Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Freianlagen: 10 %.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1. Bürokapazität/Personalstärke: 10 %,
2.2. Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Freianlagen: 80 %,
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2011 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen im Bereich Freianlagenplanung bzw. 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen im Bereich Verkehrsanlagenplanung erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
2.2.1. Referenzportfolio Bewerber (Büro): Freianlagen: 70 %
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
— Freianlagen / Außenanlagen bei Schulen der Primärstufe oder Sekundarstufe I (sehr gut vergleichbar),
— Freianlagen / Außenanlagen bei sonstigen Schulen / Kindergärten / Kinderhorten (gut vergleichbar),
— Freianlagen bei sonstigen Gebäuden (vergleichbar),
— Öffentlicher Auftraggeber (sehr gut vergleichbar),
— Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von anrechenbaren Kosten von ca. 1,1 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 0,8 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
2.2.2. Referenzportfolio Bewerber (Büro): Verkehrsanlagen: 10 %
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
— Innerörtliche Parkplätze und Verkehrsflächen (sehr gut vergleichbar),
— Öffentlicher Auftraggeber (sehr gut vergleichbar),
— Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von anrechenbaren Kosten von ca. 1,1 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 0,8 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.