Die Kindertagesstätte in Neunheim soll entweder umgebaut und erweitert werden oder neugebaut und der Bestand abgerissen werden. In beiden Fällen sind zudem Umbauarbeiten im Schulbereich notwendig. Die beiden Varianten stellen sich wie folgt dar: Variante 1: Abriss des bestehenden Kindergartengebäudes (Wabenbau) und Neubau eines Kindergartens. Hierbei wäre zu überlegen, inwieweit dieser Neubau an das Gebäude der best. Schule anzubauen wäre und dabei die Fluchtwegsituation der Schule im Obergeschoß verbessert wird. Ggf. könnte die bereits gegebene Barrierefreiheit der Schule durch den vorh. Aufzug bei einem zweigeschossigen Kindergarten-Neubau mit genutzt werden, sofern dieser Neubau an das best. Schulgebäude angebaut oder in Verbindung mit diesem errichtet wird. Variante 2: Sowohl das bestehende Kindergartengebäude als auch die durch den Kindergarten genutzten Flächen in der Schule werden umgebaut bzw. komplett saniert und durch einen Verbindungsbau erweitert. Dennoch wäre auch bei der Variante 2 die Fluchtwegsituation des Schulgebäudes im OG zu verbessern. Bei beiden Varianten ist der Zugang zu den Schülertoiletten im Schulgebäude einzuhausen, so dass diese Toiletten ohne Verlassen des Schulgebäudes genutzt werden können. Ebenso ist bei beiden Varianten eine Höherdimensionierung der Gebäude- und Grundstücksentwässerung bis zum öffentlichen Kanalnetz sowie eine Sanierung des vorhandenen Parkplatzes und der Zuwegung erforderlich. Im Rahmen des Verfahrens werden vorliegend die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (gem. § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1) sowie die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen (gem. § 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11 Nr. 11.1) vergeben. Bei der Variante 1 ist der Abbruch des Bestandsgebäudes ebenfalls vom Architekten zu betreuen. Bei der Variante 2 ist es Aufgabe des Architekten, sich auch um die Containeranlage zur Auslagerung des Kindergartenbetriebs und der übergangsweisen Unterbringung zu kümmern. In beiden Varianten werden zudem noch folgende Besondere Leistungen beauftragt: — Untersuchung alternativer Lösungen (Umbau oder Neubau) in Lph. 2, — Überwachung Mängelbeseitigung in Lph. 9, — Gebäudebestandsdokumentation für den späteren Betrieb, — Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 200/20
Kurze Beschreibung:
Die Kindertagesstätte in Neunheim soll entweder umgebaut und erweitert werden oder neugebaut und der Bestand abgerissen werden. In beiden Fällen sind zudem Umbauarbeiten im Schulbereich notwendig.
Die beiden Varianten stellen sich wie folgt dar:
Variante 1:
Abriss des bestehenden Kindergartengebäudes (Wabenbau) und Neubau eines Kindergartens. Hierbei wäre zu überlegen, inwieweit dieser Neubau an das Gebäude der best. Schule anzubauen wäre und dabei die Fluchtwegsituation der Schule im Obergeschoß verbessert wird. Ggf. könnte die bereits gegebene Barrierefreiheit der Schule durch den vorh. Aufzug bei einem zweigeschossigen Kindergarten-Neubau mit genutzt werden, sofern dieser Neubau an das best. Schulgebäude angebaut oder in Verbindung mit diesem errichtet wird.
Variante 2:
Sowohl das bestehende Kindergartengebäude als auch die durch den Kindergarten genutzten Flächen in der Schule werden umgebaut bzw. komplett saniert und durch einen Verbindungsbau erweitert.
Dennoch wäre auch bei der Variante 2 die Fluchtwegsituation des Schulgebäudes im OG zu verbessern.
