrplanauskunftsfunktionen als auch den integrierten Ticketkauf an. Das Mobiltelefon kann somit als Fahrschein eingesetzt werden und informiert über Fahrverbindungen unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrslage u.a. auch durch eine Live-Navigation-Funktion. Standorte verfügbarer MSPs wie Carsharing-Fahrzeuge sowie Bike- und Rollersharing aber auch e-Tretroller werden zukünftig als Mobilitätsvergleich (Multimodal und Intermodal) als Gegenüberstellung zum ÖPNV-Routing berechnet und dargestellt sowie auf einer interaktiven Umgebungsansicht (Karte) angezeigt. Bei Auswahl werden diese per DeepLink zur Jelbi-App weitergeleitet um dort dann reserviert und gebucht zu werden.
Die App „FahrInfo“ bietet Smartphone-Nutzern mit den Betriebssystemen Android und iOS (Apple) sowohl Fahrplanauskunftsfunktionen als auch den integrierten Ticketkauf an. Das Mobiltelefon kann somit als Fahrschein eingesetzt werden und informiert über Fahrverbindungen unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrslage u.a. auch durch eine Live-Navigation-Funktion. Standorte verfügbarer MSPs wie Carsharing-Fahrzeuge sowie Bike- und Rollersharing aber auch e-Tretroller werden zukünftig als Mobilitätsvergleich (Multimodal und Intermodal) als Gegenüberstellung zum ÖPNV-Routing berechnet und dargestellt sowie auf einer interaktiven Umgebungsansicht (Karte) angezeigt. Bei Auswahl werden diese per DeepLink zur Jelbi-App weitergeleitet um dort dann reserviert und gebucht zu werden.
Die „Ticket-App“ – ebenfalls für Android und iOS verfügbar – bietet den Komfort mit nur 3 Klicks einen Fahrschein für Bus und Bahn zu erwerben. Reduziert auf den reinen Verkauf können Fahrscheine ebenfalls bargeldlos in Sekundenschnelle erworben werden – ganz gleich, ob Monatskarte, Kurzstrecke, Einzelfahrausweis, 4-Fahrten-Karte, Tageskarte, Fahrradticket oder touristische Angebote.
Die „Ticket-App“ – ebenfalls für Android und iOS verfügbar – bietet den Komfort mit nur 3 Klicks einen Fahrschein für Bus und Bahn zu erwerben. Reduziert auf den reinen Verkauf können Fahrscheine ebenfalls bargeldlos in Sekundenschnelle erworben werden – ganz gleich, ob Monatskarte, Kurzstrecke, Einzelfahrausweis, 4-Fahrten-Karte, Tageskarte, Fahrradticket oder touristische Angebote.
Derzeit werden 2 verschiedene Backend-Systeme für die Ticket-Shops betrieben. Zukünftig möchte die BVG nur noch ein zentrales Ticketing-Backend-System einsetzen, um die Aufwände für Wartung und Betrieb, aber auch bei allen Kunden- und Support-Prozessen zu reduzieren. Weiterhin sollen Kosten und Ressourcenaufwand für die Entwicklung neuer Features bzw. der allgemeinen Weiterentwicklung und der Einbindung in die Systemlandschaft der BVG möglichst geringgehalten werden.
Derzeit werden 2 verschiedene Backend-Systeme für die Ticket-Shops betrieben. Zukünftig möchte die BVG nur noch ein zentrales Ticketing-Backend-System einsetzen, um die Aufwände für Wartung und Betrieb, aber auch bei allen Kunden- und Support-Prozessen zu reduzieren. Weiterhin sollen Kosten und Ressourcenaufwand für die Entwicklung neuer Features bzw. der allgemeinen Weiterentwicklung und der Einbindung in die Systemlandschaft der BVG möglichst geringgehalten werden.
Die Frontend-Komponenten, insbesondere die Smartphone-Apps, sind nicht integraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Realisierung und Weiterentwicklung dieser Komponenten werden zukünftig getrennt vom Backend-System vergeben.
