Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt den 1969 entstandenen Feselenbau der Wilhelm-Ernst- Grundschule – im Süden der Stadt – auf Grund wachsender Schülerzahlen umzubauen und zu sanieren. Nach der aktuellen Schüler- und Klassenprognose wird sich die Wilhelm-Ernst-Grundschule aufgrund steigender Schülerzahlen im Sprengelgebiet von 16 Klassen bis auf 21 Klassen (5 zügig+) im Schuljahr 2024/25 entwickeln. Durch die steigende Nachfrage in der Ganztags-, Mittags- und Randbetreuung ist es nun dringend erforderlich den Feselenbau, ergänzend zu den anderen Schulgebäuden auf Dauer nutzbar zu machen und zu sanieren. Im Rahmen der bereits erteilten schulaufsichtlichen Genehmigung wurde für die Sanierung bzw. Wiederinbetriebnahme des Feselenbaus von der Regierung von Oberbayern nach den neu geltenden Flächenbandbreiten ein Gesamtraumprogramm für 21 Klassen im Umfang von 3 839,30 m HNF einschließlich Ganztagsschule genehmigt. In der Gesamtraumprogrammfläche sind auch die Räume im Hauptbau, Pavillon und Neubau 2007 enthalten, die nicht in die Sanierungsmaßnahme einbezogen werden. Mit der Sanierung des Feselenbaus mit einem Flächenanteil von rund 1 033 m HNF kann am Schulstandort das Gesamtraumprogramm für 21 Klassen einschließlich Ganztagsschule in vollem Umfange abgebildet werden. Um die Nutzung des Feselenbaus langfristig für die Wilhelm-Ernst-Grundschule sicherzustellen, ist eine Generalsanierung der Außenfassade und eine Sanierung des Innenbereichs im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erforderlich. Für das Projekt existiert bereits eine Planung für die Leistungsphasen 1 bis 3 inklusive Kostenberechnung. Veränderte Randbedingungen und gegenüber der ursprünglichen Annahme stark gestiegene Kosten führen zu einer Überschreitung des EU Schwellenwertes, daher wird die weitere Leistung nun im VgV Verfahren ausgeschrieben. Gegenstand dieses Auftrages sind Planungsleistungen für den Umbau und Sanierung des Feselenbaus der Wilhelm-Ernst-Grundschule nach dem Leistungsbild des § 39 ff. HOAI 2013 für die Leistungsphasen 4-9 aufbauend auf der vorhandenen Planung. Zudem werden folgende Besondere Leistungen vergeben: — Einarbeiten in die bestehende Planung inkl. Prüfung einer Lüftungsanlage (siehe nachfolgend); — Erstellen eines Raumbuches und Fortschreibung in der Leistungsphasen 5 [ein Raumbuch ist bisher noch nicht vorhanden, dieses ist komplett zu erstellen und detailliert fortzuschreiben]; — Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (optional); — Überwachung der Mängelbeseitigung (LPH 9).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 265/20
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt den 1969 entstandenen Feselenbau der Wilhelm-Ernst- Grundschule – im Süden der Stadt – auf Grund wachsender Schülerzahlen umzubauen und zu sanieren.
Nach der aktuellen Schüler- und Klassenprognose wird sich die Wilhelm-Ernst-Grundschule aufgrund steigender Schülerzahlen im Sprengelgebiet von 16 Klassen bis auf 21 Klassen (5 zügig+) im Schuljahr 2024/25 entwickeln.
Durch die steigende Nachfrage in der Ganztags-, Mittags- und Randbetreuung ist es nun dringend erforderlich den Feselenbau, ergänzend zu den anderen Schulgebäuden auf Dauer nutzbar zu machen und zu sanieren.