Bei beiden Varianten ist der Zugang zu den Schülertoiletten im Schulgebäude einzuhausen, so dass diese Toiletten ohne Verlassen des Schulgebäudes genutzt werden können. Ebenso ist bei beiden Varianten eine Höherdimensionierung der Gebäude- und Grundstücksentwässerung bis zum öffentlichen Kanalnetz sowie eine Sanierung des vorhandenen Parkplatzes und der Zuwegung erforderlich.
Im Rahmen des Verfahrens werden vorliegend die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (gem. § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1) sowie die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen (gem. § 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11 Nr. 11.1) vergeben. Bei der Variante 1 ist der Abbruch des Bestandsgebäudes ebenfalls vom Architekten zu betreuen. Bei der Variante 2 ist es Aufgabe des Architekten, sich auch um die Containeranlage zur Auslagerung des Kindergartenbetriebs und der übergangsweisen Unterbringung zu kümmern. In beiden Varianten werden zudem noch folgende Besondere Leistungen beauftragt:
— Untersuchung alternativer Lösungen (Umbau oder Neubau) in Lph. 2,
— Überwachung Mängelbeseitigung in Lph. 9,
— Gebäudebestandsdokumentation für den späteren Betrieb,
— Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen.
Die Kindertagesstätte in Neunheim soll entweder umgebaut und erweitert werden oder neugebaut und der Bestand abgerissen werden. In beiden Fällen sind zudem Umbauarbeiten im Schulbereich notwendig.
Die beiden Varianten stellen sich wie folgt dar:
Variante 1:
Abriss des bestehenden Kindergartengebäudes (Wabenbau) und Neubau eines Kindergartens. Hierbei wäre zu überlegen, inwieweit dieser Neubau an das Gebäude der best. Schule anzubauen wäre und dabei die Fluchtwegsituation der Schule im Obergeschoß verbessert wird. Ggf. könnte die bereits gegebene Barrierefreiheit der Schule durch den vorh. Aufzug bei einem zweigeschossigen Kindergarten-Neubau mit genutzt werden, sofern dieser Neubau an das best. Schulgebäude angebaut oder in Verbindung mit diesem errichtet wird.
Variante 2:
Sowohl das bestehende Kindergartengebäude als auch die durch den Kindergarten genutzten Flächen in der Schule werden umgebaut bzw. komplett saniert und durch einen Verbindungsbau erweitert.
Dennoch wäre auch bei der Variante 2 die Fluchtwegsituation des Schulgebäudes im OG zu verbessern.
Bei beiden Varianten ist der Zugang zu den Schülertoiletten im Schulgebäude einzuhausen, so dass diese Toiletten ohne Verlassen des Schulgebäudes genutzt werden können. Ebenso ist bei beiden Varianten eine Höherdimensionierung der Gebäude- und Grundstücksentwässerung bis zum öffentlichen Kanalnetz sowie eine Sanierung des vorhandenen Parkplatzes und der Zuwegung erforderlich.
Im Rahmen des Verfahrens werden vorliegend die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (gem. § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1) sowie die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen (gem. § 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11 Nr. 11.1) vergeben. Bei der Variante 1 ist der Abbruch des Bestandsgebäudes ebenfalls vom Architekten zu betreuen. Bei der Variante 2 ist es Aufgabe des Architekten, sich auch um die Containeranlage zur Auslagerung des Kindergartenbetriebs und der übergangsweisen Unterbringung zu kümmern. In beiden Varianten werden zudem noch folgende Besondere Leistungen beauftragt:
— Untersuchung alternativer Lösungen (Umbau oder Neubau) in Lph. 2,
— Überwachung Mängelbeseitigung in Lph. 9,
— Gebäudebestandsdokumentation für den späteren Betrieb,
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-21 📅
Datum des Beginns: 2020-11-15 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 139-342548
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist September 2024.
Pläne sowie weitere Unterlagen, werden den Bewerbern in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist September 2024.
