TUM Wohnungsbörse

Technische Universität München

Entwicklung, Implementierung, Betrieb und Pflege einer digitalen Wohnungsbörse für die Technische Universität München („TUM“).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-19 Auftragsbekanntmachung
2020-04-06 Ergänzende Angaben
2020-04-06 Berichtigung
2020-09-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 10366/2019 (1/2020)
Kurze Beschreibung:
Entwicklung, Implementierung, Betrieb und Pflege einer digitalen Wohnungsbörse für die Technische Universität München („TUM“).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität München
Postanschrift: Arcisstraße 21
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.tum.de 🌏
E-Mail: haggenmiller@zv.tum.de 📧
Telefon: +49 8928922141 📞
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD47E/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD47E 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 058-138984
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
Aus Gründen der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs wird darauf hingewiesen, dass ein mit dem Vergabeverfahren vorbefasstes Unternehmen, welches die TUM bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beraten hat (sog. Projektant), gegenüber der TUM sein Interesse an einer Teilnahme an dem Vergabeverfahren bekundet hat. Vor diesem Hintergrund hat die TUM folgende Maßnahmen ergriffen, um für den Fall einer Teilnahme einen etwaig bestehenden Wissensvorsprung des Projektanten auszugleichen: Erstens werden Unterlagen, die der Projektant im Rahmen der Vorbereitung erstellt hat, im Einzelnen die Dateien „Projektant_Überblick“ (Anlage 7), „Projektant_Nutzerbefragung“ (Anlage 8) und „Projektant_Fachkonzept“ (Anlage 9), den Vergabeunterlagen beigefügt (Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass sich der Inhalt der vorgenannten Unterlagen und der Leistungsbeschreibung unterscheiden; für die Angebotserstellung ist allein die Leistungsbeschreibung maßgeblich!). Zweitens werden längere Teilnahmeantrags- und Angebotsfristen eingeräumt, als gesetzlich mindestens vorgesehen, um allen Unternehmen ausreichend Gelegenheit zu geben, sich mit den Vergabeunterlagen vertraut zu machen. Drittens wird das gesamte Vergabeverfahren ohne die Beteiligung des Projektanten durchgeführt; dies betrifft insbesondere Wertungs- und Auswahlentscheidungen. Viertens ist in technischer Hinsicht sichergestellt, dass der Projektant spätestens ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung keinen (auftraggeberseitigen) Zugriff auf den Projektraum dieses Vergabeverfahrens und/oder Netzlaufwerke / Ordner der TUM hat, auf bzw. in denen Unterlagen im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren abgelegt sind oder werden, und/oder auch nicht auf sonstigem Weg Kenntnis von geheimhaltungsbedürftigen Informationen / Unterlagen erhalten kann. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD47E
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Wohnungsbedarf an der Technischen Universität München („TUM“) von unterschiedlichsten Zielgruppen ist enorm. Eine zentrale Wohnraumdatenbank soll der problematischen Wohnungssituation in München begegnen und alle TUM-Angehörigen auf Wohnungssuche erheblich unterstützen. Zudem soll die Attraktivität der TUM für potenzielle Studierende (die aus Wohnungsnot bisher nicht kommen können) sowie als Arbeitgeber (speziell auch für internationale Wissenschaftler) durch eine optimierte Wohnraumvermittlung gesteigert werden. Hierfür soll eine umfassende digitale Plattform entstehen, die neben einer öffentlichen (für TUM-Angehörige sichtbar) und nicht-öffentlichen (nur für TUM Verwaltung sichtbar) Angebotsdatenbank auch das Wohnungsanfragemanagement und die Vermieterverwaltung umfasst. Diese Plattform soll von dem künftigen Auftragnehmer individuell für die TUM erstellt, implementiert, betrieben und gepflegt werden. Die Bieter sollen in Ansehung der vorgenannten Zielsetzung auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung, d. h. einer rahmenartigen Beschreibung der Leistungs- und Funktionsanforderungen sowie technischen Spezifikationen, eine Lösung in Gestalt eines Durchführungskonzepts erarbeiten und ein Angebot für dessen Realisierung unterbreiten.
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Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich optional vor, den Vertrag einmalig um (weitere) 24 Monate zu verlängern. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht des Auftraggebers. Im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt der Abruf durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform. Der Auftraggeber wird sich bemühen, die optionale Vertragsverlängerung frühzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs der optionalen Vertragsverlängerung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d. h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht.