Beschreibung der Verlängerungen: Optional: viermalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Beschreibung der Optionen:
1. BestPrice,
2. WebShop,
3. Verkauf durch Dritte,
4. VDV Barcode Mobile+,
5. Hochverfügbarkeit 99,95 % keine Pflichtoptionen,
6. Hochverfügbarkeit 99,99 % keine Pflichtoptionen.
Die Optionen O1 bis O6 werden gemäß Anlage 2 BVG_Ticketing-Backend-System_Leistungsbeschreibung näher erläutert.
Optionen O1 bis O6 können jederzeit während der Vertragslaufzeit gezogen werden.
Vertragslaufzeit 4 Jahre kann optional 4 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Diese Optionen müssen spätestens 6 Monate vor Vetragsende beauftragt werden. Es gibt keine Möglichkeit zur Preisanpassung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann entweder:
— durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung“ Variante 2;
— durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 3“;
— für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten Datenbanken eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 1“ erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
— zum Korruptionsregister;
— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung;
— Zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister;
— über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB;
— über die Zahlung von Steuern;
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger;
— zum Gewerbezentralregister;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
— dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG);
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Die Erklärungen:
— über Zahlung von Mindestlohn gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012);
— über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012);
Sind mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1 bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung“ zu verwenden.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1 bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung“ zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3):
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2017, 2018 sowie 2019 in Euro an. Zur weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren muss mindestens ein Umsatz von mehr als 5 Mio EUR p.a. für die Geschäftsjahre 2017, 2018 sowie 2019 nachgewiesen werden. Benennen Sie die Gesamtzahl der Mitarbeiter jeweils für die Jahre 2017 bis 2019. Erwartet wird hierbei eine Mitarbeiterzahl von jeweils mind. 100 Personen. Übermitteln Sie einen aktuellen Handelsregisterauskunft aus dem Jahr 2020.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2017, 2018 sowie 2019 in Euro an. Zur weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren muss mindestens ein Umsatz von mehr als 5 Mio EUR p.a. für die Geschäftsjahre 2017, 2018 sowie 2019 nachgewiesen werden. Benennen Sie die Gesamtzahl der Mitarbeiter jeweils für die Jahre 2017 bis 2019. Erwartet wird hierbei eine Mitarbeiterzahl von jeweils mind. 100 Personen. Übermitteln Sie einen aktuellen Handelsregisterauskunft aus dem Jahr 2020.
Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1. bis III.2.3. genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Es sind alle Mindestanforderungen gemäß Teilnahmewettbewerbsanforderungen (BVG_Ticketing-Backend-System Teilnahmewettbewerb) zu erfüllen.
Mindeststandards:
Der Bewerber hat in den letzten 3 Geschäftsjahren einen Jahresumsatz von mindestens 5 Mio. EUR erreicht
Der Bewerber verfügt über eine Haftpflicht in Höhe von 5 Mio. EUR.
Erwartet wird eine Handelsregisterauskunft für das Jahr 2020.
Der Bewerber kann eine Mitarbeiterzahl von mind. 80 Personen für die Jahre 2017 bis 2019 nachweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante1-3):
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) vorzulegen:
— Teilnahmeantrag Formblatt; auszufüllen und zu unterzeichnen;
— BVG_Ticketing-Backend-System Teilnahmewettbewerb: Alle mit Bewertungskriterium (BK) = M (Musskriterium) gekennzeichneten Anforderungen müssen erfüllt werden;
— Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Formblatt: auszufüllen und zu unterzeichnen;
Sie können selbst den Betrieb mind. 3 vergleichbarer Backends im ÖPNV-Ticketbereich nachweisen. Sie können uns im weiteren Verfahren Ansprechpartner Ihrer Referenzen benennen. Wir dürfen uns im weiteren Verfahren bei diesen Auskünfte über die Zusammenarbeit, Stabiliät Ihres Systems und die Betriebsführung mit Ihnen einholen. Mindestens eine dieser Referenzen muss mittels agiler Softwarentwicklung umgesetzt worden sein.
