Der Markt Oberkotzau plant den Neubau eines Kinderhorts. Aktuell ist ein 5-gruppiger Hort für 125 Kinder zu planen. Hierbei ist eine zuweisungsfähige Hauptnutzfläche in Höhe von 654 m gegeben. Das den Vergabeunterlagen beigefügte Summenraumprogramm der Regierung muss zwingend umgesetzt werden! Eine wirtschaftliche Planung soll erfolgen. Die Bruttogeschossfläche soll 1 030 m betragen. Das für die Errichtung des Kinderhorts vorgesehene Grundstück liegt direkt unterhalb der Grund- und Mittelschule der Marktgemeinde und hat eine Größe von 6 000 m. Das Grundstück ist unbebaut. Ein Gefälle von 4 % ist gegeben, kann jedoch durch entsprechendes Erdplanum ausgeglichen werden. Da jedoch absehbar ist, dass der Bedarf an Hortplätzen in nächster Zeit wohl steigen dürfte, soll bereits eine Erweiterungsmöglichkeit im Rahmen der Planung vorgesehen werden. Der konkrete Bedarf ist aktuell jedoch noch nicht abschätzbar. Eine weitere Gruppe ist sicher notwendig, höchstwahrscheinlich werden jedoch 2 weitere Gruppen benötigt. In Betracht kommt später ggf. sogar eine Erweiterung um 3 Gruppen. Konkrete Aufgabe des mit diesem Verfahren zu beauftragenden Architekten ist es jedoch, einen 5-gruppigen Kinderhort zu planen und zu errichten. Im Rahmen der Planung muss jedoch bereits eine etwaige spätere Erweiterungsmöglichkeit um bis zu 3 Gruppen berücksichtigt werden. Dies ist im Rahmen der Planung auch konkret darzustellen. Der Architekt muss dem Auftraggeber konkret darstellen können, wo eine etwaige Erweiterung konkret vorgesehen wäre und wo und wie man diese später tatsächlich bzgl. etwaiger Anschlüsse umsetzen könnte. Der konkrete Planungsauftrag für die spätere Erweiterung ist jedoch nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die aktuelle Planung umfasst somit 125 Hortplätze, insgesamt soll jedoch eine weitere Erweiterungsmöglichkeit für weitere 75 Hort Kinder mit berücksichtigt werden. Holzbauweise ist gewünscht.
Da akuter Bedarf für den Kinderhort besteht muss eine zügige Umsetzung erfolgen. Die genehmigungsfähige Planung für den Neubau muss zwingend bis August 2021 fertiggestellt sein. Die Ausschreibung soll sodann unmittelbar nach Baugenehmigung und Zuschussbewilligung, erwartet für November 2021, erfolgen. Der konkrete Baubeginn soll im Frühjahr 2022 erfolgen. Die Fertigstellung muss bis allerspätestens Juli 2023 gegeben sein. Die geschätzten Kosten dieser Maßnahme belaufen sich auf insgesamt (KG 200-700) etwa 3,9 Mio. EUR brutto.
Der Architekt ist auch für die Außenflächengestaltung inkl. Grün- und Spielflächen, Flächen für den ruhenden Verkehr, Außenspielgeräte, Einzäunung, Fertiggaragen und Mülleinhausungen sowie sonstige Außenanlagen verantwortlich. Auch im Bereich der Freianlagen muss die spätere Erweiterungsmöglichkeit berücksichtigt werden.
Vergeben werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen des Aufstellen eines Funktions- und Raumprogramms, der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes (konstruktive Auseinandersetzung mit dem Brandschutz, mit Einhaltung der Vorgaben der Bauordnung bereits in den Grundleistungen enthalten), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, die Erstellung des EnEV-Nachweises sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Weiterhin werden stufenweise beauftragt die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11 Nr. 11.1 mit der Besonderen Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: TNW_Markt Oberkotzau_Neubau Kinderhort_Arch
296/20
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Markt Oberkotzau plant den Neubau eines Kinderhorts. Aktuell ist ein 5-gruppiger Hort für 125 Kinder zu planen. Hierbei ist eine zuweisungsfähige...”
