Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Beaufsichtigung der Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Bauüberwachungsleistungen, Instandsetzung Sockelbauwerk Örtliche Bauüberwachung, Ingenieurleistungen der Lph 9 gemäß HOAI.”
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berliner Verkehrsbetriebe ÄöR (BVG)
Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Gleisdreieck ist der Kreuzungspunkt von 2 Hauptstrecken des Berliner U-Bahnnetzes und somit einer der wichtigsten Umsteigebahnhöfe innerhalb des...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Gleisdreieck ist der Kreuzungspunkt von 2 Hauptstrecken des Berliner U-Bahnnetzes und somit einer der wichtigsten Umsteigebahnhöfe innerhalb des städtischen Nahverkehrs. Die Viadukte wurden Anfang des 20. Jahrhunderts ursprünglich als offene Segmentbögen errichtet. Nach einem Hochbahnunglück im Jahr 1908 wurden die Gleisanlagen auf 2 Ebenen umgebaut und mit dem Bau des U-Bahnhofs Gleisdreieck begonnen, der 1914 in Betrieb genommen wurde. Im Laufe der folgenden Jahrzehnte wurden die Viadukte mehr-fach entsprechend der Anforderungsprofile der Zeit umgebaut und neu genutzt.
Im Jahre 2014 wurde das Grundstück, auf dem sich das Sockelbauwerk befindet, an einen privaten Investor verkauft. Um die Nutzungsrechte zu erhalten und den U-Bahnbetrieb weiterhin zu aufrechtzuerhalten, wurde mit dem Grundstückseigentümer eine Nachbarschaftsvereinbarung geschlossen. Um die langfristige Tragfähigkeit der U-Bahntrasse und des Bahnhofs zu gewährleisten, muss das Sockelbauwerk jedoch grundlegend saniert werden. Um die statische Tragfähigkeit der Bauteile der Strecken zu gewährleisten, müssen mit der Grundinstandsetzung die Schadensbilder am Sockelbauwerk dauerhaft saniert werden. Dazu gehören insbesondere Schäden am Mauerwerk, an Betonflächen und Stahlbauteilen.
Das gesamte Gleisdreieck ist als Bauwerk denkmalgeschützt. Die erforderlichen Genehmigungen für geplante Abbruch- und Instandsetzungsmaßnahmen wurden von der Unteren Denkmalschutzbehörde erteilt. Nach dem sukzessiven Auszug der Werkstätten der BVG werden Ein- und Anbauten in und an den Bögen zurückgebaut, um eine Grundinstandsetzung an der Primärstruktur des Tragwerks durchführen zu können.
Das gesamte Vorhaben wurde in 4 Abschnitte unterteilt, wobei jeweils 2 Abschnitte gemeinsam ausgeschrieben und vergeben werden. Die Fläche des Vorhabens ist stark eingegrenzt, so dass die Baustellenlogistik danach ausgerichtet werden muss. Während des ersten Bauabschnittes werden noch Werkstätten in Sockelbauwerk verbleiben, die auch weiterhin arbeitsfähig bleiben müssen. Entsprechende Abstimmungen sind auch mit dem Nachbarn „Station" zu treffen, um die Lärmbelästigung an bestimmten Tagen möglichst gering zu halten.
Die hier zu vergebenden Ingenieurleistungen der örtliche Bauüberwachung soll die Mitwirkungs- und Überwachungsleistungen im Auftrage des Bauherrn übernehmen. Der Leistungsumfang umfasst auch Leistungen aus der Leistungsphase 9 der HOAI.
In einer ersten Auftragsstufe wird die örtliche Bauüberwachung für die Bauabschnitte 1 und 2 beauftragt, die Bauüberwachungsleistungen für die Bauabschnitte 3 und 4 sowie die Leistungen der Lph. 9 werden optional beauftragt. Die Leistungen der Lph. 9 orientieren sich zeitlich am Abschluss der Bauabschnitte 1+2 sowie 3+4.
Die Leistungen beinhalten u.a. die Anleitung der ausführenden Firmen, die Begleitung des sachgemäßen Abbruchs und die Kontrolle bei der Entsorgung von Baustoffen. Die Lph. 8 (Bauoberleitung) wird durch den AG selbst erbracht und ist nicht Bestandteil dieses Vertrags.
Die Bauleistungen (Bauabschnitte 1 und 2 sowie Bauabschnitte 3 und 4) werden in voneinander getrennten Verfahren ausgeschrieben und vergeben. Ab der Ausführung der Bauabschnitte 3 und 4 (ca. 02/2022) sind für einen Zeitabschnitt von ca. 10 Monaten ggf. 2 Bauunternehmen vor Ort. Nach aktueller Terminplanung laufen zumindest die Bauabschnitte 2 und 3 somit parallel zueinander ab.
