Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bei Leistungen für archäologische Grabungen: 10 %,
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1.) Bürokapazität/Personalstärke: siehe Mindestkriterien,
2.2.) Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Archäologische Grabungen: 90 %.
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.8.2010 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist.
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern der Abschluss der Archäologischen Ausgrabungen im Zeitraum 1.8.2010 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am besten ist.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen;
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
—— Erfahrungen in der Stadtkernarchäologie (sehr gut vergleichbar);
—— Erfahrungen in der Ansprache von mittelalterlichen Fundkomplexen aus der Region Oberfranken (sehr gut vergleichbar);
—— Erfahrungen in der Ansprache sonstiger mittelalterlicher Fundkomplexe (gut vergleichbar);
—— Fortführung archäologischer Grabungen/Dokumentationen dritter Grabungsfirmen (sehr gut vergleichbar);
—— Archäologische Grabung im laufenden Baubetrieb/Begleitung von Unterfangungsarbeiten (sehr gut vergleichbar).
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Umfang der erbrachten Leistungen archäologischer Grabungen:
Die Grabung und Dokumentation findet auf einer Fläche über 390 m (davon ca. 65 m im Außenbereich) statt, die Referenzen sollten daher jedenfalls einen Umfang von 250 m aufweisen um sehr gut vergleichbar zu sein.