Auftragsbekanntmachung (2020-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen
Referenznummer: 9.660-21/2020
Kurze Beschreibung:
Regenwasserhauptkanalisation:
— Nennweiten: DN 300-700 (B/SB);
— Länge RW-HK: 670 m;
— Tiefe: 4,50 m;
— Bodenaushub: 2 200 cbm;
— Bodenaustausch: 430 cbm;
— Anzahl Schächte: 20 St..
Retention:
— Anzahl Drosselbauwerke: 2 St.;
— Herstellung des Retentionswalls: 1 200 cbm;
— Bodenverbesserung für Retentionswall: 520 cbm.
Schmutzwasserhauptkanalisation:
— Nennweite DN 250 (Stz);
— Länge SW-HK 490 m;
— Tiefe 5,50 m;
— Bodenaushub: 1 360 cbm;
— Bodenaustausch: 150 cbm;
— Anzahl Schächte: 15 St..
Baustraße:
Nutzung vorh. Strukturen als Baustraße: 1 900 qm
(teilweiser Rückbau/Wiederherstellung im Zuge des Kanalbaus erforderlich)
Herstellung Baustraße neu, geschottert: 1 810 qm
Herstellung Parkplatz neu, asphaltiert: 610 qm
Herstellung BE-Fläche für „Spin" 1 500 qm
Leistungen der Stadtwerke Lemgo
— Tiefbau für Neuverlegung von ca. 490 m Trinkwasserleitung DN 100;
— Tiefbau für Neuverlegung von ca. 660 m Fernwärmeleitung DN 100;
— Tiefbau und Verlegung von ca. 4 250 m Niederspannungskabel 150 mm
— Tiefbau und Verlegung von ca. 3 000 m TK Leerrohr DN 40.
(teilweiser Rückbau/Wiederherstellung im Zuge des Kanalbaus erforderlich)
Herstellung Baustraße neu, geschottert: 1 810 qm
Herstellung Parkplatz neu, asphaltiert: 610 qm
Herstellung BE-Fläche für „Spin" 1 500 qm
Leistungen der Stadtwerke Lemgo
— Tiefbau für Neuverlegung von ca. 490 m Trinkwasserleitung DN 100;
— Tiefbau für Neuverlegung von ca. 660 m Fernwärmeleitung DN 100;
— Tiefbau und Verlegung von ca. 4 250 m Niederspannungskabel 150 mm
— Tiefbau und Verlegung von ca. 3 000 m TK Leerrohr DN 40.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abwasserleitungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Lippe
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bieter und Ihre Bevollmächtigten;
Bitte um vorherige, telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer:
05261/213-380 oder -381.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Regenwasserhauptkanalisation:
— Nennweiten: DN 300-700 (B/SB);
— Länge RW-HK: 670 m;
— Tiefe: 4,50 m;
— Bodenaushub: 2 200 cbm;
— Bodenaustausch: 430 cbm;
— Anzahl Schächte: 20 St..
Retention:
— Anzahl Drosselbauwerke: 2 St.;
— Herstellung des Retentionswalls: 1 200 cbm;
— Bodenverbesserung für Retentionswall: 520 cbm.
Schmutzwasserhauptkanalisation:
— Nennweite DN 250 (Stz);
— Länge SW-HK 490 m;
— Tiefe 5,50 m;
— Bodenaushub: 1 360 cbm;
— Bodenaustausch: 150 cbm;
— Anzahl Schächte: 15 St..
Baustraße:
Nutzung vorh. Strukturen als Baustraße: 1 900 qm
(teilweiser Rückbau/Wiederherstellung im Zuge des Kanalbaus erforderlich)
Herstellung Baustraße neu, geschottert: 1 810 qm
Herstellung Parkplatz neu, asphaltiert: 610 qm
Herstellung BE-Fläche für „Spin" 1 500 qm
Leistungen der Stadtwerke Lemgo
— Tiefbau für Neuverlegung von ca. 490 m Trinkwasserleitung DN 100;
— Tiefbau für Neuverlegung von ca. 660 m Fernwärmeleitung DN 100;
— Tiefbau und Verlegung von ca. 4 250 m Niederspannungskabel 150 mm
— Tiefbau und Verlegung von ca. 3 000 m TK Leerrohr DN 40.
— Anzahl Schächte: 20 St.
— Bodenaushub: 1.360 cbm;
— Anzahl Schächte: 15 St.
— Tiefbau und Verlegung von ca. 4250 m Niederspannungskabel 150 mm
— Tiefbau und Verlegung von ca.3000 m TK Leerrohr DN 40.