Leistungszeitraum der Überwachungsleistungen:
— BA 1+2 — ca. 03/21 — 10/22 (Bauüberachung),
— BA 1+2 — nach Abnahme BA 1+2 (Lph. 9) — Option,
— BA 3+4 — ca. 02/22 — 08/23 (Bauüberachung) — Option,
— BA 3+4 — nach Abnahme BA 3+4 (Lph. 9) — Option.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-19 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 1
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:
1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen.
Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach §123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung „Fachkundenachweis" (Formblatt) ergeben.
4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu Vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen.
5. Alle Bewerber werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß der zugehörenden Matrix ihrer Referenzangaben entsprechend im Punktesystem bewertet. Der Auftraggeber behält sich durch eine Begrenzung der Teilnehmer vor, nur die maximal 5 Bestplatzierten zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungen als freie Option nach den Bestimmungen des Ingenieurvertrags zu beauftragen:
— Auftragsstufe 1b —...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungen als freie Option nach den Bestimmungen des Ingenieurvertrags zu beauftragen:
— Auftragsstufe 1b — Bauabschnitt 1+2 — Lph. 9,
— Auftragsstufe 2a — Bauabschnitt 3+4 — Bauüberwachung,
— Auftragsstufe 2b — Bauabschnitt 3+4 — Lph. 9.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1 der Bekanntmachung — Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB,
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB,
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG,
4. Erklärung zum KRG,
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen- Sach- Vermögens- und Umweltschäden) die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II. Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II. Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung — Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zu Umsätzen,
2. Ggf. weitere Erklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
—.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen — hierzu siehe Eigenerklärung Fachkundenachweis,
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter,
3. Technische Ausstattung des Bewerbers.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbaren und abgeschlossenen Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 8...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbaren und abgeschlossenen Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 8 und/oder örtliche Bauüberwachung nach HOAI im Leistungsbild Gebäude oder Ingenieurbauwerke erbracht und abgeschlossen wurden.
Mindestanforderungen Baukosten: Referenz 1 im Gesamtumfang von 5 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400)Referenz 2 im Gesamtumfang von 3 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400)Referenz 3 ohne Mindestanforderung (Kostengruppe 300 und 400)
Mindestanforderung an Leistungsinhalt: Über die Summe der Referenzen 1-3 muss die Überwachung der folgenden Leistungen nachgewiesen werden.(Abbruch, Beton- u. Maurerarbeiten, Entsorgung überwachungspflichtiger Materialien).
Berücksichtigung finden in der Bewertung weiterhin die Aktualität des abgeschlossenen Vorhabens, die vergleichbare Objektart (Industrie-, Gewerbebau oder Bahnanlage) und die Durchführung im Bestand sowie unter betrieblicher Nutzung.
Es ist mindestens eine Referenzen einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare und abgeschlossene Ingenieurleistungen der Leistungsphase 8 und/oder örtliche Bauüberwachung nach HOAI im Leistungsbild Ingenieurbauwerke für die Ausführung von Stahlbau- und Korrosionsschutz arbeiten an einem Brückenbauwerk erbracht und abgeschlossen wurden.
Mindestanforderungen Baukosten: Referenz 4 im Gesamtumfang von 1 Mio. EUR netto (Leistungsanteil der Stahlbau.- und Korrosions-schutzarbeiten)
Berücksichtigung finden in der Bewertung weiterhin die Aktualität des abgeschlossenen Vorhabens, die vergleichbare Objektart (Brückenbauwerk Bahnanlage) und die Durchführung im Bestand und unter betrieblicher Nutzung.
Die Vergabestelle wird maximal 4 Referenzen bewerten. Der Bewerber ist angehalten die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Eigenerklärungen zu verwenden.
Alle wertungsrelevanten Kriterien sind darüber hinaus in der Eignungsmatrix aufgeführt, die den Teilnahme-/Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt Anhand der nachfolgend vorgegebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt Anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu Sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge Folgende Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerbergemeinschaften von Jedem Mitglied und für jeden mit dem Teilnahmeantrag Benannten Nachunternehmer),
2. Eigenerklärung Fachkundenachweis,
3. Nachunternehmererklärung (sofern erforderlich),
4. im Fall von Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Ihres/Ihrer Nachunternehmer/s (vollständig ausgefüllt),
5. im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft (vollständig ausgefüllt) Weitere Erläuterungen sind dem Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen. Die BVG weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-11
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-01-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-30 📅
“1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich...”
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
2. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 25.11.2020 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
5. Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit
(elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig.
6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor.
7. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.
8. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt).
Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung „Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
9. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu Behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden.
10. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungsund Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 222-546900 (2020-11-10)