Tribseer Damm, Knotenpunkt Carl-Heydemann-Ring, Planung Lichtsignalanlage LPH 5-9 HOAI

Hansestadt Stralsund vertreten durch die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH

Planung einer Lichtsignalanlage LPH 5-9 HOAI.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-23 Auftragsbekanntmachung
2020-08-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Kurze Beschreibung: Planung einer Lichtsignalanlage LPH 5-9 HOAI.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Stralsund vertreten durch die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH
Postanschrift: Fährstr. 22
Postleitzahl: 18439
Postort: Stralsund
Kontakt
Internetadresse: http://www.ses-stralsund.de 🌏
E-Mail: s.wieck@ses-stralsund.de 📧
Telefon: +49 3831 / 4794-39 📞
Fax: +49 3831 / 4794-20 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E27863835 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 121-296053
ABl. S-Ausgabe: 121

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 17 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 17 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Optionen: Markierungsplan für die LSA
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: STEV-17-0002
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Stralsund

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Fachplaner für Elektroplanung mit Berufserfahrung zur Planung von LSA
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E27863835 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38555885160 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Internetadresse: http://www.wm.mv-regierung.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 121-296053 (2020-06-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 17 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 162-393908
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 121-296053
ABl. S-Ausgabe: 162

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-14 📅
Name: BERNARD Gruppe ZT GmbH
Postanschrift: Violenstraße 12
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bernard-gruppe.com 📧
Land: Bremen 🏙️
Internetadresse: www.bernard-gruppe.com 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 16123.41 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Quelle: OJS 2020/S 162-393908 (2020-08-17)