Sie können selbst den Betrieb mind. 3 vergleichbarer Backends im ÖPNV-Ticketbereich nachweisen. Sie können uns im weiteren Verfahren Ansprechpartner Ihrer Referenzen benennen. Wir dürfen uns im weiteren Verfahren bei diesen Auskünfte über die Zusammenarbeit, Stabiliät Ihres Systems und die Betriebsführung mit Ihnen einholen. Mindestens eine dieser Referenzen muss mittels agiler Softwarentwicklung umgesetzt worden sein.
— Entwicklung und Anbindung Zahlungsdienstleister (Gewichtungspunkte 2);
— Apple Pay/Google Pay/PayPal (Gewichtungspunkte 2);
— Zahlungart ohne Registrierung/Expresskauf (Gewichtungspunkte 2).
Für die Bewertung der Referenz können 0 Punkte,5 Punkte oder 10 Punkte gemäß BVG_Ticketing-Backend-System Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Die maximale Gesamtpunktzahl liegt bei 130 Punkten.
Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1. bis III.2.3. genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Es sind alle Mindestanforderungen gemäß Teilnahmewettbewerbsanforderungen (BVG_Ticketing-Backend-System Teilnahmewettbewerb) zu erfüllen.
Mindeststandards:
Nur abgeschlossene Projekte werden als Referenz gewertet. Abgabe einer Erklärung in der, der BEwerber bestätigt, dass dieses Projekt Qualitätssicherungsmaßnahmen und Testabläufen unterliegt, die den Auftraggeber vor groben Fehlern und Fehlfunktionen in seinem System schützen. Keine oder weniger als 3 Referenzprojekte.
Nur abgeschlossene Projekte werden als Referenz gewertet. Abgabe einer Erklärung in der, der BEwerber bestätigt, dass dieses Projekt Qualitätssicherungsmaßnahmen und Testabläufen unterliegt, die den Auftraggeber vor groben Fehlern und Fehlfunktionen in seinem System schützen. Keine oder weniger als 3 Referenzprojekte.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Gemäß Anlage 5 BVG_Ticket-Shop-Backend Vertrag_Weiterentwicklung ist der AN ist gegenüber der BVG zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Auftragswertes über die jeweilige Vertragslaufzeit unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechnung – soweit die Gegenforderungen unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig sind – und der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) verpflichtet entsprechend der als Anlage 15 beigelegten Muster zu übergeben. Die Bürgschaft ist für zunächst 48 Monate zu stellen und bei Vertragsverlängerung um jeweils bis zu vier mal für 12 weitere Monate zu verlängern.
Gemäß Anlage 5 BVG_Ticket-Shop-Backend Vertrag_Weiterentwicklung ist der AN ist gegenüber der BVG zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Auftragswertes über die jeweilige Vertragslaufzeit unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechnung – soweit die Gegenforderungen unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig sind – und der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) verpflichtet entsprechend der als Anlage 15 beigelegten Muster zu übergeben. Die Bürgschaft ist für zunächst 48 Monate zu stellen und bei Vertragsverlängerung um jeweils bis zu vier mal für 12 weitere Monate zu verlängern.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden die Bewerber aufgefordert, ein Angebot einzureichen, deren Teilnahmeanträge eine positive Eignung aufgezeigt haben.
Eine positive Eignung liegt vor, wenn der Bewerber:
— bzgl. der erreichten Punktzahl unter den besten 5 liegt (bei Punktgleichheit werden alle Bewerber mit der gleichen Punktzahl auf Platz 5 zugelassen) und
— der Bewerber alle Muss-Kriterien (BK=M) erfüllt hat.
Sollte für weniger als 5 Bewerber eine positive Eignung festgestellt werden, dann rücken keine Bewerber nach.