Pläne sowie weitere Unterlagen, werden den Bewerbern in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kindertagesstätte in Neunheim soll entweder umgebaut und erweitert werden oder neugebaut und der Bestand abgerissen werden. In beiden Fällen sind zudem Umbauarbeiten im Schulbereich notwendig.
Die beiden Varianten stellen sich wie folgt dar:
Variante 1:
Abriss des bestehenden Kindergartengebäudes (Wabenbau) und Neubau eines Kindergartens. Hierbei wäre zu überlegen, inwieweit dieser Neubau an das Gebäude der best. Schule anzubauen wäre und dabei die Fluchtwegsituation der Schule im Obergeschoß verbessert wird. Ggf. könnte die bereits gegebene Barrierefreiheit der Schule durch den vorh. Aufzug bei einem zweigeschossigen Kindergarten-Neubau mit genutzt werden, sofern dieser Neubau an das best. Schulgebäude angebaut oder in Verbindung mit diesem errichtet wird.
Abriss des bestehenden Kindergartengebäudes (Wabenbau) und Neubau eines Kindergartens. Hierbei wäre zu überlegen, inwieweit dieser Neubau an das Gebäude der best. Schule anzubauen wäre und dabei die Fluchtwegsituation der Schule im Obergeschoß verbessert wird. Ggf. könnte die bereits gegebene Barrierefreiheit der Schule durch den vorh. Aufzug bei einem zweigeschossigen Kindergarten-Neubau mit genutzt werden, sofern dieser Neubau an das best. Schulgebäude angebaut oder in Verbindung mit diesem errichtet wird.
Variante 2:
Sowohl das bestehende Kindergartengebäude als auch die durch den Kindergarten genutzten Flächen in der Schule werden umgebaut bzw. komplett saniert und durch einen Verbindungsbau erweitert.
Dennoch wäre auch bei der Variante 2 die Fluchtwegsituation des Schulgebäudes im OG zu verbessern.
Bei beiden Varianten ist der Zugang zu den Schülertoiletten im Schulgebäude einzuhausen, so dass diese Toiletten ohne Verlassen des Schulgebäudes genutzt werden können. Ebenso ist bei beiden Varianten eine Höherdimensionierung der Gebäude- und Grundstücksentwässerung bis zum öffentlichen Kanalnetz sowie eine Sanierung des vorhandenen Parkplatzes und der Zuwegung erforderlich.
Bei beiden Varianten ist der Zugang zu den Schülertoiletten im Schulgebäude einzuhausen, so dass diese Toiletten ohne Verlassen des Schulgebäudes genutzt werden können. Ebenso ist bei beiden Varianten eine Höherdimensionierung der Gebäude- und Grundstücksentwässerung bis zum öffentlichen Kanalnetz sowie eine Sanierung des vorhandenen Parkplatzes und der Zuwegung erforderlich.
Im Rahmen des Verfahrens werden vorliegend die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (gem. § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1) sowie die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen (gem. § 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11 Nr. 11.1) vergeben. Bei der Variante 1 ist der Abbruch des Bestandsgebäudes ebenfalls vom Architekten zu betreuen. Bei der Variante 2 ist es Aufgabe des Architekten, sich auch um die Containeranlage zur Auslagerung des Kindergartenbetriebs und der übergangsweisen Unterbringung zu kümmern. In beiden Varianten werden zudem noch folgende Besondere Leistungen beauftragt:
Im Rahmen des Verfahrens werden vorliegend die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (gem. § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1) sowie die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen (gem. § 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11 Nr. 11.1) vergeben. Bei der Variante 1 ist der Abbruch des Bestandsgebäudes ebenfalls vom Architekten zu betreuen. Bei der Variante 2 ist es Aufgabe des Architekten, sich auch um die Containeranlage zur Auslagerung des Kindergartenbetriebs und der übergangsweisen Unterbringung zu kümmern. In beiden Varianten werden zudem noch folgende Besondere Leistungen beauftragt:
— Untersuchung alternativer Lösungen (Umbau oder Neubau) in Lph. 2,
— Überwachung Mängelbeseitigung in Lph. 9,
— Gebäudebestandsdokumentation für den späteren Betrieb,
— Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen.
