Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs.2, 15 Vergabeverordnung (VgV) mindestens 150 Transporterfahrzeugen mit polizeispezifischer Ausstattung (silberverkehrsblau und neutral) mit Dieselantrieb zu beschaffen (Kauf). Die Serviceleistung umfasst eine „First-Priority-Behandlung“ sowie Großkundenrabatte auf Teile. Die tatsächlichen Serviceleistungen werden gemäß Kundendienstvorgaben des Herstellers in Einzelaufträgen (teilweise auch in polizeieigenen Werkstätten gem. Ziff. 18 der Ergänzenden Vertragsbedingungen – Anlage 02) durchgeführt. Die Aufträge werden dezentral zwischen den einzelnen Dienststellen der Polizei und den Werkstätten abgewickelt. Der Leistungszeitraum im Los 1 und Los 2 beginnt ab dem 16.4.2021, der Leistungszeitraum im Los 3 ab dem 23.10.2021, vgl. hierzu auch die Übersicht in der Anlage 3 – Losübersicht. Sollte der Zuschlag erst nach dem 16.4.2021 erteilt werden, beginnt der Leistungszeitraum im Los 1 und Los 2 mit Zuschlagserteilung. Alle Fahrzeuge müssen spätestens 7 Monate nach Abnahme des Musterfahrzeuges, bzw. 7 Monate nach ggf. weiteren Bestellungen innerhalb der Rahmenvereinbarung zur Auslieferung kommen (vgl. hierzu Ziff. 15). Der Vertrag endet nach 2 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr (2+1+1). Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten 2 Jahre zur Lieferung folgender Fahrzeuge (garantierte Abnahmemenge): — Los 1: 110 Fahrzeuge, — Los 2: 10 Fahrzeuge, — Los 3: 30 Fahrzeuge. Auf Grundlage weiterer polizeilicher Fuhrparkplanungen, die in langfristigen Finanzplanungen bereits berücksichtigt sind, ergibt sich die Möglichkeit von weiteren Fahrzeugbeschaffungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten 2 Jahre zur Lieferung des voraussichtlich zusätzlich auftretenden Bedarfs in folgendem Rahmen: — Los 1: voraussichtlich 25 weitere Fahrzeuge, — Los 2: voraussichtlich 5 weitere Fahrzeuge, — Los 3: Voraussichtlich 10 weitere Fahrzeuge. Im Falle der Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein weiteres Jahr, beträgt der voraussichtlich zusätzlich auftretende Bedarf pro Jahr zu gleichen Preisen und Bedingungen: — Los 1: voraussichtlich 40 Fahrzeuge, — Los 2: voraussichtlich 10 Fahrzeuge, — Los 3: voraussichtlich 15 Fahrzeuge. Hierbei entsteht keinerlei Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Inanspruchnahme bzw. zum Abruf der vorgehaltenen Leistungen, auch nicht hinsichtlich der Begrenzung des Abnahmewertes. Zur Möglichkeit der Preisanpassung vgl. Ziff. 11 der Anlage 2 – Ergänzende Vertragsbedingungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeuge
Referenznummer: 2020-11V-95-4
Kurze Beschreibung:
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs.2, 15 Vergabeverordnung (VgV) mindestens 150 Transporterfahrzeugen mit polizeispezifischer Ausstattung (silberverkehrsblau und neutral) mit Dieselantrieb zu beschaffen (Kauf).
Die Serviceleistung umfasst eine „First-Priority-Behandlung“ sowie Großkundenrabatte auf Teile. Die tatsächlichen Serviceleistungen werden gemäß Kundendienstvorgaben des Herstellers in Einzelaufträgen (teilweise auch in polizeieigenen Werkstätten gem. Ziff. 18 der Ergänzenden Vertragsbedingungen – Anlage 02) durchgeführt. Die Aufträge werden dezentral zwischen den einzelnen Dienststellen der Polizei und den Werkstätten abgewickelt.
