Auftragsgegenstand sind Tischlerarbeiten innerhalb eines zu sanierenden Bestandsgebäudes. Die Tischlerarbeiten beinhalten folgende Maßnahmen: — 62 St. Holz-Innentüren, einschl. Beschlägen aus Edelstahl, mit Stahlumfassungszarge/2teilig, — 22 St. Innentüren, einschl. Beschlägen aus Edelstahl und 3 Bändern für Flügelgewichte bis 60 kg, — 9 St. Massivholzrahmentüren als T30 Innentürelemente mit Seitenteil und Oberlicht. Holzrahmenelemente mit Ganzglastürelementen, einschl. Beschlägen aus Edelstahl und 3 Bändern für Flügelgewichte bis 60 kg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen
Referenznummer: 59_2020
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand sind Tischlerarbeiten innerhalb eines zu sanierenden Bestandsgebäudes.
Die Tischlerarbeiten beinhalten folgende Maßnahmen:
— 62 St. Holz-Innentüren, einschl. Beschlägen aus Edelstahl, mit Stahlumfassungszarge/2teilig,
— 22 St. Innentüren, einschl. Beschlägen aus Edelstahl und 3 Bändern für Flügelgewichte bis 60 kg,
— 9 St. Massivholzrahmentüren als T30 Innentürelemente mit Seitenteil und Oberlicht.
Holzrahmenelemente mit Ganzglastürelementen, einschl. Beschlägen aus Edelstahl und 3 Bändern für Flügelgewichte bis 60 kg.
Auftragsgegenstand sind Tischlerarbeiten innerhalb eines zu sanierenden Bestandsgebäudes.
Die Tischlerarbeiten beinhalten folgende Maßnahmen:
— 62 St. Holz-Innentüren, einschl. Beschlägen aus Edelstahl, mit Stahlumfassungszarge/2teilig,
— 22 St. Innentüren, einschl. Beschlägen aus Edelstahl und 3 Bändern für Flügelgewichte bis 60 kg,
— 9 St. Massivholzrahmentüren als T30 Innentürelemente mit Seitenteil und Oberlicht.
Holzrahmenelemente mit Ganzglastürelementen, einschl. Beschlägen aus Edelstahl und 3 Bändern für Flügelgewichte bis 60 kg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Zimmer- und Tischlerarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-20 📅
Datum des Beginns: 2020-05-13 📅
Datum des Endes: 2020-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 013-025361
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
Bei den unter II.2.4) bzw. II.2.7) genannten Zeiträumen handelt es sich um Termine nach derzeitigem Planungsstand.
Die Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung beträgt 5 % der Auftragssumme. Sie wird in Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten (10 % der jeweiligen Zahlung bis 5 % der Auftragssumme erreicht sind).
Bei den unter II.2.4) bzw. II.2.7) genannten Zeiträumen handelt es sich um Termine nach derzeitigem Planungsstand.
Die Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung beträgt 5 % der Auftragssumme. Sie wird in Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten (10 % der jeweiligen Zahlung bis 5 % der Auftragssumme erreicht sind).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand sind Tischlerarbeiten innerhalb eines zu sanierenden Bestandsgebäudes.
Die Tischlerarbeiten beinhalten folgende Maßnahmen:
— 62 St. Holz-Innentüren, einschl. Beschlägen aus Edelstahl, mit Stahlumfassungszarge/2teilig,
— 22 St. Innentüren, einschl. Beschlägen aus Edelstahl und 3 Bändern für Flügelgewichte bis 60 kg,
— 9 St. Massivholzrahmentüren als T30 Innentürelemente mit Seitenteil und Oberlicht.
Holzrahmenelemente mit Ganzglastürelementen, einschl. Beschlägen aus Edelstahl und 3 Bändern für Flügelgewichte bis 60 kg.
Das neue Rathaus der Stadt Göttingen wurde in 3 Bauabschnitten von 1976 bis 1982 errichtet. Der 5-geschossige Bürobau (3.BA) an der Reihenhäuser Landstraße wurde 1982 bezogen. Die Bauteile verfügen über 2-3 Untergeschosse.
