Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport und Entsorgung von Bodenmaterial aus dem Straßenbau
0420
Produkte/Dienstleistungen: Entfernung von verschmutztem Boden📦
Kurze Beschreibung: Transport und Entsorgung von Bodenmaterial aus dem Straßenbau.
1️⃣
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abholung des Materials auf dem Gelände des Klärwerks
83024 Rosenheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Abtransport und Entsorgung von belastetem Bodenmaterial aus Straßenbauarbeiten aus dem Stadtgebiet Rosenheim von insgesamt ca. 16 000 Tonnen. Das anfallende...”
Beschreibung der Beschaffung
Abtransport und Entsorgung von belastetem Bodenmaterial aus Straßenbauarbeiten aus dem Stadtgebiet Rosenheim von insgesamt ca. 16 000 Tonnen. Das anfallende Bodenmaterial wird auf der Kläranlage Rosenheim zwischengelagert. Dabei wird der belastetete Boden nach augenscheinlichen Belastungen durch den Auftraggeber in Haufwerke untergliedert und anschließend beprobt. Nach Einteilung in eine Belastungsklasse durch den Auftraggeber ist das Material durch den Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-27 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es handelt sich um eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe durch mehrere öffentliche Auftraggeber gemäß § 4 Vergabeverordnung (VgV). Das...”
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe durch mehrere öffentliche Auftraggeber gemäß § 4 Vergabeverordnung (VgV). Das Vergabeverfahren führt die Stadt Rosenheim durch. Vertragspartner wird neben dem Tiefbauamt der Stadt Rosenheim die Stadtentwässerung der Stadt Rosenheim sowie die Stadtwerke.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaft/Dritte im Fall der Eignungsleihe) vergeben,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaft/Dritte im Fall der Eignungsleihe) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB.
Die Eignung ist nachzuweisen: durch Eigenerklärung (Formblatt L 124 – Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angaben zur Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft sowie Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister).
Der Bieter muss ein Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetztes sein. Bieter aus einem anderem EU-Mitgliedsstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) müssen über eine vergleichbare Zulassung in ihrem Herkunftsland verfügen. Als Nachweis ist mit dem Angebot ein aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb mit Anlagen gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bzw. ein Äquivalent des Herkunftlands bei Bietern aus EU-Drittstaaten/EWR- Abkommen abzugeben.
Möchte der Bieter sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), müssen bereits bei Angebotsabgabe im Formblatt L235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen die überlassene Eignung und die Unternehmen mit Name, gesetzlichem Vertreter und Anschrift benannt werden. Der Bieter muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel des anderen Unternehmens tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage der Verpflichtungserklärung zusammen mit dem Angebot, in welcher sich das andere Unternehmen für den Fall der Erteilung des Zuschlags verpflichtet, mit den erforderlichen Kapazitäten seines Unternehmens für den/die darin genannten Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen und im Falle der Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bewerber/Bieter für die Auftragsausführung zu haften.
Setzt der Bieter zur Erfüllung des Auftrags andere Unternehmen ein, müssen diese ihre Eignung ebenfalls durch Eigenerklärungen gem. Formblatt L 124 und die genannten Erklärungen und Nachweise darlegen. Sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag gelten gleichermaßen auch für den Unterauftragnehmer. Der Auftragnehmer ist daher verpflichtet, Unterauftragnehmer über sämtliche Regelungen dieses Vertrages in Kenntnis zu setzen und sie gegenüber der Auftraggeberin entsprechend zu verpflichten.
Der Bieter und alle Unterauftragnehmer müssen Vorname, Name, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum und –ort aller Geschäftsführer und Prokuristen angeben.