Kurze Beschreibung
Der Markt Oberkotzau plant den Neubau eines Kinderhorts. Aktuell ist ein 5-gruppiger Hort für 125 Kinder zu planen. Hierbei ist eine zuweisungsfähige Hauptnutzfläche in Höhe von 654 m gegeben. Das den Vergabeunterlagen beigefügte Summenraumprogramm der Regierung muss zwingend umgesetzt werden! Eine wirtschaftliche Planung soll erfolgen. Die Bruttogeschossfläche soll 1 030 m betragen. Das für die Errichtung des Kinderhorts vorgesehene Grundstück liegt direkt unterhalb der Grund- und Mittelschule der Marktgemeinde und hat eine Größe von 6 000 m. Das Grundstück ist unbebaut. Ein Gefälle von 4 % ist gegeben, kann jedoch durch entsprechendes Erdplanum ausgeglichen werden. Da jedoch absehbar ist, dass der Bedarf an Hortplätzen in nächster Zeit wohl steigen dürfte, soll bereits eine Erweiterungsmöglichkeit im Rahmen der Planung vorgesehen werden. Der konkrete Bedarf ist aktuell jedoch noch nicht abschätzbar. Eine weitere Gruppe ist sicher notwendig, höchstwahrscheinlich werden jedoch 2 weitere Gruppen benötigt. In Betracht kommt später ggf. sogar eine Erweiterung um 3 Gruppen. Konkrete Aufgabe des mit diesem Verfahren zu beauftragenden Architekten ist es jedoch, einen 5-gruppigen Kinderhort zu planen und zu errichten. Im Rahmen der Planung muss jedoch bereits eine etwaige spätere Erweiterungsmöglichkeit um bis zu 3 Gruppen berücksichtigt werden. Dies ist im Rahmen der Planung auch konkret darzustellen. Der Architekt muss dem Auftraggeber konkret darstellen können, wo eine etwaige Erweiterung konkret vorgesehen wäre und wo und wie man diese später tatsächlich bzgl. etwaiger Anschlüsse umsetzen könnte. Der konkrete Planungsauftrag für die spätere Erweiterung ist jedoch nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die aktuelle Planung umfasst somit 125 Hortplätze, insgesamt soll jedoch eine weitere Erweiterungsmöglichkeit für weitere 75 Hort Kinder mit berücksichtigt werden. Holzbauweise ist gewünscht.
Da akuter Bedarf für den Kinderhort besteht muss eine zügige Umsetzung erfolgen. Die genehmigungsfähige Planung für den Neubau muss zwingend bis August 2021 fertiggestellt sein. Die Ausschreibung soll sodann unmittelbar nach Baugenehmigung und Zuschussbewilligung, erwartet für November 2021, erfolgen. Der konkrete Baubeginn soll im Frühjahr 2022 erfolgen. Die Fertigstellung muss bis allerspätestens Juli 2023 gegeben sein. Die geschätzten Kosten dieser Maßnahme belaufen sich auf insgesamt (KG 200-700) etwa 3,9 Mio. EUR brutto.
Der Architekt ist auch für die Außenflächengestaltung inkl. Grün- und Spielflächen, Flächen für den ruhenden Verkehr, Außenspielgeräte, Einzäunung, Fertiggaragen und Mülleinhausungen sowie sonstige Außenanlagen verantwortlich. Auch im Bereich der Freianlagen muss die spätere Erweiterungsmöglichkeit berücksichtigt werden.
Vergeben werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen des Aufstellen eines Funktions- und Raumprogramms, der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes (konstruktive Auseinandersetzung mit dem Brandschutz, mit Einhaltung der Vorgaben der Bauordnung bereits in den Grundleistungen enthalten), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, die Erstellung des EnEV-Nachweises sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Weiterhin werden stufenweise beauftragt die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11 Nr. 11.1 mit der Besonderen Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung.