Der hier beschriebene 3. Bauabschnitt wird für die Sanierungsmaßnahme völlig freigezogen.
Beginnend vom 4.OG, von oben nach unten, wird das Haus abschnittsweise auf Rohbauniveau zurück gebaut. Damit ist sichergestellt, dass die Arbeiten an den Einzelgewerken in verschiedenen Geschossen parallel durchgeführt werden können. Der Bauzeitenplan kann damit über die Geschosse stärker verschränkt werden.
Beginnend vom 4.OG, von oben nach unten, wird das Haus abschnittsweise auf Rohbauniveau zurück gebaut. Damit ist sichergestellt, dass die Arbeiten an den Einzelgewerken in verschiedenen Geschossen parallel durchgeführt werden können. Der Bauzeitenplan kann damit über die Geschosse stärker verschränkt werden.
Die Erschließung der Baustelle erfolgt von der Reinhäuser Landstraße.
Die Tischlerarbeiten beinhalten folgende Leistungen:
Einbau von:
— 62 Stück Holz-Innentüren, einschl. Beschlägen aus Edelstahl, mit Stahlumfassungszarge/2teilig; Maulweiten von 100-135 mm in Trockenbauwände; Türblatt aus Spanplatte mit Schichtstoffplatten beidseitig; 76-101 cm x 213,5 cm,
— 22 Stück Innentüren, einschl. Beschlägen aus Edelstahl und 3 Bändern für Flügelgewichte bis 60 kg, mit Stahlumfassungszarge/2teilig; Maulweiten 100 mm in Trockenbauwände; Türblatt als Ganzglastür mit Boden-Absenkdichtung; 88,5-101 cm x 213,5 cm,
— 9 Stück Massivholzrahmentüren als T30 Innentürelemente mit Seitenteil und Oberlicht, einschl. Beschlägen aus Edelstahl/Feuerschutzausführung, OTS RF und 3 Bändern; Verglasung aus F30; Echtholzlackierung; Gesamtabmessungen: 155-210 cm x 250 cm.
Festverglaste Holzrahmenelemente; Rahmen, Riegel und Pfosten in europäischer Eiche natur B = 60 mm und T = 100 mm; Verglasung 10 mm ESG; Echtholzlackierung:
— Gesamtabmessungen: 240-300 cm x 250/270 cm 20 Stück,
— Gesamtabmessungen: 300-362 cm x 250/270 cm 8 Stück.
Holzrahmenelemente mit Ganzglastürelementen, einschl. Beschlägen aus Edelstahl und 3 Bändern für Flügelgewichte bis 60 kg; Rahmen, Riegel und Pfosten in europäischer Eiche natur B = 60 mm und T = 100 mm; Verglasung 10 mm ESG; Echtholzlackierung; Türabmessungen 90/100 x 243 cm:
Holzrahmenelemente mit Ganzglastürelementen, einschl. Beschlägen aus Edelstahl und 3 Bändern für Flügelgewichte bis 60 kg; Rahmen, Riegel und Pfosten in europäischer Eiche natur B = 60 mm und T = 100 mm; Verglasung 10 mm ESG; Echtholzlackierung; Türabmessungen 90/100 x 243 cm:
— Gesamtabmessungen (Tür/1 festes Seitenteil): 155-210 cm x 250/270 cm 17 Stück,
— Gesamtabmessungen (Tür/1-2 feste Seitenteile): 226-280 cm x 250/270 cm 17 Stück,
— Gesamtabmessungen (Tür/2 feste Seitenteile): 280-350 cm x 250/270 cm 18 Stück,
— Gesamtabmessungen (Tür/4 feste Seitenteile): 470-575 x 250 cm 4 Stück.
Bei den unter II.2.4) bzw. II.2.7) genannten Zeiträumen handelt es sich um Termine nach derzeitigem Planungsstand.