Die im Formblatt L 124 angegebenen Bescheinigungen bzw. Nachweise bzw. Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, soweit sich nicht aus der Datei Aufstellung der einzureichenden Unterlagen etwas anderes ergibt.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich insgesamt vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots nicht vorgelegt wurden, unter angemessener Fristsetzung nachzufordern. Die Nichtvorlage führt – vorbehaltlich einer Nachforderungsentscheidung des Auftraggebers, die in seinem pflichtgemäßen Ermessen steht – zum Ausschluss vom Verfahren.
Die genannten Formblätter/Unterlagen stehen unter der in Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse zur Verfügung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe oben Ziffer III.1.1 und nachfolgend:
Angabe des Jahresumsatzes (netto) im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes jeweils für die letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe oben Ziffer III.1.1 und nachfolgend:
Angabe des Jahresumsatzes (netto) im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Erwartet wird ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (siehe unten bei „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“).
Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
Der Nachweis ist vor Zuschlagserteilung entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen (siehe unten bei „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“) bereitzustellen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagsschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist den Auftraggebern unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.
Erwartet werden Mindestdeckungssummen (siehe unten bei „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“).
“Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt 1 000 000 EUR netto.
Mindestdeckungssummen der...”
Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt 1 000 000 EUR netto.
Mindestdeckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung:
— Personenschäden 3 000 000 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe oben Ziffer III.1.1.; im Übrigen:
Die Eignung der Bieter ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 (Eigenerklärung zur Eignung) und den darin...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe oben Ziffer III.1.1.; im Übrigen:
Die Eignung der Bieter ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 (Eigenerklärung zur Eignung) und den darin genannten Erklärungen und Bescheinigungen nachzuweisen. Die Eigenerklärung zur Eignung umfasst insbesondere Erklärungen zu:
Angabe von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (siehe dazu unten Mindeststandards).
Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Angabe, welche Teile des Auftrags der Auftragnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Der Bieter muss ein Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetztes sein. Bieter aus einem anderem EU-Mitgliedsstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) müssen über eine vergleichbare Zulassung in ihrem Herkunftsland verfügen. Als Nachweis ist mit dem Angebot ein aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb mit Anlagen gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bzw. ein Äquivalent des Herkunftlands bei Bietern aus EU-Drittstaaten/EWR- Abkommen abzugeben.
Im Übrigen sind die vorzulegenden Unterlagen bzw. Nachweise bzw. Bescheinigungen in der Datei „Auftstellung der einzureichenden Unterlagen“ aufgeführt.
Neben den Anforderungen, die sich aus dem Formblatt L 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ergeben, kann der Auftraggeber auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter heranziehen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen.Die eingeholten Auskünfte dürfen keine Zweifel an der Eignung begründen, d. h. es muss sich um positive...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen.Die eingeholten Auskünfte dürfen keine Zweifel an der Eignung begründen, d. h. es muss sich um positive Referenzen handeln. Leistungen, die erst seit weniger als einem Jahr erbracht werden, werden als Referenz nicht akzeptiert. Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern durch den Bieter darf der Bieter nicht als Referenz für seine Unterauftragnehmer benannt werden. Ein nachträglicher Austausch der genannten Referenzen durch anderen Referenzen ist nicht zulässig. Falls ein Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
Der Bieter muss ein Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetztes sein. Bieter aus einem anderem EU-Mitgliedsstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) müssen über eine vergleichbare Zulassung in ihrem Herkunftsland verfügen. Als Nachweis ist mit dem Angebot ein aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb mit Anlagen gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bzw. ein Äquivalent des Herkunftlands bei Bietern aus EU-Drittstaaten/EWR- Abkommen abzugeben.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Der Bieter muss ein Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetztes sein. Bieter aus einem anderem EU-Mitgliedsstaat oder...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Der Bieter muss ein Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetztes sein. Bieter aus einem anderem EU-Mitgliedsstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) müssen über eine vergleichbare Zulassung in ihrem Herkunftsland verfügen. Als Nachweis ist mit dem Angebot ein aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb mit Anlagen gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bzw. ein Äquivalent des Herkunftlands bei Bietern aus EU-Drittstaaten/EWR- Abkommen abzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bieter hat Entsorgungswege inkl. der jeweiligen Genehmigungsbescheide für die im Leistungsverzeichnis angegebenen Abfallklassifikationen zu benennen.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“In Folge von durch die Corona-Pandemie verursachten Umorganisationen im Bauablauf der Baustellen im Stadtgebiet von Rosenheim sowie der beschränkten...”