95145 Oberkotzau
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Der Markt Oberkotzau plant den Neubau eines Kinderhorts. Aktuell ist ein 5-gruppiger Hort für 125 Kinder zu planen. Hierbei ist eine zuweisungsfähige...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Markt Oberkotzau plant den Neubau eines Kinderhorts. Aktuell ist ein 5-gruppiger Hort für 125 Kinder zu planen. Hierbei ist eine zuweisungsfähige Hauptnutzfläche in Höhe von 654 m gegeben. Das den Vergabeunterlagen beigefügte Summenraumprogramm der Regierung muss zwingend umgesetzt werden! Eine wirtschaftliche Planung soll erfolgen. Die Bruttogeschossfläche soll 1 030 m betragen. Das für die Errichtung des Kinderhorts vorgesehene Grundstück liegt direkt unterhalb der Grund- und Mittelschule der Marktgemeinde und hat eine Größe von 6 000 m. Das Grundstück ist unbebaut. Ein Gefälle von 4 % ist gegeben, kann jedoch durch entsprechendes Erdplanum ausgeglichen werden.
Da jedoch absehbar ist, dass der Bedarf an Hortplätzen in nächster Zeit wohl steigen dürfte, soll bereits eine Erweiterungsmöglichkeit im Rahmen der Planung vorgesehen werden. Der konkrete Bedarf ist aktuell jedoch noch nicht abschätzbar. Eine weitere Gruppe ist sicher notwendig, höchstwahrscheinlich werden jedoch 2 weitere Gruppen benötigt. In Betracht kommt später ggf. sogar eine Erweiterung um 3 Gruppen. Konkrete Aufgabe des mit diesem Verfahren zu beauftragenden Architekten ist es jedoch, einen 5-gruppigen Kinderhort zu planen und zu errichten. Im Rahmen der Planung muss jedoch bereits eine etwaige spätere Erweiterungsmöglichkeit um bis zu 3 Gruppen berücksichtigt werden. Dies ist im Rahmen der Planung auch konkret darzustellen. Der Architekt muss dem Auftraggeber konkret darstellen können, wo eine etwaige Erweiterung konkret vorgesehen wäre und wo und wie man diese später tatsächlich bzgl. etwaiger Anschlüsse umsetzen könnte. Der konkrete Planungsauftrag für die spätere Erweiterung ist jedoch nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Die aktuelle Planung umfasst somit 125 Hortplätze, insgesamt soll jedoch eine weitere Erweiterungsmöglichkeit für weitere 75 Hort Kinder mit berücksichtigt werden.
Der Neubau des Kinderhorts soll in Holzbaubauweise erfolgen. Es ist konkret eine Bauweise aus Holz gewünscht, die Berücksichtigung von Holz soll sich nicht allein in der Fassadenverkleidung wiederfinden.
Da akuter Bedarf für den Kinderhort besteht muss eine zügige Umsetzung erfolgen. Die genehmigungsfähige Planung für den Neubau muss zwingend bis August 2021 fertiggestellt sein. Die Ausschreibung soll sodann unmittelbar nach Baugenehmigung und Zuschussbewilligung, erwartet für November 2021, erfolgen. Der konkrete Baubeginn soll im Frühjahr 2022 erfolgen. Die Fertigstellung muss bis allerspätestens Juli 2023 gegeben sein. Die geschätzten Kosten dieser Maßnahme belaufen sich auf insgesamt (KG 200-700) etwa 3,9 Mio. EUR brutto.
Ein Erläuterungsbericht, eine erste Kostenschätzung sowie einen Lageplan sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Erläuterungsbericht sowie die grobe Kostenschätzung wurden vorab für die mögliche Beantragung von Fördermitteln erstellt. Es sollen Fördermittel nach Art. 10 FAG sowie der Richtlinie zur Förderung von Inventionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder beantragt werden.
Der Architekt ist auch für die Außenflächengestaltung inkl. Grün- und Spielflächen, Flächen für den ruhenden Verkehr, Außenspielgeräte, Einzäunung, Fertiggaragen und Mülleinhausungen sowie sonstige Außenanlagen verantwortlich. Auch im Bereich der Freianlagen muss die spätere Erweiterungsmöglichkeit berücksichtigt werden.
