Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Büros aus dem Referenzzeitraum 2015. — Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
— Bauwerkskosten brutto gem. DIN 276 (KGR 300+400) mind. 3 Mio.,
— LPH 2-6 gem. § 51 HOAI selbst erbracht und im Referenzzeitraum abgeschlossen,
— Honorarzone mind. III.
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
— Maßnahme im laufenden Betrieb mit Interimsplanung,
— LPH 1 gem. § 51 HOAI selbst erbracht und im Referenzzeitraum abgeschlossen,
— Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks und der Baubehelfe auf Übereinstimmung mit den statischen Unterlagen selbst erbracht und im Referenzzeitraum abgeschlossen,
— Tragwerk in Holzbauweise,
— Sanierung.
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen so darzustellen, dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 2-6 im o. g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s. o.) die o. g. Kriterien voll umfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als voll umfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
2. Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.