Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A)
Es ist die jährliche Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter in den vergangenen 3 Jahren (2017, 2018, 2019) anzugeben. Als Mitarbeiter zählen alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter wird bewertet, wie folgt:
Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter:
— Ab durchschnittlich 12 Mitarbeiter = 10 Punkte,
— Ab durchschnittlich 8 Mitarbeiter = 5 Punkte,
— Ab durchschnittlich 3 Mitarbeiter = 2 Punkte,
— Darunter = 0 Punkte.
„Einführende Hinweise“ zu allen nachfolgenden Referenzen, die für jede Referenz zwingend zu beachten bzw. zu erfüllen sind:
— Referenzen sind nur zulässig, wenn die Leistungsphase 8 bereits begonnen wurde bzw. ihr Abschluss (Inbetriebnahme) nicht länger zurückliegt als der 1.12.2015.
— Für jede Referenz ist eine Kurzbeschreibung beizufügen, aus der die Erfüllung der Mindestanforderungen und ggfs. der weiteren Kriterien ersichtlich ist (jeweils max. 2 DIN A4-Seiten; Darüber hinausgehende Seiten bleiben bei der Wertung der jeweiligen Referenz unberücksichtigt!).
— Der Bewerber ist zum Führen der Referenz berechtigt.
B) Referenz 1:
Es ist eine Referenz anzugeben, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
— Es handelt sich um einen Neubau, eine Erweiterung oder eine Sanierung.
— Die summierten Kosten der Kostengruppen 300 und 400 betragen mindestens 10 000 000 EUR brutto.
Werden diese Mindestanforderungen erfüllt, wird die Referenz zur weiteren Bewertung zugelassen und erhält mindestens 20 Punkte.
Weitere Kriterien, die nur gewertet werden, wenn die Referenz zugelassen ist:
— Es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber bzw. die Bauleistungen wurden nach öffentlichen Vergaberegularien beschafft (Ja = 5 Punkte).
— Die Referenz umfasst sowohl eine Sanierung als auch einen Neubau bzw. eine Erweiterung (Ja = 5 Punkte).
C) Referenz 2:
Es ist eine Referenz anzugeben, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
— Es handelt sich um einen Neubau, eine Erweiterung oder eine Sanierung.
— Die summierten Kosten der Kostengruppen 300 und 400 betragen mindestens 7 500 000 EUR brutto.
Werden diese Mindestanforderungen erfüllt, wird die Referenz zur weiteren Bewertung zugelassen und erhält mindestens 20 Punkte.
Weitere Kriterien, die nur gewertet werden, wenn die Referenz zugelassen ist:
— Bei der Referenz handelt es sich um die Sanierung eines Bauwerks, das zum Zeitpunkt der Bauausführung nicht jünger als 75 war (Ja = 5 Punkte).
— Die Sanierung umfasste auch die Ertüchtigung statisch relevanter Bauteile (Ja = 5 Punkte).
D) Referenz 3:
Es ist eine Referenz anzugeben, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
— Die Referenz umfasst eine Tiefgarage mit mindestens 20 Stellplätzen.
Werden diese Mindestanforderungen vollständig erfüllt, wird die Referenz mit 10 Punkten bewertet. Wird eine der Mindestanforderungen nicht erfüllt, erhält die Referenz 0 Punkte.
E) Referenz 4:
Es ist eine Referenz anzugeben, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
— Bei der Referenz handelt es sich um einen Holzbau bzw. einen Bau in Holz-Hybrid-Bauweise.
Werden diese Mindestanforderungen vollständig erfüllt, wird die Referenz mit 10 Punkten bewertet. Wird eine der Mindestanforderungen nicht erfüllt, erhält die Referenz 0 Punkte.