Vergeben werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen des Aufstellen eines Funktions- und Raumprogramms, der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes (konstruktive Auseinandersetzung mit dem Brandschutz, mit Einhaltung der Vorgaben der Bauordnung bereits in den Grundleistungen enthalten), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, die Erstellung des EnEV-Nachweises sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Weiterhin werden stufenweise beauftragt die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11 Nr. 11.1 mit der Besonderen Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-31 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume: 10 %,
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1. Bürokapazität/Personalstärke: 10 %,
2.2. Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Kinderhorte, Kindergärten, Kinderkrippen (Neubau/mit einem Neubau vergleichbarer Umbau): 80 %.
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2012 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen;
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung;
— Kindergarten/Kinderhort/Kinderkrippe (sehr gut vergleichbar);
— sonstige Einrichtungen für Kinder (gut vergleichbar);
— Neubau (sehr gut vergleichbar);
— Sanierung/Umbau (gut vergleichbar);
— Erfahrung mit Holzbauweise (sehr gut vergleichbar).
— Leistungen im Bereich Freianlagen/Außenanlagen erbracht (sehr gut vergleichbar);
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind);
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 3,3 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein. Alternativ ist für die sehr gute Vergleichbarkeit hinsichtlich der Größenordnung ausreichend, wenn die Kindertagesstätte mind. 4 Gruppen umfasst.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2;
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4;
— Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7;
— Stufe 4:...”
Beschreibung der Optionen
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2;
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4;
— Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7;
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9 (jedoch unter gesondertem Vorbehalt der Zuwendungsbewilligung).
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Juli...”
Zusätzliche Informationen
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Juli 2023.
Erläuterungsbericht, Kostenschätzung sowie Lageplan und Summenraumprogramm werden von Anfang an in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO) sowie Ausstellungsberechtigung EnEV-Nachweis.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 0,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer/die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten/Ingenieuren/Bachelor, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung).
B) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Kinderhorte, Kindergärten, Kinderkrippen (Neubau/mit einem Neubau vergleichbarer Umbau) der letzten 8 Jahre ([Fertigstellung bzw. Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
a) Auftraggeber,
b) Art der Aufgabenstellung: Kindergarten/Kinderhort/Kinderkrippe, sonstige Einrichtungen für Kinder, Neubau, Sanierung/Umbau, Erfahrung mit Holzbauweise, Leistungen im Bereich Freianlagen/Außenanlagen erbracht,
c) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
d) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 3,3 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen. Alternativ ist eine Gruppengröße ab 4 Gruppen ausreichend für die sehr gute Vergleichbarkeit.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestkriterium:
Bauvorlageberechtigung sowie Ausstellungsberechtigter für EnEV-Nachweis (jeweils durch entsprechende Unterlagen im Teilnahmeantrag...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestkriterium:
Bauvorlageberechtigung sowie Ausstellungsberechtigter für EnEV-Nachweis (jeweils durch entsprechende Unterlagen im Teilnahmeantrag nachzuweisen).
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Die Leistungsphase 4 muss bis August 2021 abgeschlossen sein.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
“Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber...”
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Das Formular „Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDJF9
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Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 175-422816 (2020-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Markt Oberkotzau_Neubau Kinderhort_Arch
296/20
Kurze Beschreibung:
“Der Markt Oberkotzau plant den Neubau eines Kinderhorts. Aktuell ist ein 5-gruppiger Hort für 125 Kinder zu planen. Hierbei ist eine zuweisungsfähige...”