Es sind alle Mindestanforderungen gemäß Anlage 2 BVG_Ticketing-Backend-System_Leistungsbeschreibungund Anlage 14 BVG_Ticketing-Backend-System_Bewertungsmatrix v2 zu erfüllen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-09-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 177-428247 (2020-09-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6 681 780 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Derzeit werden 2 verschiedene Backend-Systeme für die Ticket-Shops betrieben. Zukünftig möchte die BVG nur noch ein zentrales Ticketing-Backend-System einsetzen, um die Aufwände für Wartung und Betrieb, aber auch bei allen Kunden- und Support-Prozessen zu reduzieren. Weiterhin sollen Kosten und Ressourcenaufwand für die Entwicklung neuer Features bzw. der allgemeinen Weiterentwicklung und der Einbindung in die Systemlandschaft der BVG möglichst geringgehalten werden. Die Frontend-Komponenten, insbesondere die Smartphone-Apps, sind nicht integraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Realisierung und Weiterentwicklung dieser Komponenten werden zukünftig getrennt vom Backend-System vergeben.
Derzeit werden 2 verschiedene Backend-Systeme für die Ticket-Shops betrieben. Zukünftig möchte die BVG nur noch ein zentrales Ticketing-Backend-System einsetzen, um die Aufwände für Wartung und Betrieb, aber auch bei allen Kunden- und Support-Prozessen zu reduzieren. Weiterhin sollen Kosten und Ressourcenaufwand für die Entwicklung neuer Features bzw. der allgemeinen Weiterentwicklung und der Einbindung in die Systemlandschaft der BVG möglichst geringgehalten werden. Die Frontend-Komponenten, insbesondere die Smartphone-Apps, sind nicht integraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Realisierung und Weiterentwicklung dieser Komponenten werden zukünftig getrennt vom Backend-System vergeben.
Beschreibung der Optionen:
O1 BestPrice O2 WebShop O3 Verkauf durch Dritte O4 VDV Barcode Mobile+ O5 Hochverfügbarkeit 99,95 % keine Pflichtoptionen O6 Hochverfügbarkeit 99,99 % keine Pflichtoptionen Die Optionen O1 bis O6 werden gemäß Anlage 2 BVG_Ticketing-Backend-System_Leistungsbeschreibung näher erläutert. Optionen O1 bis O6 können jederzeit während der Vertragslaufzeit gezogen werden. Vertragslaufzeit 4 Jahre kann optional 4 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Diese Optionen müssen spätestens 6 Monate vor Vetragsende beauftragt werden. Es gibt keine Möglichkeit zur Preisanpassung.
O1 BestPrice O2 WebShop O3 Verkauf durch Dritte O4 VDV Barcode Mobile+ O5 Hochverfügbarkeit 99,95 % keine Pflichtoptionen O6 Hochverfügbarkeit 99,99 % keine Pflichtoptionen Die Optionen O1 bis O6 werden gemäß Anlage 2 BVG_Ticketing-Backend-System_Leistungsbeschreibung näher erläutert. Optionen O1 bis O6 können jederzeit während der Vertragslaufzeit gezogen werden. Vertragslaufzeit 4 Jahre kann optional 4 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Diese Optionen müssen spätestens 6 Monate vor Vetragsende beauftragt werden. Es gibt keine Möglichkeit zur Preisanpassung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-18 📅
Name: eos.uptrade GmbH
Postanschrift: Schanzenstr. 70
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20357
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 408080700📞
E-Mail: vertriebskoordination@eos-uptrade.de📧
Land: Hamburg🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 6 681 780 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: § 160 GWB
Quelle: OJS 2021/S 050-126919 (2021-03-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von branchenspezifischer Software
Kurze Beschreibung:
Der vorhandene Auftrag soll um die Funktion "In-Out-System" erweitert werden. Mit dem In-Out-System soll den Fahrgästen eine besonders einfache Möglichkeit zur Nutzung des ÖPNV via Check-in und Check-out und Bestpricing angeboten werden. Es sind keine Tarifkenntnisse mehr erforderlich. Der Kunde erhält
automatisch immer das ootimale Ticket in den Aoos.
Der vorhandene Auftrag soll um die Funktion "In-Out-System" erweitert werden. Mit dem In-Out-System soll den Fahrgästen eine besonders einfache Möglichkeit zur Nutzung des ÖPNV via Check-in und Check-out und Bestpricing angeboten werden. Es sind keine Tarifkenntnisse mehr erforderlich. Der Kunde erhält
automatisch immer das ootimale Ticket in den Aoos.