Im Rahmen der bereits erteilten schulaufsichtlichen Genehmigung wurde für die Sanierung bzw. Wiederinbetriebnahme des Feselenbaus von der Regierung von Oberbayern nach den neu geltenden Flächenbandbreiten ein Gesamtraumprogramm für 21 Klassen im Umfang von 3 839,30 m
In der Gesamtraumprogrammfläche sind auch die Räume im Hauptbau, Pavillon und Neubau 2007 enthalten, die nicht in die Sanierungsmaßnahme einbezogen werden. Mit der Sanierung des Feselenbaus mit einem Flächenanteil von rund 1 033 m
Um die Nutzung des Feselenbaus langfristig für die Wilhelm-Ernst-Grundschule sicherzustellen, ist eine Generalsanierung der Außenfassade und eine Sanierung des Innenbereichs im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erforderlich.
Für das Projekt existiert bereits eine Planung für die Leistungsphasen 1 bis 3 inklusive Kostenberechnung. Veränderte Randbedingungen und gegenüber der ursprünglichen Annahme stark gestiegene Kosten führen zu einer Überschreitung des EU Schwellenwertes, daher wird die weitere Leistung nun im VgV Verfahren ausgeschrieben.
Gegenstand dieses Auftrages sind Planungsleistungen für den Umbau und Sanierung des Feselenbaus der Wilhelm-Ernst-Grundschule nach dem Leistungsbild des § 39 ff. HOAI 2013 für die Leistungsphasen 4-9 aufbauend auf der vorhandenen Planung. Zudem werden folgende Besondere Leistungen vergeben:
— Einarbeiten in die bestehende Planung inkl. Prüfung einer Lüftungsanlage (siehe nachfolgend);
— Erstellen eines Raumbuches und Fortschreibung in der Leistungsphasen 5 [ein Raumbuch ist bisher noch nicht vorhanden, dieses ist komplett zu erstellen und detailliert fortzuschreiben];
— Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (optional);
— Überwachung der Mängelbeseitigung (LPH 9).
Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt den 1969 entstandenen Feselenbau der Wilhelm-Ernst- Grundschule – im Süden der Stadt – auf Grund wachsender Schülerzahlen umzubauen und zu sanieren.
Nach der aktuellen Schüler- und Klassenprognose wird sich die Wilhelm-Ernst-Grundschule aufgrund steigender Schülerzahlen im Sprengelgebiet von 16 Klassen bis auf 21 Klassen (5 zügig+) im Schuljahr 2024/25 entwickeln.
Durch die steigende Nachfrage in der Ganztags-, Mittags- und Randbetreuung ist es nun dringend erforderlich den Feselenbau, ergänzend zu den anderen Schulgebäuden auf Dauer nutzbar zu machen und zu sanieren.
Im Rahmen der bereits erteilten schulaufsichtlichen Genehmigung wurde für die Sanierung bzw. Wiederinbetriebnahme des Feselenbaus von der Regierung von Oberbayern nach den neu geltenden Flächenbandbreiten ein Gesamtraumprogramm für 21 Klassen im Umfang von 3 839,30 m
In der Gesamtraumprogrammfläche sind auch die Räume im Hauptbau, Pavillon und Neubau 2007 enthalten, die nicht in die Sanierungsmaßnahme einbezogen werden. Mit der Sanierung des Feselenbaus mit einem Flächenanteil von rund 1 033 m
Um die Nutzung des Feselenbaus langfristig für die Wilhelm-Ernst-Grundschule sicherzustellen, ist eine Generalsanierung der Außenfassade und eine Sanierung des Innenbereichs im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erforderlich.
Für das Projekt existiert bereits eine Planung für die Leistungsphasen 1 bis 3 inklusive Kostenberechnung. Veränderte Randbedingungen und gegenüber der ursprünglichen Annahme stark gestiegene Kosten führen zu einer Überschreitung des EU Schwellenwertes, daher wird die weitere Leistung nun im VgV Verfahren ausgeschrieben.
Gegenstand dieses Auftrages sind Planungsleistungen für den Umbau und Sanierung des Feselenbaus der Wilhelm-Ernst-Grundschule nach dem Leistungsbild des § 39 ff. HOAI 2013 für die Leistungsphasen 4-9 aufbauend auf der vorhandenen Planung. Zudem werden folgende Besondere Leistungen vergeben:
— Einarbeiten in die bestehende Planung inkl. Prüfung einer Lüftungsanlage (siehe nachfolgend);
— Erstellen eines Raumbuches und Fortschreibung in der Leistungsphasen 5 [ein Raumbuch ist bisher noch nicht vorhanden, dieses ist komplett zu erstellen und detailliert fortzuschreiben];
— Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (optional);
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-23 📅
Datum des Beginns: 2021-02-15 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 207-504051
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Juli 2023.