Kurze Beschreibung
Der Markt Oberkotzau plant den Neubau eines Kinderhorts. Aktuell ist ein 5-gruppiger Hort für 125 Kinder zu planen. Hierbei ist eine zuweisungsfähige Hauptnutzfläche in Höhe von 654 m gegeben. Das den Vergabeunterlagen beigefügte Summenraumprogramm der Regierung muss zwingend umgesetzt werden! Eine wirtschaftliche Planung soll erfolgen. Die Bruttogeschossfläche soll 1 030 m betragen. Das für die Errichtung des Kinderhorts vorgesehene Grundstück liegt direkt unterhalb der Grund- und Mittelschule der Marktgemeinde und hat eine Größe von 6 000 m. Das Grundstück ist unbebaut. Ein Gefälle von 4 % ist gegeben, kann jedoch durch entsprechendes Erdplanum ausgeglichen werden. Da jedoch absehbar ist, dass der Bedarf an Hortplätzen in nächster Zeit wohl steigen dürfte, soll bereits eine Erweiterungsmöglichkeit im Rahmen der Planung vorgesehen werden. Der konkrete Bedarf ist aktuell jedoch noch nicht abschätzbar. Eine weitere Gruppe ist sicher notwendig, höchstwahrscheinlich werden jedoch 2 weitere Gruppen benötigt. In Betracht kommt später ggf. sogar eine Erweiterung um drei Gruppen. Konkrete Aufgabe des mit diesem Verfahren zu beauftragenden Architekten ist es jedoch, einen 5-gruppigen Kinderhort zu planen und zu errichten. Im Rahmen der Planung muss jedoch bereits eine etwaige spätere Erweiterungsmöglichkeit um bis zu 3 Gruppen berücksichtigt werden. Dies ist im Rahmen der Planung auch konkret darzustellen. Der Architekt muss dem Auftraggeber konkret darstellen können, wo eine etwaige Erweiterung konkret vorgesehen wäre und wo und wie man diese später tatsächlich bzgl. etwaiger Anschlüsse umsetzen könnte. Der konkrete Planungsauftrag für die spätere Erweiterung ist jedoch nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die aktuelle Planung umfasst somit 125 Hortplätze, insgesamt soll jedoch eine weitere Erweiterungsmöglichkeit für weitere 75 Hort Kinder mit berücksichtigt werden. Holzbauweise ist gewünscht..
Da akuter Bedarf für den Kinderhort besteht muss eine zügige Umsetzung erfolgen. Die genehmigungsfähige Planung für den Neubau muss zwingend bis August 2021 fertiggestellt sein. Die Ausschreibung soll sodann unmittelbar nach Baugenehmigung und Zuschussbewilligung, erwartet für November 2021, erfolgen. Der konkrete Baubeginn soll im Frühjahr 2022 erfolgen. Die Fertigstellung muss bis allerspätestens Juli 2023 gegeben sein. Die geschätzten Kosten dieser Maßnahme belaufen sich auf insgesamt (KG 200-700) etwa 3,9 Mio. EUR brutto.
Der Architekt ist auch für die Außenflächengestaltung inkl. Grün- und Spielflächen, Flächen für den ruhenden Verkehr, Außenspielgeräte, Einzäunung, Fertiggaragen und Mülleinhausungen sowie sonstige Außenanlagen verantwortlich. Auch im Bereich der Freianlagen muss die spätere Erweiterungsmöglichkeit berücksichtigt werden..
Vergeben werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen des Aufstellen eines Funktions- und Raumprogramms, der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes (konstruktive Auseinandersetzung mit dem Brandschutz, mit Einhaltung der Vorgaben der Bauordnung bereits in den Grundleistungen enthalten), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, die Erstellung des EnEV-Nachweises sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Weiterhin werden stufenweise beauftragt die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11 Nr. 11.1 mit der Besonderen Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 306101.71
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 344444.09
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Markt Oberkotzau plant den Neubau eines Kinderhorts. Aktuell ist ein 5-gruppiger Hort für 125 Kinder zu planen. Hierbei ist eine zuweisungsfähige...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Markt Oberkotzau plant den Neubau eines Kinderhorts. Aktuell ist ein 5-gruppiger Hort für 125 Kinder zu planen. Hierbei ist eine zuweisungsfähige Hauptnutzfläche in Höhe von 654 m gegeben. Das den Vergabeunterlagen beigefügte Summenraumprogramm der Regierung muss zwingend umgesetzt werden! Eine wirtschaftliche Planung soll erfolgen. Die Bruttogeschossfläche soll 1 030 m betragen. Das für die Errichtung des Kinderhorts vorgesehene Grundstück liegt direkt unterhalb der Grund- und Mittelschule der Marktgemeinde und hat eine Größe von 6 000 m. Das Grundstück ist unbebaut. Ein Gefälle von 4 % ist gegeben, kann jedoch durch entsprechendes Erdplanum ausgeglichen werden.