Der Leistungszeitraum im Los 1 und Los 2 beginnt ab dem 16.4.2021, der Leistungszeitraum im Los 3 ab dem 23.10.2021, vgl. hierzu auch die Übersicht in der Anlage 3 – Losübersicht. Sollte der Zuschlag erst nach dem 16.4.2021 erteilt werden, beginnt der Leistungszeitraum im Los 1 und Los 2 mit Zuschlagserteilung.
Alle Fahrzeuge müssen spätestens 7 Monate nach Abnahme des Musterfahrzeuges, bzw. 7 Monate nach ggf. weiteren Bestellungen innerhalb der Rahmenvereinbarung zur Auslieferung kommen (vgl. hierzu Ziff. 15).
Der Vertrag endet nach 2 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr (2+1+1).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten 2 Jahre zur Lieferung folgender Fahrzeuge (garantierte Abnahmemenge):
— Los 1: 110 Fahrzeuge,
— Los 2: 10 Fahrzeuge,
— Los 3: 30 Fahrzeuge.
Auf Grundlage weiterer polizeilicher Fuhrparkplanungen, die in langfristigen Finanzplanungen bereits berücksichtigt sind, ergibt sich die Möglichkeit von weiteren Fahrzeugbeschaffungen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten 2 Jahre zur Lieferung des voraussichtlich zusätzlich auftretenden Bedarfs in folgendem Rahmen:
— Los 1: voraussichtlich 25 weitere Fahrzeuge,
— Los 2: voraussichtlich 5 weitere Fahrzeuge,
— Los 3: Voraussichtlich 10 weitere Fahrzeuge.
Im Falle der Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein weiteres Jahr, beträgt der voraussichtlich zusätzlich auftretende Bedarf pro Jahr zu gleichen Preisen und Bedingungen:
— Los 1: voraussichtlich 40 Fahrzeuge,
— Los 2: voraussichtlich 10 Fahrzeuge,
— Los 3: voraussichtlich 15 Fahrzeuge.
Hierbei entsteht keinerlei Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Inanspruchnahme bzw. zum Abruf der vorgehaltenen Leistungen, auch nicht hinsichtlich der Begrenzung des Abnahmewertes.
Zur Möglichkeit der Preisanpassung vgl. Ziff. 11 der Anlage 2 – Ergänzende Vertragsbedingungen.
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs.2, 15 Vergabeverordnung (VgV) mindestens 150 Transporterfahrzeugen mit polizeispezifischer Ausstattung (silberverkehrsblau und neutral) mit Dieselantrieb zu beschaffen (Kauf).
Die Serviceleistung umfasst eine „First-Priority-Behandlung“ sowie Großkundenrabatte auf Teile. Die tatsächlichen Serviceleistungen werden gemäß Kundendienstvorgaben des Herstellers in Einzelaufträgen (teilweise auch in polizeieigenen Werkstätten gem. Ziff. 18 der Ergänzenden Vertragsbedingungen – Anlage 02) durchgeführt. Die Aufträge werden dezentral zwischen den einzelnen Dienststellen der Polizei und den Werkstätten abgewickelt.
Der Leistungszeitraum im Los 1 und Los 2 beginnt ab dem 16.4.2021, der Leistungszeitraum im Los 3 ab dem 23.10.2021, vgl. hierzu auch die Übersicht in der Anlage 3 – Losübersicht. Sollte der Zuschlag erst nach dem 16.4.2021 erteilt werden, beginnt der Leistungszeitraum im Los 1 und Los 2 mit Zuschlagserteilung.
Alle Fahrzeuge müssen spätestens 7 Monate nach Abnahme des Musterfahrzeuges, bzw. 7 Monate nach ggf. weiteren Bestellungen innerhalb der Rahmenvereinbarung zur Auslieferung kommen (vgl. hierzu Ziff. 15).
Der Vertrag endet nach 2 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr (2+1+1).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten 2 Jahre zur Lieferung folgender Fahrzeuge (garantierte Abnahmemenge):
— Los 1: 110 Fahrzeuge,
— Los 2: 10 Fahrzeuge,
— Los 3: 30 Fahrzeuge.