Ein Erläuterungsbericht, eine Kostenberechnung, Pläne sowie weitere Unterlagen, werden den Bewerbern von Anfang an in den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Juli 2023.
Ein Erläuterungsbericht, eine Kostenberechnung, Pläne sowie weitere Unterlagen, werden den Bewerbern von Anfang an in den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt den 1969 entstandenen Feselenbau der Wilhelm-Ernst- Grundschule – im Süden der Stadt – auf Grund wachsender Schülerzahlen umzubauen und zu sanieren.
Nach der aktuellen Schüler- und Klassenprognose wird sich die Wilhelm-Ernst-Grundschule aufgrund steigender Schülerzahlen im Sprengelgebiet von 16 Klassen bis auf 21 Klassen (5 zügig+) im Schuljahr 2024/25 entwickeln.
Durch die steigende Nachfrage in der Ganztags-, Mittags- und Randbetreuung ist es nun dringend erforderlich den Feselenbau, ergänzend zu den anderen Schulgebäuden auf Dauer nutzbar zu machen und zu sanieren.
Im Rahmen der bereits erteilten schulaufsichtlichen Genehmigung wurde für die Sanierung bzw. Wiederinbetriebnahme des Feselenbaus von der Regierung von Oberbayern nach den neu geltenden Flächenbandbreiten ein Gesamtraumprogramm für 21 Klassen im Umfang von 3 839,30 m
Im Rahmen der bereits erteilten schulaufsichtlichen Genehmigung wurde für die Sanierung bzw. Wiederinbetriebnahme des Feselenbaus von der Regierung von Oberbayern nach den neu geltenden Flächenbandbreiten ein Gesamtraumprogramm für 21 Klassen im Umfang von 3 839,30 m
In der Gesamtraumprogrammfläche sind auch die Räume im Hauptbau, Pavillon und Neubau 2007 enthalten, die nicht in die Sanierungsmaßnahme einbezogen werden. Mit der Sanierung des Feselenbaus mit einem Flächenanteil von rund 1 033 m
Um die Nutzung des Feselenbaus langfristig für die Wilhelm-Ernst-Grundschule sicherzustellen, ist eine Generalsanierung der Außenfassade und eine Sanierung des Innenbereichs im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erforderlich.
Für das Projekt existiert bereits eine Planung für die Leistungsphasen 1 bis 3 inklusive Kostenberechnung. Veränderte Randbedingungen und gegenüber der ursprünglichen Annahme stark gestiegene Kosten führen zu einer Überschreitung des EU Schwellenwertes, daher wird die weitere Leistung nun im VgV Verfahren ausgeschrieben.
Für das Projekt existiert bereits eine Planung für die Leistungsphasen 1 bis 3 inklusive Kostenberechnung. Veränderte Randbedingungen und gegenüber der ursprünglichen Annahme stark gestiegene Kosten führen zu einer Überschreitung des EU Schwellenwertes, daher wird die weitere Leistung nun im VgV Verfahren ausgeschrieben.
Gegenstand dieses Auftrages sind Planungsleistungen für den Umbau und Sanierung des Feselenbaus der Wilhelm-Ernst-Grundschule nach dem Leistungsbild des § 39 ff. HOAI 2013 für die Leistungsphasen 4-9 aufbauend auf der vorhandenen Planung. Zudem werden folgende Besondere Leistungen vergeben:
Gegenstand dieses Auftrages sind Planungsleistungen für den Umbau und Sanierung des Feselenbaus der Wilhelm-Ernst-Grundschule nach dem Leistungsbild des § 39 ff. HOAI 2013 für die Leistungsphasen 4-9 aufbauend auf der vorhandenen Planung. Zudem werden folgende Besondere Leistungen vergeben:
— Einarbeiten in die bestehende Planung inkl. Prüfung einer Lüftungsanlage (siehe nachfolgend);
— Erstellen eines Raumbuches und Fortschreibung in der Leistungsphasen 5 [ein Raumbuch ist bisher noch nicht vorhanden, dieses ist komplett zu erstellen und detailliert fortzuschreiben];
— Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (optional);
— Überwachung der Mängelbeseitigung (LPH 9).
