Erweiterungsbau für die Peter-Josef-Briefs-Schule:
Das bestehende Schulgebäude ist für die Beschulung von 120 Schülerinnen und Schülern ausgelegt und genügt diesen Bedarfen der Schülerschaft nicht mehr. Aus diesem Grund soll in einem ersten Schritt ein neuer Erweiterungsbau entstehen der der stetig steigenden Schülerzahlen entspricht und einer anschließenden notwendigen Sanierung des Bestandbaus im laufenden Betrieb, ermöglicht. Nach abgeschlossener Sanierung sollen die entstandenen zusätzlichen Flächen zur Entlastung, des an die Kapazitätsgrenzen gelangten Bestandsbaus und zur weiteren Schulentwicklung, genutzt werden.
Deshalb muss in der der Planung der Klassenräume die Bedürfnisse der ganzen Bandbreite unserer Schülerschaft berücksichtigt werden.
Da die Schule mit relativ wenigen Schülerinnen und Schülern drei verschiedene Schulformen mit unterschiedlichen Unterrichtsinhalten anbietet, sind die Lerngruppen wie bereits beschrieben bezogen auf Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Alter und Art der Beeinträchtigung sehr heterogen zusammengesetzt. Der geplante Erweiterungsbau muss in der Raumgestaltung diesem differenzierten Lernen gerecht werden.
Neben den trägerspezifischen Anforderungen, muss für den Neubau auch die gültige Schulbaurichtlinie beachtet werden (Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) der Fachkommission „Bauaufsicht“ ARGEBAU) 1. Die Grobkosten des Projektes liegen bei ca. 18,5 Mio. EUR brutto. Die Fertigstellung der Maßnahme soll bis 08.2024 erfolgen.
Die Bieter werden in Stufe 2 aufgefordert die Leistungsphase 2 teilweise zu bearbeiten. Diese Leistungen werden mit xy Prozentpunkten bezogen auf die dem Verfahren zugrunde liegenden anrechenbaren Kosten vergütet. Die zur Verfügung gestellte Machbarkeitsstudie entspricht der Leistungsphase 1.
Vergeben werden sodann die Restleistungen der Leistungsphase 2, sowie die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume. Auch Besondere Leistungen werden vergeben. Weiterführende Informationen können den zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: TNW_Arch_Antoniushaus gGmbH_Sanierung und Erweiterung Förderschule
17/20
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Erweiterungsbau für die Peter-Josef-Briefs-Schule:
Das bestehende Schulgebäude ist für die Beschulung von 120 Schülerinnen und Schülern ausgelegt und genügt...”
Kurze Beschreibung
Erweiterungsbau für die Peter-Josef-Briefs-Schule:
Das bestehende Schulgebäude ist für die Beschulung von 120 Schülerinnen und Schülern ausgelegt und genügt diesen Bedarfen der Schülerschaft nicht mehr. Aus diesem Grund soll in einem ersten Schritt ein neuer Erweiterungsbau entstehen der der stetig steigenden Schülerzahlen entspricht und einer anschließenden notwendigen Sanierung des Bestandbaus im laufenden Betrieb, ermöglicht. Nach abgeschlossener Sanierung sollen die entstandenen zusätzlichen Flächen zur Entlastung, des an die Kapazitätsgrenzen gelangten Bestandsbaus und zur weiteren Schulentwicklung, genutzt werden.
Deshalb muss in der der Planung der Klassenräume die Bedürfnisse der ganzen Bandbreite unserer Schülerschaft berücksichtigt werden.
Da die Schule mit relativ wenigen Schülerinnen und Schülern drei verschiedene Schulformen mit unterschiedlichen Unterrichtsinhalten anbietet, sind die Lerngruppen wie bereits beschrieben bezogen auf Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Alter und Art der Beeinträchtigung sehr heterogen zusammengesetzt. Der geplante Erweiterungsbau muss in der Raumgestaltung diesem differenzierten Lernen gerecht werden.