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Beschreibung der Optionen:
Die im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar war. Derartige Leistungen werden durch den Auftraggeber optional abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht des Auftraggebers. Im Falle der Ausübung einer Option erfolgt der Abruf durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform. Der Auftraggeber wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d. h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer muss zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen.
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1. Der Auftraggeber wird bei Bedarf die Implementierung zusätzlicher Funktionen zur Ergänzung der unter Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung dargestellten Hauptleistungen abrufen. Dies betrifft Funktionen, die nicht bereits unter Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung als Hauptleistung benannt sind und für deren Erbringung nicht andere bereits benannte Funktionen gestrichen werden können (i. S. e. Change Requests), sondern die zusätzlich implementiert werden sollen (bspw. eine zusätzliche Schnittstelle, die nicht bereits in dieser Leistungsbeschreibung benannt ist). Der zeitliche Umfang zur Implementierung derartiger zusätzlichen Funktionen ist auf maximal 20 Personentage á 8 Zeitstunden begrenzt. Da, abgesehen von dem vorgenannten zeitlichen Höchstumfang, seitens des Auftraggebers noch nicht absehbar ist, welche zusätzlichen Funktionen im Einzelnen gegebenenfalls erforderlich sein können und welchen zeitlichen Umfang deren Implementierung umfassen wird, erfolgt die diesbezügliche Vergütung nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand in Zeitstunden zu dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Stundensätzen.
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2. Im Bereich der Anwenderunterstützung wird es gegebenenfalls erforderlich sein, als optionale Leistungen Schulungen in folgendem Höchstumfang durchzuführen: Durchführung von 3 x 3 Stunden Anwenderschulung, mit jeweils max. 12 Teilnehmer/innen, in den Räumlichkeiten der TUM. Die Vergütung erfolgt zu dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Pauschalpreis pro Schulung.
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3. Der Auftraggeber wird bei Bedarf die Weiterentwicklung der gemäß Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung zu erstellenden Individualsoftware als optionale Leistung abrufen. Die Vergütung für eine Weiterentwicklung der Individualsoftware erfolgt nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand in Zeitstunden zu dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Stundensätzen.
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4. Der Auftraggeber behält sich optional vor, den Vertrag einmalig um (weitere) 24 Monate zu verlängern. Im Falle der optionalen Vertragsverlängerung sind in dem zusätzlichen Leistungszeitraum der Betrieb, die Wartung und Pflege der Individualsoftware fortzuführen. Die Vergütung erfolgt über eine monatliche Pauschale.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Universität München
Arcisstraße 21
80333 München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
I) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB,
II) Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister oder bei Bewerbern/ Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist/sind, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Eintragungsstand wiederzugeben. Zu diesem Zweck ist ein Auszug vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate ist. Alternativ kann im Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden, dass der/die vorgelegte/n Auszug/Auszüge den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/wiedergeben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
I) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers / der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 250 000,00 EUR für Personenschäden, mindestens 250 000,00 EUR für Sachschäden und mindestens 250 000,00 EUR für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen. Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
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II) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Mindestanforderung ist ein jährlicher Gesamtumsatz von 250 000 Euro.
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Mindeststandards:
I) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers / der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 250 000,00 EUR für Personenschäden, mindestens 250 000,00 EUR für Sachschäden und mindestens 250 000,00 EUR für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen. Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
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II) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Mindestanforderung ist ein jährlicher Gesamtumsatz von 250 000 Euro.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
I) Eigenerklärung über die Qualifikation und Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter.
1. Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von mindestens 6 festangestellten Personen, die mindestens 75 % ihrer Jahresarbeitszeit im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind. Der „ausschreibungsgegenständliche Bereich“ ist die konzeptionelle und IT-technische Neu-Entwicklung / Erstellung von Individualsoftware sowie deren Implementierung in dem IT-System von Kunden. Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Wohnungsbörse oder eine ähnliche Anwendung wie eine digitale Plattform für eine Vielzahl von Nutzern handeln; erfasst sind vielmehr alle Arten von Individualsoftware, sofern diese in konzeptioneller und IT-technischer Hinsicht neu erstellt worden sind.
