Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überdrucktechnik
2020-89
Produkte/Dienstleistungen: Atemschutzgeräte für die Brandbekämpfung📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Atemschutzmasken und Lungenautomaten in Überdrucktechnik für die Berliner Feuerwehr.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Atemschutzmaske G1_MSA Deutschland
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Atemschutzgeräte für die Brandbekämpfung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 2 500 Atemschutzmasken (Vollmaske G1 ATO-CODE A-G1FP-E-M-1M-E-R-P) und 500 Atemschutzmasken (Vollmaske G1 ATO-CODE A-G1FP-E-S-1-M-E-R-P).” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-30 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: — bis zum 30.6.2020 – 1. Teillieferung,
— bis zum 30.9.2020 – Restlieferung.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lungenautomat Auto Maxx_ESA
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von 500 Lungenautomat (Auto Maxx_ESA short).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe (optional),
— Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer (optional),
— Wirt-238 Erklaerung der...”
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Wirt-124 EU Eigenerklaerung zur Eignung-EU,
— Wirt-214 BVB u. Eigenerkl. zu Tariftreue_Mindestentgelt_SV,
— Wirt-2141 BVB u. Eigenerkl. gem- Par1 Abs2 Frauen-FVO.”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Wirt-124 EU Eigenerklaerung zur Eignung-EU,
— Wirt-214 BVB u. Eigenerkl. zu Tariftreue_Mindestentgelt_SV,
— Wirt-2141 BVB u. Eigenerkl. gem- Par1 Abs2 Frauen-FVO.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-15
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-16
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Voltairestr. 2
10179 Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zur Öffnung sind keine Personen zugelassen (geschlossene Sitzung).
“Ausgabe der Vergabeunterlagen sowie Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über dieVergabeplattform des Landes Berlin (Suchbegriff: Berliner...”
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 9013-7613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Berliner Feuerwehr
Postanschrift: Voltairestraße 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3038710520📞
E-Mail: vergabestelle@berliner-feuerwehr.de📧
Fax: +49 30387995599 📠
Quelle: OJS 2020/S 030-069488 (2020-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Vergabestelle der Berliner Feuerwehr
Telefon: +49 3038710522📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 759 160 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Atemschutzmasken in Überdrucktechnik für die Berliner Feuerwehr.
Zusätzliche Informationen: Die Bewertung erfolgte nach der reinen Preiswertung gemäß UfAB 2018.
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Lungenautomaten in Überdrucktechnik für die Berliner Feuerwehr.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 030-069488
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2020-89
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Überdrucktechnik
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: G.B.S. Handelsgesellschaft mbH
Postanschrift: Löwenbrucher Ring 36
Postort: Ludwigsfelde
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Teltow-Fläming🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 609 390 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2020 - 89
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Überdruck-Atemschutztechnik
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 149 770 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis Frist von zehn Kalendertagen nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 070-166669 (2020-04-07)