Dauer: 4 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Zuwendungsbescheidnummer: 03/11/19 Objekt Nr.: ZS7000006
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Lemgo 32657 Lemgo zwischen dem Straßenzug Hornscher Weg und Campusallee (ehemals Langenbruch)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf Verlangen: Eignungsnachweise nach § 6a, 6b und 6c VOB/A-EU
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) ist erhältlich bei den Vergabeunterlagen für diese Ausschreibung.
Der Auftragnehmer muss über einen Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straße" (MVAS 1999) verfügen. Für jede Baumaßnahme ist dieser mit Nachweis seiner Qualifikation zu benennen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifizierungsnachweis anerkannt.
Der Auftragnehmer muss über einen Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straße" (MVAS 1999) verfügen. Für jede Baumaßnahme ist dieser mit Nachweis seiner Qualifikation zu benennen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifizierungsnachweis anerkannt.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis der Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen.
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind zu erfüllen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 (Erstprüfung) für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. Als Voraussetzung für die Vergabe der Facharbeiten seitens der Stadtwerke gilt die gültige Qualifizierung GW 129 für Tiefbauleistungen zur Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen. Diese ist mit dem Angebot vorzulegen.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 (Erstprüfung) für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. Als Voraussetzung für die Vergabe der Facharbeiten seitens der Stadtwerke gilt die gültige Qualifizierung GW 129 für Tiefbauleistungen zur Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen. Diese ist mit dem Angebot vorzulegen.
Siehe auch Vergabeunterlagen 212EU Teilnahmebedingungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Verlangen: Eignungsnachweise nach § 6a, 6b und 6c VOB/A-EU
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) ist erhältlich bei den Vergabeunterlagen für diese Ausschreibung.
Der Auftragnehmer muss über einen Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straße" (MVAS 1999) verfügen. Für jede Baumaßnahme ist dieser mit Nachweis seiner Qualifikation zu benennen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifizierungsnachweis anerkannt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftragnehmer muss über einen Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straße" (MVAS 1999) verfügen. Für jede Baumaßnahme ist dieser mit Nachweis seiner Qualifikation zu benennen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifizierungsnachweis anerkannt.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis der Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen.
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind zu erfüllen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 (Erstprüfung) für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. Als Voraussetzung für die Vergabe der Facharbeiten seitens der Stadtwerke gilt die gültige Qualifizierung GW 129 für Tiefbauleistungen zur Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen. Diese ist mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 (Erstprüfung) für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. Als Voraussetzung für die Vergabe der Facharbeiten seitens der Stadtwerke gilt die gültige Qualifizierung GW 129 für Tiefbauleistungen zur Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen. Diese ist mit dem Angebot vorzulegen.
Siehe auch Vergabeunterlagen 212EU Teilnahmebedingungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auf Verlangen: Eignungsnachweise nach § 6a, 6b und 6c VOB/A-EU
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) ist erhältlich bei den Vergabeunterlagen für diese Ausschreibung.
Der Auftragnehmer muss über einen Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straße" (MVAS 1999) verfügen. Für jede Baumaßnahme ist dieser mit Nachweis seiner Qualifikation zu benennen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifizierungsnachweis anerkannt.
Der Auftragnehmer muss über einen Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straße" (MVAS 1999) verfügen. Für jede Baumaßnahme ist dieser mit Nachweis seiner Qualifikation zu benennen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifizierungsnachweis anerkannt.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis der Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen.
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind zu erfüllen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 (Erstprüfung) für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. Als Voraussetzung für die Vergabe der Facharbeiten seitens der Stadtwerke gilt die gültige Qualifizierung GW 129 für Tiefbauleistungen zur Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen. Diese ist mit dem Angebot vorzulegen.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 (Erstprüfung) für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. Als Voraussetzung für die Vergabe der Facharbeiten seitens der Stadtwerke gilt die gültige Qualifizierung GW 129 für Tiefbauleistungen zur Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen. Diese ist mit dem Angebot vorzulegen.
Siehe auch Vergabeunterlagen 212EU Teilnahmebedingungen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,0 v. H. der Auftragssumme (Inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge zu leisten) die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,0 v. H. der Auftragssumme (Inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,0 v. H. der Auftragssumme (Inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge zu leisten) die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,0 v. H. der Auftragssumme (Inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: 32657 Lemgo,
Straßen und Entwässerung Lemgo
Verwaltung
Heustraße 36-38
Raum 500
Zusätzliche Informationen:
Bieter und Ihre Bevollmächtigten;
Bitte um vorherige, telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer: