Totalunternehmer (Planungs- und Bauleistungen) für den Neubau des Hubschrauberlandeplatzes im Städtischen Klinikum Karlsruhe gGmbH

Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH

Aufgrund der von der Europäischen Kommission herausgegebenen und am 28.10.2014 in Kraft getretenen EU-Verordnung 965-2012, welche den Betrieb von Luftfahrzeugen innerhalb der Europäischen Union regelt, ist es erforderlich den Flugbetrieb am Städtischen Klinikum Karlsruhe diesen strengeren baulichen Vorgaben anzupassen. Es ist deshalb geplant auf der Fläche des derzeitigen Notlandeplatzes einen neuen, den gültigen Richtlinien entsprechenden, Hauptlandeplatz als freistehende Konstruktion zu errichten. Der derzeitige Hauptlandeplatz wird in Zukunft der Nutzung als Notlandeplatz überführt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-29 Auftragsbekanntmachung
2021-02-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Referenznummer: 2012-2-20-TU01
Kurze Beschreibung:
Aufgrund der von der Europäischen Kommission herausgegebenen und am 28.10.2014 in Kraft getretenen EU-Verordnung 965-2012, welche den Betrieb von Luftfahrzeugen innerhalb der Europäischen Union regelt, ist es erforderlich den Flugbetrieb am Städtischen Klinikum Karlsruhe diesen strengeren baulichen Vorgaben anzupassen. Es ist deshalb geplant auf der Fläche des derzeitigen Notlandeplatzes einen neuen, den gültigen Richtlinien entsprechenden, Hauptlandeplatz als freistehende Konstruktion zu errichten. Der derzeitige Hauptlandeplatz wird in Zukunft der Nutzung als Notlandeplatz überführt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stahlbetonarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH
Postanschrift: Moltkestr. 90
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-karlsruhe.com 🌏
E-Mail: gb6-vergabe@klinikum-karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 721 / 974-1501 📞
Fax: +49 721 / 974-921581 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E29784251 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E29784251 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 106-255599
ABl. S-Ausgabe: 106
Zusätzliche Informationen
Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat einen eigenen Bewerbungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Bewerbungsbögen sind gemeinsam mit einem Bewerbungsanschreiben, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen. Vollständigkeit & Frist zur Nachreichung: Der Aufraggeber beabsichtigt innerhalb kurzer Zeit die Bewertung der Teilnahmeanträge abzuschließen und die geeigneten Bewerber Mitte Juli 2020 zur Einreichung eines Angebots einzuladen (Stufe 2). In diesem Sinn wird auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Unterlagen besonderer Wert gelegt. Sollten Unterlagen unvollständig sein und diese Unvollständigkeit der Unterlagen nicht ohnehin zu einem Ausscheiden des Bewerbers führen, werden diesen Bewerbern angemessene, aber kurze Fristen zur Nachreichung der Unterlagen eingeräumt; maximal 3 Arbeitstage für den Eingang der geforderten Unterlagen. Hinweise zur Bieterauswahl: Ein Teilnahmeantrag, der die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird – unabhängig von der erreichten Punktzahl – ausgeschlossen. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird 1. geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggfs. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird beurteilt 2., ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. 3. Unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern wird auf Grundlage der nachfolgend dargestellten Bewertungsmatrix ermittelt, welche maximal 3 Bewerber zur Abgabe eines Angebots ausgewählt und damit am weiteren Verfahren beteiligt werden. Die Angaben zu den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der Bewerber verwendet. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass 3 Referenzen ausreichend sind. Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, werden nur die besten 3 Referenzen in die Wertung aufgenommen. Die zur Wertung herangezogenen Referenzen werden mit Bezug auf die Unterkriterien gepunktet und gewichtet. Die mit den bewerteten Referenzen erzielten Punkte werden summiert, und durch 3 geteilt. Die so ermittelte Gesamtpunktzahl ist für die Wertung maßgeblich. Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bieter nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor. Nach-/Verleihunternehmer: Die Vorlage von Nachweisen (z. B. Eignungsnachweise gem. VOB/A § 6a EU) sind Gegenstand der 2. Verfahrensstufe. Tariftreue- und Mindestlohngesetz: Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das am 1. Juli 2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) Anwendung findet. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind zu beachten. Insbesondere müssen die Bieter bei Angebotsabgabe für sich sowie die bei Angebotsabgabe bereits bekannten Nachunternehmer und Verleihunternehmer die erforderlichen Verpflichtungserklärungen einreichen, vgl. § 5 Abs. 1 LTMG. Bindefrist: Eine längere Bindefrist, abweichend zu § 10a EU Absatz 8 VOB/A, wird aufgrund der erforderlichen Genehmigungen durch die städtischen Gremien (Dezernat, Bauausschuss, Gemeinderat) ggf. zwingend erforderlich. Informationen und Bieterfragen: Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E29784251 kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige, kostenlose Registrierung bei „subreport“ wird empfohlen, um in den Nachrichten-Verteiler zu gelangen. Die Informationspflicht (Bieterfragen, Änderungen, etc.) obliegt bis zur Abgabefrist beim Bieter. Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Vergabeplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit o. g. ELVIS-ID-Nr. ein. Bieterfragen außerhalb der Vergabeplattform werden inhaltlich nicht beantwortet. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Sollte eine automatische Abwesenheitsnotiz des Bieters/Bewerbers auf der Vergabeplattform oder beim AG eingehen, wird keine weitere Benachrichtigung verschickt. Etwaige Bieterfragen sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Kalendertage vor Angebotsabgabe zu stellen. Im Weiteren sind für die geforderten Erklärungen und Nachweise ausschließlich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, welche ohne Verwendung dieser Formblätter eingereicht werden, vom weiteren Verfahren auszuschließen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat sämtliche zur Herstellung des beschriebenen Hubschrauberlandeplatzes benötigten Planungsleistungen (einschließlich Einholen flugrechtliche Genehmigung) und Bauleistungen zu erbringen.
Rahmenbedingungen:
Das Städtische Klinikum Karlsruhe (SKK) beabsichtigt einen erhöhten Hubschraubersonderflugplatz für besondere Zwecke (Hubschrauber-Sonderlandeplatz) gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und § 49 Abs. 2 Ziff. 2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) zu errichten.
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Geplant ist:
Eine erhöhte Helipad-Plattform für den Tag-/Nachtflugbetrieb.
Die Ausführung soll in aufgeständerter Bauform erfolgen.
Die Helipad-Plattform (FATO/TLOF incl. Sicherheitsfläche) ist in beheizten Aluminiumpaneelen auszuführen.
Die Zugänglichkeit erfolgt über ein Haupttreppenhaus mit integrierter Aufzugsanlage für Liegenkrankentransport (Schwerstverletzte), einem Pilotenraum und Helipad-Leitstand mit Tower-Funktion.
Ein zweiter Flucht- und Rettungsweg ist gegenüber dem Haupttreppenhaus einzuplanen.
Die zum Flugbetrieb notwendigen technischen Anlagenteile sind ebenfalls Bestandteil und müssen auf Basis der ICAO (International Civil Aviation Organisation), AVV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anlage und dem Betrieb von Hubschrauberflugplätzen), Stand der Technik, BGR (Berufsgenossenschaftliche Regelwerke) sowie den derzeitig gültigen Arbeitsstättenrichtlinien vollumfänglich entsprechen.
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Die Erschließung des erhöhten Dachlandeplatzes mit Strom, Telefon, IT, internen Kommunikationseinrichtungen, Heizung Leitstand/Tower, ggf. Sanitäreinheit (sofern nicht anderweitig in vertretbarer Nähe verfügbar), einer Brandmeldeanlage und Löschwasserversorgungseinheit mit ausreichender Menge und Druck für eine vollautomatische Monitor- Löschanlage, ist sicherzustellen.
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Ein separater Dienstraum (Leitstand/Tower) auf der Helipad-/Flugplatzebene mit guter Einsichtsmöglichkeit über die gesamte Landefläche ist für die „Sachkundige Person“ ein zu planen.
Die Brandschutz- und Rettungsausstattung gemäß AVV ist dort ebenfalls unterzubringen.
Bauliche Leistungsgrenzen:
Für das Bauwerk Helipad gelten die technischen Leistungsgrenzen an den Gebäuden-/Helipad-Entkopplungseinheiten der Stahl-/Ständerkonstruktion.
Die Medienversorgung für Strom, Kommunikationstechnologien, Wasser/Abwasser, Heizung, sind in den Übergabestellen des Helipad in den jeweiligen Technikräumen sicher zu stellen.
Rechtliche Grundlagen:
Am 19. Dezember 2005 wurde in Deutschland die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauber-Flugplätzen“ (AVV) auf der Basis des ICAO Annex14 Volume II erlassen.
Sie stellen in Ihren Ausführungen auch den Bezug zu den „Bestimmungen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen in Hubschraubern (EASA CAT.POL.H)" her.
Im ICAO Annex 14 Volume II werden darüber hinaus alle Belange, die mit der Errichtung und dem Betrieb eines Hubschrauber-Flugplatzes zu tun haben, auf internationaler Basis geregelt.
Flugleistungsklasse:
Der Dachlandeplatz soll zur Durchführung von Flügen im Rahmen von HEMS (Helicopter Emergency Medical Service - Medizinische Hubschrauber-Noteinsätze) wie z.B. Krankentransporten, der notärztlichen Versorgung und des Notfalltransportes nach vorheriger Genehmigung durch den Landeplatz-Halter betrieben werden. Die Abmessungen der FATO sind für Hubschrauber der Flugleistungsklasse 1 bestimmt und sind dafür zu bemessen.
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Beschreibung des geplanten Hubschraubersonderflugplatzes:
Wir verweisen auf die aktuelle Stellungnahme des Sachverständigen (Beschreibungen des luftfahrt-technischen Gutachtens für den Hubschraubersonderflugplatz), sowie des Brandschutzgutachtens/Stellungnahme Feuerwehr Karlsruhe.
Form und Größe der FATO/TLOF-Fläche:
Anforderung AVV:
Die Abmessungen der FATO sind für einen Hubschraubersonderflugplatz, der für Hubschrauber in Übereinstimmung mit der Flugleistungsklasse 1 bestimmt ist, festzulegen.
Derzeit werden in Deutschland im Bereich der Rettungsflüge überwiegend die Hubschraubertypen, H 135 und H 145 des Herstellers Airbus Helikopters eingesetzt.
Im vorliegenden Fall ist die Endanflug- und Startfläche (FATO) mit der Aufsetz- und Abhebefläche (TLOF) identisch.
Daraus ergibt sich nach den Vorgaben der AVV eine Gesamtlänge/-breite der FATO/TLOF von 21,00 m x 21,00 m (quadratisch).
Die umlaufende Sicherheitsfläche ist hierbei nicht berücksichtigt. Sie beträgt umlaufend 3,50 m.
Somit beträgt die Gesamtplattform des Helipad 28,00 m x 28,00 m, zuzüglich des nach außen gerichteten Sicherheitsnetzes (Fangnetzanlage) von zusätzlich mindestens 2,00 m umlaufend.
Die Aufständerung ist in einer Stahl-/ Aluminium- bzw. Stahlbaukonstruktion nach Stand der Technik her zu stellen. Die Reaktionskräfte des Landeplatzes (Eigengewicht und die Masse des Helikopters) müssen über die Konstruktion auf definierte Übergabepunkte (Entkoppler) geleitet werden.
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Bei der Entkopplung ist sicherzustellen, dass der Heliport nicht nur vibrations- und schalltechnisch, sondern auch thermisch getrennt ist.
Tragfähigkeit der FATO/TLOF Fläche (Helipad-Plattform):
Anforderung AVV (3.2.1.5 und 3.2.1.9):
Die FATO muss den Belastungen von Hubschraubern standhalten (6 Tonnen). Darüber hinaus die Belastungen durch Verkehrslasten, Erdbeben, Schnee, Fracht, Personal, Löschgeräte etc.
Entwässerung:
Zur Entwässerung der Oberfläche ist mindestens mittig eine ausreichen dimensionierte Einlaufrinne (Edelstahl) über die Gesamtlänge vorzusehen.
Die abwasserführenden Leitungssysteme sind in nicht brennbaren Ausführungen (z. B. Edelstahl) auszuführen.
Für ausreichende Abflussmöglichkeiten des Wassers über Schächte, Einläufe o. ä. mit nachgeschaltetem Benzin-/Ölabscheider mit Koaleszensstufe ist zu sorgen.
Zugang zum Hubschraubersonderflugplatz:
Der Hauptzugang zum Hubschraubersonderflugplatz findet im Regelfall (Patiententransport) über die Aufzugsanlage statt (keine Feuerwehraufzugsqualität gefordert).
Flucht- und Rettungsweg:
Der geforderte zweite Flucht- und Rettungsweg ist auf der gegenüberliegenden Seite einzuplanen. Dieser ist so auszubilden, dass eine Evakuierung des Patienten jederzeit liegend möglich ist.
Folgende auszuführende Leistungen sind zu beachten/liefern:
— Markierungen und Tragkennzeichnungen;
— Höchstmassenmarkierung;
— Markierung der FATO/TLOF;
— Tageskennzeichnungen Lufthindernisse;
— Befeuerungseinrichtung und Flutlichtbeleuchtung;
— Hubschrauberflugplatz Leuchtfeuer (Heliport Beacon);
— Befeuerung und Beleuchtung FATO/TLOF;
— Hindernisbefeuerung;
— Das Feuerlöschwesen ist durch 2 Löschmonitore redundant zu gewährleisten;
— Rettungsgeräte;
— Blitzschutz.
Erschließung Landeplatz:
Die Erschließung der Landeplattform erfolgt durch ein geschlossenes Haupttreppenhaus. In diesem Treppenhaus ist ebenfalls eine Aufzugsanlage vorzusehen. Der Aufzug dient im Wesentlichen dem Liegendtransport der Notfall-Patienten, welcher aufgrund logistischer Vorteile neben den Haltepunkten auf Niveau Plattform und Niveau Verbindungsgang, weiterhin einen Haltepunkt auf Niveau der Geländeoberkante aufweisen soll.
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An den Treppenraum schließt die Brückenverbindung an das Haus R an und führt auf das Dach neben den bestehenden Landeplatz. Die Brücke soll keine oder nur eine geringe Steigung haben. Die Brücke zu Haus R soll geschlossen ausgebildet werden und mit der entsprechenden technischen Infrastruktur ausgestattet werden (Beleuchtung, Heizung).
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In dem Haupttreppenraum ist eine Trockensteigleitung vorzusehen.
Es ist zusätzlich ein zweiter Rettungsweg von Geländeoberkante bis Landeplattform herzustellen. Dieser Zugang kann als offene Stahltreppe ausgebildet werden.
Schnittstelle Baufeldfreimachung:
Die Baufeldfreimachung wird bauseits durch SKK vorab den Baumaßnahmen des Auftragnehmers erfolgen. Es werden in einem zu definierenden Baufeld alle infrastrukturellen Leitungen verlegt. Ebenfalls erfolgt eine gegebenenfalls erforderliche Kampmittelräumung durch das SKK.
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Schnittstelle Brückenanbindungen:
In einem weiteren Bauabschnitt ist die Brückenanbindung an die Helios-Klinik über die Franz-Lust-Straße geplant. Diese Brückenanbindung ist nicht Umfang der hier angefragten Leistung. Durch den Auftragnehmer ist die spätere Ausführung zu berücksichtigen, und der Anschluss an das Treppenhaus vorzusehen. Insbesondere sind statische Vorhaltungen im Tragwerk und der Fundamentierung zu berücksichtigen. Es ist zu berücksichtigen, dass ggf. beiden Bauabschnitte parallel ausgeführt werden können. Die Vorstatik der Brückenanbindung wird den Bietern mit den Unterlagen der Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
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Schnittstelle Aufenthaltsräume Erdgeschoss:
Im Erdgeschoss unterhalb der Landeplattform ist durch das SKK geplant Aufenthaltsräume für Rettungssanitäter und die Hubschrauberbesatzung zu errichten. Die bauliche und organisatorische Schnittstelle wird in der Stufe 2 weiter beschrieben.
