Im Zuge der Sanierung der Tonanlage des Staatstheaters am Gärtnerplatz müssen Anlagenteile wegen nicht mehr verfügbarer Kompatibilität und technischer Alterung erneuert, bzw. ersetzt werden. Dabei handelt es sich um die Mischpulte Tonregie und mobiles Pult FOH/Saal, sowie Komponenten der digitalen Kreuzschiene. Die digitalen Wandlersysteme Lawo-DALLIS sollen erhalten bleiben und müssen in das neue System integriert werden. Die prinzipielle Anlagenstruktur bleibt bestehen und die vorhandenen Verkabelungsinstallationen sollen weiterverwendet werden. Die digitalen Mischpulte sind als Teil des erweiterbaren, räumlich verteilten Kreuzschienen- bzw. Verteilsystems zu realisieren. Beide Tische sollen auf die verfügbaren IN/OUT Struktur gleichzeitig zugreifen können, einzelne Bereiche müssen durch die Nutzer zu sperren sein. Gegenstand der Beauftragung ist die Lieferung und Montage von Tonequipment in 2 Losen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mischpulte
Referenznummer: tbd
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Sanierung der Tonanlage des Staatstheaters am Gärtnerplatz müssen Anlagenteile wegen nicht mehr verfügbarer Kompatibilität und technischer Alterung erneuert, bzw. ersetzt werden. Dabei handelt es sich um die Mischpulte Tonregie und mobiles Pult FOH/Saal, sowie Komponenten der digitalen Kreuzschiene. Die digitalen Wandlersysteme Lawo-DALLIS sollen erhalten bleiben und müssen in das neue System integriert werden. Die prinzipielle Anlagenstruktur bleibt bestehen und die vorhandenen Verkabelungsinstallationen sollen weiterverwendet werden. Die digitalen Mischpulte sind als Teil des erweiterbaren, räumlich verteilten Kreuzschienen- bzw. Verteilsystems zu realisieren. Beide Tische sollen auf die verfügbaren IN/OUT Struktur gleichzeitig zugreifen können, einzelne Bereiche müssen durch die Nutzer zu sperren sein. Gegenstand der Beauftragung ist die Lieferung und Montage von Tonequipment in 2 Losen.
Im Zuge der Sanierung der Tonanlage des Staatstheaters am Gärtnerplatz müssen Anlagenteile wegen nicht mehr verfügbarer Kompatibilität und technischer Alterung erneuert, bzw. ersetzt werden. Dabei handelt es sich um die Mischpulte Tonregie und mobiles Pult FOH/Saal, sowie Komponenten der digitalen Kreuzschiene. Die digitalen Wandlersysteme Lawo-DALLIS sollen erhalten bleiben und müssen in das neue System integriert werden. Die prinzipielle Anlagenstruktur bleibt bestehen und die vorhandenen Verkabelungsinstallationen sollen weiterverwendet werden. Die digitalen Mischpulte sind als Teil des erweiterbaren, räumlich verteilten Kreuzschienen- bzw. Verteilsystems zu realisieren. Beide Tische sollen auf die verfügbaren IN/OUT Struktur gleichzeitig zugreifen können, einzelne Bereiche müssen durch die Nutzer zu sperren sein. Gegenstand der Beauftragung ist die Lieferung und Montage von Tonequipment in 2 Losen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mischpulte📦
Zusätzlicher CPV-Code: Mikrofone📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-24 📅
Datum des Beginns: 2021-08-02 📅
Datum des Endes: 2021-09-03 📅
2021-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 251-628039
ABl. S-Ausgabe: 251
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 546 218 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Tonmischpulte
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Siehe Ziffer II.1.4) Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 378 151 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 2 – Mikroportanlage
Losnummer: 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 168 067 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärungen des Bieters darüber,
aa) dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
aa) dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
bb) dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
bb) dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
cc) dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
dd) dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (Euro, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Der angegebene jährliche Gesamtumsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nicht unter 750 000 EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Der angegebene jährliche Gesamtumsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nicht unter 750 000 EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bieter beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl.
b) Angaben zu realisierten oder laufenden Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 3 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, jeweils mit Angaben zu – Name des Auftraggebers, die Benennung eines Ansprechpartners beim AG mit Namen und Kontaktdaten bleibt vorbehalten – Bezeichnung und Standort der Referenz – Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Einordnung des Auftraggebers (Oper/Theater, andere Kultureinrichtung oder sonstige), Beschreibung der erbrachten Leistungen (Tonmischpulte Tonregie/Mobiles Tonmischpult, digitale Kreuzschiene, Mikroportanlage, sonstige Leistungen) – Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur ca-Auftragssumme (EUR, netto) und zur Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Beschäftigten – Zeitraum der Leistungserbringung – Angaben darüber, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung oder mit Nachunternehmen bzw. in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden und welche Leistungen dabei als Eigenleistungen erbracht wurden.
b) Angaben zu realisierten oder laufenden Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 3 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, jeweils mit Angaben zu – Name des Auftraggebers, die Benennung eines Ansprechpartners beim AG mit Namen und Kontaktdaten bleibt vorbehalten – Bezeichnung und Standort der Referenz – Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Einordnung des Auftraggebers (Oper/Theater, andere Kultureinrichtung oder sonstige), Beschreibung der erbrachten Leistungen (Tonmischpulte Tonregie/Mobiles Tonmischpult, digitale Kreuzschiene, Mikroportanlage, sonstige Leistungen) – Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur ca-Auftragssumme (EUR, netto) und zur Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Beschäftigten – Zeitraum der Leistungserbringung – Angaben darüber, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung oder mit Nachunternehmen bzw. in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden und welche Leistungen dabei als Eigenleistungen erbracht wurden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: — keine Anwesenheit der Bieter.
a) Die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsunterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen gesondert insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
a) Die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsunterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen gesondert insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
b) Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
c) Für Ortsbesichtigungen wird auf Ziffer 5 des bereitgestellten Formblattes „Angebotsaufforderung“ verwiesen.
d) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien ohne Mitwirkung des Auftraggebers veröffentlicht wird und der dort veröffentlichte Bekanntmachungstext nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
d) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien ohne Mitwirkung des Auftraggebers veröffentlicht wird und der dort veröffentlichte Bekanntmachungstext nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: 80534 München
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vegabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 251-628039 (2020-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 659362.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Ziffer II.1.4). Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-30 📅
Name: digitech GmbH & Co. KG
Postort: Patersdorf
Postleitzahl: 94265
Land: Deutschland 🇩🇪 Regen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 468639.95 EUR 💰
Name: Salzbrenner media GmbH
Postort: Buttenheim
Postleitzahl: 96155
Land: Bamberg, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 190722.55 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1) der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1) der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.