Zur Entwicklung eines zukunftssicheren ÖPNV-Systems in Kiel wurde eine Grundlagenstudie in Auftrag gegeben (siehe www.kiel.de/mobil). Der nächste Planungsschritt wird die Trassenstudie sein. In deren Rahmen sollen die Systeme BRT und Tram im Kontext möglicher Streckenführungen innerhalb der städtischen Korridore tiefergehend untersucht werden. Dabei sollen belastbare Erkenntnisse gewonnen werden, um das System mit den meisten Vorteilen für Kiel und ein Vorzugsnetz festzulegen, für das dann weitere Planungsphasen beauftragt werden. Eine Systemfestlegung soll im Rahmen der Trassenstudie spätestens Ende des Jahres 2022 erfolgen. Neben dieser Planungsleistung wird eine vereinfachte Standardisierte Bewertung von Verkehrsweginvestitionen im ÖPNV in einem gesonderten Los ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
“Zur Entwicklung eines zukunftssicheren ÖPNV-Systems in Kiel wurde eine Grundlagenstudie in Auftrag gegeben (siehe www.kiel.de/mobil). Der nächste...”
Kurze Beschreibung
Zur Entwicklung eines zukunftssicheren ÖPNV-Systems in Kiel wurde eine Grundlagenstudie in Auftrag gegeben (siehe www.kiel.de/mobil). Der nächste Planungsschritt wird die Trassenstudie sein. In deren Rahmen sollen die Systeme BRT und Tram im Kontext möglicher Streckenführungen innerhalb der städtischen Korridore tiefergehend untersucht werden. Dabei sollen belastbare Erkenntnisse gewonnen werden, um das System mit den meisten Vorteilen für Kiel und ein Vorzugsnetz festzulegen, für das dann weitere Planungsphasen beauftragt werden. Eine Systemfestlegung soll im Rahmen der Trassenstudie spätestens Ende des Jahres 2022 erfolgen. Neben dieser Planungsleistung wird eine vereinfachte Standardisierte Bewertung von Verkehrsweginvestitionen im ÖPNV in einem gesonderten Los ausgeschrieben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-27 📅
Datum des Beginns: 2020-09-21 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 041-097010
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 011-021617
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
“Die ausführlichen Vergabeunterlagen finden sich auf dem Internet-Portal https://www.entera1.de/150_pia. Teilnahmeanträge sind elektronisch über das...”
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Quelle: OJS 2020/S 041-097010 (2020-02-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Zur Entwicklung eines zukunftssicheren ÖPNV-Systems in Kiel wurde eine Grundlagenstudie in Auftrag gegeben (siehe www.kiel.de/mobil). Der nächste...”
Kurze Beschreibung
Zur Entwicklung eines zukunftssicheren ÖPNV-Systems in Kiel wurde eine Grundlagenstudie in Auftrag gegeben (siehe www.kiel.de/mobil). Der nächste Planungsschritt wird die Trassenstudie sein. In deren Rahmen sollen die Systeme BRT und Tram im Kontext möglicher Streckenführungen innerhalb der städtischen Korridore tiefergehend untersucht werden. Dabei sollen belastbare Erkenntnisse gewonnen werden, um das System mit den meisten Vorteilen für Kiel und ein Vorzugsnetz festzulegen, für das dann weitere Planungsphasen beantragt werden. Eine Systemfestlegung soll im Rahmen der Trassenstudie spätestens Ende des Jahres 2022 erfolgen. Neben dieser Planungsleistung wird eine vereinfachte standardisierte Bewertung von Verkehrsweginvestitionen im ÖPNV in einem gesonderten Los ausgeschrieben.
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Total value of the procurement: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Fleethörn 9
Kontakt
E-Mail: christoph.karius@kiel.de📧
“Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe des Auftragswertes. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern...”
Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe des Auftragswertes. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern (II.1.7)) und V.2.4) vorzunehmen ist, wurden dort lediglich Platzhalter eingetragen.
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Quelle: OJS 2021/S 061-155237 (2021-03-24)