Schnittstelle Zentrale Notaufnahme:
Die Baumaßnahme erfolgt in direktem Umfeld der Zentralen Notaufnahme des SKK. Der Betrieb und die Zufahrt zur ZNA muss zu jeder Zeit des Bauvorhabens uneingeschränkt sichergestellt werden. Dies bedeutet ebenfalls, dass Baumaterial und die entsprechende Baustelleneinrichtungsfläche nur auf dem ausgewiesenen Baufeld gelagert werden kann. Weitere Lagerflächen können durch den Auftragnehmer, je Konstruktionsart und der Anzahl einzulagernder Fertigteile, eruiert werden.
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Weiterbetrieb Bestandslandeplatz und Anforderung Konzept:
Der bestehende Landeplatz auf dem Dach des Haus R wird uneingeschränkt bis zur Inbetriebnahme des neuen Hubschrauberlandeplatzes weiter betrieben. Der Rettungshubschrauber hat Vorrang gegenüber der Baustelle.
Durch den Anbieter ist mit Angebotsabgabe in der Stufe 2 ein detailliertes Konzept auszuarbeiten, in dem die Schnittstelle der Baustelle und der Bestandsplattform beschrieben wird. Es ist auszuarbeiten und zu beschreiben, wie die Nutzung des Landeplatzes auf Haus R parallel zur Baustelle sichergestellt wird.
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Dauer: 18 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH
Moltkestr. 90
6133 Karlsruhe

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft
erklärt, dass bei ihm keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, insbesondere, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
erklärt ferner insbesondere, dass er/es seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und etwas anderes nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
erklärt, dass bei ihm ein oder mehrere zwingende Ausschlussgründe bestehen. Er hat die in der beiliegenden selbst zu fertigenden Erklärung beschriebenen Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen.
erklärt, dass bei ihm keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.
erklärt, dass bei ihm ein oder mehrere fakultative Ausschlussgründe bestehen. Er hat die in der beiliegenden selbst zu fertigenden Erklärung beschriebenen Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen.
Nachweise werden erbracht durch:
Eintragung in das Handelsregister (aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate, oder eine diesbezügliche Kopie ist dem Bewerbungsbogen beizufügen). Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Vergleichbarer Nachweis (Nachweis ist dem Bewerbungsbogen beizufügen).
Der vom AN eingesetzte Architekt muss die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Architektengesetz führen und die Bauvorlageberechtigung besitzen (Entwurfsverfasser i. S. d. LBO Baden-Württemberg).
Für die spätere Bauausführung erfolgt die Bestellung der Objektüberwachung des AN mit der Bauleiterberechtigung i.S.d. LBO Baden-Württemberg.
Die Einhaltung dieser Vorgaben wird später als Vertragspflicht festgeschrieben. Die Vorlage entsprechender Nachweise im Zuge des weiteren Vergabeverfahrens bleibt vorbehalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegen ist der Netto-Gesamtjahresumsatz des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in den Jahren 2017, 2018 und 2019.
Auf Verlangen hat der Bewerber geeignete Nachweise zum Beleg seiner vorstehenden Eigenerklärung über die Netto-Gesamtjahresumsätze vorzulegen.
Die Inhalte der vom AN nachzuweisenden – marktüblichen – Haftpflichtversicherung sind Gegenstand der Vertragsverhandlungen.
Mindeststandards:
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Netto-Gesamtumsatz in Höhe von 8 000 000 EUR/Jahr, gebildet aus den hier angegebenen Gesamtumsätzen der Jahre 2017, 2018 und 2019.
Hinweis: Mit Blick auf OLG München, Beschl. v. 21.9.2018 – Verg 4/18 – wird klargestellt, dass der Mindestumsatz nicht zwingend in jedem Jahr erreicht worden sein muss.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Darstellung der (Unternehmens-) Referenzen aus den letzten 5 Jahren, bei denen Leistungen ausgeführt wurden, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, hat der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft die den Teilnahmeunterlagen beigefügten Formblätter „Unternehmensreferenzen“ (mit folgenden Angaben: Projekt/Benennung Referenzgeber/Angabe Umbau, Sanierung, Neubau/Angabe Maßnahme im Gesundheitswesen/Projektvolumen in Euro/Netto Auftragswert/Ausführungszeitraum/Kurzbeschreibung) digital vollständig auszufüllen und dem Bewerbungsbogen beizufügen.
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Alle Referenzen müssen mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang vergleichbar sein. Im Zusammenhang mit der Wertung sieht die Vergabestelle als vergleichbar nur Totalunternehmer-Leistungen, also Planung und Bau, von Hubschrauberlandeplätzen an.
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Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in den Jahren 2017, 2018 und 2019.
Zur Benennung des für die Ausführung der übergeordneten Projektsteuerung vorgesehenen und für den künftigen Auftragnehmer bzw. die künftige ARGE vertretungsberechtigten Gesamtprojektleiters hat der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft das den Teilnahmeunterlagen beigefügte Formblatt „Angaben Gesamtprojektleiter“ (mit folgenden Angaben:
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— Name;
— Jahrgang;
— Berufserfahrung in Jahren;
— beruflicher Werdegang;
— Ausbildungsnachweise;
— Funktion im Unternehmen) vollständig auszufüllen und dem Bewerbungsbogen beizufügen.
Mindeststandards:
Zur Erfüllung der Mindestanforderungen an Referenzen kann eine einzige vergleichbare unternehmensbezogene Referenz, nicht älter als 5 Jahre (maßgeblicher Zeitpunkt Inbetriebnahme /Aufnahme Flugbetrieb), beigefügt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
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— Projektvolumen (KG 200-500) mindestens 3,0 Mio. EUR netto;
— Baufeld im bebauten Innerstadtbereich (z. Bsp. Klinikgelände).
Der Gesamtprojektleiter muss über ein abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches/wirtschaftsingenieurwissenschaftliches Fachhochschul-/Hochschulstudium und eine Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren verfügen.
Die Einhaltung dieser Vorgaben wird später als Vertragspflicht festgeschrieben. Die Vorlage entsprechender Nachweise im Zuge des weiteren Vergabeverfahrens bleibt vorbehalten.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): max. 50 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Baulogistikkonzept/Bauablaufkonzeption
Qualitätskriterium (Gewichtung): max. 150 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminkonzept
Materialkonzept
Preis (Gewichtung): max. 600 Punkte

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: gGmbH
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E29784251 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich.
Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat einen eigenen Bewerbungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Bewerbungsbögen sind gemeinsam mit einem Bewerbungsanschreiben, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
Vollständigkeit & Frist zur Nachreichung:
Der Aufraggeber beabsichtigt innerhalb kurzer Zeit die Bewertung der Teilnahmeanträge abzuschließen und die geeigneten Bewerber Mitte Juli 2020 zur Einreichung eines Angebots einzuladen (Stufe 2). In diesem Sinn wird auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Unterlagen besonderer Wert gelegt. Sollten Unterlagen unvollständig sein und diese Unvollständigkeit der Unterlagen nicht ohnehin zu einem Ausscheiden des Bewerbers führen, werden diesen Bewerbern angemessene, aber kurze Fristen zur Nachreichung der Unterlagen eingeräumt; maximal 3 Arbeitstage für den Eingang der geforderten Unterlagen.
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Hinweise zur Bieterauswahl:
Ein Teilnahmeantrag, der die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird – unabhängig von der erreichten Punktzahl – ausgeschlossen. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird
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1. geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggfs. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Anschließend wird beurteilt
2., ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3. Unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern wird auf Grundlage der nachfolgend dargestellten Bewertungsmatrix ermittelt, welche maximal 3 Bewerber zur Abgabe eines Angebots ausgewählt und damit am weiteren Verfahren beteiligt werden.
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Die Angaben zu den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der Bewerber verwendet. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass 3 Referenzen ausreichend sind. Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, werden nur die besten 3 Referenzen in die Wertung aufgenommen. Die zur Wertung herangezogenen Referenzen werden mit Bezug auf die Unterkriterien gepunktet und gewichtet. Die mit den bewerteten Referenzen erzielten Punkte werden summiert, und durch 3 geteilt. Die so ermittelte Gesamtpunktzahl ist für die Wertung maßgeblich.
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Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bieter nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor.
Nach-/Verleihunternehmer:
Die Vorlage von Nachweisen (z. B. Eignungsnachweise gem. VOB/A § 6a EU) sind Gegenstand der 2. Verfahrensstufe.
