Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Trinkwasserstichleitung Neubau Zugbildungsanlagen Eidelstedt und Stellingen
Produkte/Dienstleistungen: Installateurarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Neubau einer Trinkwasserstichleitung.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau einer 205 m langen Trinkwasserstichleitung vom Grundstück Heins + Amar zum Gleichrichterwerk Langenfelde.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-22 📅
Datum des Endes: 2020-08-14 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis über die Eintragung in das entsprechende Berufsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes – Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis über die Eintragung in das entsprechende Berufsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes – Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben die Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers – andere, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise.
— Im Übrigen gemäß Auftragsunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
— Im Übrigen gemäß Auftragsunterlagen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Von den Anbietern werden zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit die Angaben gemäß VOB/A § 8 Nr. 3 (1) Buchstabe a) bis g) mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Von den Anbietern werden zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit die Angaben gemäß VOB/A § 8 Nr. 3 (1) Buchstabe a) bis g) mit Abgabe des Angebotes verlangt. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, von ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen. Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein. Die unterbliebene Vorlage kann zum Ausschluss des Angebots führen.
— Im Übrigen gemäß Auftragsunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-12
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-12
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: www.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 070-165891 (2020-04-06)