Das vorliegende Gesamtkonzept aus den bisherigen Planungen umfasst im Wesentlichen die nachfolgenden baulichen Maßnahmen:
A. Die Außenfassade des Feselenbaus ist aus sicherheitsrechtlichen sowie energetischen Aspekten zu sanieren. Geplant sind folgende Maßnahmen:
— Rückbau der vollständigen Klinkerfassade;
— Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems (WDWS);
— Rückbau des Stahlbetonsonnenschutzes und Anbringen einer neuen Verschattung;
— Erneuerung der Fensterelemente;
— Erstellen einer außenliegenden Fluchttreppe;
— Erneuerung des Daches;
— Installieren einer PV-Anlage auf dem Dach.
B. Im Innenbereich des Feselenbaus sind im Wesentlichen folgende Sanierungsmaßnahmen erforderlich:
— Ertüchtigung der Elektroinstallation nach dem Stand der Technik;
— Ergänzung der Datenverkabelung nach dem Digitalisierungskonzept;
— Ausstatten Klassenräume mit neuen Bodenbelägen und zusätzlichen Akustikdeckenelementen;
— Schaffen abgetrennter Garderobenräume in den Fluren als brandschutztechnische Maßnahme;
— Weitere brandschutztechnische Maßnahmen (Brandschutzelemente);
— Umstrukturierung und Erneuerung der Toilettenanlagen;
— Einbau eines Aufzuges für Barrierefreiheit;
— Erneuern der Anstriche.
Die Umbauarbeiten erfolgen bei laufendem Betrieb – ein Konzept für den Bauablauf ist noch auszuarbeiten.
Die Einhaltung des unten angegebenen Kostenbudgets hat für den Auftraggeber einen hohen Stellenwert, deshalb wird auch besonders Wert auf eine fundierte Kostenverfolgung gelegt.
— Einarbeiten in die bestehende Planung (siehe nachfolgend);
Der Auftragnehmer hat sich nach Beauftragung in die bestehende Planung einzuarbeiten. Die Planung und die Kosten sollen auf Plausibilität geprüft werden insbesondere im Hinblick auf sinnvolle Einsparpotentiale. Geprüft werden soll also durch den Auftragnehmer, ob alternative Lösungsansätze unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorhanden sind. In diesem Zusammenhang ist aufgrund der aktuellen Corona Pandemie der Einbau einer Lüftungsanlage in den Klassenräumen in Zusammenarbeit mit den Fachplanern zu prüfen. Sollte sich ergeben, dass weitere Einsparpotentiale vorhanden sind und hier eine wirtschaftlichere Planung möglich wäre oder eine Lüftungsanlage notwendig bzw. umsetzbar ist, so sind die hierfür notwendigen einzelnen Leistungen aus den Leistungsphasen 2 und 3 zu wiederholen. Die Vergütung dieser Besonderen Leistung erfolgt nach tatsächlich nachgewiesenem Zeitaufwand. Die Höchstbegrenzung der Abrechnung nach Zeitaufwand stellen jedoch die Mindestsätze nach HOAI, Honorarzone III, für die (wiederholt) erbrachten Leistungen dar.
Der Auftragnehmer hat sich nach Beauftragung in die bestehende Planung einzuarbeiten. Die Planung und die Kosten sollen auf Plausibilität geprüft werden insbesondere im Hinblick auf sinnvolle Einsparpotentiale. Geprüft werden soll also durch den Auftragnehmer, ob alternative Lösungsansätze unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorhanden sind. In diesem Zusammenhang ist aufgrund der aktuellen Corona Pandemie der Einbau einer Lüftungsanlage in den Klassenräumen in Zusammenarbeit mit den Fachplanern zu prüfen. Sollte sich ergeben, dass weitere Einsparpotentiale vorhanden sind und hier eine wirtschaftlichere Planung möglich wäre oder eine Lüftungsanlage notwendig bzw. umsetzbar ist, so sind die hierfür notwendigen einzelnen Leistungen aus den Leistungsphasen 2 und 3 zu wiederholen. Die Vergütung dieser Besonderen Leistung erfolgt nach tatsächlich nachgewiesenem Zeitaufwand. Die Höchstbegrenzung der Abrechnung nach Zeitaufwand stellen jedoch die Mindestsätze nach HOAI, Honorarzone III, für die (wiederholt) erbrachten Leistungen dar.