Auf Grundlage weiterer polizeilicher Fuhrparkplanungen, die in langfristigen Finanzplanungen bereits berücksichtigt sind, ergibt sich die Möglichkeit von weiteren Fahrzeugbeschaffungen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten 2 Jahre zur Lieferung des voraussichtlich zusätzlich auftretenden Bedarfs in folgendem Rahmen:
— Los 1: voraussichtlich 25 weitere Fahrzeuge,
— Los 2: voraussichtlich 5 weitere Fahrzeuge,
— Los 3: Voraussichtlich 10 weitere Fahrzeuge.
Im Falle der Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein weiteres Jahr, beträgt der voraussichtlich zusätzlich auftretende Bedarf pro Jahr zu gleichen Preisen und Bedingungen:
— Los 1: voraussichtlich 40 Fahrzeuge,
— Los 2: voraussichtlich 10 Fahrzeuge,
— Los 3: voraussichtlich 15 Fahrzeuge.
Hierbei entsteht keinerlei Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Inanspruchnahme bzw. zum Abruf der vorgehaltenen Leistungen, auch nicht hinsichtlich der Begrenzung des Abnahmewertes.
Zur Möglichkeit der Preisanpassung vgl. Ziff. 11 der Anlage 2 – Ergänzende Vertragsbedingungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeuge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kraftfahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYDRD.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs.2, 15 Vergabeverordnung (VgV) mindestens 150 Transporterfahrzeugen mit polizeispezifischer Ausstattung (silberverkehrsblau und neutral) mit Dieselantrieb zu beschaffen (Kauf).
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs.2, 15 Vergabeverordnung (VgV) mindestens 150 Transporterfahrzeugen mit polizeispezifischer Ausstattung (silberverkehrsblau und neutral) mit Dieselantrieb zu beschaffen (Kauf).
Die Serviceleistung umfasst eine „First-Priority-Behandlung“ sowie Großkundenrabatte auf Teile. Die tatsächlichen Serviceleistungen werden gemäß Kundendienstvorgaben des Herstellers in Einzelaufträgen (teilweise auch in polizeieigenen Werkstätten gem. Ziff. 18 der Ergänzenden Vertragsbedingungen – Anlage 02) durchgeführt. Die Aufträge werden dezentral zwischen den einzelnen Dienststellen der Polizei und den Werkstätten abgewickelt.
Die Serviceleistung umfasst eine „First-Priority-Behandlung“ sowie Großkundenrabatte auf Teile. Die tatsächlichen Serviceleistungen werden gemäß Kundendienstvorgaben des Herstellers in Einzelaufträgen (teilweise auch in polizeieigenen Werkstätten gem. Ziff. 18 der Ergänzenden Vertragsbedingungen – Anlage 02) durchgeführt. Die Aufträge werden dezentral zwischen den einzelnen Dienststellen der Polizei und den Werkstätten abgewickelt.
Der Leistungszeitraum im Los 1 und Los 2 beginnt ab dem 16.4.2021, der Leistungszeitraum im Los 3 ab dem 23.10.2021, vgl. hierzu auch die Übersicht in der Anlage 3 – Losübersicht. Sollte der Zuschlag erst nach dem 16.4.2021 erteilt werden, beginnt der Leistungszeitraum im Los 1 und Los 2 mit Zuschlagserteilung.
Der Leistungszeitraum im Los 1 und Los 2 beginnt ab dem 16.4.2021, der Leistungszeitraum im Los 3 ab dem 23.10.2021, vgl. hierzu auch die Übersicht in der Anlage 3 – Losübersicht. Sollte der Zuschlag erst nach dem 16.4.2021 erteilt werden, beginnt der Leistungszeitraum im Los 1 und Los 2 mit Zuschlagserteilung.
Alle Fahrzeuge müssen spätestens 7 Monate nach Abnahme des Musterfahrzeuges, bzw. 7 Monate nach ggf. weiteren Bestellungen innerhalb der Rahmenvereinbarung zur Auslieferung kommen (vgl. hierzu Ziff. 15).
