Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
a) Mindeststandard (Mindestbedingung) ist eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten 2 Jahre von 12 dauerhaft beschäftigten Mitarbeiter*innen, davon jeweils mindestens je 1 Mitarbeiter*in
1. im Bereich Planung/Umplanung/Planungsanpassungen Stelenkonstruktion/Gehäuse mit einem abgeschlossenen Studiengang der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen (Dipl.-Ing., Dipl.-Ing (FH), M. Eng.),
2. im Bereich Stelenkonstruktion/Gehäuse mit einem abgeschlossenen Studiengang Bauingenieurwesen, Fachgebiet Tragwerksplanung (Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH), M. Eng.),
3. im Bereich Fachplanung Technik/IT/Programmierung mit einem abgeschlossenen Studiengang Medientechnik oder Medientechnologie (B. Sc., B. Eng.), alternativ durch Referenzen und Fortbildungen nachgewiesene Fachkenntnisse in den Bereichen der AV-Technik, Ton, Bild und Licht,
4. im Bereich Tiefbau mit einem abgeschlossenen Studiengang Verkehrsplanung, Verkehrsingenieurwesen, Bauingenieurwesen, Landschaftsarchitektur oder Landschaftsplanung (Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH), M. Eng.), (5.) im Bereich medientechnische Erschließung Strom und Datenverbindungen mit einem abgeschlossenen Studiengang Energietechnik, Kommunikationstechnik oder Automatisierungstechnik (Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH) oder M. Eng.),
6. im Bereich Bauleitung und -überwachung Stelenkonstruktion/Gehäuse sowie standortbezogene Bauleitung für Tiefbau und Medienplanung mit einem abgeschlossenen Studiengang Architektur oder Bauingenieurwesen (Dipl.-Ing., Dipl.-Ing (FH) oder M. Eng.)
Bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Mindeststandards durch Addition erfüllt werden.
Schlüssel für die Punktevergabe über den Mindeststandard hinaus:
— 12 Mitarbeiter*innen in den Bereichen = 00 Punkte;
— bis einschl. 16 Mitarbeiter*innen in den Bereichen = 15 Punkte;
— bis einschl. 20 Mitarbeiter*innen in den Bereichen = 30 Punkte;
Über 20 Mitarbeiter*innen in den Bereichen = 40 Punkte.
b) Mindeststandard (Mindestbedingung) ist der Nachweis von mindestens einer Referenz mit folgenden Eigenschaften; bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Mindeststandards durch Addition erfüllt werden; Doppelnennung mit der Referenz unter c) möglich, sofern die Anforderungen jeweils erfüllt werden:
— Es muss sich um eine Referenz aus dem Bereich Medientechnik im Freiraum handeln.
— Leistungsgegenstände waren Planung, Herstellung und Aufstellung/Montage im Freiraum.
— Die Medientechnik muss an mindestens 8 Freiraumstandorten zum Einsatz gekommen sein.
— Referenzen, die vor dem 31.12.2015 beendet wurden (Abnahme), werden nicht berücksichtigt.
Schlüssel für die Punktevergabe über den Mindeststandard hinaus:
— 1 Referenz (Mindesteignung) = 00 Punkte;
— 2 Referenzen = 05 Punkte;
— 3 Referenzen = 10 Punkte;
— 4 Referenzen = 15 Punkte;
— Mehr als 4 Referenzen = 20 Punkte.
c) Mindeststandard (Mindestbedingung) ist der Nachweis von mindestens einer Referenz mit folgenden Eigenschaften:
— Es muss sich um eine Referenz aus dem Bereich Informations- und/oder Ausstellungselement als Sonderkonstruktion für den Freiraumbereich handeln und hinsichtlich Größe, Kubatur und Materialität mit der hier ausgeschriebenen Informationsstele vergleichbar sein.
— Das Informations- und/oder Ausstellungselement muss technische Komponenten enthalten.
— Leistungsgegenstände waren Planung, Herstellung und Aufstellung/Montage der Sonderkonstruktion im Freiraum.
— Das Informations- und/oder Ausstellungselement als Sonderkonstruktion muss an mindestens 8 Freiraumstandorten zum Einsatz gekommen sein.
— Referenzen, die vor dem 31.12.2015 beendet wurden (Abnahme), werden nicht berücksichtigt.
Schlüssel für die Punktevergabe über den Mindeststandard hinaus:
—— 1 Referenz (Mindesteignung) = 00 Punkte;
—— 2 Referenzen = 05 Punkte;
—— 3 Referenzen = 10 Punkte;
—— 4 Referenzen = 15 Punkte;
—— Mehr als 4 Referenzen = 20 Punkte.