Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Transport von Material für die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in NRW
06/2020”
Produkte/Dienstleistungen: Kurierdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Transport von Material für die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in NRW.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kurierdienste📦
Ort der Leistung: Krefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Hochsauerlandkreis🏙️
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Lippe🏙️
Ort der Leistung: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Transport von Material (Lebensmittelproben aller Art, Futtermittelproben, Bedarfsgegenstände/Kosmetika/Tierseuchendiagnostische Proben, ggf. weitere...”
Beschreibung der Beschaffung
Transport von Material (Lebensmittelproben aller Art, Futtermittelproben, Bedarfsgegenstände/Kosmetika/Tierseuchendiagnostische Proben, ggf. weitere Materialien wie IT, Dokumente u. ä.) zwischen den Standorten Detmold, Münster, Krefeld, Arnsberg, Hürth;
Der Proben-/Materialtransport erfolgt insgesamt mit 2 zeitgleich fahrenden Fahrzeugen, die 2 verschiedene Routen bedienen, die sich an einem „Rendezvouspunkt" treffen und dort untereinander Proben und Material austauschen. Die durchzuführenden Proben-/Materialtransporte sind zeitlich aufeinander abzustimmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärungen, dass:
— über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärungen, dass:
— über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat;
— das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung);
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt;
— das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nachkommt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR bei jeweils zweifacher...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 500 000 EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr
— Bruttogesamtumsatz der letzten 3 Jahre, der Bruttoumsatz pro Jahr muss bei mindestens 125 000 EUR liegen, anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Zwei Referenzen zu Kurierfahrten mit Kühl- und Gefriertransporten für individuelle Transportdienstleistungen ohne Umschlagplätze aus den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Zwei Referenzen zu Kurierfahrten mit Kühl- und Gefriertransporten für individuelle Transportdienstleistungen ohne Umschlagplätze aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit einem Auftragsvolumen von mindestens 20 000 EUR je Referenz aus den letzten 4 Jahren;
— mindestens 4 Mitarbeiter, mit einer gültigen Fahrerlaubnis für Fahrzeuge bis zu 7,5 t;
— mindestens 2 Fahrzeuge mit einem Laderaum für einen Kühlbereich (+1 bis +2C und Tiefkühlbereich kleiner/gleich – 18C, die den Anforderungen des Leistungsverzeichnis entsprechen;
soweit der Bieter über die vorgenannten Mitarbeiter/Fahrzeuge nicht verfügt, muss er versichern, dass die Mitarbeiter und Fahrzeuge zum Auftragsbeginn bereitstehen
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-14
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-14
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Krefeld
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Öffnung ist nicht öffentlich.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Sommer 2024
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDUDRPY
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Börsenplatz 1
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473-055📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472-889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 133-326855 (2020-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 496514.52 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Transport von Material (Lebensmittelproben aller Art, Futtermittelproben, Bedarfsgegenstände/Kosmetika/Tierseuchendiagnostische Proben, ggf. weitere...”
Beschreibung der Beschaffung
Transport von Material (Lebensmittelproben aller Art, Futtermittelproben, Bedarfsgegenstände/Kosmetika/Tierseuchendiagnostische Proben, ggf. weitere Materialien wie IT, Dokumente u. ä.) zwischen den Standorten Detmold, Münster, Krefeld, Arnsberg, Hürth;
Der Proben-/Materialtransport erfolgt insgesamt mit 2 zeitgleich fahrenden Fahrzeugen, die zwei verschiedene Routen bedienen, die sich an einem „Rendezvouspunkt“ treffen und dort untereinander Proben und Material austauschen. Die durchzuführenden Proben-/Materialtransporte sind zeitlich aufeinander abzustimmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 133-326855
Auftragsvergabe
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Titel:
“Vertrag über den Transport von Material für die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Nordrhein-Westfalen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: C&G Logistics GmbH
Postanschrift: Haimendorfer Straße 33
Postort: Schwaig
Postleitzahl: 90571
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vertrieb@c-g.de📧
Region: Nürnberger Land🏙️
URL: www.c-g.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 500 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 496514.52
Höchstes Angebot: 496514.52
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDUDHHW
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit/
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 232-572113 (2020-11-24)