Nach Abschluss dieser Einarbeitungsphase wird die Kostenberechnung festgeschrieben und die Projektgenehmigung für den Stadtrat erstellt.
„Zeitplan“:
Planungsbeginn: sofort nach Auftragserteilung
Projektgenehmigung Stadtrat (freigegebene LPH 3): spätestens Juni 2021
Baubeginn: Anfang 2022
Fertigstellung: spätestens Juli 2023.
„Kostenrahmen“: Generalsanierung etwa 4 125 000 EUR netto (KG 200; KG 300; KG 400; KG 700).
Folgende Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt:
— Anlage 1: Stadtplan;
— Anlage 2: Luftbild;
— Anlage 3: Lageplan;
— Anlage 4: Grundrisse Bestand;
— Anlage 5: Ansichten Bestand;
— Anlage 6: Kostenberechnung;
— Anlage 7: Entwurfspläne;
— Anlage 8: Erläuterungsbericht;
— Anlage 9: Fotos.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Besondere Leistung der Einarbeitung, ggf. mit Wiederholungsleistungen,
— Stufe 2: Lph. 4-7,
— Stufe 3: Lph. 8 und 9.
Zusätzliche Informationen:
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Juli 2023.
Ein Erläuterungsbericht, eine Kostenberechnung, Pläne sowie weitere Unterlagen, werden den Bewerbern von Anfang an in den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wilhelm-Ernst-Grundschule
Feselenstraße 42
85053 Ingolstadt
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (brutto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten/Ingenieuren, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter“ zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Gebäude für Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten) der letzten 10 Jahre ([Fertigstellung bzw. Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2010 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Gebäude für Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten) der letzten 10 Jahre ([Fertigstellung bzw. Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2010 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
a) Auftraggeber,
b) Art der Aufgabenstellung: Schulen, sonstige Gebäude aus dem Bereich Ausbildung/Wissenschaft/Forschung, Sanierung/Umbau, Neubau, Bauen im lfd. Betrieb
c) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 4-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
d) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von gesamten Projektkosten (KG 200-700) von ca. 4,1 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2 Mio. EUR netto (KG 200-700) oder mehr aufweisen.
d) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von gesamten Projektkosten (KG 200-700) von ca. 4,1 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2 Mio. EUR netto (KG 200-700) oder mehr aufweisen.
Mindeststandards:
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2010 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2010 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Objektplanung Gebäude + Innenräume: 10 %.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1. Bürokapazität/Personalstärke: 10 %
2.2. Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten): 80 %
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2010 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2010 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen;
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
— Schulen (sehr gut vergleichbar);
— sonstige Gebäude aus dem Bereich Ausbildung/Wissenschaft/Forschung (gut vergleichbar);
— Sanierung/Umbau (sehr gut vergleichbar);
— Neubau (gut vergleichbar);
— Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar);
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 4-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind);
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 4-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind);
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von gesamten Projektkosten (KG 200-700) von ca. 4,1 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2 Mio. EUR netto (KG 200-700) oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von gesamten Projektkosten (KG 200-700) von ca. 4,1 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2 Mio. EUR netto (KG 200-700) oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind „Ausschließlich“ nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
„Die Bieterkommunikation erfolgt Ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um Sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten“.
Das Formular „Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ („nicht“ als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ („nicht“ als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDX2E.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 207-504051 (2020-10-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt den 1969 entstandenen Feselenbau der Wilhelm-Ernst- Grundschule - im Süden der Stadt - auf Grund wachsender Schülerzahlen umzubauen und zu sanieren.