Der Vertrag endet nach 2 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr (2+1+1).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten 2 Jahre zur Lieferung folgender Fahrzeuge (garantierte Abnahmemenge):
— Los 1: 110 Fahrzeuge,
— Los 2: 10 Fahrzeuge,
— Los 3: 30 Fahrzeuge.
Auf Grundlage weiterer polizeilicher Fuhrparkplanungen, die in langfristigen Finanzplanungen bereits berücksichtigt sind, ergibt sich die Möglichkeit von weiteren Fahrzeugbeschaffungen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten 2 Jahre zur Lieferung des voraussichtlich zusätzlich auftretenden Bedarfs in folgendem Rahmen:
— Los 1: voraussichtlich 25 weitere Fahrzeuge,
— Los 2: voraussichtlich 5 weitere Fahrzeuge,
— Los 3: Voraussichtlich 10 weitere Fahrzeuge.
Im Falle der Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein weiteres Jahr, beträgt der voraussichtlich zusätzlich auftretende Bedarf pro Jahr zu gleichen Preisen und Bedingungen:
— Los 1: voraussichtlich 40 Fahrzeuge,
— Los 2: voraussichtlich 10 Fahrzeuge,
— Los 3: voraussichtlich 15 Fahrzeuge.
Hierbei entsteht keinerlei Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Inanspruchnahme bzw. zum Abruf der vorgehaltenen Leistungen, auch nicht hinsichtlich der Begrenzung des Abnahmewertes.
Zur Möglichkeit der Preisanpassung vgl. Ziff. 11 der Anlage 2 – Ergänzende Vertragsbedingungen.
Bezeichnung des Loses: Mind. 110 Transporter mit einer Motorleistung von mind. 120 kW und verschiedenen polizeispezifischen Einbauten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Mind. 110 Transporter mit einer Motorleistung von mind. 120 kW und verschiedenen polizeispezifischen Einbauten.
Der Leistungszeitraum für die Rahmenvereinbarung beginnt im Los 1 ab dem 16.4.2021 und endet nach 2 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollte der Zuschlag erst nach dem 16.4.2021 erteilt werden, beginnt der Leistungszeitraum mit Zuschlagserteilung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Leistungszeitraum – bei Bedarf des Auftraggebers zu den Bedingungen dieses Vertrages um zweimal ein weiteres Jahr, längstens also um 2 weitere Jahre, zu verlängern (2+1+1). Die Inanspruchnahme dieser optionalen Laufzeitverlängerung ist für den Auftraggeber nicht verpflichtend.
Der Leistungszeitraum für die Rahmenvereinbarung beginnt im Los 1 ab dem 16.4.2021 und endet nach 2 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollte der Zuschlag erst nach dem 16.4.2021 erteilt werden, beginnt der Leistungszeitraum mit Zuschlagserteilung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Leistungszeitraum – bei Bedarf des Auftraggebers zu den Bedingungen dieses Vertrages um zweimal ein weiteres Jahr, längstens also um 2 weitere Jahre, zu verlängern (2+1+1). Die Inanspruchnahme dieser optionalen Laufzeitverlängerung ist für den Auftraggeber nicht verpflichtend.
Die garantierte Mindestabnahmemenge im Los 1 beträgt 110 Fahrzeuge.
— Los 1: voraussichtlich 25 weitere Fahrzeuge.
Es handelt sich bei den angegebenen Werten lediglich um eine geschätzte Fahrzeugmenge. Hieraus ergibt sich insbesondere kein Anspruch auf eine Abnahmeverpflichtung oder Begrenzung des Abnahmewertes.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Leistungszeitraum – bei Bedarf des Auftraggebers zu den Bedingungen dieses Vertrages um zweimal ein weiteres Jahr, längstens also um 2 weitere Jahre, zu verlängern (2+1+1). Die Inanspruchnahme dieser optionalen Laufzeitverlängerung ist für den Auftraggeber nicht verpflichtend.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Leistungszeitraum – bei Bedarf des Auftraggebers zu den Bedingungen dieses Vertrages um zweimal ein weiteres Jahr, längstens also um 2 weitere Jahre, zu verlängern (2+1+1). Die Inanspruchnahme dieser optionalen Laufzeitverlängerung ist für den Auftraggeber nicht verpflichtend.