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2. Mindestanforderung ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter, die in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen werden, d. h. der Projektleiter und die Designer, jeweils die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
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3. Mindestanforderung ist, dass die Entwickler Programmiersprachen und Frameworks beherrschen müssen, die den zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung aktuellen Branchenstandards entsprechen (wie bspw. TypeScript / Ruby / Python / Scala mit den Frameworks Angular / React / Express / Django / Ruby on Rails in den jeweils zum Projektzeitraum aktuell verfügbaren Versionen).
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II) Unternehmensreferenzen: Eigenerklärung über geeignete Referenzprojekte des Unternehmens des Bewerbers mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, und einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen). Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden.
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Es werden nur die vom Bewerber im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
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1. Mindestens 1 (eine) und bis zu 3 (drei) geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder, im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat.
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2. Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2019 beendet worden sein, oder, falls es zum 31.12.2019 noch fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen.
3. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschriebenen ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist. Dies ist der Fall, wenn es sich bei der Referenzleistung um eine IT-Dienstleistung handelt, in deren Rahmen für den Referenzauftraggeber unter Verwendung von (zu diesem Zeitpunkt) aktueller branchenüblicher Technologien eine funktionsfähige / einsatzbereite Individualsoftware (neu) entwickelt und implementiert worden ist.
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4. Bei mindestens einer der Referenzen muss zusätzlich zur Entwicklung und Implementierung der Individualsoftware auch deren Betrieb, Pflege und Wartung vom Leistungsumfang umfasst sein.
III) Persönliche Referenzen des zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters: Eigenerklärung über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete persönliche Referenzprojekte für den zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, jeweils mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, und einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Mindestanforderungen erfüllende persönliche Referenzprojekte eines Mitarbeiters eines Mitglieds (der Bewerbergemeinschaft) der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Es werden nur die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten persönlichen Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten persönlichen Referenzen des zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die (persönlichen) Referenzprojekte des zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters gelten folgende Mindestanforderungen:
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1. Mindestens 1 (ein) und bis zu 2 (zwei) geeignete(s) persönliche Referenzprojekt(e) für den zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, jeweils unter namentlicher Bezeichnung des Projektleiters, welcher das Referenzprojekt erbracht hat.
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2. Das (persönliche) Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2019 beendet worden sein muss, oder, falls es zum 31.12.2019 noch fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen.
3. Eine (persönliche) Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung benannten (ausschreibungsgegenständlichen) Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist.
Dies ist der Fall, wenn
(I) es sich bei der Referenzleistung um eine IT-Dienstleistung handelt, in deren Rahmen für den Referenzauftraggeber unter Verwendung von (zu diesem Zeitpunkt) aktueller branchenüblicher Technologien eine funktionsfähige / einsatzbereite Individualsoftware (neu) entwickelt und implementiert worden ist;
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(II) der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter in dem Referenzprojekt (ebenfalls) die Projektleitung innehatte.
Mindeststandards:
I) Eigenerklärung über die Qualifikation und Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter.
1. Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von mindestens 6 festangestellten Personen, die mindestens 75 % ihrer Jahresarbeitszeit im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind. Der „ausschreibungsgegenständliche Bereich“ ist die konzeptionelle und IT-technische Neu-Entwicklung / Erstellung von Individualsoftware sowie deren Implementierung in dem IT-System von Kunden. Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Wohnungsbörse oder eine ähnliche Anwendung wie eine digitale Plattform für eine Vielzahl von Nutzern handeln; erfasst sind vielmehr alle Arten von Individualsoftware, sofern diese in konzeptioneller und IT-technischer Hinsicht neu erstellt worden sind.
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2. Mindestanforderung ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter, die in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen werden, d. h. der Projektleiter und die Designer, jeweils die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
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3. Mindestanforderung ist, dass die Entwickler Programmiersprachen und Frameworks beherrschen müssen, die den zum Zeitpunkt der Auftragsbekannt-machung aktuellen Branchenstandards entsprechen (wie bspw. TypeScript / Ruby / Python / Scala mit den Frameworks Angular / React / Express / Django / Ruby on Rails in den jeweils zum Projektzeitraum aktuell verfügbaren Versionen).
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II) Unternehmensreferenzen: Eigenerklärung über geeignete Referenzprojekte des Unternehmens des Bewerbers mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, und einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen). Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden.
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Es werden nur die vom Bewerber im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
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1. Mindestens 1 (eine) und bis zu 3 (drei) geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder, im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat.
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2. Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2019 beendet worden sein, oder, falls es zum 31.12.2019 noch fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen.
3. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschriebenen ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist. Dies ist der Fall, wenn es sich bei der Referenzleistung um eine IT-Dienstleistung handelt, in deren Rahmen für den Referenzauftraggeber unter Verwendung von (zu diesem Zeitpunkt) aktueller branchenüblicher Technologien eine funktionsfähige / einsatzbereite Individualsoftware (neu) entwickelt und implementiert worden ist.
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4. Bei mindestens einer der Referenzen muss zusätzlich zur Entwicklung und Implementierung der Individualsoftware auch deren Betrieb, Pflege und Wartung vom Leistungsumfang umfasst sein.
III) Persönliche Referenzen des zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters: Eigenerklärung über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete persönliche Referenzprojekte für den zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, jeweils mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, und einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Mindestanforderungen erfüllende persönliche Referenzprojekte eines Mitarbeiters eines Mitglieds (der Bewerbergemeinschaft) der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Es werden nur die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten persönlichen Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten persönlichen Referenzen des zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die (persönlichen) Referenzprojekte des zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters gelten folgende Mindestanforderungen:
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1. Mindestens 1 (ein) und bis zu 2 (zwei) geeignete(s) persönliche Referenzprojekt(e) für den zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, jeweils unter namentlicher Bezeichnung des Projektleiters, welcher das Referenzprojekt erbracht hat.
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2. Das (persönliche) Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2019 beendet worden sein muss, oder, falls es zum 31.12.2019 noch fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen.
3. Eine (persönliche) Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung benannten (ausschreibungsgegenständlichen) Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist.
Dies ist der Fall, wenn
(I) es sich bei der Referenzleistung um eine IT-Dienstleistung handelt, in deren Rahmen für den Referenzauftraggeber unter Verwendung von (zu diesem Zeitpunkt) aktueller branchenüblicher Technologien eine funktionsfähige / einsatzbereite Individualsoftware (neu) entwickelt und implementiert worden ist;
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(II) – der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter in dem Referenzprojekt (ebenfalls) die Projektleitung innehatte.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Universität
Kontakt
Kontaktperson: Hr. Markus Haggenmiller
Internetadresse: www.tum.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD47E/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB
Postanschrift: Brienner Str. 29
Kontaktperson: Rechtsanwalt Christoph Richter
Telefon: +49 895441470 📞
E-Mail: richter@lutzabel.com 📧
Fax: +49 8954414799 📠
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.lutzabel.com 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Aus Gründen der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs wird darauf hingewiesen, dass ein mit dem Vergabeverfahren vorbefasstes Unternehmen, welches die TUM bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beraten hat (sog. Projektant), gegenüber der TUM sein Interesse an einer Teilnahme an dem Vergabeverfahren bekundet hat.
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Vor diesem Hintergrund hat die TUM folgende Maßnahmen ergriffen, um für den Fall einer Teilnahme einen etwaig bestehenden Wissensvorsprung des Projektanten auszugleichen:
Erstens werden Unterlagen, die der Projektant im Rahmen der Vorbereitung erstellt hat, im Einzelnen die Dateien „Projektant_Überblick“ (Anlage 7), „Projektant_Nutzerbefragung“ (Anlage 8) und „Projektant_Fachkonzept“ (Anlage 9), den Vergabeunterlagen beigefügt (Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass sich der Inhalt der vorgenannten Unterlagen und der Leistungsbeschreibung unterscheiden; für die Angebotserstellung ist allein die Leistungsbeschreibung maßgeblich!).
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Zweitens werden längere Teilnahmeantrags- und Angebotsfristen eingeräumt, als gesetzlich mindestens vorgesehen, um allen Unternehmen ausreichend Gelegenheit zu geben, sich mit den Vergabeunterlagen vertraut zu machen.
Drittens wird das gesamte Vergabeverfahren ohne die Beteiligung des Projektanten durchgeführt; dies betrifft insbesondere Wertungs- und Auswahlentscheidungen.
