Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume: 10 %,
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1. Bürokapazität/Personalstärke: 10 %,
2.2. Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Kultur/Freizeit/Sport (Sanierungen, Umbauten, Neubauten): 80 %.
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2010 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen;
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung;
— Gebäude mit mehreren Funktionseinheiten, z. B. Dorfgemeinschaftshäuser (sehr gut vergleichbar);
— Gebäude aus dem Bereich Kultur, Freizeit, Sport (gut Vergleichbar);
— Neubauten (sehr gut vergleichbar);
— Sanierungen, Umbauten (gut vergleichbar);
— Erfahrung in der Freianlagenplanung;
— Erfahrung mit Fördermitteln;
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen;
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind);
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-600) von ca. 3,0 Mio. EUR brutto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von > 2,0 Mio. EUR brutto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.