Im Falle der Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein weiteres Jahr, beträgt der voraussichtlich zusätzlich auftretende Bedarf pro Jahr zu gleichen Preisen und Bedingungen:
— Los 1: voraussichtlich 40 Fahrzeuge.
Es handelt sich bei den angegebenen Werten lediglich um eine geschätzte Fahrzeugmenge. Hieraus ergibt sich insbesondere kein Anspruch auf eine Abnahmeverpflichtung oder Begrenzung des Abnahmewertes.
Bezeichnung des Loses: Mind. 10 Transporter mit einer Motorleistung von mehr als 140 kW und verschiedenen polizeispezifischen Einbauten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Mind. 10 Transporter mit einer Motorleistung von mehr als 140 kW und verschiedenen polizeispezifischen Einbauten.
Der Leistungszeitraum für die Rahmenvereinbarung beginnt im Los 2 ab dem 16.4.2021 und endet nach 2 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollte der Zuschlag erst nach dem 16.4.2021 erteilt werden, beginnt der Leistungszeitraum imit Zuschlagserteilung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Leistungszeitraum – bei Bedarf des Auftraggebers zu den Bedingungen dieses Vertrages um zweimal ein weiteres Jahr, längstens also um 2 weitere Jahre, zu verlängern (2+1+1). Die Inanspruchnahme dieser optionalen Laufzeitverlängerung ist für den Auftraggeber nicht verpflichtend.
Der Leistungszeitraum für die Rahmenvereinbarung beginnt im Los 2 ab dem 16.4.2021 und endet nach 2 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollte der Zuschlag erst nach dem 16.4.2021 erteilt werden, beginnt der Leistungszeitraum imit Zuschlagserteilung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Leistungszeitraum – bei Bedarf des Auftraggebers zu den Bedingungen dieses Vertrages um zweimal ein weiteres Jahr, längstens also um 2 weitere Jahre, zu verlängern (2+1+1). Die Inanspruchnahme dieser optionalen Laufzeitverlängerung ist für den Auftraggeber nicht verpflichtend.
Die garantierte Mindestabnahmemenge beträgt im Los 2 10 Transporter.
— Los 2: voraussichtlich 5 weitere Fahrzeuge.
Beschreibung der Verlängerungen: — Los 2: voraussichtlich 10 Fahrzeuge.
Bezeichnung des Loses: Mind. 30 Kleintransporter verschiedenen polizeispezifischen Einbauten
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Mind. 30 Kleintransporter verschiedenen polizeispezifischen Einbauten.
Der Leistungszeitraum im Los 3 beginnt ab dem 23.10.2021, vgl. hierzu auch die Übersicht in der Anlage 3 – Losübersicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Leistungszeitraum – bei Bedarf des Auftraggebers zu den Bedingungen dieses Vertrages um zweimal ein weiteres Jahr, längstens also um 2 weitere Jahre, zu verlängern (2+1+1). Die Inanspruchnahme dieser optionalen Laufzeitverlängerung ist für den Auftraggeber nicht verpflichtend.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Leistungszeitraum – bei Bedarf des Auftraggebers zu den Bedingungen dieses Vertrages um zweimal ein weiteres Jahr, längstens also um 2 weitere Jahre, zu verlängern (2+1+1). Die Inanspruchnahme dieser optionalen Laufzeitverlängerung ist für den Auftraggeber nicht verpflichtend.
Die garantierte Mindestabnahmemenge beträgt im Los 3 30 Transporter.
— Los 3: voraussichtlich 10 weitere Fahrzeuge.
Beschreibung der Verlängerungen: — Los 3: voraussichtlich 15 Fahrzeuge.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
RTS Stuttgart Pfaffenwaldring 1 70569 Stuttgart,
RTS Karlsruhe Alte Weingartener Straße 49 76227 Karlsruhe,
RTS Umkirch Im Brunnenfeld 13 79224 Umkirch,
RTS Hechingen Bisinger Straße 35 72379 Hechingen,
RTS Göppingen Heininger Straße 100 73037 Göppingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB.
— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind oder
— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind oder
— Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen;
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktions- und Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Kostenkriterium (Name): Kosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 80 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): unktions-/Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Funktions- und Leistungsfährigkiet der Fahrzeuge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs.2, 15 Vergabeverordnung (VgV) mindestens 150 Transporterfahrzeugen mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) mit Dieselantrieb zu beschaffen (Kauf).
Die Serviceleistung umfasst eine „First-Priority-Behandlung“ sowie Großkundenrabatte auf Teile. Die tatsächlichen Serviceleistungen werden gemäß Kundendienstvorgaben des Herstellers in Einzelaufträgen (teilweise auch in polizeieigenen Werkstätten gem. Ziff. 18 der Ergänzenden Vertragsbedingungen — Anlage 02) durchgeführt. Die Aufträge werden dezentral zwischen den einzelnen Dienststellen der Polizei und den Werkstätten abgewickelt.
Der Leistungszeitraum im Los 1 und Los 2 beginnt ab dem 16.4.2021, der Leistungszeitraum im Los 3 ab dem 23.10.2021, vgl. hierzu auch die Übersicht in der Anlage 3 — Losübersicht. Sollte der Zuschlag erst nach dem 16.4.2021 erteilt werden, beginnt der Leistungszeitraum im Los 1 und Los 2 mit Zuschlagserteilung.
Alle Fahrzeuge müssen spätestens 7 Monate nach Abnahme des Musterfahrzeuges, bzw. 7 Monate nach ggf. weiteren Bestellungen innerhalb der Rahmenvereinbarung zur Auslieferung kommen (vgl. hierzu Ziff. 15).
Der Vertrag endet nach 2 Jahren mit einer 2-maligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr (2 + 1 + 1).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten 2 Jahre zur Lieferung folgender Fahrzeuge (garantierte Abnahmemenge):
— Los 1: 110 Fahrzeuge,
— Los 2: 10 Fahrzeuge,
— Los 3: 30 Fahrzeuge.
Auf Grundlage weiterer polizeilicher Fuhrparkplanungen, die in langfristigen Finanzplanungen bereits berücksichtigt sind, ergibt sich die Möglichkeit von weiteren Fahrzeugbeschaffungen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten 2 Jahre zur Lieferung des voraussichtlich zusätzlich auftretenden Bedarfs in folgendem Rahmen:
— Los1: voraussichtlich 25 weitere Fahrzeuge,
— Los 2: voraussichtlich 5 weitere Fahrzeuge,
— Los 3: Voraussichtlich 10 weitere Fahrzeuge.
Im Falle der Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein weiteres Jahr, beträgt der voraussichtlich zusätzlich auftretende Bedarf pro Jahr zu gleichen Preisen und Bedingungen:
— Los 1: voraussichtlich 40 Fahrzeuge,
— Los 2: voraussichtlich 10 Fahrzeuge,
— Los 3: voraussichtlich 15 Fahrzeuge.
Hierbei entsteht keinerlei Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Inanspruchnahme bzw. zum Abruf der vorgehaltenen Leistungen, auch nicht hinsichtlich der Begrenzung des Abnahmewertes.
Zur Möglichkeit der Preisanpassung vgl. Ziff. 11 der Anlage 2 — Ergänzende Vertragsbedingungen.
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs.2, 15 Vergabeverordnung (VgV) mindestens 150 Transporterfahrzeugen mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) mit Dieselantrieb zu beschaffen (Kauf).
Die Serviceleistung umfasst eine „First-Priority-Behandlung“ sowie Großkundenrabatte auf Teile. Die tatsächlichen Serviceleistungen werden gemäß Kundendienstvorgaben des Herstellers in Einzelaufträgen (teilweise auch in polizeieigenen Werkstätten gem. Ziff. 18 der Ergänzenden Vertragsbedingungen — Anlage 02) durchgeführt. Die Aufträge werden dezentral zwischen den einzelnen Dienststellen der Polizei und den Werkstätten abgewickelt.