Viertens ist in technischer Hinsicht sichergestellt, dass der Projektant spätestens ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung keinen (auftraggeberseitigen) Zugriff auf den Projektraum dieses Vergabeverfahrens und/oder Netzlaufwerke / Ordner der TUM hat, auf bzw. in denen Unterlagen im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren abgelegt sind oder werden, und/oder auch nicht auf sonstigem Weg Kenntnis von geheimhaltungsbedürftigen Informationen / Unterlagen erhalten kann.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD47E

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 058-138984 (2020-03-19)
Ergänzende Angaben (2020-04-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 071-169575
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 058-138984
ABl. S-Ausgabe: 71
Quelle: OJS 2020/S 071-169575 (2020-04-06)
Berichtigung (2020-04-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Berichtigung

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 072-172726
ABl. S-Ausgabe: 72
Quelle: OJS 2020/S 072-172726 (2020-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entwicklung, Implementierung, Betrieb und Pflege einer digitalen Wohnungsbörse für die Technische Universität München („TUM").
Gesamtwert des Auftrags: 355 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 192-463652
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDX29

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Wohnungsbedarf an der Technischen Universität München („TUM") von unterschiedlichsten Zielgruppen ist enorm. Eine zentrale Wohnraumdatenbank soll der problematischen Wohnungssituation in München begegnen und alle TUM-Angehörigen auf Wohnungssuche erheblich unterstützen. Zudem soll die Attraktivität der TUM für potenzielle Studierende (die aus Wohnungsnot bisher nicht kommen können) sowie als Arbeitgeber (speziell auch für internationale Wissenschaftler) durch eine optimierte Wohnraumvermittlung gesteigert werden. Hierfür soll eine umfassende digitale Plattform entstehen, die neben einer öffentlichen (für TUM-Angehörige sichtbar) und nicht-öffentlichen (nur für TUM Verwaltung sichtbar) Angebotsdatenbank auch das Wohnungsanfragemanagement und die Vermieterverwaltung umfasst. Diese Plattform soll von dem künftigen Auftragnehmer individuell für die TUM erstellt, implementiert, betrieben und gepflegt werden. Die Bieter sollen in Ansehung der vorgenannten Zielsetzung auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung, d. h. einer rahmenartigen Beschreibung der Leistungs- und Funktionsanforderungen sowie technischen Spezifikationen, eine Lösung in Gestalt eines Durchführungskonzepts erarbeiten und ein Angebot für dessen Realisierung unterbreiten.
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Beschreibung der Optionen:
1. Der Auftraggeber wird bei Bedarf die Implementierung zusätzlicher Funktionen zur Ergänzung der unter Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung dargestellten Hauptleistungen abrufen. Dies betrifft Funktionen, die nicht bereits unter Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung als Hauptleistung benannt sind und für deren Erbringung nicht andere bereits benannte Funktionen gestrichen werden können (i.S.e. Change Requests), sondern die zusätzlich implementiert werden sollen (bspw. eine zusätzliche Schnittstelle, die nicht bereits in dieser Leistungsbeschreibung benannt ist). Der zeitliche Umfang zur Implementierung derartiger zusätzlichen Funktionen ist auf maximal 20 Personentage á 8 Zeitstunden begrenzt. Da, abgesehen von dem vorgenannten zeitlichen Höchstumfang, seitens des Auftraggebers noch nicht absehbar ist, welche zusätzlichen Funktionen im Einzelnen gegebenenfalls erforderlich sein können und welchen zeitlichen Umfang deren Implementierung umfassen wird, erfolgt die diesbezügliche Vergütung nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand in Zeitstunden zu dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Stundensätzen.
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2. Im Bereich der Anwenderunterstützung wird es gegebenenfalls erforderlich sein, als optionale Leistungen Schulungen in folgendem Höchstumfang durchzuführen: Durchführung von 3 x 3 Stunden Anwenderschulung, mit jeweils max. 12 TeilnehmerInnen, in den Räumlichkeiten der TUM. Die Vergütung erfolgt zu dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Pauschalpreis pro Schulung.
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5. Der Auftraggeber kann bei Bedarf als optionale Leistung die Implementierung zusätzlicher Geoinformationsdienste (z. B. Geodatensuche oder Anzeige der Mietobjekte auf einer Karte) anfordern. Der zeitliche Umfang zur Implementierung dieser zusätzlichen Funktionen ist auf maximal 30 Personentage á 8 Zeitstunden begrenzt und muss bei Beauftragung in Abstimmung von Auftragnehmer und Auftraggeber im agilen Prozess entsprechend der in diesem Umfang möglichen Funktionalitäten geplant werden.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-28 📅
Name: Ergosign GmbH
Postanschrift: Europaallee 20a
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland 🇩🇪
Regionalverband Saarbrücken 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 354 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2020/S 192-463652 (2020-09-29)