Der vorhandene Auftrag soll um die Funktion "In-Out-System" erweitert werden. Mit dem In-Out-System soll den Fahrgästen eine besonders einfache Möglichkeit zur Nutzung des ÖPNV via Check-in und Check-out und Bestpricing angeboten werden. Es sind keine Tarifkenntnisse mehr erforderlich. Der Kunde erhält
Der vorhandene Auftrag soll um die Funktion "In-Out-System" erweitert werden. Mit dem In-Out-System soll den Fahrgästen eine besonders einfache Möglichkeit zur Nutzung des ÖPNV via Check-in und Check-out und Bestpricing angeboten werden. Es sind keine Tarifkenntnisse mehr erforderlich. Der Kunde erhält
automatisch immer das ootimale Ticket in den Aoos.
Die Software-Entwicklungsdienstleistungen „Ticketing-Backend“ (TBE) wurde europaweit ausgeschrieben. Das TBE hat die Firma eos.uptrade GmbH gewonnen.
Der Auftrag soll nun um die Funktion „In-Out-System“ erweitert werden, mit den Fahrgästen in den BVG-Apps per einfachem Ein- und Auschecken automatisch das beste Ticket erhalten sollen.
Mit dem In-Out-System soll den Fahrgästen eine besonders einfache Möglichkeit zur Nutzung des ÖPNV via Check-in und Check-out und Bestpricing angeboten werden. Es sind keine Tarifkenntnisse mehr erforderlich. Der Kunde erhält automatisch immer das optimale Ticket in den Abos. Die Umsetzung umfasst Anpassungen an den Apps (Frontend/App; Fahrterfassung und Kundeninterface, nicht Bestandteil des TBE-Auftrags) und dem TBE (Backend; Tarifberechnung und Bestpricing).
Mit dem In-Out-System soll den Fahrgästen eine besonders einfache Möglichkeit zur Nutzung des ÖPNV via Check-in und Check-out und Bestpricing angeboten werden. Es sind keine Tarifkenntnisse mehr erforderlich. Der Kunde erhält automatisch immer das optimale Ticket in den Abos. Die Umsetzung umfasst Anpassungen an den Apps (Frontend/App; Fahrterfassung und Kundeninterface, nicht Bestandteil des TBE-Auftrags) und dem TBE (Backend; Tarifberechnung und Bestpricing).
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit des Vertrags umfasst die Umsetzung und den anschließenden Betrieb und Wartung über 3 Jahre.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
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Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Arntsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts, Zentrale Prüfstelle der BVG V-REV/ZVP (iPLZ:10601)
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Quelle: OJS 2023/S 213-672516 (2023-11-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ticketing-Backend für die BVG-Shops (App und Web)
Referenznummer: FEM2-0338-2020
Kurze Beschreibung:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind ein modernes Dienstleistungsunternehmen, das sich mit innovativen Strategien den Herausforderungen der Zukunft stellt. Netzdichte und Qualität des Berliner Nahverkehrs sind im internationalen Vergleich auf hohem Niveau und erreichen mit dem jüngst eingeführten durchgehenden U-Bahn-Nachtverkehr sogar einen Spitzenplatz.
Unsere Kunden profitieren von unserer langjährigen Erfahrung als größter kommunaler Verkehrsbetrieb Deutschlands. Rund 14.600 Mitarbeiter sorgen dafür, dass die Berliner und ihre Gäste in Bewegung bleiben.
Mit U-Bahn, Bus und Straßenbahn sowie unseren Fähren können die Nutzer der BVG aus einem vielfältigen Angebot schöpfen. Im Berufsverkehr bringt die BVG Hunderttausende Berliner zur Arbeit und wieder nach Hause. Touristen können mit unseren Linien die Stadt erkunden und Nachtschwärmer kommen mit unserem 24-Stunden-Angebot sicher nach Hause. 2017 stellte die BVG einen Rekord von 1.064 Millionen Fahrgästen auf, das sind mehr als 2,9 Millionen Fahrten pro Tag.Die BVG betreibt u.a. die beiden Apps FahrInfo-App und Ticket-App, über die Fahrgäste Fahrscheine erwerben können.
