Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transportkisten aus Aluminium mit Zubehör
B 16.14 - 8019/18/VV: 4
Produkte/Dienstleistungen: Kisten📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Transportkisten aus Aluminium mit Zubehör.”
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Transportkisten aus Aluminium mit Zubehör.
Die geschätzte Bedarfsmenge ohne Abnahmeverpflichtung...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Transportkisten aus Aluminium mit Zubehör.
Die geschätzte Bedarfsmenge ohne Abnahmeverpflichtung beträgt 1 260 Transportkisten aus Aluminium.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Auftraggeberin hat die Option den Vertrag zweimal um je 12 Monate zu verlängern, wenn die geschätzte Bedarfsmenge wesentlich unterschritten wird.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe II.2.7).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Hersteller der angebotenen Produkte muss ein Qualitätssicherungssystem (z. B. gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig) unterhalten. Dieses System...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Hersteller der angebotenen Produkte muss ein Qualitätssicherungssystem (z. B. gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig) unterhalten. Dieses System muss sicherstellen, dass die Qualitätsforderungen an das Material sowie für alle Phasen der Herstellung festgelegt sind und während all dieser Phasen eingehalten werden. Es muss die frühzeitige Feststellung von Mängeln sowie rechtzeitige und wirksame Korrekturmaßnahmen gewährleisten.
Bitte reichen Sie mit dem Angebot den Nachweis eines bestehenden Qualitätssicherungssystems des Herstellers ein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-06
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-06
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123...”
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
— Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
— Nachweise und Erklärungen zur Leistung/Leistungsfähigkeit
—— Dem Angebot sind technische Produktbeschreibungen beizufügen, aus der die Art und Ausführung der angebotenen Artikel eindeutig und nachvollziehbar hervorgeht. Die Produktbeschreibungen müssen eine aussagekräftige bildliche Darstellung (z. B. Foto oder technische Zeichnung) der angebotenen Produkte enthalten.
—— Anlage „Katalogdaten“.
— Mustervorstellungen/Tests.
Die Vergabestelle behält sich vor, gegebenenfalls vor Zuschlagserteilung mindestens 3 Muster der angebotenen Transportkisten des potentiell wirtschaftlichsten Angebots zur Verifikation der angebotenen Leistung hinsichtlich der Erfüllung der technischen Daten, der Funktion, der fachgerechten Ausführung, der Verarbeitung, der Kennzeichnung und der Abmessungen, zu prüfen. Hierfür hat der Bieter auf Anforderung binnen 21 Tagen die Muster zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Siehe Anlage „Hinweise besondere Bewerbungsbedingungen“ Absatz 3.8.3.
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Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2020/S 173-417616 (2020-09-02)
Ergänzende Angaben (2020-09-23)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 173-417616
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-10-06 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-10-14 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-10-06 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-10-14 📅
Quelle: OJS 2020/S 188-453844 (2020-09-23)