Eine Erweiterung soll folgende Faktoren berücksichtigen:
— schwierige Bestandskonstruktion (Wabengrundriss und Stahlkonstruktion),
— Verbesserung Fluchtwegesituation des Schulgebäudes, insbesondere im Obergeschoss,
— Verbindung der beiden Baukörper Schule und Kindergarten,
— Schonung der vorhandenen Außenanlagen/Spielflächen südlich des best. Kindergartens,
— Abbildung des gesamten, nach KVJS erforderlichen Raumprogramms,
— Barrierefreiheit in der Kindertagesstätte,
— Einhausung des bestehenden Zugangs zu den Schülertoiletten im Schulgebäude, so dass diese ohne Verlassen des Schulgebäudes genutzt werden können.
Aus Sicht der Stadt Ellwangen gilt es für vorgenannte Kriterien zwei mögliche Varianten zu untersuchen:
Bisher sind folgende Fristen seitens der Stadt Ellwangen/Jagst vorgesehen, die auch in Abhängigkeit der eingehenden Förderzusagen und notwendigen Beschlüsse vertragsrelevant werden sollen:
— Vorlage zur Beschlussfassung ob Umbau oder Abriss und Neubau/LPH 2 bis 15.3.2021
— Vorlage LPH 4 samt Kostenberechnung und Erläuterungsbericht: bis 15.10.2021,
— Vorlage LPH 5 sowie Farb- und Materialkonzept: bis 1.7.2022,
— Vorlage LPH 6 und 7 (1. Paket) für Rohbauarbeiten und ggf. Nassputz: bis 1.9.2022,
— Baubeginn: Herbst 2022,
— Vorlage LPH 6 und 7 (2. Paket) sämtliche Ausbauarbeiten: bis 10.1.2023,
— Inbetriebnahme: 1.9.2024.
Ausführliche Beschreibung der Aufgabenstellung siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7,
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9.
Zusätzliche Informationen:
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist September 2024.
Pläne sowie weitere Unterlagen, werden den Bewerbern in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
73479 Ellwangen/Jagst
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Nachweis Bauvorlageberechtigung nach § 43 LBO (Landesbauordnung für Baden-Württemberg).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer/die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten/Ingenieure, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung),
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter“ zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt (Kindergarten/Kinderkrippe/Kindertagesstätte) der letzten zehn Jahre ([Fertigstellung bzw. Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2010 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
Referenzportfolio Bewerber gesamt (Kindergarten/Kinderkrippe/Kindertagesstätte) der letzten zehn Jahre ([Fertigstellung bzw. Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2010 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung: Kindergarten/Kinderkrippe/Kindertagesstätte, sonstige Einrichtung für Kinder, Sanierung/Umbau/Neubau, Bauen im lfd. Betrieb,
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) (hier ca. 3,0 Mio. EUR, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2,0 Mio. EUR und mehr aufweisen).
Mindeststandards:
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2010 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2010 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Architekten und Ingenieure; Landesbauordnung für Baden-Württemberg (BW LBO) und Architektengesetz des Landes Baden-Württemberg (BW ArchG).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Der Abschluss der Lph. 4 ist bis zum 15.10.2021 gewünscht.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume: 10 %.
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2010 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2010 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab drei insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über drei insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab drei insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über drei insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
— Kindergarten/Kinderkrippe/Kindertagesstätte (jeweils sehr gut vergleichbar),
— sonstige Einrichtung für Kinder (gut vergleichbar),
— Sanierung/Umbau/Neubau (jeweils sehr gut vergleichbar, wobei im gesamten Referenzportfolio sowohl Sanierung/Umbau als auch Neubau erbracht sein müssen um die volle Punktzahl erreichen zu können),
— Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar.
Wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind) [Bei Projekten außerhalb der HOAI ist darzulegen, dass die Leistungen vergleichbar sein]
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 3 Mio. EUR brutto, die Referenzen sollten daher
Jedenfalls eine Größenordnung von 2,0 Mio. EUR brutto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschliesslich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschliesslich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über Versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Das Formular „Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ (nicht als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ (nicht als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch neun Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch neun Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDKLS
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 139-342548 (2020-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kindertagesstätte in Neunheim soll entweder umgebaut und erweitert werden oder neugebaut und der Bestand abgerissen werden. In beiden Fällen sind zudem Umbauarbeiten im Schulbereich notwendig.
Die beiden Varianten stellen sich wie folgt dar:
Variante 1:
Abriss des bestehenden Kindergartengebäudes (Wabenbau) und Neubau eines Kindergartens. Hierbei wäre zu überlegen, inwieweit dieser Neubau an das Gebäude der best. Schule anzubauen wäre und dabei die Fluchtwegsituation der Schule im Obergeschoß verbessert wird. Ggf. könnte die bereits gegebene Barrierefreiheit der Schule durch den vorh. Aufzug bei einem 2-geschossigen Kindergartenneubau mit genutzt werden, sofern dieser Neubau an das best. Schulgebäude angebaut oder in Verbindung mit diesem errichtet wird.
Variante 2:
Sowohl das bestehende Kindergartengebäude als auch die durch den Kindergarten genutzten Flächen in der Schule werden umgebaut bzw. komplett saniert und durch einen Verbindungsbau erweitert.
Dennoch wäre auch bei der Variante 2 die Fluchtwegsituation des Schulgebäudes im OG zu verbessern.
Bei beiden Varianten ist der Zugang zu den Schülertoiletten im Schulgebäude einzuhausen, so dass diese Toiletten ohne Verlassen des Schulgebäudes genutzt werden können. Ebenso ist bei beiden Varianten eine Höherdimensionierung der Gebäude- und Grundstücksentwässerung bis zum öffentlichen Kanalnetz sowie eine Sanierung des vorhandenen Parkplatzes und der Zuwegung erforderlich..
Im Rahmen des Verfahrens werden vorliegend die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1) sowie die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen (gem. § 39 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 11 Nr. 11.1) vergeben. Bei der Variante 1 ist der Abbruch des Bestandsgebäudes ebenfalls vom Architekten zu betreuen. Bei der Variante 2 ist es Aufgabe des Architekten, sich auch um die Containeranlage zur Auslagerung des Kindergartenbetriebs und der übergangsweisen Unterbringung zu kümmern. In beiden Varianten werden zudem noch folgende Besondere Leistungen beauftragt:
— Untersuchung alternativer Lösungen (Umbau oder Neubau) in Lph. 2,
— Überwachung Mängelbeseitigung in Lph. 9,
— Gebäudebestandsdokumentation für den späteren Betrieb,
— Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen.
Die Kindertagesstätte in Neunheim soll entweder umgebaut und erweitert werden oder neugebaut und der Bestand abgerissen werden. In beiden Fällen sind zudem Umbauarbeiten im Schulbereich notwendig.
Die beiden Varianten stellen sich wie folgt dar:
Variante 1:
Abriss des bestehenden Kindergartengebäudes (Wabenbau) und Neubau eines Kindergartens. Hierbei wäre zu überlegen, inwieweit dieser Neubau an das Gebäude der best. Schule anzubauen wäre und dabei die Fluchtwegsituation der Schule im Obergeschoß verbessert wird. Ggf. könnte die bereits gegebene Barrierefreiheit der Schule durch den vorh. Aufzug bei einem 2-geschossigen Kindergartenneubau mit genutzt werden, sofern dieser Neubau an das best. Schulgebäude angebaut oder in Verbindung mit diesem errichtet wird.