Da jedoch absehbar ist, dass der Bedarf an Hortplätzen in nächster Zeit wohl steigen dürfte, soll bereits eine Erweiterungsmöglichkeit im Rahmen der Planung vorgesehen werden. Der konkrete Bedarf ist aktuell jedoch noch nicht abschätzbar. Eine weitere Gruppe ist sicher notwendig, höchstwahrscheinlich werden jedoch 2 weitere Gruppen benötigt. In Betracht kommt später ggf. sogar eine Erweiterung um drei Gruppen. Konkrete Aufgabe des mit diesem Verfahren zu beauftragenden Architekten ist es jedoch, einen 5-gruppigen Kinderhort zu planen und zu errichten. Im Rahmen der Planung muss jedoch bereits eine etwaige spätere Erweiterungsmöglichkeit um bis zu 3 Gruppen berücksichtigt werden. Dies ist im Rahmen der Planung auch konkret darzustellen. Der Architekt muss dem Auftraggeber konkret darstellen können, wo eine etwaige Erweiterung konkret vorgesehen wäre und wo und wie man diese später tatsächlich bzgl. etwaiger Anschlüsse umsetzen könnte. Der konkrete Planungsauftrag für die spätere Erweiterung ist jedoch nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Die aktuelle Planung umfasst somit 125 Hortplätze, insgesamt soll jedoch eine weitere Erweiterungsmöglichkeit für weitere 75 Hort Kinder mit berücksichtigt werden.
Der Neubau des Kinderhorts soll in Holzbaubauweise erfolgen. Es ist konkret eine Bauweise aus Holz gewünscht, die Berücksichtigung von Holz soll sich nicht allein in der Fassadenverkleidung wiederfinden.
Da akuter Bedarf für den Kinderhort besteht muss eine zügige Umsetzung erfolgen. Die genehmigungsfähige Planung für den Neubau muss zwingend bis August 2021 fertiggestellt sein. Die Ausschreibung soll sodann unmittelbar nach Baugenehmigung und Zuschussbewilligung, erwartet für November 2021, erfolgen. Der konkrete Baubeginn soll im Frühjahr 2022 erfolgen. Die Fertigstellung muss bis allerspätestens Juli 2023 gegeben sein. Die geschätzten Kosten dieser Maßnahme belaufen sich auf insgesamt (KG 200-700) etwa 3,9 Mio. EUR brutto.
Ein Erläuterungsbericht, eine erste Kostenschätzung sowie einen Lageplan sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Erläuterungsbericht sowie die grobe Kostenschätzung wurden vorab für die mögliche Beantragung von Fördermitteln erstellt. Es sollen Fördermittel nach Art. 10 FAG sowie der Richtlinie zur Förderung von Inventionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder beantragt werden..
Der Architekt ist auch für die Außenflächengestaltung inkl. Grün- und Spielflächen, Flächen für den ruhenden Verkehr, Außenspielgeräte, Einzäunung, Fertiggaragen und Mülleinhausungen sowie sonstige Außenanlagen verantwortlich. Auch im Bereich der Freianlagen muss die spätere Erweiterungsmöglichkeit berücksichtigt werden.
Vergeben werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen des Aufstellen eines Funktions- und Raumprogramms, der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes (konstruktive Auseinandersetzung mit dem Brandschutz, mit Einhaltung der Vorgaben der Bauordnung bereits in den Grundleistungen enthalten), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, die Erstellung des EnEV-Nachweises sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Weiterhin werden stufenweise beauftragt die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11 Nr. 11.1 mit der Besonderen Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1 Angaben zur Arbeitsweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2 Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3 Personaleinsatzplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4 Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 5 Eindruck der Kompetenz des Teams (ins. PL und BL)
Preis (Gewichtung): 25
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7,
— Stufe 4:...”
Beschreibung der Optionen
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7,
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9 (jedoch unter gesondertem Vorbehalt der Zuwendungsbewilligung).
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Zusätzliche Informationen:
“In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Juli...”
Zusätzliche Informationen
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Juli 2023..
Erläuterungsbericht, Kostenschätzung sowie Lageplan und Summenraumprogramm werden von Anfang an in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 175-422816
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Architekturbüro Dipl. Ing. Hermann Beyer
Postanschrift: Dahlienweg 4
Postort: Döhlau
Postleitzahl: 95182
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hof, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 306101.71
Höchstes Angebot: 344444.09
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDP4M
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 017-039556 (2021-01-21)