Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt den 1969 entstandenen Feselenbau der Wilhelm-Ernst- Grundschule - im Süden der Stadt - auf Grund wachsender Schülerzahlen umzubauen und zu sanieren.
Nach der aktuellen Schüler- und Klassenprognose wird sich die Wilhelm-Ernst-Grundschule aufgrund steigender Schülerzahlen im Sprengelgebiet von 16 Klassen bis auf 21 Klassen (5 zügig+) im Schuljahr 2024/25 entwickeln.
Durch die steigende Nachfrage in der Ganztags-, Mittags- und Randbetreuung ist es nun dringend erforderlich den Feselenbau, ergänzend zu den anderen Schulgebäuden auf Dauer nutzbar zu machen und zu sanieren.
Im Rahmen der bereits erteilten schulaufsichtlichen Genehmigung wurde für die Sanierung bzw. Wiederinbetriebnahme des Feselenbaus von der Regierung von Oberbayern nach den neu geltenden Flächenbandbreiten ein Gesamtraumprogramm für 21 Klassen im Umfang von 3 839,30 m HNF einschließlich Ganztagsschule genehmigt.
In der Gesamtraumprogrammfläche sind auch die Räume im Hauptbau, Pavillon und Neubau 2007 enthalten, die nicht in die Sanierungsmaßnahme einbezogen werden. Mit der Sanierung des Feselenbaus mit einem Flächenanteil von rund 1 033 m HNF kann am Schulstandort das Gesamtraumprogramm für 21 Klassen einschließlich Ganztagsschule in vollem Umfange abgebildet werden.
Um die Nutzung des Feselenbaus langfristig für die Wilhelm-Ernst-Grundschule sicherzustellen, ist eine Generalsanierung der Außenfassade und eine Sanierung des Innenbereichs im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erforderlich.
Für das Projekt existiert bereits eine Planung für die Leistungsphasen 1 bis 3 inklusive Kostenberechnung. Veränderte Randbedingungen und gegenüber der ursprünglichen Annahme stark gestiegene Kosten führen zu einer Überschreitung des EU Schwellenwertes, daher wird die weitere Leistung nun im VgV Verfahren ausgeschrieben.
Das vorliegende Gesamtkonzept aus den bisherigen Planungen umfasst im Wesentlichen die nachfolgenden baulichen Maßnahmen:
A. Die Außenfassade des Feselenbaus ist aus sicherheitsrechtlichen sowie energetischen Aspekten zu sanieren. Geplant sind folgende Maßnahmen:
— Rückbau der vollständigen Klinkerfassade,
— Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems (WDWS),
— Rückbau des Stahlbetonsonnenschutzes und Anbringen einer neuen Verschattung,
— Erneuerung der Fensterelemente,
— Erstellen einer außenliegenden Fluchttreppe,
— Erneuerung des Daches,
— Installieren einer PV-Anlage auf dem Dach.
B. Im Innenbereich des Feselenbaus sind im Wesentlichen folgende Sanierungsmaßnahmen erforderlich:
— Ertüchtigung der Elektroinstallation nach dem Stand der Technik,
— Ergänzung der Datenverkabelung nach dem Digitalisierungskonzept,
— Ausstatten Klassenräume mit neuen Bodenbelägen und zusätzlichen Akustikdeckenelementen,
— Schaffen abgetrennter Garderobenräume in den Fluren als brandschutztechnische Maßnahme,
— Weitere brandschutztechnische Maßnahmen (Brandschutzelemente),
— Umstrukturierung und Erneuerung der Toilettenanlagen,
— Einbau eines Aufzuges für Barrierefreiheit,
— Erneuern der Anstriche.
Die Umbauarbeiten erfolgen bei laufendem Betrieb - ein Konzept für den Bauablauf ist noch auszuarbeiten.
Die Einhaltung des unten angegebenen Kostenbudgets hat für den Auftraggeber einen hohen Stellenwert, deshalb wird auch besonders Wert auf eine fundierte Kostenverfolgung gelegt.
Gegenstand dieses Auftrages sind Planungsleistungen für den Umbau und Sanierung des Feselenbaus der Wilhelm-Ernst-Grundschule nach dem Leistungsbild des § 39 ff. HOAI 2013 für die Leistungsphasen 4-9 aufbauend auf der vorhandenen Planung. Zudem werden folgende Besondere Leistungen vergeben:
— Einarbeiten in die bestehende Planung (siehe nachfolgend),
— Erstellen eines Raumbuches und Fortschreibung in der Leistungsphasen 5 [ein Raumbuch ist bisher noch nicht vorhanden, dieses ist komplett zu erstellen und detailliert fortzuschreiben],
— Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (optional),
— Überwachung der Mängelbeseitigung (LPH 9).
Der Auftragnehmer hat sich nach Beauftragung in die bestehende Planung einzuarbeiten. Die Planung und die Kosten sollen auf Plausibilität geprüft werden insbesondere im Hinblick auf sinnvolle Einsparpotentiale. Geprüft werden soll also durch den Auftragnehmer, ob alternative Lösungsansätze unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorhanden sind. In diesem Zusammenhang ist aufgrund der aktuellen Corona Pandemie der Einbau einer Lüftungsanlage in den Klassenräumen in Zusammenarbeit mit den Fachplanern zu prüfen. Sollte sich ergeben, dass weitere Einsparpotentiale vorhanden sind und hier eine wirtschaftlichere Planung möglich wäre oder eine Lüftungsanlage notwendig bzw. umsetzbar ist, so sind die hierfür notwendigen einzelnen Leistungen aus den Leistungsphasen 2 und 3 zu wiederholen. Die Vergütung dieser Besonderen Leistung erfolgt nach tatsächlich nachgewiesenem Zeitaufwand. Die Höchstbegrenzung der Abrechnung nach Zeitaufwand stellen jedoch die Mindestsätze nach HOAI, Honorarzone III, für die (wiederholt) erbrachten Leistungen dar.
Nach Abschluss dieser Einarbeitungsphase wird die Kostenberechnung festgeschrieben und die Projektgenehmigung für den Stadtrat erstellt.
Zeitplan:
— Planungsbeginn: sofort nach Auftragserteilung,
— Projektgenehmigung Stadtrat (freigegebene LPH 3): spätestens Juni 2021,
— Baubeginn: Anfang 2022,
— Fertigstellung: spätestens Juli 2023.
Kostenrahmen: Generalsanierung etwa 4 125 000 EUR netto (KG 200; KG 300; KG 400; KG 700)
Folgende Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt:
— Anlage 01: Stadtplan,
— Anlage 02: Luftbild,
— Anlage 03: Lageplan,
— Anlage 04: Grundrisse Bestand,
— Anlage 05: Ansichten Bestand,
— Anlage 06: Kostenberechnung,
— Anlage 07: Entwurfspläne,
— Anlage 08: Erläuterungsbericht,
— Anlage 09: Fotos.