Variante 2:
Sowohl das bestehende Kindergartengebäude als auch die durch den Kindergarten genutzten Flächen in der Schule werden umgebaut bzw. komplett saniert und durch einen Verbindungsbau erweitert.
Dennoch wäre auch bei der Variante 2 die Fluchtwegsituation des Schulgebäudes im OG zu verbessern.
Bei beiden Varianten ist der Zugang zu den Schülertoiletten im Schulgebäude einzuhausen, so dass diese Toiletten ohne Verlassen des Schulgebäudes genutzt werden können. Ebenso ist bei beiden Varianten eine Höherdimensionierung der Gebäude- und Grundstücksentwässerung bis zum öffentlichen Kanalnetz sowie eine Sanierung des vorhandenen Parkplatzes und der Zuwegung erforderlich..
Im Rahmen des Verfahrens werden vorliegend die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1) sowie die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen (gem. § 39 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 11 Nr. 11.1) vergeben. Bei der Variante 1 ist der Abbruch des Bestandsgebäudes ebenfalls vom Architekten zu betreuen. Bei der Variante 2 ist es Aufgabe des Architekten, sich auch um die Containeranlage zur Auslagerung des Kindergartenbetriebs und der übergangsweisen Unterbringung zu kümmern. In beiden Varianten werden zudem noch folgende Besondere Leistungen beauftragt:
— Untersuchung alternativer Lösungen (Umbau oder Neubau) in Lph. 2,
— Überwachung Mängelbeseitigung in Lph. 9,
— Gebäudebestandsdokumentation für den späteren Betrieb,
— Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist September 2024..
Pläne sowie weitere Unterlagen, werden den Bewerbern in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist September 2024..
Pläne sowie weitere Unterlagen, werden den Bewerbern in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abriss des bestehenden Kindergartengebäudes (Wabenbau) und Neubau eines Kindergartens. Hierbei wäre zu überlegen, inwieweit dieser Neubau an das Gebäude der best. Schule anzubauen wäre und dabei die Fluchtwegsituation der Schule im Obergeschoß verbessert wird. Ggf. könnte die bereits gegebene Barrierefreiheit der Schule durch den vorh. Aufzug bei einem 2-geschossigen Kindergartenneubau mit genutzt werden, sofern dieser Neubau an das best. Schulgebäude angebaut oder in Verbindung mit diesem errichtet wird.
Abriss des bestehenden Kindergartengebäudes (Wabenbau) und Neubau eines Kindergartens. Hierbei wäre zu überlegen, inwieweit dieser Neubau an das Gebäude der best. Schule anzubauen wäre und dabei die Fluchtwegsituation der Schule im Obergeschoß verbessert wird. Ggf. könnte die bereits gegebene Barrierefreiheit der Schule durch den vorh. Aufzug bei einem 2-geschossigen Kindergartenneubau mit genutzt werden, sofern dieser Neubau an das best. Schulgebäude angebaut oder in Verbindung mit diesem errichtet wird.
Bei beiden Varianten ist der Zugang zu den Schülertoiletten im Schulgebäude einzuhausen, so dass diese Toiletten ohne Verlassen des Schulgebäudes genutzt werden können. Ebenso ist bei beiden Varianten eine Höherdimensionierung der Gebäude- und Grundstücksentwässerung bis zum öffentlichen Kanalnetz sowie eine Sanierung des vorhandenen Parkplatzes und der Zuwegung erforderlich..
Bei beiden Varianten ist der Zugang zu den Schülertoiletten im Schulgebäude einzuhausen, so dass diese Toiletten ohne Verlassen des Schulgebäudes genutzt werden können. Ebenso ist bei beiden Varianten eine Höherdimensionierung der Gebäude- und Grundstücksentwässerung bis zum öffentlichen Kanalnetz sowie eine Sanierung des vorhandenen Parkplatzes und der Zuwegung erforderlich..