Beschleunigtes Verfahren
In Folge von durch die Corona-Pandemie verursachten Umorganisationen im Bauablauf der Baustellen im Stadtgebiet von Rosenheim sowie der beschränkten Kapazität des Bodenaushubzwischenlagerplatzes des Auftraggebers sind die ausgeschriebenen Leistungen zeitnah abzurufen. Ohne Verkürzung der Zeitschiene für die Ausschreibung entstünden dem Auftraggeber zusätzliche Kosten.
Mehr anzeigen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-09
08:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-09
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabeverfahrensstelle, Königstr. 13, 83022 Rosenheim
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Anwesenheit von dritten Personen ist nicht zugelassen.
“Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind als pdf-Datei unter dem in Ziffer I.3. genannten...”
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind als pdf-Datei unter dem in Ziffer I.3. genannten link einsehbar (diese pdf-Datei dient nicht zur Erstellung des Angebotes). Dort erfolgt auch die Information über Bieterfragen und -antworten sowie über Änderungen/Konkretisierungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Zur Erstellung des Angebotes ist das Paket der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu verwenden, das auf der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de (iTWO tender) zum download bereitsteht. Dafür ist eine Registrierung/Bewerbung bei der Vergabe notwendig; diese ist kostenfrei möglich unter dem in Ziffer I.3. genannten link, setzt jedoch voraus, dass der Bieter bereits Zugangsdaten für iTWO tender hat.
Falls das noch nicht der Fall ist:
Für die Erstellung und Abgabe von Angeboten ist eine (kostenlose) Registrierung auf www.vergabe.bayern.de über ITWO tender https://www.meinauftrag.rib.de/public/ registerCompany erforderlich, soweit diese noch nicht erfolgt ist. Da unter iTWO tender verschiedene E-Vergabe-Plattformen betrieben werden, ist von dort eine Verknüpfung mit der Vergabeplattform Bayern erforderlich. Erst mit der Verknüpfung hat der iTWO tender Zugang den Zugriff auf alle Funktionen der Vergabeplattform Bayern und nur dann ist die Teilnahme bei den Vergabeverfahren des Auftraggebers möglich. Unter „Alle Ausschreibungen“ ist die Bewerbung auf die gewünschte Ausschreibung möglich. Dort können die bearbeitbaren Vergabeunterlagen in digitaler Form über den Bieterclient ava-sign von der Vergabeplattform auf den eigenen Rechner heruntergeladen werden. Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. Die elektronische Übermittlung des Angebotes erfolgt ausschließlich über ava-sign. ava-sign ermöglicht eine einfache und komfortable Bearbeitung der Vertragsunterlagen (Angebot) und eine vergaberechtskonforme Abgabe (elektronisch in Textform und danach verschlüsselt) von digitalen Angeboten bei Ausschreibungen. Die Angebotsabgabe in Papierform (Brief oder Fax) sowie per einfacher E-Mail ist nicht zulässig.
Die mit dem Angebot und erst nach Angebotsabgabe auf gesonderte Anforderung durch die Vergabestelle einzureichenden Erklärungen und Nachweise sind in der Datei „0420_Aufstellung der einzureichenden Unterlagen“ aufgeführt.
Bieterfragen sind vorrangig über das Fragen-Antworten-Tool bei der Vergabe auf www.vergabe.bayern.de zustellen, die Termine für die Bieterfragen sind zu beachten.