Neben den trägerspezifischen Anforderungen, muss für den Neubau auch die gültige Schulbaurichtlinie beachtet werden (Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) der Fachkommission „Bauaufsicht“ ARGEBAU) 1. Die Grobkosten des Projektes liegen bei ca. 18,5 Mio. EUR brutto. Die Fertigstellung der Maßnahme soll bis 08.2024 erfolgen.
Die Bieter werden in Stufe 2 aufgefordert die Leistungsphase 2 teilweise zu bearbeiten. Diese Leistungen werden mit xy Prozentpunkten bezogen auf die dem Verfahren zugrunde liegenden anrechenbaren Kosten vergütet. Die zur Verfügung gestellte Machbarkeitsstudie entspricht der Leistungsphase 1.
Vergeben werden sodann die Restleistungen der Leistungsphase 2, sowie die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume. Auch Besondere Leistungen werden vergeben. Weiterführende Informationen können den zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Peter-Josef-Briefs Schule
Burgeffstraße 42
65239 Hochheim am Main
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Ein Erweiterungsbau für die Peter-Josef-Briefs-Schule
Das bestehende Schulgebäude ist für die Beschulung von 120 Schülerinnen und Schülern ausgelegt und...”
Beschreibung der Beschaffung
Ein Erweiterungsbau für die Peter-Josef-Briefs-Schule
Das bestehende Schulgebäude ist für die Beschulung von 120 Schülerinnen und Schülern ausgelegt und genügt diesen Bedarfen der Schülerschaft nicht mehr. Aus diesem Grund soll in einem ersten Schritt ein neuer Erweiterungsbau entstehen der der stetig steigenden Schülerzahlen entspricht und einer anschließenden notwendigen Sanierung des Bestandbaus im laufenden Betrieb, ermöglicht. Nach abgeschlossener Sanierung sollen die entstandenen zusätzlichen Flächen zur Entlastung, des an die Kapazitätsgrenzen gelangten Bestandsbaus und zur weiteren Schulentwicklung, genutzt werden.
Deshalb muss in der der Planung der Klassenräume die Bedürfnisse der ganzen Bandbreite unserer Schülerschaft berücksichtigt werden.
Da die Schule mit relativ wenigen Schülerinnen und Schülern drei verschiedene Schulformen mit unterschiedlichen Unterrichtsinhalten anbietet, sind die Lerngruppen wie bereits beschrieben bezogen auf Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Alter und Art der Beeinträchtigung sehr heterogen zusammengesetzt. Der geplante Erweiterungsbau muss in der Raumgestaltung diesem differenzierten Lernen gerecht werden.
Neben den trägerspezifischen Anforderungen, muss für den Neubau auch die gültige Schulbaurichtlinie beachtet werden (Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) der Fachkommission „Bauaufsicht" ARGEBAU) 1.
Die Grobkosten des Projektes liegen bei ca. 18,5 Mio. EUR brutto.
Die Fertigstellung der Maßnahme soll bis 08.2024 erfolgen.
Die Bieter werden in Stufe 2 aufgefordert die Leistungsphase 2 teilweise zu bearbeiten. Diese Leistungen werden mit 4 Prozentpunkten bezogen auf die dem Verfahren zugrunde liegenden anrechenbaren Kosten vergütet. Die zur Verfügung gestellte Machbarkeitsstudie entspricht der Leistungsphase 1.
Vergeben werden sodann die Restleistungen der Leistungsphase 2, sowie die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume. Auch Besondere Leistungen werden vergeben.
Weiterführende Informationen können den zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Ablauf des Vergabeverfahrens
Nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungen werden auf Basis der Bewertungsmatrix Stufe 1 drei Büros die im Rahmen der Auswertung die höchsten Punktzahlen erreicht haben zu Verhandlungsgesprächen und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich Ende September 2020 statt. Im Vorfeld der Verhandlungsgespräche erhalten die Architekturbüros Gelegenheit durch Erarbeitung von einer Idee ihre Planungsvorstellungen zur bestmöglichen Realisierung der Aufgabe zu präsentieren.
