Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tiefgründung Mikropfähle für die Erweiterung APH Preetz
K-PLOEN-2020-0011
Produkte/Dienstleistungen: Herstellung von Pfählen📦
Kurze Beschreibung: Tiefgründung Mikropfähle.
1️⃣
Ort der Leistung: Plön🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Klostergarten“
Klosterstr. 4
24211 Preetz
Beschreibung der Beschaffung:
“Pfahlgründungsarbeiten Stahlbeton – Mikropfähle für die Erweiterung der Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Klostergarten“ ind Preetz in folgendem Umfang:
18...”
Beschreibung der Beschaffung
Pfahlgründungsarbeiten Stahlbeton – Mikropfähle für die Erweiterung der Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Klostergarten“ ind Preetz in folgendem Umfang:
18 Stück Stahlbeton – Mikropfähle, Pfahltiefe 15 bis 20 m, Belastung je Pfahl von 115 KN bis 1400 KN, Pfahldurchmesser 20 cm.
Insgesamt ca. 310 m Pfahllänge, 550 cm Kernbohrungen in Stahlbetondecken und Sohlen, Dicke 15 bis 20 cm, Durchmesser 260 mm bis 400 mm.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-25 📅
Datum des Endes: 2020-09-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignungsnachweise werden gefordert gemäß §§ 6a EU, 6b EU VOB/A.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignungsnachweise werden gefordert gemäß §§ 6a EU, 6b EU VOB/A.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Grundsätzlich sind als Nachweise Eigenerklärungen abzugeben. Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll; die Aufteilung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften zu den Leistungsbestandteilen ist anzugeben. Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die von dem jeweiligen Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen sowie die entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweise auch für den jeweiligen Nachunternehmer einzureichen. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel (personelle und technische Ressourcen) des jeweiligen Nachunternehmers zur Verfügung stehen werden. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers geführt werden. Ausländische Bewerber können an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollten die geforderten Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bewerber nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt; das Recht hierzu behält sich der Auftraggeber aber vor.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Siehe dazu auch § 6 EU VOB/A.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Gemäß Vergabeunterlagen. Siehe auch § 6a EU VOB/A.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Gemäß Vergabeunterlagen. Siehe auch § 6a EU VOB/A.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Auf die Belange des laufenden Betriebs ist Rücksicht zu nehmen. Die Bieter, deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften müssen die erforderlichen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Auf die Belange des laufenden Betriebs ist Rücksicht zu nehmen. Die Bieter, deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften müssen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind, abgeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-02
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-02
11:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Kreis Plön, Die Landrätin, Zentrale Vergabestelle Hamburger Straße 17-18, 24306 Plön, Deutschland”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind nur elektronische Angebote zugelassen. Die Eröffnung erfolgt ohne Beisein von Bietern oder deren bevollmächtigten Vertretern.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (Abt. VII1)”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
URL: http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (Abt. VII1)”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
URL: http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 082-192688 (2020-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreis Plön
Postanschrift: Hamburger Str. 17/18
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Tiefgründung Mikropfähle für die Erweiterung der Seniorenpflegeeinrichtung „ Haus am Klostergarten“, Klosterstr. 4, 24211 Preetz
TED91-0108/2020-600453”
Kurze Beschreibung:
“Tiefgründung Mikropfähle für die Erweiterung und den Umbau der Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Klostergarten“ in Preetz, Am Klostergarten 4.” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Seniorenpflegeeinrichtrung „Haus am Klostergarten“
Klosterstr. 4
24211 Preetz
Beschreibung der Beschaffung:
“Pfahlgründungsarbeiten Stahlbeton – Mikropfähle für die Erweiterung der Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Klostergarten“ ind Preetz in folgendem Umfang:
18...”
Beschreibung der Beschaffung
Pfahlgründungsarbeiten Stahlbeton – Mikropfähle für die Erweiterung der Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Klostergarten“ ind Preetz in folgendem Umfang:
18 Stück Stahlbeton – Mikropfähle, Pfahltiefe 15 bis 20 m, Belastung je Pfahl von 115 KN bis 1400 KN, Pfahldurchmesser 20 cm.
Insgesamt ca. 310 m Pfahllänge, 550 cm Kernbohrungen in Stahlbetondecken und Sohlen, Dicke 15 bis 20 cm,Durchmesser 260 mm bis 400 mm.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 082-192688
Auftragsvergabe
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Titel:
“Tiefgründung Mikropfähle für die Erweiterung der Seniorenpflegeeinrichtung „ Haus am Klostergarten“, Klosterstr. 4, 24211 Preetz” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter hingewiesen sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der ausschreibenden Stelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie”
Quelle: OJS 2020/S 152-369585 (2020-08-03)