Die Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung beträgt 5 % der Auftragssumme. Sie wird in Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten (10 % der jeweiligen Zahlung bis 5 % der Auftragssumme erreicht sind).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise nach § 6a Satz 1 Nr. 1 VOB/A-EU abzugeben:
1.1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes;
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
1.1.2) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen;
1.1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen;
1.1.4) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.2) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen:
1.2.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
1.2.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
1.2.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a Satz 1 Nr. 2 VOB/A-EU abzugeben:
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019), soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019), soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;
e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen;
b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan;
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mindeststandards:
Darüber hinaus hat der Bieter folgende Angaben zu machen:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2.1 genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt des Angebotsabgabe nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2.1 genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt des Angebotsabgabe nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a Satz 1 Nr. 3 VOB/A_EU beizufügen:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die mehr als 5 Jahre zurückliegen;
a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die mehr als 5 Jahre zurückliegen;
b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind; um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die mehr als 5 Jahre zurückliegen;
a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind; um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die mehr als 5 Jahre zurückliegen;
b) Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
c) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden kann;
d) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Unterbeauftragungen sind zugelassen.
Die Regelungen zur Tariftreue (Ziff. 1.2 des Dokuments 231 „Vereinbarung Tariftreue NTVergG“) werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unterbeauftragungen.
Bei Auftragserteilung besteht die Verpflichtung, die in seinem Unternehmen mit der Ausführung des Auftragsgegenstands beschäftigten Personen ein Entgelt nach Maßgabe des MiLoG zu zahlen.
Wurden Unteraufträge erteilt, ist den eingesetzten Unterauftragnehmern vor Auftragserteilung die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und der AG vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Göttingen
Zentrale Vergabestelle – Zimmer 102
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ein frühzeitiger Abruf der Vergabeunterlagen vor Ablauf der Angebotsabgabefrist wird im Bieterinteresse empfohlen.
1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen.
1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen.
Unternehmen werden aufgefordert, ihre Fragen im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig und vorab zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Unternehmen werden aufgefordert, ihre Fragen im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig und vorab zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bieter/Bewerber stehen in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 – Z3-3-3194-1-36-09/16);
Bieter/Bewerber stehen in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 – Z3-3-3194-1-36-09/16);
2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden;
3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung, werden nicht vergütet. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden;
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 24.2.2020 – 12:00 Uhr per E-Mail (vergabestelle@goettingen.de) oder vorzugsweise über das Vergabeportal (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen;
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 24.2.2020 – 12:00 Uhr per E-Mail (vergabestelle@goettingen.de) oder vorzugsweise über das Vergabeportal (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen;
5) Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss;
6) Die Abgabe mehrerer Hauptangebote sowie von Nebenangeboten sind nicht zugelassen. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden
Nachgefordert;
7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber Dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 013-025361 (2020-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand sind Tischlerarbeiten innerhalb eines zu sanierenden Bestandsgebäudes.
Die Tischlerarbeiten beinhalten folgende Maßnahmen:
— 62 Stck. Holz-Innentüren, einschl. Beschlägen aus Edelstahl, mit Stahlumfassungszarge/2-teilig;
— 22 Stck. Innentüren, einschl. Beschlägen aus Edelstahl und 3 Bändern für Flügelgewichte bis 60 kg;
— 9 Stck. Massivholzrahmentüren als T30 Innentürelemente mit Seitenteil und Oberlicht.
Holzrahmenelemente mit Ganzglastürelementen, einschl. Beschlägen aus Edelstahl und 3 Bändern für Flügelgewichte bis 60 kg.
— 62 Stck. Holz-Innentüren, einschl. Beschlägen aus Edelstahl, mit Stahlumfassungszarge/2-teilig;
— 22 Stck. Innentüren, einschl. Beschlägen aus Edelstahl und 3 Bändern für Flügelgewichte bis 60 kg;
— 9 Stck. Massivholzrahmentüren als T30 Innentürelemente mit Seitenteil und Oberlicht.
Das neue Rathaus der Stadt Göttingen wurde in 3 Bauabschnitten von 1976 bis 1982 errichtet. Der 5-geschossige Bürobau (3. BA) an der Reihenhäuser Landstraße wurde 1982 bezogen. Die Bauteile verfügen über 2-3 Untergeschosse.