Die Bieter sollen folgende Unterlagen einreichen:
— Lageplan M 1:1000;
— Grundrisse Ansichten M 1:200 (ohne Freiflächen);
— Modell M 1:500.
Für diese Leistungen erfolgt gemäß § 77 Abs. 2 VgV für jeden Bieter eine Vergütung in Höhe von 29 737 EUR netto (+19 % MwSt.). Die Höhe der Vergütung entspricht 4 Prozentpunkten, hierbei wurde das Vorliegen einer Machbarkeitsstudie sowie die anteiligen Leistungspakete betreffend Neu- bzw. Umbau berücksichtigt.
Diese Unterlagen sind nach Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Ende Juli 2020 stattfinden wird, ca. Mitte Oktober bei der Vergabestelle einzureichen.
Im Rahmen der Verhandlungsgespräche erhalten die Büros Gelegenheit ihre Idee im Hinblick auf die Lösung der Aufgabenstellung unter bestmöglicher Berücksichtigung der Zielvorstellungen des Auftraggebers zu erläutern.
Die Architekturbüros werden auf Basis der Bewertungsmatrix Stufe 2 (Verhandlungsverfahren) beurteilt. Das Architekturbüro mit der höchsten Punktzahl wird für die Beauftragung vorgeschlagen.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten sonstigen Unterlagen (Pläne, Kostenschätzung, Aufgabenbeschreibung Gutachterverfahren, etc.).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2028-08-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume: 10 %.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1.) Bürokapazität/Personalstärke: 10 %
2.2.) Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Ausbildung, Wissenschaft, Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten): 80 %
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2010 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen;
— Förderschulen/Schulen (sehr gut vergleichbar);
— andere Gebäude für Ausbildung/Wissenschaft/Forschung (gut vergleichbar);
— Sanierungen, Umbauten, Neubauten (alle sehr gut vergleichbar);
— Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar);
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 3-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind);
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 17 Mio. EUR brutto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 6,00 Mio. EUR brutto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— Stufe 1: Lph. 2-4 (übrige Teilleistungen aus der Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung);
— Stufe 2: Lph. 5-7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der...”
Beschreibung der Optionen
— Stufe 1: Lph. 2-4 (übrige Teilleistungen aus der Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung);
— Stufe 2: Lph. 5-7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe);
— Stufe 3: Lph. 8-9 (Bauüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung).
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)),...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)).
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Nachweis Bauvorlageberechtigung nach § 49 Abs. 3 S. 1 Hessische Bauordnung (HBO), soweit nicht bereits durch die Berufszulassung erwiesen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (brutto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (brutto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Vorlage der Versicherungspolice oder einer Zusage der Versicherung selbst, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Zeitpunkt der Vorlage: mit dem Teilnahmeantrag. Nicht älter als 6 Monate vor Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer/die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Hinweis: Bei Nachweis von zu geringen Deckungssummen erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.
“Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der Arbeitsgemeinschaft oder Zusage einer Versicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5,0 Mio. EUR für...”
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der Arbeitsgemeinschaft oder Zusage einer Versicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
Hinweis: zu geringe Deckungssummen führen zum Ausschluss.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A. das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten, Ingenieure, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung),
B. Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter“ zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt (Gebäude für Ausbildung, Wissenschaft, Forschung (Sanierung, Umbauten, Neubauten) der letzten 10 Jahre ([Fertigstellung bzw. Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2020 und dem Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
a. Auftraggeber,
b. Art der Aufgabenstellung: Förderschulen/Schulen, andere Gebäude für Ausbildung/Wissenschaft/Forschung, Sanierungen, Umbauten, Neubauten, Bauen im lfd. Betrieb,
c. Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 3-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
d. Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 17 Mio. EUR brutto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 6,00 Mio. EUR brutto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2010 und dem Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Der Fertigstellungstermin ist einzuhalten.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-27
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
“Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber...”
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Es gilt die HOAI (mit Ausnahme des § 7) in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung. Zudem gelten die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen“ gem. HAV-KOM.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Anfragen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Das Formular „Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ (nicht als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung)
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDNDV
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 122-299626 (2020-06-24)
Ergänzende Angaben (2020-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Erweiterungsbau für die Peter-Josef-Briefs-Schule:
Das bestehende Schulgebäude ist für die Beschulung von 120 Schülerinnen und Schülern ausgelegt und genügt...”