Die App "FahrInfo" bietet Smartphone-Nutzern mit den Betriebssystemen Android und iOS (Apple) sowohl Fahrplanauskunftsfunktionen als auch den integrierten Ticketkauf an. Das Mobiltelefon kann somit als Fahrschein eingesetzt werden und informiert über Fahrverbindungen unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrslage u.a. auch durch eine Live-Navigation-Funktion. Standorte verfügbarer MSPs wie Carsharing-Fahrzeuge sowie Bike- und Rollersharing aber auch e-Tretroller werden zukünftig als Mobilitätsvergleich (Multimodal und Intermodal) als Gegenüberstellung zum ÖPNV-Routing berechnet und dargestellt sowie auf einer interaktiven Umgebungsansicht (Karte) angezeigt. Bei Auswahl werden diese per DeepLink zur Jelbi-App weitergeleitet um dort dann reserviert und gebucht zu werden.
Google Play Store (Android)
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.eos.uptrade.android.fahrinfo.berlin&hl=de
Apple App Store (iOS)
https://apps.apple.com/de/app/bvg-fahrinfo-plus-berlin/id284971745
Die "Ticket-App" - ebenfalls für Android und iOS verfügbar - bietet den Komfort mit nur drei Klicks einen Fahrschein für Bus und Bahn zu erwerben. Reduziert auf den reinen Verkauf können Fahrscheine ebenfalls bargeldlos in Sekundenschnelle erworben werden - ganz gleich, ob Monatskarte, Kurzstrecke, Einzelfahrausweis, 4-Fahrten-Karte, Tageskarte, Fahrradticket oder touristische Angebote.
Google Play Store (Android)
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.bvg.ticket&hl=de
Apple App Store (iOS)
https://apps.apple.com/de/app/bvg-tickets-berlin/id1232772818
Derzeit werden zwei verschiedene Backend-Systeme für die Ticket-Shops betrieben. Zukünftig möchte die BVG nur noch ein zentrales Ticketing-Backend-System einsetzen, um die Aufwände für Wartung und Betrieb, aber auch bei allen Kunden- und Support-Prozessen zu reduzieren. Weiterhin sollen Kosten und Ressourcenaufwand für die Entwicklung neuer Features bzw. der allgemeinen Weiterentwicklung und der Einbindung in die Systemlandschaft der BVG möglichst geringgehalten werden.
Die Frontend-Komponenten, insbesondere die Smartphone-Apps, sind nicht integraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Realisierung und Weiterentwicklung dieser Komponenten werden zukünftig getrennt vom Backend-System vergeben.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind ein modernes Dienstleistungsunternehmen, das sich mit innovativen Strategien den Herausforderungen der Zukunft stellt. Netzdichte und Qualität des Berliner Nahverkehrs sind im internationalen Vergleich auf hohem Niveau und erreichen mit dem jüngst eingeführten durchgehenden U-Bahn-Nachtverkehr sogar einen Spitzenplatz.
Unsere Kunden profitieren von unserer langjährigen Erfahrung als größter kommunaler Verkehrsbetrieb Deutschlands. Rund 14.600 Mitarbeiter sorgen dafür, dass die Berliner und ihre Gäste in Bewegung bleiben.
Mit U-Bahn, Bus und Straßenbahn sowie unseren Fähren können die Nutzer der BVG aus einem vielfältigen Angebot schöpfen. Im Berufsverkehr bringt die BVG Hunderttausende Berliner zur Arbeit und wieder nach Hause. Touristen können mit unseren Linien die Stadt erkunden und Nachtschwärmer kommen mit unserem 24-Stunden-Angebot sicher nach Hause. 2017 stellte die BVG einen Rekord von 1.064 Millionen Fahrgästen auf, das sind mehr als 2,9 Millionen Fahrten pro Tag.Die BVG betreibt u.a. die beiden Apps FahrInfo-App und Ticket-App, über die Fahrgäste Fahrscheine erwerben können.
