Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis
der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte
„Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
— Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
;
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
;
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die
folgenden Nachweise anzufordern:
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Die in diesem Abschnitt III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den
jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von
Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.