Der Leistungszeitraum im Los 1 und Los 2 beginnt ab dem 16.4.2021, der Leistungszeitraum im Los 3 ab dem 23.10.2021, vgl. hierzu auch die Übersicht in der Anlage 3 — Losübersicht. Sollte der Zuschlag erst nach dem 16.4.2021 erteilt werden, beginnt der Leistungszeitraum im Los 1 und Los 2 mit Zuschlagserteilung.
Alle Fahrzeuge müssen spätestens 7 Monate nach Abnahme des Musterfahrzeuges, bzw. 7 Monate nach ggf. weiteren Bestellungen innerhalb der Rahmenvereinbarung zur Auslieferung kommen (vgl. hierzu Ziff. 15).
Der Vertrag endet nach 2 Jahren mit einer 2-maligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr (2 + 1 + 1).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten 2 Jahre zur Lieferung folgender Fahrzeuge (garantierte Abnahmemenge):
— Los 1: 110 Fahrzeuge,
— Los 2: 10 Fahrzeuge,
— Los 3: 30 Fahrzeuge.
Auf Grundlage weiterer polizeilicher Fuhrparkplanungen, die in langfristigen Finanzplanungen bereits berücksichtigt sind, ergibt sich die Möglichkeit von weiteren Fahrzeugbeschaffungen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten 2 Jahre zur Lieferung des voraussichtlich zusätzlich auftretenden Bedarfs in folgendem Rahmen:
— Los1: voraussichtlich 25 weitere Fahrzeuge,
— Los 2: voraussichtlich 5 weitere Fahrzeuge,
— Los 3: Voraussichtlich 10 weitere Fahrzeuge.
Im Falle der Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein weiteres Jahr, beträgt der voraussichtlich zusätzlich auftretende Bedarf pro Jahr zu gleichen Preisen und Bedingungen:
— Los 1: voraussichtlich 40 Fahrzeuge,
— Los 2: voraussichtlich 10 Fahrzeuge,
— Los 3: voraussichtlich 15 Fahrzeuge.
Hierbei entsteht keinerlei Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Inanspruchnahme bzw. zum Abruf der vorgehaltenen Leistungen, auch nicht hinsichtlich der Begrenzung des Abnahmewertes.
Zur Möglichkeit der Preisanpassung vgl. Ziff. 11 der Anlage 2 — Ergänzende Vertragsbedingungen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYDNJ
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs.2, 15 Vergabeverordnung (VgV) mindestens 150 Transporterfahrzeugen mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) mit Dieselantrieb zu beschaffen (Kauf).
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs.2, 15 Vergabeverordnung (VgV) mindestens 150 Transporterfahrzeugen mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) mit Dieselantrieb zu beschaffen (Kauf).
Die Serviceleistung umfasst eine „First-Priority-Behandlung“ sowie Großkundenrabatte auf Teile. Die tatsächlichen Serviceleistungen werden gemäß Kundendienstvorgaben des Herstellers in Einzelaufträgen (teilweise auch in polizeieigenen Werkstätten gem. Ziff. 18 der Ergänzenden Vertragsbedingungen — Anlage 02) durchgeführt. Die Aufträge werden dezentral zwischen den einzelnen Dienststellen der Polizei und den Werkstätten abgewickelt.
Die Serviceleistung umfasst eine „First-Priority-Behandlung“ sowie Großkundenrabatte auf Teile. Die tatsächlichen Serviceleistungen werden gemäß Kundendienstvorgaben des Herstellers in Einzelaufträgen (teilweise auch in polizeieigenen Werkstätten gem. Ziff. 18 der Ergänzenden Vertragsbedingungen — Anlage 02) durchgeführt. Die Aufträge werden dezentral zwischen den einzelnen Dienststellen der Polizei und den Werkstätten abgewickelt.
