Transport von Restabfällen und Altholz für den Landkreis Lüchow-Dannenberg

Landkreis Lüchow-Dannenberg

Transport von Restabfällen und Altholz von der Zentraldeponie Woltersdorf zu den vom Auftraggeber benannten Entsorgungsanlagen sowie die Bereitstellung einer jederzeit ausreichenden Anzahl an Containern zum Transport der Abfälle sowie zur Erfassung von Sperrmüll, Baustellenabfällen, Gewerbeabfällen und Altholz im Kleinanlieferbereich der Zentraldeponie Woltersdorf nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung ab dem 1.6.2020.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-02-14 Auftragsbekanntmachung
2020-06-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport von Haushaltsabfällen
Referenznummer: 04/2020
Kurze Beschreibung:
Transport von Restabfällen und Altholz von der Zentraldeponie Woltersdorf zu den vom Auftraggeber benannten Entsorgungsanlagen sowie die Bereitstellung einer jederzeit ausreichenden Anzahl an Containern zum Transport der Abfälle sowie zur Erfassung von Sperrmüll, Baustellenabfällen, Gewerbeabfällen und Altholz im Kleinanlieferbereich der Zentraldeponie Woltersdorf nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung ab dem 1.6.2020.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport von Haushaltsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Transport von Haushaltsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Lüchow-Dannenberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Postanschrift: Königsberger Str. 10
Postleitzahl: 29439
Postort: Lüchow
Kontakt
Internetadresse: http://luechow-dannenberg.de 🌏
E-Mail: kommunalaufsicht@luechow-dannenberg.de 📧
Telefon: +49 5841120246 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E14938566 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E14938566 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-17 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 033-077832
ABl. S-Ausgabe: 33
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Transport von Restabfällen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Transport von ca. 5.200 bis 10 200 Mg/a an Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle, AVV 200301, Sperrmüll, AVV 200307, gemischte Bau- und Abbruchabfälle, AVV 170904, sowie ggf. andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) von der Zentraldeponie Woltersdorf zu der vom AG vertraglich gebundenen Verwertungsanlage in Bardowick und nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung auch zu anderen Zielanlagen sowie Gestellung von Containern nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung ab dem 1.6.2020.
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Bezeichnung des Loses: Transport von Altholz
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Transport von ca. 400 bis 1 200 Mg/a an Altholz von der Zentraldeponie Woltersdorf zu der vom Auftraggeber vertraglich gebundenen Verwertungsanlage in Salzwedel und nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung auch zu anderen Zielanlagen sowie Gestellung von Containern nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung ab dem 1.6.2020.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Transport von der Zentraldeponie Woltersdorf zur Übernahmestelle in
Bardowick
Salzwedel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach ArbeitnehmerEntsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
— Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Unterlagen:
— für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
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— die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern.
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— für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards,
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— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,
— im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für den Transport von Abfällen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (transportierte Abfallmenge pro Monat), transportierte Abfallart.
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— Kopie der behördlich bestätigten Anzeige gemäß § 53 KrWG oder Vorlage einer Kopie der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für das Sammeln oder Befördern oder Transportieren von Abfällen bzw. nachvollziehbare Darstellung der Erlangung einer solchen Bestätigung oder Zertifizierung bis zum Leistungsbeginn,
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— Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens (Anzahl der Mitarbeiter, davon Kraftfahrer; Anzahl der Zugmaschinen im Fuhrpark, davon Hakenlift, Sattelschlepper bzw. sonstige Zugmaschinen; Anzahl der Großcontainer (34 bis 36 m
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Anforderungen an die Referenzen:
Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine transportierte Abfallmenge von mindestens für Los 1: 5 000 Mg/a für Los 2: 500 Mg/a enthalten. Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie die Anforderung hinsichtlich der entsorgten Abfallmenge erfüllt.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Lüchow-Dannenberg, Fachdienst 20 – Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E14938566 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen:
— Erklärung zur Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG), Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierun
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Quelle: OJS 2020/S 033-077832 (2020-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 117-284499
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 033-077832
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Transport von ca. 5.200 bis 10.200 Mg/a an Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle, AVV 200301, Sperrmüll, AVV 200307, gemischte Bau- und Abbruchabfälle, AVV 170904, sowie ggf. andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) von der Zentraldeponie Woltersdorf zu der vom AG vertraglich gebundenen Verwertungsanlage in Bardowick und nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung auch zu anderen Zielanlagen sowie Gestellung von Containern nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung ab dem 01.06.2020
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-04 📅
Name: Piskorski GmbH & Co. KG
Postort: Lüchow
Land: Deutschland 🇩🇪
Lüchow-Dannenberg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: ALBA Niedersachsen-Anhalt GmbH
Postort: Braunschweig
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Lüchow-Dannenberg, Fachdienst 20 - Vergabestelle -

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EuropäischenUnion vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Lüneburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 117-284499 (2020-06-16)