Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen (addiert): 10 %.
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1.) Bürokapazität/Personalstärke: 10 %
(Mindestkriterium: fachkundige Bauüberwachung bzw. Baubegleitung (naturnaher Wasserbau))
2.2.) Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Ortskerngestaltungen/Straßen- bzw. Platzgestaltungen: 80 %
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2013 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Abschluss Lph. 8) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte). Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
— Ortskerngestaltungen in Orten mit bis zu 5 000 Einwohnern (Gemeinden mit ländlichem Charakter) (sehr gut vergleichbar),
— Ortskerngestaltungen bei Orten mit über 5 000 Einwohnern (gut vergleichbar),
— Plätze-/Straßengestaltungen allgemein (vergleichbar),
— naturnaher Wasserbau (sehr gut vergleichbar),
— Erfahrung mit Bodendenkmälern (sehr gut vergleichbar),
— Bauen im lfd. Betrieb (bzgl. Zugänge und Verkehr) (sehr gut vergleichbar),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 5-8 der Leistungsbilder Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 80 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI je Leistungsbild erbracht worden sind)
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (Gesamtkosten) von ca. 4,2 Mio. EUR brutto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 3,5 Mio. EUR brutto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.