Beginnend vom 4. OG, von oben nach unten, wird das Haus abschnittsweise auf Rohbauniveau zurück gebaut. Damit ist sichergestellt, dass die Arbeiten an den Einzelgewerken in verschiedenen Geschossen parallel durchgeführt werden können. Der Bauzeitenplan kann damit über die Geschosse stärker verschränkt werden.
Beginnend vom 4. OG, von oben nach unten, wird das Haus abschnittsweise auf Rohbauniveau zurück gebaut. Damit ist sichergestellt, dass die Arbeiten an den Einzelgewerken in verschiedenen Geschossen parallel durchgeführt werden können. Der Bauzeitenplan kann damit über die Geschosse stärker verschränkt werden.
— 62 Stück Holz-Innentüren, einschl. Beschlägen aus Edelstahl, mit Stahlumfassungszarge/2-teilig; Maulweiten von 100-135 mm in Trockenbauwände; Türblatt aus Spanplatte mit Schichtstoffplatten beidseitig; 76 - 101 cm x 213,5 cm;
— 22 Stück Innentüren, einschl. Beschlägen aus Edelstahl und 3 Bändern für Flügelgewichte bis 60 kg, mit Stahlumfassungszarge/2-teilig; Maulweiten 100 mm in Trockenbauwände; Türblatt als Ganzglastür mit Boden-Absenkdichtung; 88,5 - 101 cm x 213,5 cm;
— 22 Stück Innentüren, einschl. Beschlägen aus Edelstahl und 3 Bändern für Flügelgewichte bis 60 kg, mit Stahlumfassungszarge/2-teilig; Maulweiten 100 mm in Trockenbauwände; Türblatt als Ganzglastür mit Boden-Absenkdichtung; 88,5 - 101 cm x 213,5 cm;
— 9 Stück Massivholzrahmentüren als T30 Innentürelemente mit Seitenteil und Oberlicht, einschl. Beschlägen aus Edelstahl/ Feuerschutzausführung, OTS RF und 3 Bändern; Verglasung aus F30; Echtholzlackierung:
— Gesamtabmessungen: 155 - 210 cm x 250 cm;
— Gesamtabmessungen: 240 - 300 cm x 250 / 270 cm 20 Stück;
— Gesamtabmessungen: 300 - 362 cm x 250 / 270 cm 8 Stück;
Holzrahmenelemente mit Ganzglastürelementen, einschl. Beschlägen aus Edelstahl und 3 Bändern für Flügelgewichte bis 60 kg; Rahmen, Riegel und Pfosten in europäischer Eiche natur B = 60 mm und T = 100 mm; Verglasung 10 mm ESG; Echtholzlackierung; Türabmessungen 90 / 100 x 243 cm:
Holzrahmenelemente mit Ganzglastürelementen, einschl. Beschlägen aus Edelstahl und 3 Bändern für Flügelgewichte bis 60 kg; Rahmen, Riegel und Pfosten in europäischer Eiche natur B = 60 mm und T = 100 mm; Verglasung 10 mm ESG; Echtholzlackierung; Türabmessungen 90 / 100 x 243 cm:
— Gesamtabmessungen (Tür/1 festes Seitenteil): 155 - 210 cm x 250 / 270 cm 17 Stück;
— Gesamtabmessungen (Tür/1-2 feste Seitenteile): 226 - 280 cm x 250 / 270 cm 17 Stück;
— Gesamtabmessungen (Tür/2 feste Seitenteile): 280 - 350 cm x 250 / 270 cm 18 Stück;
— Gesamtabmessungen (Tür/4 feste Seitenteile): 470 - 575 x 250 cm 4 Stück.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-20 📅
Name: Heinrich Rameil GmbH
Postanschrift: Kalberweg 8
Postort: Kirchhundem
Postleitzahl: 57399
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 272397480📞
E-Mail: info@rameil-werkstaetten.de📧
Land: Olpe
🏙️
Internetadresse: https://www.rameil-werkstaetten.de/🌏
Gesamtwert des Auftrags: 409 400 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle - Zimmer 102
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.