Beschreibung der Beschaffung
Leistungen des AN für die Planungsphase Der AN übernimmt alle erforderlichen Leistungen nach BaustellV, insbesondere
— Beratung des Bauherren, der Architekten und der Fachplaner unter sicherheitstechnischen Aspekten bei der Gebäudeplanung. Dazu gehören die Terminplanung, Baustelleneinrichtung, Zuständigkeit und Aufgabenerfüllung, sicherheitstechnische Einrichtungen, Reinigungs- und Wartungseinrichtungen,
— Analyse von Entwurfsplanungen und Werkplanungen auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte, Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten,
— Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) auf der Grundlage vorstehender Analyse,
— Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes im Zuge des Planungsprozesses,
— Mitarbeit an Ausschreibungsunterlagen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz,
— Zusammenstellen der Unterlage über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechend den Merkmalen des Bauwerkes (Baumerkmalsakte),
— Hinwirken auf die Aufnahme des SiGe-Planes und anderer sicherheitsrelevanter Elemente in die Planungsunterlagen,
— Durchführung der Vorankündigung nach § 2 Abs. 2 BaustellV gegenüber der zuständigen Behörde,
— gegebenenfalls Einweisung des ANs für die Ausführungsphase (bei getrennter Vergabe der SiGe-Leistung) einschließlich Übergabe aller vorliegender Unterlagen.
Leistungen des AN in der Ausführungsphase Der AN übernimmt alle erforderlichen Leistungen nach BaustellV, insbesondere
— Kontrolle der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz,
— Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) sowie dessen laufende Aktualisierung,
— Klären sicherheitsrelevanter Belange mit allen Unternehmern/Auftragnehmern und deren Subunternehmern vor Beginn ihrer Arbeiten (Arbeitsverfahren, Arbeitsablauf, Nachweise, Prüfzertifikate, Lagerung, Entsorgung, Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften),
— Hinwirken auf laufendes Erfassen der beauftragten Firmen (Gewerkeliste),
— Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten (z. B. Bauzaun), Koordination der Abstimmung der Baustelleneinrichtung der beteiligten Unternehmer,
— Koordination der verschiedenen Gewerke/Unternehmer zum Ausschluss gegenseitiger Gefährdungen durch Organisation des Zusammenwirkens und Sicherstellen gegenseitiger Information,
— Achten auf vertragsgemäße Ausführung der sicherheitstechnischen Leistungen aus den Bauwerksverträgen und Einschreiten bei Gefahrenzuständen (siehe § 4 dieses Vertrages),
— Organisation und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und – besprechungen,
— Fortführen und Abschließen der Unterlage (Baumerkmalsakte) mit den Merkmalen des Bauwerkes für die sichere Durchführung späterer Instandhaltungsarbeiten.
Ausführungsfrist:
Geplanter Baubeginn 2. Bauabschnitt (1. Stufe) – 1.4.2020/ geplantes Bauende 31.12.2020/ geplanter Baubeginn Knotenpunkt Carl-Heydemann-Ring (2. Stufe) 1.4.2021/ geplantes Bauende 1.6.2022.