Im Rahmen des Verfahrens werden vorliegend die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1) sowie die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen (gem. § 39 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 11 Nr. 11.1) vergeben. Bei der Variante 1 ist der Abbruch des Bestandsgebäudes ebenfalls vom Architekten zu betreuen. Bei der Variante 2 ist es Aufgabe des Architekten, sich auch um die Containeranlage zur Auslagerung des Kindergartenbetriebs und der übergangsweisen Unterbringung zu kümmern. In beiden Varianten werden zudem noch folgende Besondere Leistungen beauftragt:
Im Rahmen des Verfahrens werden vorliegend die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1) sowie die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen (gem. § 39 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 11 Nr. 11.1) vergeben. Bei der Variante 1 ist der Abbruch des Bestandsgebäudes ebenfalls vom Architekten zu betreuen. Bei der Variante 2 ist es Aufgabe des Architekten, sich auch um die Containeranlage zur Auslagerung des Kindergartenbetriebs und der übergangsweisen Unterbringung zu kümmern. In beiden Varianten werden zudem noch folgende Besondere Leistungen beauftragt:
— Abbildung des gesamten, nach KVJS erforderlichen Raumprogramms
Aus Sicht der Stadt Ellwangen gilt es für vorgenannte Kriterien 2 mögliche Varianten zu untersuchen:
Abriss des bestehenden Kindergartengebäudes (Wabenbau) und Neubau eines Kindergartens. Hierbei wäre zu überlegen, inwieweit dieser Neubau an das Gebäude der best. Schule anzubauen wäre und dabei die Fluchtwegsituation der Schule im Obergeschoß verbessert wird. Ggf. könnte die bereits gegebene Barrierefreiheit der Schule durch den vorh. Aufzug bei einem 2-geschossigen Kindergarten-Neubau mit genutzt werden, sofern dieser Neubau an das best. Schulgebäude angebaut oder in Verbindung mit diesem errichtet wird.
Abriss des bestehenden Kindergartengebäudes (Wabenbau) und Neubau eines Kindergartens. Hierbei wäre zu überlegen, inwieweit dieser Neubau an das Gebäude der best. Schule anzubauen wäre und dabei die Fluchtwegsituation der Schule im Obergeschoß verbessert wird. Ggf. könnte die bereits gegebene Barrierefreiheit der Schule durch den vorh. Aufzug bei einem 2-geschossigen Kindergarten-Neubau mit genutzt werden, sofern dieser Neubau an das best. Schulgebäude angebaut oder in Verbindung mit diesem errichtet wird.
— Vorlage zur Beschlussfassung ob Umbau oder Abriss und Neubau / LPH 2 bis 15.3.2021;
— Vorlage LPH 4 samt Kostenberechnung und Erläuterungsbericht: bis 15.10.2021;
— Vorlage LPH 5 sowie Farb- und Materialkonzept: bis 1.7.2022;
— Vorlage LPH 6 und 7 (1. Paket) für Rohbauarbeiten und ggf. Nassputz: bis 1.9.2022.
Baubeginn: Herbst 2022.
— Vorlage LPH 6 und 7 (2. Paket) sämtliche Ausbauarbeiten: bis 10.1.2023.
Inbetriebnahme: 1.9.2024.
— Untersuchung alternativer Lösungen (Umbau oder Neubau) in Lph. 2;
— Überwachung Mängelbeseitigung in Lph. 9;
— Gebäudebestandsdokumentation für den späteren Betrieb;
Beschreibung der Optionen:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2;
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4;
— Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7;
Zusätzliche Informationen:
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist September 2024..
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1 Angaben zur Arbeitsweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2 Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3 Personaleinsatzplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4 Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals
5 Eindruck der Kompetenz des Teams (ins. PL und BL)
Preis (Gewichtung): 25
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-05 📅
Name: härtner ito architekten PartGmbB
Postanschrift: Tübinger Straße 83a
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart, Stadtkreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,