Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat seine Fachkunde sowie seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
Folgende Erklärungen bzw. Unterlagen sind mit dem Angebot abzugeben:
— Vorlage von Nachweisen über die bestehende Gütezertifizierung der Endprodukte, sofern eine stoffliche Verwertung von Stoffen (Gärreste etc.) nach der energetischen Verwertung in einer bestehenden Anlage geplant ist (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit);
— Vorlage eines Anlagenkonzepts für eine geplante Anlage, aus der die Erreichung der Qualitäten nach RAL oder vergleichbar ersichtlich wird, sofern eine stoffliche Verwertung von Stoffen (Gärreste etc.) nach der energetischen Verwertung in einer Anlage geplant ist, die zum – Angebotszeitpunkt noch nicht betrieben wird. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit);
— Sofern der Auftragnehmer beabsichtigt, eine zum Zeitpunkt des Angebots nicht betriebene oder nicht zugelassene Anlage zu nutzen, so ist mit dem Angebot ein Ausfallkonzept vorzulegen. Im Rahmen des Ausfallkonzepts hat der Auftragnehmer eine alternative Anlage zu benennen, die den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen entspricht. Falls es sich dabei nicht um eine im Eigentum des Auftragnehmers befindliche Anlage handelt, ist ebenfalls eine Ausfallbürgschaft des Betreibers der benannten Anlage beizubringen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage A zur Leistungsbeschreibung zu machen:
— Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit);
— Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung der ggf. notwendigen Transporte zu den Verwertungsanlagen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit);
— Sofern zum Angebotszeitpunkt bekannt: Standort der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) (Beförderungsziel der Transportfahrzeuge) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit);
— Darstellung des geplanten Entsorgungskonzepts je Los unter Angabe der voraussichtlichen Mengenströme und der vorgesehenen Verwertungsanlagen. Aufzuklären sind alle Mengenströme bis zur endgültigen energetischen Verwertung oder bis zur Erzeugung eines gütezertifizierten Düngemittels oder bis zur Herstellung eines Brennstoffprodukts (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zur Leistungsbeschreibung mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit, dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die gültige Zertifizierung vor Zuschlag vorlegen zu lassen. Kann vor Zuschlag keine gültige Zertifizierung vorgelegt werden, so kann kein Zuschlag auf das Angebot erfolgen. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Des Weiteren hat der Bieter Eigenerklärungen auf dem Formblatt „Komm EU (D) EigE“ zu machen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung auffordern, die nach Ziffer 4.3 geforderten Unterlagen und Angaben zu vervollständigen oder zu erläutern.