Die App "FahrInfo" bietet Smartphone-Nutzern mit den Betriebssystemen Android und iOS (Apple) sowohl Fahrplanauskunftsfunktionen als auch den integrierten Ticketkauf an. Das Mobiltelefon kann somit als Fahrschein eingesetzt werden und informiert über Fahrverbindungen unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrslage u.a. auch durch eine Live-Navigation-Funktion. Standorte verfügbarer MSPs wie Carsharing-Fahrzeuge sowie Bike- und Rollersharing aber auch e-Tretroller werden zukünftig als Mobilitätsvergleich (Multimodal und Intermodal) als Gegenüberstellung zum ÖPNV-Routing berechnet und dargestellt sowie auf einer interaktiven Umgebungsansicht (Karte) angezeigt. Bei Auswahl werden diese per DeepLink zur Jelbi-App weitergeleitet um dort dann reserviert und gebucht zu werden.
Die "Ticket-App" - ebenfalls für Android und iOS verfügbar - bietet den Komfort mit nur drei Klicks einen Fahrschein für Bus und Bahn zu erwerben. Reduziert auf den reinen Verkauf können Fahrscheine ebenfalls bargeldlos in Sekundenschnelle erworben werden - ganz gleich, ob Monatskarte, Kurzstrecke, Einzelfahrausweis, 4-Fahrten-Karte, Tageskarte, Fahrradticket oder touristische Angebote.
Derzeit werden zwei verschiedene Backend-Systeme für die Ticket-Shops betrieben. Zukünftig möchte die BVG nur noch ein zentrales Ticketing-Backend-System einsetzen, um die Aufwände für Wartung und Betrieb, aber auch bei allen Kunden- und Support-Prozessen zu reduzieren. Weiterhin sollen Kosten und Ressourcenaufwand für die Entwicklung neuer Features bzw. der allgemeinen Weiterentwicklung und der Einbindung in die Systemlandschaft der BVG möglichst geringgehalten werden.
Die Frontend-Komponenten, insbesondere die Smartphone-Apps, sind nicht integraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Realisierung und Weiterentwicklung dieser Komponenten werden zukünftig getrennt vom Backend-System vergeben.
Derzeit werden zwei verschiedene Backend-Systeme für die Ticket-Shops betrieben. Zukünftig möchte die BVG nur noch ein zentrales Ticketing-Backend-System einsetzen, um die Aufwände für Wartung und Betrieb, aber auch bei allen Kunden- und Support-Prozessen zu reduzieren. Weiterhin sollen Kosten und Ressourcenaufwand für die Entwicklung neuer Features bzw. der allgemeinen Weiterentwicklung und der Einbindung in die Systemlandschaft der BVG möglichst geringgehalten werden. Die Frontend-Komponenten, insbesondere die Smartphone-Apps, sind nicht integraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Realisierung und Weiterentwicklung dieser Komponenten werden zukünftig getrennt vom Backend-System vergeben.
Derzeit werden zwei verschiedene Backend-Systeme für die Ticket-Shops betrieben. Zukünftig möchte die BVG nur noch ein zentrales Ticketing-Backend-System einsetzen, um die Aufwände für Wartung und Betrieb, aber auch bei allen Kunden- und Support-Prozessen zu reduzieren. Weiterhin sollen Kosten und Ressourcenaufwand für die Entwicklung neuer Features bzw. der allgemeinen Weiterentwicklung und der Einbindung in die Systemlandschaft der BVG möglichst geringgehalten werden. Die Frontend-Komponenten, insbesondere die Smartphone-Apps, sind nicht integraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Realisierung und Weiterentwicklung dieser Komponenten werden zukünftig getrennt vom Backend-System vergeben.
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung:
O1 BestPrice
O2 WebShop
O3 Verkauf durch Dritte
O4 VDV Barcode Mobile+
O5 Hochverfügbarkeit 99,95% keine Pflichtoptionen
O6 Hochverfügbarkeit 99,99% keine Pflichtoptionen
Die Optionen O1 bis O6 werden gemäß Anlage 2 BVG_Ticketing-Backend-System_Leistungsbeschreibung näher erläutert.
Optionen O1 bis O6 können jederzeit während der Vertragslaufzeit gezogen werden.
