U5/U8 Sanierung Waisentunnel, BIM-gestützte Generalplanungsleistungen

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft (FEM)

Generalplanungsleistungen unter Verwendung der BIM Methodik für die Sanierung des Tunnelabschnittes im Waisentunnel im Bereich der Spreeunterquerung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-28 Auftragsbekanntmachung
2021-01-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: FEM4-0135-2020
Kurze Beschreibung:
Generalplanungsleistungen unter Verwendung der BIM Methodik für die Sanierung des Tunnelabschnittes im Waisentunnel im Bereich der Spreeunterquerung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft (FEM)
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://vergabekooperation.berlin 🌏
E-Mail: projektneubauu5@bvg.de 📧
Telefon: +49 30/25627841 📞
URL der Dokumente: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-171bfcd3a2f-3993bd2407aa02c1 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-171bfcd3a2f-3993bd2407aa02c1 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-02 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-08-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 170-412300
ABl. S-Ausgabe: 170

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Generalplanungsleistung (Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA) für die grundlegende Sanierung des Waisentunnels (Überführungstunnel zwischen Alexanderplatz / U5 und Jannowitzbrücke / U8) unter Verwendung der BIM-Methodik und Einführung eines CDE.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die angegebene Laufzeit ist nur eine Grobschätzung und abhängig von der aktuellen Vergabe, den folgenden Planungs- und Bauleistungen.
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Näheres sh. Generalplanervertrag.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Berliner Verkehrsbetriebe AöR
Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
Mehr anzeigen
— Referenzen gemäß Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Qualität der vorzulegenden Referenzen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-171bfcd3a2f-3993bd2407aa02c1 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316 📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 170-412300 (2020-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (FEM)

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 008-015240
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 170-412300
ABl. S-Ausgabe: 8

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-14 📅
Name: ZPP Ingenieure AG
Postanschrift: Lise-Meitner-Allee 11
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 234 / 9204-0 📞
E-Mail: info@zpp.de 📧
Land: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 008-015240 (2021-01-08)