Übernachtungskontingente für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Informationsfahrten der Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach Berlin für das Jahr 2021

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Das BPA organisiert für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages jährlich rund 2 500 Informationsfahrten mit insgesamt bis zu 120 000 Personen nach Berlin. Die Gruppengröße umfasst jeweils bis zu 50 Personen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernachten ein bis 3 Nächte – abhängig von der Entfernung zum Wahlkreis – in Berliner Hotels. Die entsprechenden Übernachtungsleistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Sie hat den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen für Hotelkontingente für das Jahr 2021, die durch das BPA unmittelbar mit den geeigneten Hotels abgeschlossen werden, zum Ziel.
Die europaweite Veröffentlichung erfolgt aus Gründen der Transparenz. Bitte beachten Sie: Es kommen nur solche Hotels für den Zuschlag in Frage, die nicht weiter als 8 km (Luftlinie) vom Deutschen Bundestag (Reichstagsgebäude) entfernt sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-22 Auftragsbekanntmachung
2020-05-20 Ergänzende Angaben
2021-02-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-04-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hotel-Übernachtungen
Referenznummer: 30715/2#11-3/2020
Kurze Beschreibung:
Das BPA organisiert für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages jährlich rund 2 500 Informationsfahrten mit insgesamt bis zu 120 000 Personen nach Berlin. Die Gruppengröße umfasst jeweils bis zu 50 Personen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernachten ein bis 3 Nächte – abhängig von der Entfernung zum Wahlkreis – in Berliner Hotels. Die entsprechenden Übernachtungsleistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Sie hat den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen für Hotelkontingente für das Jahr 2021, die durch das BPA unmittelbar mit den geeigneten Hotels abgeschlossen werden, zum Ziel. Die europaweite Veröffentlichung erfolgt aus Gründen der Transparenz. Bitte beachten Sie: Es kommen nur solche Hotels für den Zuschlag in Frage, die nicht weiter als 8 km (Luftlinie) vom Deutschen Bundestag (Reichstagsgebäude) entfernt sind.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hotel-Übernachtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Postanschrift: Dorotheenstraße 84
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bundespresseamt.de 🌏
E-Mail: vergabe@bpa.bund.de 📧
Fax: +49 30-182722119 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=324491 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=324491 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-22 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-27 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 082-193697
ABl. S-Ausgabe: 82
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich unter strikter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Unterlagen, die nicht wie gefordert eingereicht wurden, gemäß § 56 VgV unter Setzung einer Frist von den Bietern nachzufordern. Sollten die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist Nachgereicht werden, wird das entsprechende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bieterfragen werden zu den in den Bewerbungsbedingungen angegebenen Stichtagen beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, auch kurzfristig nach dem letzten Stichtag eingegangene Fragen zu beantworten. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote entsprechend zu informieren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das BPA organisiert für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages jährlich rund 2 500 Informationsfahrten mit insgesamt bis zu 120 000 Personen nach Berlin. Die Gruppengröße umfasst jeweils bis zu 50 Personen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernachten ein bis 3 Nächte – abhängig von der Entfernung zum Wahlkreis – in Berliner Hotels. Die entsprechenden Übernachtungsleistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Sie hat den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen für Hotelkontingente für das Jahr 2021, die durch das BPA unmittelbar mit den geeigneten Hotels abgeschlossen werden, zum Ziel.
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Die europaweite Veröffentlichung erfolgt aus Gründen der Transparenz. Bitte beachten Sie: Es kommen nur solche Hotels für den Zuschlag in Frage, die nicht weiter als 8 km (Luftlinie) vom Deutschen Bundestag (Reichstagsgebäude) entfernt sind.
Das BPA organisiert für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages jährlich Rund 2 500 Informationsfahrten mit insgesamt bis zu 120 000 Personen nach Berlin. Die Gruppengröße umfasst jeweils bis zu 50 Personen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernachten ein bis 3 Nächte – abhängig von der Entfernung zum Wahlkreis – in Berliner Hotels. Die entsprechenden Übernachtungsleistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Sie hat den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen für Hotelkontingente für das Jahr 2021, die durch das BPA unmittelbar mit den geeigneten Hotels abgeschlossen werden, zum Ziel.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bieters, dass:
DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 4
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen Bildung/Beteiligung an einer kriminellen oder Terroristischen Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche; unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Menschenhandel, Förderung des Menschenhandels oder anderer Strafnormen i. S. v. § 123 Abs. 1 GWB rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist (einer Verurteilung nach den vorgenannten Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich);
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— die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden;
— keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90Tagessätzen oder eine Belegung mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR wegen illegaler Beschäftigung (§ 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1,1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) erfolgt ist.
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Darüber hinaus erklärt der Bewerber, dass das Unternehmen:
— bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende Umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
— nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
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— keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
— nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und daraus eine Wettbewerbsverzerrung resultiert;
— nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
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— nicht in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln;
— nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in Unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte;
— fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öAG erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Der Bieter erklärt, dass er.
— im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 5 — kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht.
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Der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den ö AG tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte.