Nach der aktuellen Schüler- und Klassenprognose wird sich die Wilhelm-Ernst-Grundschule aufgrund steigender Schülerzahlen im Sprengelgebiet von 16 Klassen bis auf 21 Klassen (5 zügig+) im Schuljahr 2024/25 entwickeln.
Durch die steigende Nachfrage in der Ganztags-, Mittags- und Randbetreuung ist es nun dringend erforderlich den Feselenbau, ergänzend zu den anderen Schulgebäuden auf Dauer nutzbar zu machen und zu sanieren.
Im Rahmen der bereits erteilten schulaufsichtlichen Genehmigung wurde für die Sanierung bzw. Wiederinbetriebnahme des Feselenbaus von der Regierung von Oberbayern nach den neu geltenden Flächenbandbreiten ein Gesamtraumprogramm für 21 Klassen im Umfang von 3 839,30 m
In der Gesamtraumprogrammfläche sind auch die Räume im Hauptbau, Pavillon und Neubau 2007 enthalten, die nicht in die Sanierungsmaßnahme einbezogen werden. Mit der Sanierung des Feselenbaus mit einem Flächenanteil von rund 1 033 m
Um die Nutzung des Feselenbaus langfristig für die Wilhelm-Ernst-Grundschule sicherzustellen, ist eine Generalsanierung der Außenfassade und eine Sanierung des Innenbereichs im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erforderlich.
Für das Projekt existiert bereits eine Planung für die Leistungsphasen 1 bis 3 inklusive Kostenberechnung. Veränderte Randbedingungen und gegenüber der ursprünglichen Annahme stark gestiegene Kosten führen zu einer Überschreitung des EU Schwellenwertes, daher wird die weitere Leistung nun im VgV Verfahren ausgeschrieben.
Gegenstand dieses Auftrages sind Planungsleistungen für den Umbau und Sanierung des Feselenbaus der Wilhelm-Ernst-Grundschule nach dem Leistungsbild des § 39 ff. HOAI 2013 für die Leistungsphasen 4-9 aufbauend auf der vorhandenen Planung. Zudem werden folgende Besondere Leistungen vergeben:
— Einarbeiten in die bestehende Planung inkl. Prüfung einer Lüftungsanlage (siehe nachfolgend),
— Erstellen eines Raumbuches und Fortschreibung in der Leistungsphasen 5 [ein Raumbuch ist bisher noch nicht vorhanden, dieses ist komplett zu erstellen und detailliert fortzuschreiben],
— Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (optional),
— Überwachung der Mängelbeseitigung (LPH 9).
Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt den 1969 entstandenen Feselenbau der Wilhelm-Ernst- Grundschule - im Süden der Stadt - auf Grund wachsender Schülerzahlen umzubauen und zu sanieren.
Nach der aktuellen Schüler- und Klassenprognose wird sich die Wilhelm-Ernst-Grundschule aufgrund steigender Schülerzahlen im Sprengelgebiet von 16 Klassen bis auf 21 Klassen (5 zügig+) im Schuljahr 2024/25 entwickeln.
Durch die steigende Nachfrage in der Ganztags-, Mittags- und Randbetreuung ist es nun dringend erforderlich den Feselenbau, ergänzend zu den anderen Schulgebäuden auf Dauer nutzbar zu machen und zu sanieren.
Im Rahmen der bereits erteilten schulaufsichtlichen Genehmigung wurde für die Sanierung bzw. Wiederinbetriebnahme des Feselenbaus von der Regierung von Oberbayern nach den neu geltenden Flächenbandbreiten ein Gesamtraumprogramm für 21 Klassen im Umfang von 3 839,30 m
In der Gesamtraumprogrammfläche sind auch die Räume im Hauptbau, Pavillon und Neubau 2007 enthalten, die nicht in die Sanierungsmaßnahme einbezogen werden. Mit der Sanierung des Feselenbaus mit einem Flächenanteil von rund 1 033 m
Um die Nutzung des Feselenbaus langfristig für die Wilhelm-Ernst-Grundschule sicherzustellen, ist eine Generalsanierung der Außenfassade und eine Sanierung des Innenbereichs im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erforderlich.