Kurze Beschreibung
Erweiterungsbau für die Peter-Josef-Briefs-Schule:
Das bestehende Schulgebäude ist für die Beschulung von 120 Schülerinnen und Schülern ausgelegt und genügt diesen Bedarfen der Schülerschaft nicht mehr. Aus diesem Grund soll in einem ersten Schritt ein neuer Erweiterungsbau entstehen der der stetig steigenden Schülerzahlen entspricht und einer anschließenden notwendigen Sanierung des Bestandbaus im laufenden Betrieb, ermöglicht. Nach abgeschlossener Sanierung sollen die entstandenen zusätzlichen Flächen zur Entlastung, des an die Kapazitätsgrenzen gelangten Bestandsbaus und zur weiteren Schulentwicklung, genutzt werden.
Deshalb muss in der der Planung der Klassenräume die Bedürfnisse der ganzen Bandbreite unserer Schülerschaft berücksichtigt werden.
Da die Schule mit relativ wenigen Schülerinnen und Schülern 3 verschiedene Schulformen mit unterschiedlichen Unterrichtsinhalten anbietet, sind die Lerngruppen wie bereits beschrieben bezogen auf Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Alter und Art der Beeinträchtigung sehr heterogen zusammengesetzt. Der geplante Erweiterungsbau muss in der Raumgestaltung diesem differenzierten Lernen gerecht werden.
Neben den trägerspezifischen Anforderungen, muss für den Neubau auch die gültige Schulbaurichtlinie beachtet werden (Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) der Fachkommission „Bauaufsicht“ ARGEBAU)1. Die Grobkosten des Projektes liegen bei ca. 18,5 Mio. EUR brutto. Die Fertigstellung der Maßnahme soll bis 8.2024 erfolgen.
Die Bieter werden in Stufe 2 aufgefordert die Leistungsphase 2 teilweise zu bearbeiten. Diese Leistungen werden mit 4 Prozentpunkten bezogen auf die dem Verfahren zugrunde liegenden anrechenbaren Kosten vergütet (anrechenbare Kosten für Erweiterung und Sanierung = 9 630 000 EUR, Anteil Erweiterung: 43 %), dies entspricht unter Zugrundelegung der Honorarzone III einer Vergütung von 18 171,02 EUR. Die zur Verfügung gestellte Machbarkeitsstudie entspricht der Leistungsphase 1.
Vergeben werden sodann die Restleistungen der Leistungsphase 2, sowie die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume. Auch Besondere Leistungen werden vergeben. Weiterführende Informationen können den zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 122-299626
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung:
Alter Wert
Text:
“Diese Leistungen werden mit xy Prozentpunkten bezogen auf die dem Verfahren zugrunde liegenden anrechenbaren Kosten vergütet.” Neuer Wert
Text:
“Diese Leistungen werden mit 4 Prozentpunkten bezogen auf die dem Verfahren zugrunde liegenden anrechenbaren Kosten vergütet (anrechenbare Kosten für...”
Text
Diese Leistungen werden mit 4 Prozentpunkten bezogen auf die dem Verfahren zugrunde liegenden anrechenbaren Kosten vergütet (anrechenbare Kosten für Erweiterung und Sanierung = 9 630 000 EUR, Anteil Erweiterung: 43 %), dies entspricht unter Zugrundelegung der Honorarzone III einer Vergütung von 18 171,02 EUR.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Die Bieter werden in Stufe 2 aufgefordert die Leistungsphase 2 teilweise zu bearbeiten. Diese Leistungen werden mit 4 Prozentpunkten bezogen auf die dem...”
Text
Die Bieter werden in Stufe 2 aufgefordert die Leistungsphase 2 teilweise zu bearbeiten. Diese Leistungen werden mit 4 Prozentpunkten bezogen auf die dem Verfahren zugrunde liegenden anrechenbaren Kosten vergütet. Die zur Verfügung gestellte Machbarkeitsstudie entspricht der Leistungsphase 1.
