Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Baumaßnahme sollen Rückbauarbeiten von Oberflächen, vorh. Ver- und Entsorgungsleitungen im Außengelände durchgeführt werden. Baugrube für den Erweiterungsbau soll hergestellt und verdichtet werden. Die Gräben für die neuen Grundleitungen sollen ausgehoben und die Grundleitung verlegt und angeschlossen werden. Der Boden für die neue Garage soll ausgetauscht werden. Das Kanalsystem für Schmutz- und Regenwasser von Dachflächen und befestigten Flächen soll neu aufgebaut. Das Dach- und Oberflächenwasser wird mittels neuen Rigolen zurückgehalten.
Die auszuführenden Leistungen sind im Wesentlichen:
— Abbruch der Oberflächenbefestigung – ca. 1 321 m,
— Erdarbeiten für Erweiterungsbau – ca. 360 m,
— Erdarbeiten für Entsorgungsleitungen – ca. 1 019 m,
— Neubau Grundleitung für Schmutzwasser unter Sohle – ca. 136 m,
— Einbau der neuen Abwasserleitungen für Schmutzwasser – ca. 110 m,
— Schmutzwasserhebeanlagen – 2 St.,
— Einbau der neuen Regelwasserleitungen – ca. 183,5 m,
— Regenwasserhebeanlage – 1 St.,
— Einbau Blockrigolen zur Regenwasserrückhaltung – 2 St.,
— Wasserhaltung mittels Vakuumverfahren – 1 St.,
— Bodenaustausch und Fundamentgräben für die Garage – ca. 190 m,
— Erdarbeiten zur Freilegung der Kellerwände – ca. 180 m,
— Drainageeinbau – ca. 150 m,
— Befestigung der der Oberfläche im Gefängnishof – ca. 65 m,
— provisorische Herstellung der Oberflächenbefestigung aus Recyclingbaustoff – ca. 1 115 m.
—— Die auszuführenden Leistungen erfolgen unter Beachtung/Anwendung,
—— Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättVO) in der derzeit geltenden Fassung,
—— Arbeitsstättenrichtlinien,
—— Unfallverhütungsvorschriften,
—— VOB Teil C,
—— Abfallentsorgung.
Der Auftragnehmer für Abbruch übernimmt die Pflichten des Auftraggebers hinsichtlich des Abfallerzeugers. Für alle abgefahrenen Materialien ist der lückenlose Nachweis der Entsorgung beizubringen.
Alle Arbeitsanweisungen, schriftlich oder mündlich, werden in Deutsch gegeben, der AN trägt die Verantwortung dafür, dass alle Anweisungen von seinem Personal verstanden und umgesetzt wer-den können und eine Kommunikation in deutscher Sprache ohne nennenswerte Einschränkungen auch jederzeit vor Ort möglich ist. Der zuständige Fachbauleiter und die leitende Fachkraft vor Ort sind vor Aufnahme der Arbeiten namentlich der Bauleitung zu benennen.
Zur Angebotsabgabe sind Angaben zu mindestens drei Referenzobjekten aus dem Bereich vergleichbarer Tiefbauarbeiten nach Art und Umfang aus den vergangenen 5 Jahren vor zu legen. Neben einer kurzen Beschreibung der ausgeführten Arbeiten sind der Zeitraum der Umsetzung, die Auftrags- und Abrechnungssumme sowie für Rückfragen der/die Auftraggeber und dessen/deren Ansprechpartner mit Anschrift und Kontaktdaten zu benennen.