Tariftreue- und Mindestlohngesetz:
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das am 1. Juli 2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) Anwendung findet. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind zu beachten. Insbesondere müssen die Bieter bei Angebotsabgabe für sich sowie die bei Angebotsabgabe bereits bekannten Nachunternehmer und Verleihunternehmer die erforderlichen Verpflichtungserklärungen einreichen, vgl. § 5 Abs. 1 LTMG.
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Bindefrist:
Eine längere Bindefrist, abweichend zu § 10a EU Absatz 8 VOB/A, wird aufgrund der erforderlichen Genehmigungen durch die städtischen Gremien (Dezernat, Bauausschuss, Gemeinderat) ggf. zwingend erforderlich.
Informationen und Bieterfragen:
Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E29784251 kostenlos zur Verfügung gestellt.
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Eine vorherige, kostenlose Registrierung bei „subreport“ wird empfohlen, um in den Nachrichten-Verteiler zu gelangen. Die Informationspflicht (Bieterfragen, Änderungen, etc.) obliegt bis zur Abgabefrist beim Bieter.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Vergabeplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit o. g. ELVIS-ID-Nr. ein. Bieterfragen außerhalb der Vergabeplattform werden inhaltlich nicht beantwortet.
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Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Sollte eine automatische Abwesenheitsnotiz des Bieters/Bewerbers auf der Vergabeplattform oder beim AG eingehen, wird keine weitere Benachrichtigung verschickt. Etwaige Bieterfragen sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Kalendertage vor Angebotsabgabe zu stellen.
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Im Weiteren sind für die geforderten Erklärungen und Nachweise ausschließlich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, welche ohne Verwendung dieser Formblätter eingereicht werden, vom weiteren Verfahren auszuschließen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
— § 160 Einleitung, Antrag:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 106-255599 (2020-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 625 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 028-068313
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 106-255599
ABl. S-Ausgabe: 28

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Eine erhöhte Helipad-Plattform für den Tag- /Nachtflugbetrieb.
Sie stellen in Ihren Ausführungen auch den Bezug zu den „Bestimmungen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen in Hubschraubern (EASA CAT.POL.H)“ her.
Der Dachlandeplatz soll zur Durchführung von Flügen im Rahmen von HEMS (Helicopter Emergency Medical Service – Medizinische Hubschrauber-Noteinsätze) wie z. B. Krankentransporten, der notärztlichen Versorgung und des Notfalltransportes nach vorheriger Genehmigung durch den Landeplatz-Halter betrieben werden. Die Abmessungen der FATO sind für Hubschrauber der Flugleistungsklasse 1 bestimmt und sind dafür zu bemessen.
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Wir verweisen auf die aktuelle Stellungnahme des Sachverständigen (Beschreibungen des luftfahrttechnischen Gutachtens für den Hubschraubersonderflugplatz), sowie des Brandschutzgutachtens/Stellungnahme Feuerwehr Karlsruhe.
Die Aufständerung ist in einer Stahl-/Aluminium- bzw. Stahlbaukonstruktion nach Stand der Technik her zu stellen. Die Reaktionskräfte des Landeplatzes (Eigengewicht und die Masse des Helikopters) müssen über die Konstruktion auf definierte Übergabepunkte (Entkoppler) geleitet werden.
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— Markierungen und Tragkennzeichnungen,
— Höchstmassenmarkierung,
— Markierung der FATO/TLOF,
— Tageskennzeichnungen Lufthindernisse,
— Befeuerungseinrichtung und Flutlichtbeleuchtung,
— Hubschrauberflugplatz Leuchtfeuer (Heliport Beacon),
— Befeuerung und Beleuchtung FATO/TLOF,
— Hindernisbefeuerung,
— das Feuerlöschwesen ist durch 2 Löschmonitore redundant zu gewährleisten,
— Rettungsgeräte,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 76133 Karlsruhe

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-04 📅
Name: SSM GmbH
Postanschrift: Lüke-Smidt-Straße 5
Postort: Westoverledingen
Postleitzahl: 26810
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 496194220 📞
E-Mail: info@ssm-stahl.de 📧
Land: Leer 🏙️
Internetadresse: https://www.ssm-ingenieure.com 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 3 625 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2021/S 028-068313 (2021-02-05)