Für das Projekt existiert bereits eine Planung für die Leistungsphasen 1 bis 3 inklusive Kostenberechnung. Veränderte Randbedingungen und gegenüber der ursprünglichen Annahme stark gestiegene Kosten führen zu einer Überschreitung des EU Schwellenwertes, daher wird die weitere Leistung nun im VgV Verfahren ausgeschrieben.
Gegenstand dieses Auftrages sind Planungsleistungen für den Umbau und Sanierung des Feselenbaus der Wilhelm-Ernst-Grundschule nach dem Leistungsbild des § 39 ff. HOAI 2013 für die Leistungsphasen 4-9 aufbauend auf der vorhandenen Planung. Zudem werden folgende Besondere Leistungen vergeben:
— Einarbeiten in die bestehende Planung inkl. Prüfung einer Lüftungsanlage (siehe nachfolgend),
— Erstellen eines Raumbuches und Fortschreibung in der Leistungsphasen 5 [ein Raumbuch ist bisher noch nicht vorhanden, dieses ist komplett zu erstellen und detailliert fortzuschreiben],
— Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (optional),
— Überwachung der Mängelbeseitigung (LPH 9).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt den 1969 entstandenen Feselenbau der Wilhelm-Ernst- Grundschule - im Süden der Stadt - auf Grund wachsender Schülerzahlen umzubauen und zu sanieren.
— Einarbeiten in die bestehende Planung inkl. Prüfung einer Lüftungsanlage (siehe nachfolgend),
— Erstellen eines Raumbuches und Fortschreibung in der Leistungsphasen 5 [ein Raumbuch ist bisher noch nicht vorhanden, dieses ist komplett zu erstellen und detailliert fortzuschreiben],
— Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (optional),
— Rückbau der vollständigen Klinkerfassade,
— Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems (WDWS),
— Rückbau des Stahlbetonsonnenschutzes und Anbringen einer neuen Verschattung,
— Erneuerung der Fensterelemente,
— Erstellen einer außenliegenden Fluchttreppe,
— Erneuerung des Daches,
— Ertüchtigung der Elektroinstallation nach dem Stand der Technik,
— Ergänzung der Datenverkabelung nach dem Digitalisierungskonzept,
— Ausstatten Klassenräume mit neuen Bodenbelägen und zusätzlichen Akustikdeckenelementen,
— Schaffen abgetrennter Garderobenräume in den Fluren als brandschutztechnische Maßnahme,
— Weitere brandschutztechnische Maßnahmen (Brandschutzelemente),
— Umstrukturierung und Erneuerung der Toilettenanlagen,
— Einbau eines Aufzuges für Barrierefreiheit,
Die Umbauarbeiten erfolgen bei laufendem Betrieb - ein Konzept für den Bauablauf ist noch auszuarbeiten.
— Einarbeiten in die bestehende Planung (siehe nachfolgend),
Zeitplan:
— Planungsbeginn: sofort nach Auftragserteilung,
— Projektgenehmigung Stadtrat (freigegebene LPH 3): spätestens Juni 2021,
— Baubeginn: Anfang 2022,
— Fertigstellung: spätestens Juli 2023.
Kostenrahmen: Generalsanierung etwa 4 125 000 EUR netto (KG 200; KG 300; KG 400; KG 700)
— Anlage 01: Stadtplan,
— Anlage 02: Luftbild,
— Anlage 03: Lageplan,
— Anlage 04: Grundrisse Bestand,
— Anlage 05: Ansichten Bestand,
— Anlage 06: Kostenberechnung,
— Anlage 07: Entwurfspläne,
— Anlage 08: Erläuterungsbericht,
— Anlage 09: Fotos.
Beschreibung der Optionen: — Stufe 2: Lph. 4 — 7,
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zur Arbeitsweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzplan
Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals
Eindruck der Kompetenz des Teams (insb. PL und BL)
Preis (Gewichtung): 25
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-12 📅
Name: abhd architekten denzinger und partner mbB
Postanschrift: Luitpoldstraße C66
Postort: Neuburg a.d. Donau
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland 🇩🇪 Neuburg-Schrobenhausen
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.