Transport von Restabfällen und Sperrmüll für den Landkreis Märkisch-Oderland

Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO)

Transport von Restabfällen und Sperrmüll von der Abfallumschlagstation Rüdersdorf zu den vertraglich gebundenen Verwertungsanlagen und nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung auch zu anderen Verwertungsanlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-02-28 Auftragsbekanntmachung
2020-03-05 Ergänzende Angaben
2020-08-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport von Haushaltsabfällen
Referenznummer: EMO-01-20-TPEU
Kurze Beschreibung:
Transport von Restabfällen und Sperrmüll von der Abfallumschlagstation Rüdersdorf zu den vertraglich gebundenen Verwertungsanlagen und nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung auch zu anderen Verwertungsanlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport von Haushaltsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Transport von Haushaltsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Märkisch-Oderland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO)
Postanschrift: Klosterstraße 18
Postleitzahl: 15344
Postort: Strausberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.entsorgungsbetrieb-mol.de 🌏
E-Mail: abfallentsorgung@landkreismol.de 📧
Fax: +49 33413547009 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHRD72X/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHRD72X 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-02 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 043-102007
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Der AG hat das einseitige Recht, den Vertrag bereits zum 31.12.2024 schriftlich zu kündigen. Die Erklärung muss dem AN bis zum 30.6.2024 zugehen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Transport von Restabfällen
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung:
Transport von Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle, AVV 200301, gemischte Bau- und Abbruchabfälle, AVV 170904, sowie ggf. andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) von der Abfallumschlagstation Rüdersdorf zu vom AG vertraglich gebundenen Entsorgungsanlage der EEW in Großräschen und Premnitz sowie nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung auch zu anderen Verwertungsanlagen.
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Zusätzliche Informationen:
Der AG hat das einseitige Recht, den Vertrag bereits zum 31.12.2024 schriftlich zu kündigen. Die Erklärung muss dem AN bis zum 30.6.2024 zugehen.
Bezeichnung des Loses: Transport von Sperrmüll
Losnummer: Los 2
Kurze Beschreibung:
Transport von Sperrmüll von der Abfallumschlagsstation Rüdersdorf zu der durch den AG vertraglich gebundenen Verwertungsanlage MHKW Magdeburg und zu anderen Verwertungsanlagen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Zusätzliche Informationen:
Der AG hat das einseitige Recht, den Vertrag bereits zum 31.12.2024 schriftlich zu kündigen. Die Erklärungmuss dem AN bis zum 30.6.2024 zugehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abfallumschlagstation Rüdersdorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG),
— Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind — nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
— für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
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— die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern,
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— soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen sollte: Angaben über die Eintragung in ein zertifiziertes Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) und der Zugangscode zum Abruf,
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— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,
— im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für den Transport von Abfällen, mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefon-Nr.), Leistungsumfang (transportierte Abfallmenge pro Monat), transportierte Abfallart,
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— Vorlage einer Kopie der behördlich bestätigten Anzeige gemäß § 53 KrWG oder Vorlage einer Kopie der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für das Sammeln oder Befördern oder Transportieren von Abfällen bzw. nachvollziehbare Darstellung der Erlangung einer solchen Bestätigung oder Zertifizierung bis zum Leistungsbeginn,
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— Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens (Anzahl der Mitarbeiter, davon Kraftfahrer; Anzahl der Zugmaschinen im Fuhrpark, davon Hakenlift, davon Sattelschlepper, davon sonstige Zugmaschinen; Anzahl der Abrollcontainer (36 bis 40 m
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Anforderungen an die Referenzen:
Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine transportierte Abfallmenge von mindestens:
— für Los 1: 5 000 Mg/a,
— für Los 2: 2 000 Mg/a enthalten.
Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie die Anforderungen hinsichtlich der transportierten Abfallmengen erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunaler Abfallentsorgungsbetrieb
Kontakt
Kontaktperson: abfallentsorgung@landkreismol.de
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHRD72X/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVerG),
— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen
— ggf. Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVerG),
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg zu stellen. Die Antworten der Vergabestellen auf Bieterfragen werden allen Bietern -soweit zweckdienlich — in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der 1.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRD72X

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Land Brandenburg (MWAE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Internetadresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
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Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 043-102007 (2020-02-28)
Ergänzende Angaben (2020-03-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-05 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 049-116940
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 043-102007
ABl. S-Ausgabe: 49
Quelle: OJS 2020/S 049-116940 (2020-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6147983.56 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 172-415659
ABl. S-Ausgabe: 172

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Transport von Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle, AVV 200301, gemischte Bau- und Abbruchabfälle,AVV 170904, sowie ggf. andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) von der Abfallumschlagstation Rüdersdorf zu vom AG vertraglich gebundenen Entsorgungsanlage der EEW in Großräschen und Premnitz sowie nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung auch zu anderen Verwertungsanlagen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-29 📅
Name: Heider Logistik GmbH & Co. KG
Postort: Zossen OT Schöneiche
Land: Deutschland 🇩🇪
Märkisch-Oderland 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4572816.78 EUR 💰
1575166.78 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRDT5D

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Quelle: OJS 2020/S 172-415659 (2020-08-31)