Vergeben werden sodann die Restleistungen der Leistungsphase 2, sowie die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume. Auch Besondere Leistungen werden vergeben.
[...]
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich Ende September 2020 statt.
[...]
Die Bieter sollen folgende Unterlagen einreichen:
— Lageplan M 1:1000;
— Grundrisse Ansichten M 1:200 (ohne Freiflächen);
— Modell M 1:500.
Für diese Leistungen erfolgt gemäß § 77 Abs. 2 VgV für jeden Bieter eine Vergütung in Höhe von 29 737 EUR netto (+19 % MwSt.). Die Höhe der Vergütung entspricht 4 Prozentpunkten, hierbei wurde das Vorliegen einer Machbarkeitsstudie sowie die anteiligen Leistungspakete betreffend Neu- bzw. Umbau berücksichtigt.
Diese Unterlagen sind nach Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Ende Juli 2020 stattfinden wird, ca. Mitte Oktober bei der Vergabestelle einzureichen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Bieter werden in Stufe 2 aufgefordert die Leistungsphase 2 für den Anteil der Erweiterung teilweise zu bearbeiten. Diese Leistungen werden mit 4...”
Text
Die Bieter werden in Stufe 2 aufgefordert die Leistungsphase 2 für den Anteil der Erweiterung teilweise zu bearbeiten. Diese Leistungen werden mit 4 Prozentpunkten bezogen auf die dem Verfahren zugrunde liegenden anrechenbaren Kosten vergütet (anrechenbare Kosten für Erweiterung und Sanierung = 9 630 000 EUR, Anteil Erweiterung: 43 %), dies entspricht unter Zugrundelegung der Honorarzone III einer Vergütung von 18 171,02 EUR. Die zur Verfügung gestellte Machbarkeitsstudie entspricht der Leistungsphase 1.
Vergeben werden sodann die Restleistungen der Leistungsphase 2 für den Erweiterungsbau, sowie die komplette Leistungsphase 2 für den Sanierungsanteil und die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume. Auch Besondere Leistungen werden vergeben.
[...]
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich Anfang November 2020 statt.
[...]
Für diese Leistungen erfolgt gemäß § 77 Abs. 2 VgV für jeden Bieter eine Vergütung in Höhe von 18 171,02 EUR netto (+19 % MwSt.). Die Höhe der Vergütung entspricht 4 Prozentpunkten, hierbei wurde das Vorliegen einer Machbarkeitsstudie berücksichtigt.
Die Ergebnisse sind nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ca. Ende Juli / Anfang August 2020 etwa 10 Wochen später (also ca. Mitte Oktober) bei der Vergabestelle einzureichen.
“Die Änderungen der Bekanntmachung in Ziffer II.1.4) und II.2.4) entsprechen vollumfänglich den Angaben der den Unterlagen beiliegenden Aufgabenbeschreibung....”
Die Änderungen der Bekanntmachung in Ziffer II.1.4) und II.2.4) entsprechen vollumfänglich den Angaben der den Unterlagen beiliegenden Aufgabenbeschreibung. Die Bekanntmachung wurde mit nicht aktualisierten Unterlagen erstellt und musste daher korrigiert werden. Die Korrektur wird ebenfalls im entsprechenden Projektraum auf DTVP übertragen.
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Quelle: OJS 2020/S 127-311485 (2020-06-30)
Ergänzende Angaben (2020-07-06)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.” Neuer Wert
Text:
“In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Die Fertigstellung der Maßnahme soll bis 8.2024 erfolgen.”
Quelle: OJS 2020/S 131-321893 (2020-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arch_Antoniushaus gGmbH_Sanierung und Erweiterung Förderschule
17/20
Kurze Beschreibung:
“Erweiterungsbau für die Peter-Josef-Briefs-Schule:
Das bestehende Schulgebäude ist für die Beschulung von 120 Schülerinnen und Schülern ausgelegt und genügt...”