Der Leistungszeitraum im Los 1 und Los 2 beginnt ab dem 16.4.2021, der Leistungszeitraum im Los 3 ab dem 23.10.2021, vgl. hierzu auch die Übersicht in der Anlage 3 — Losübersicht. Sollte der Zuschlag erst nach dem 16.4.2021 erteilt werden, beginnt der Leistungszeitraum im Los 1 und Los 2 mit Zuschlagserteilung.
Der Leistungszeitraum im Los 1 und Los 2 beginnt ab dem 16.4.2021, der Leistungszeitraum im Los 3 ab dem 23.10.2021, vgl. hierzu auch die Übersicht in der Anlage 3 — Losübersicht. Sollte der Zuschlag erst nach dem 16.4.2021 erteilt werden, beginnt der Leistungszeitraum im Los 1 und Los 2 mit Zuschlagserteilung.
Der Vertrag endet nach 2 Jahren mit einer 2-maligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr (2 + 1 + 1).
— Los1: voraussichtlich 25 weitere Fahrzeuge,
Zur Möglichkeit der Preisanpassung vgl. Ziff. 11 der Anlage 2 — Ergänzende Vertragsbedingungen.
Der Leistungszeitraum für die Rahmenvereinbarung beginnt im Los 1 mit Zuschlagserteilung und endet nach 2 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Leistungszeitraum — bei Bedarf des Auftraggebers zu den Bedingungen dieses Vertrages um2-mal 1 weiteres Jahr, längstens also um 2 weitere Jahre, zu verlängern (2 + 1 + 1). Die Inanspruchnahme dieser optionalen Laufzeitverlängerung ist für den Auftraggeber nicht verpflichtend.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Leistungszeitraum — bei Bedarf des Auftraggebers zu den Bedingungen dieses Vertrages um2-mal 1 weiteres Jahr, längstens also um 2 weitere Jahre, zu verlängern (2 + 1 + 1). Die Inanspruchnahme dieser optionalen Laufzeitverlängerung ist für den Auftraggeber nicht verpflichtend.
— Los1: voraussichtlich 25 weitere Fahrzeuge.
Bezeichnung des Loses: Mind. 10 Transporter mit einer Motorleistung von mehr als 140 kW und verschiedenen polizeispezi-fischen Einbauten
Kurze Beschreibung:
Der Leistungszeitraum für die Rahmenvereinbarung beginnt im Los 2 mit Zuschlagserteilung und endet nach 2 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Leistungszeitraum — bei Bedarf des Auftraggebers zu den Bedingungen dieses Vertrages um 2-mal 1 weiteres Jahr, längstens also um zwei weitere Jahre, zu verlängern (2 + 1 + 1). Die Inanspruchnahme dieser optionalen Laufzeitverlängerung ist für den Auftraggeber nicht verpflichtend.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Leistungszeitraum — bei Bedarf des Auftraggebers zu den Bedingungen dieses Vertrages um 2-mal 1 weiteres Jahr, längstens also um zwei weitere Jahre, zu verlängern (2 + 1 + 1). Die Inanspruchnahme dieser optionalen Laufzeitverlängerung ist für den Auftraggeber nicht verpflichtend.
Der Leistungszeitraum im Los 3 beginnt ab dem 23.10.2021.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
RTS Stuttgart
Pfaffenwaldring 1
70569 Stuttgart,
RTS Karlsruhe
Alte Weingartener Straße 49
76227 Karlsruhe,
RTS Umkirch
Im Brunnenfeld 13
79224 Umkirch, RTS Hechingen
Bisinger Straße 35
72379 Hechingen, RTS Göppingen
Heininger Straße 100
73037 Göppingen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-17 📅
Name: Freytag Karosseriebau GmbH & Co.KG
Postanschrift: Im Kampe 8
Postort: Elze
Postleitzahl: 31008
Land: Deutschland 🇩🇪 Hildesheim
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: MOSOLF Special Vehicles GmbH
Postanschrift: Freimatte 25
Postort: Kippenheim
Postleitzahl: 77971
Land: Ortenaukreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB — Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721 / 926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721 / 926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏
Quelle: OJS 2021/S 119-313536 (2021-06-18)