Vertragslaufzeit 4 Jahre kann optional 4 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Diese Optionen müssen spätestens 6 Monate vor Vetragsende beauftragt werden. Es gibt keine Möglichkeit zur Preisanpassung.
O1 BestPrice
O2 WebShop
O3 Verkauf durch Dritte
O4 VDV Barcode Mobile+
O5 Hochverfügbarkeit 99,95% keine Pflichtoptionen
O6 Hochverfügbarkeit 99,99% keine Pflichtoptionen
Die Optionen O1 bis O6 werden gemäß Anlage 2 BVG_Ticketing-Backend-System_Leistungsbeschreibung näher erläutert.
Optionen O1 bis O6 können jederzeit während der Vertragslaufzeit gezogen werden.
Vertragslaufzeit 4 Jahre kann optional 4 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Diese Optionen müssen spätestens 6 Monate vor Vetragsende beauftragt werden. Es gibt keine Möglichkeit zur Preisanpassung.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Optional: viermalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Postleitzahl: 10179
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-10-07 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: eos.uptrade GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 214256591
Postanschrift: Schanzenstr. 70
Postleitzahl: 20357
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vertriebskoordination@eos-uptrade.de📧
Telefon: +49 408080700📞
Fax: +49 408080700 📠
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (FEM)
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf.itd1@bvg.de📧
Telefon: +49 30 2560📞
Nach Registrierung und Download des AI Bietercockpits ist es den Bietern möglich, die vom AG veröffentlichten Unterlagen herunterzuladen bzw. die eigenen Angebotsdokumente hochzuladen und dem AG elektronisch zukommen zu lassen. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Wir weisen darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform handschriftlich (keine Signatur) unterschrieben einzureichen. Anschließend erhalten Sie die BVG_Ticketing-Backend-System_Konzeptliste, BVG_Ticketing-Backend-System_Leistungsbeschreibungund und die Anlage 14 BVG_Ticketing-Backend-System_Bewertungsmatrix v2 über das Nachrichtenportal.
Nach Registrierung und Download des AI Bietercockpits ist es den Bietern möglich, die vom AG veröffentlichten Unterlagen herunterzuladen bzw. die eigenen Angebotsdokumente hochzuladen und dem AG elektronisch zukommen zu lassen. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Wir weisen darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform handschriftlich (keine Signatur) unterschrieben einzureichen. Anschließend erhalten Sie die BVG_Ticketing-Backend-System_Konzeptliste, BVG_Ticketing-Backend-System_Leistungsbeschreibungund und die Anlage 14 BVG_Ticketing-Backend-System_Bewertungsmatrix v2 über das Nachrichtenportal.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Region: Berlin🏙️
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-05+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Für den vertragsgemäßen Betrieb des Ticketing Backends sind weitere Anpassungen erforderlich geworden:
- Anpassungen von Schnittstellen l
- Leistungen zur Migration von Daten aus den alten Backends
- Anpassungen an rechtliche Anforderungen aus der DSGVO und GoBD
- Anpassungen an den neuen Payment-Service-Provider
- Erweiterung bzw. Optimierungen an Abo.digital
- Anbindung an das bestehende Abo-Vertriebssystem der BVG
- verschiedene kleinere Optimierungen, die während des Produktivbetriebs aufgefallen sind (z.B. Behandlung von Dubletten, Deaktivierung von Zahlarten u.s.w.)
Für den vertragsgemäßen Betrieb des Ticketing Backends sind weitere Anpassungen erforderlich geworden:
- Anpassungen von Schnittstellen l
- Leistungen zur Migration von Daten aus den alten Backends
- Anpassungen an rechtliche Anforderungen aus der DSGVO und GoBD
- Anpassungen an den neuen Payment-Service-Provider
- Erweiterung bzw. Optimierungen an Abo.digital
- Anbindung an das bestehende Abo-Vertriebssystem der BVG
- verschiedene kleinere Optimierungen, die während des Produktivbetriebs aufgefallen sind (z.B. Behandlung von Dubletten, Deaktivierung von Zahlarten u.s.w.)
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: Nachtrag
Quelle: OJS 2025/S 215-740497 (2025-11-05)