Kurze Beschreibung
Erweiterungsbau für die Peter-Josef-Briefs-Schule:
Das bestehende Schulgebäude ist für die Beschulung von 120 Schülerinnen und Schülern ausgelegt und genügt diesen Bedarfen der Schülerschaft nicht mehr. Aus diesem Grund soll in einem ersten Schritt ein neuer Erweiterungsbau entstehen der der stetig steigenden Schülerzahlen entspricht und einer anschließenden notwendigen Sanierung des Bestandbaus im laufenden Betrieb, ermöglicht. Nach abgeschlossener Sanierung sollen die entstandenen zusätzlichen Flächen zur Entlastung, des an die Kapazitätsgrenzen gelangten Bestandsbaus und zur weiteren Schulentwicklung, genutzt werden.
Deshalb muss in der der Planung der Klassenräume die Bedürfnisse der ganzen Bandbreite unserer Schülerschaft berücksichtigt werden.
Da die Schule mit relativ wenigen Schülerinnen und Schülern 3 verschiedene Schulformen mit unterschiedlichen Unterrichtsinhalten anbietet, sind die Lerngruppen wie bereits beschrieben bezogen auf Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Alter und Art der Beeinträchtigung sehr heterogen zusammengesetzt. Der geplante Erweiterungsbau muss in der Raumgestaltung diesem differenzierten Lernen gerecht werden.
Neben den trägerspezifischen Anforderungen, muss für den Neubau auch die gültige Schulbaurichtlinie beachtet werden (Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) der Fachkommission „Bauaufsicht“ Argebau) 1. Die Grobkosten des Projektes liegen bei ca. 18,5 Mio. EUR brutto. Die Fertigstellung der Maßnahme soll bis 8.2024 erfolgen.
Die Bieter werden in Stufe 2 aufgefordert die Leistungsphase 2 teilweise zu bearbeiten. Diese Leistungen werden mit 4 Prozentpunkten bezogen auf die dem Verfahren zugrunde liegenden anrechenbaren Kosten vergütet (anrechenbare Kosten für Erweiterung und Sanierung = 9 630 000 EUR, Anteil Erweiterung: 43 %), dies entspricht unter Zugrundelegung der Honorarzone III einer Vergütung von 18 171,02 EUR. Die zur Verfügung gestellte Machbarkeitsstudie entspricht der Leistungsphase 1.
Vergeben werden sodann die Restleistungen der Leistungsphase 2, sowie die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume. Auch Besondere Leistungen werden vergeben. Weiterführende Informationen können den zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 891955.28
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 1375744.06
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ein Erweiterungsbau für die Peter-Josef-Briefs-Schule:
Das bestehende Schulgebäude ist für die Beschulung von 120 Schülerinnen und Schülern ausgelegt und...”
Beschreibung der Beschaffung
Ein Erweiterungsbau für die Peter-Josef-Briefs-Schule:
Das bestehende Schulgebäude ist für die Beschulung von 120 Schülerinnen und Schülern ausgelegt und genügt diesen Bedarfen der Schülerschaft nicht mehr. Aus diesem Grund soll in einem ersten Schritt ein neuer Erweiterungsbau entstehen der der stetig steigenden Schülerzahlen entspricht und einer anschließenden notwendigen Sanierung des Bestandbaus im laufenden Betrieb, ermöglicht. Nach abgeschlossener Sanierung sollen die entstandenen zusätzlichen Flächen zur Entlastung, des an die Kapazitätsgrenzen gelangten Bestandsbaus und zur weiteren Schulentwicklung, genutzt werden.
Deshalb muss in der der Planung der Klassenräume die Bedürfnisse der ganzen Bandbreite unserer Schülerschaft berücksichtigt werden.
Da die Schule mit relativ wenigen Schülerinnen und Schülern 3 verschiedene Schulformen mit unterschiedlichen Unterrichtsinhalten anbietet, sind die Lerngruppen wie bereits beschrieben bezogen auf Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Alter und Art der Beeinträchtigung sehr heterogen zusammengesetzt. Der geplante Erweiterungsbau muss in der Raumgestaltung diesem differenzierten Lernen gerecht werden.