Soweit Bieter über eingehende Bieterfragen und -antworten informiert werden möchten, müssen sie sich unter der Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabe registrieren.
Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich aktiv unter dem in Ziffer I.3 -Kommunikation angegebenen link über den Verlauf von Bieterfragen/-antworten sowie über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen etc., zu informieren.
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
Mögliche Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
5) mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle
Postanschrift: Königstraße 24
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 80313658302📞
Fax: +49 80313658898310 📠
Quelle: OJS 2020/S 100-241314 (2020-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Rosenheim
Telefon: +49 80313658301📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Abtransport und Entsorgung von belastetem Bodenmaterial aus Straßenbauarbeiten aus dem Stadtgebiet Rosenheim von insgesamt ca. 16 000 Tonnen. Das anfallende...”
Kurze Beschreibung
Abtransport und Entsorgung von belastetem Bodenmaterial aus Straßenbauarbeiten aus dem Stadtgebiet Rosenheim von insgesamt ca. 16 000 Tonnen. Das anfallende Bodenmaterial wird auf der Kläranlage Rosenheim zwischengelagert. Dabei wird der belastetete Boden nach augenscheinlichen Belastungen durch den Auftraggeber in Haufwerke untergliedert und anschließend beprobt. Nach Einteilung in eine Belastungsklasse durch den Auftraggeber ist das Material durch den Auftragnehmer zu entsorgen.
Mehr anzeigen
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 604304
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 707320
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abholung des Materials auf dem Gelände des Klärwerks
Beschreibung der Beschaffung:
“Abtransport und Entsorgung von belastetem Bodenmaterial aus Straßenbauarbeiten aus dem Stadtgebiet Rosenheim von insgesamt ca. 16 000 Tonnen. Das anfallende...”
Beschreibung der Beschaffung
Abtransport und Entsorgung von belastetem Bodenmaterial aus Straßenbauarbeiten aus dem Stadtgebiet Rosenheim von insgesamt ca. 16 000 Tonnen. Das anfallende Bodenmaterial wird auf der Kläranlage Rosenheim zwischengelagert. Dabei wird der belastetete Boden nach augenscheinlichen Belastungen durch den Auftraggeber in Haufwerke untergliedert und anschließend beprobt. Nach Einteilung in eine Belastungsklasse durch den Auftraggeber ist das Material durch den Auftragnehmer zu entsorgen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Es handelt sich um eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe durch mehrere öffentiche Auftraggeber gemäß § 4 der Vergabeverordnung (VGV). Das...”
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe durch mehrere öffentiche Auftraggeber gemäß § 4 der Vergabeverordnung (VGV). Das Vergabeverfahren wurde durch die Stadt Rosenheim durchgeführt. Vertragspartner wird neben dem Tiefbauamt der Stadt Rosenheim die Stadtentwässerung der Stadt Rosenheim sowie die Stadtwerke Rosenheim.
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“In Folge von druch die Corona-Pandemie verursachten Umorganisationen im Bauablauf der Baustellen im Stadtgebeit Rosenheim sowie der beschränkten Kapazität...”
Beschleunigtes Verfahren
In Folge von druch die Corona-Pandemie verursachten Umorganisationen im Bauablauf der Baustellen im Stadtgebeit Rosenheim sowie der beschränkten Kapazität des Bodenaushubzwischenlagerplatzes des Auftraggebers sind die ausgeschriebenen Leistungen zeitnah abzurufen. Ohne Verkürzung der Zeitschiene für die Ausschreibung entstünden dem Auftraggeber zusätzliche Kosten.
Mehr anzeigen Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 100-241314
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 0420
Titel: Transport und Entsorgung von Bodenmaterial aus dem Straßenbau
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zosseder GmbH
Postanschrift: Spielberg 1
Postort: Eiselfing
Postleitzahl: 83549
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rosenheim, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 604304
Höchstes Angebot: 707320
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 158-386096 (2020-08-12)