Neben den trägerspezifischen Anforderungen, muss für den Neubau auch die gültige Schulbaurichtlinie beachtet werden (Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) der Fachkommission „Bauaufsicht" Argebau).
Die Grobkosten des Projektes liegen bei ca. 18,5 Mio. EUR brutto.
Die Fertigstellung der Maßnahme soll bis 8.2024 erfolgen.
Die Bieter werden in Stufe 2 aufgefordert die Leistungsphase 2 teilweise zu bearbeiten. Diese Leistungen werden mit 4 Prozentpunkten bezogen auf die dem Verfahren zugrunde liegenden anrechenbaren Kosten vergütet (anrechenbare Kosten für Erweiterung und Sanierung = 9 630 000 EUR, Anteil Erweiterung: 43 %), dies entspricht unter Zugrundelegung der Honorarzone III einer Vergütung von 18 171,02 EUR. Die zur Verfügung gestellte Machbarkeitsstudie entspricht der Leistungsphase 1.
Vergeben werden sodann die Restleistungen der Leistungsphase 2, sowie die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume. Auch Besondere Leistungen werden vergeben.
Weiterführende Informationen können den zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Ablauf des Vergabeverfahrens nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungen werden auf Basis der Bewertungsmatrix Stufe 1 3 Büros die im Rahmen der Auswertung die höchsten Punktzahlen erreicht haben zu Verhandlungsgesprächen und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich Anfang November 2020 statt. Im Vorfeld der Verhandlungsgespräche erhalten die Architekturbüros Gelegenheit durch Erarbeitung von einer Idee ihre Planungsvorstellungen zur bestmöglichen Realisierung der Aufgabe zu präsentieren.
Für diese Leistungen erfolgt gemäß § 77 Abs. 2 VgV für jeden Bieter eine Vergütung in Höhe von 18 171,02 EUR netto (+19 % MwSt.). Die Höhe der Vergütung entspricht 4 Prozentpunkten, hierbei wurde das Vorliegen einer Machbarkeitsstudie berücksichtigt.
Die Ergebnisse sind nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ca. Ende Juli / Anfang August 2020 etwa 10 Wochen später (also ca. Mitte Oktober) bei der Vergabestelle einzureichen.
Im Rahmen der Verhandlungsgespräche erhalten die Büros Gelegenheit ihre Idee im Hinblick auf die Lösung der Aufgabenstellung unter bestmöglicher Berücksichtigung der Zielvorstellungen des Auftraggebers zu erläutern.
Die Architekturbüros werden auf Basis der Bewertungsmatrix Stufe 2 (Verhandlungsverfahren) beurteilt. Das Architekturbüro mit der höchsten Punktzahl wird für die Beauftragung vorgeschlagen.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten sonsitgen Unterlagen (Pläne, Kostenschätzung, Aufgabenbeschreibung Gutachterverfahren, etc.).
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“1.0 Vorplanungsunterlagen sowie deren textliche und mündliche Erläuterung im Hinblick auf die Lösung der Aufgabenstellung unter folgenden Gesichtspunkten”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.0 Angaben zur Arbeitsweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3.0 Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4.0 Berufserfahrung des zum Einsatz kommenen Personals
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 5.0 Eindruck der Kompetenz des Teams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 15
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“— Stufe 1: Lph. 2-4 (übrige Teilleistungen aus der Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung),
— Stufe 2: Lph. 5-7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der...”
Beschreibung der Optionen
— Stufe 1: Lph. 2-4 (übrige Teilleistungen aus der Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung),
— Stufe 2: Lph. 5-7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe),
— Stufe 3: Lph. 8-9 (Bauüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung).
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Die Fertigstellung der Maßnahme soll bis 8.2024 erfolgen.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 122-299626
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Christl+Bruchhäuser GmbH
Postanschrift: Neue Kräme 26
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 891955.28
Höchstes Angebot: 1375744.06
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYR5QS.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 138-367686 (2021-07-15)