Für Bieters die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, beziehen sich deren Erklärungen auf die Rechtsvorschriften des Landes in dem sie niedergelassen sind.
Sollte ein Bieter nicht in der Lage sein, die vorgenannte Eigenerklärung abzugeben, hat er die Gründe hierfür schriftlich darzulegen und seinem Angebot beizufügen.
Mit der Abgabe des Angebots gilt die vorgenannte Eigenerklärung durch den Bieter als abgegeben.
Der Bieter legt einen Gewerbezentralregisterauszug vor, der nicht vor dem 1.1.2020 ausgestellt sein darf.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Hotelprofil mit folgenden Angaben:
— Eröffnungsdatum;
— Größe des Hotels;
— Zimmerausstattung;
— Lage des Hotels;
— Hotelklassifizierung.
Mindeststandards:
— Eröffnungstermin darf nicht nach dem Ende der Angebotsfrist (3.6.2020) liegen;
— Hotel muss mindestens 24 Doppelzimmer und mindestens 10 Einzelzimmer zur Verfügung haben;
— Doppelzimmer mit Twin-Beds (in 24 Doppelzimmern).
In als Einzelzimmer angebotenen Zimmern können auch mehrere Betten stehen.
Bei allen Zimmern muss es sich um Nichtraucherzimmer handeln.
— Entfernung vom Deutschen Bundestag/Reichstagsgebäude maximal 8 km (Luftlinie);
— 3 oder 4 Sterne (nach den Richtlinien der Deutschen Hotelklassifizierung), das gültige Zertifikat (Kopie) ist beizufügen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Berlin

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=324491 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich unter strikter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Unterlagen, die nicht wie gefordert eingereicht wurden, gemäß § 56 VgV unter Setzung einer Frist von den Bietern nachzufordern.
Sollten die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist Nachgereicht werden, wird das entsprechende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Bieterfragen werden zu den in den Bewerbungsbedingungen angegebenen Stichtagen beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, auch kurzfristig nach dem letzten Stichtag eingegangene Fragen zu beantworten. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote entsprechend zu informieren.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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— Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt;
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 082-193697 (2020-04-22)
Ergänzende Angaben (2020-05-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 100-242217
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 082-193697
ABl. S-Ausgabe: 100
Quelle: OJS 2020/S 100-242217 (2020-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das BPA organisiert für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages jährlich rund 2 500 Informationsfahrten mit insgesamt bis zu 120 000 Personen nach Berlin. Die Gruppengröße umfasst jeweils bis zu 50 Personen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernachten ein bis drei Nächte, abhängig von der Entfernung zum Wahlkreis, in Berliner Hotels. Die entsprechenden Übernachtungsleistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Sie hat den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen für Hotelkontingente für das Jahr 2021, die durch das BPA unmittelbar mit den geeigneten Hotels abgeschlossen werden, zum Ziel. Die europaweite Veröffentlichung erfolgt aus Gründen der Transparenz. Bitte beachten Sie: Es kommen nur solche Hotels für den Zuschlag in Frage, die nicht weiter als 8 km (Luftlinie) vom Deutschen Bundestag (Reichstagsgebäude) entfernt sind.
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Gesamtwert des Auftrags: 7 700 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 042-105501
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
Alle Bieter, die die Eignungskriterien erfüllen, haben den Zuschlag erhalten. Dies sind: — Holiday Inn Berlin – City East Side, 10243 Berlin, — Hampton by Hilton Berlin City East Side Gallery, 10243 Berlin, — Mercure Hotel Berlin Tempelhof, 12049 Berlin, — Novotel Suites Berlin City Potsdamer Platz, 10963 Berlin, — Grand Hostel Berlin Urban, 12047 Berlin, — Maritim Hotel Berlin, 10785 Berlin, — Hotel Ludwig van Beethoven, 10967 Berlin, — Leonardo Royal Berlin Alexanderplatz, 10249 Berlin, — Leonardo Hotel Berlin, 10585 Berlin, — Best Western Hotel City Ost, 10247 Berlin, — Mercure Hotel Berlin am Alexanderplatz, 10178 Berlin, — Mercure Hotel Berlin Zentrum, 10777 Berlin, — Abba Berlin hotel, 10719 Berlin, — Novum Hotel Aldea Berlin Centrum, 10783 Berlin, — Novum Hotel City B, 10783 Berlin, — Novum Hotel Gates, 10623 Berlin, — Novum Style Hotel Berlin-Centrum, 10587 Berlin, — Select Hotel Berlin The Wall, 10117 Berlin, — Select Hotel Checkpoint Charlie, 10969 Berlin, — The niu Hide, 10365 Berlin, — Hotel Sylter Hof Berlin, 10787 Berlin, — Relexa hotel Stuttgarter Hof Berlin, 10963 Berlin, — Mercure Hotel MOA Berlin, 10559 Berlin, — Holiday Inn Berlin City Center East Prenzlauer Berg, 10409 Berlin, — Park Plaza Berlin Kudamm, 10719 Berlin, — Upstalsboom Hotel Friedrichshain, 10243 Berlin, — Amber Econtel Berlin-Charlottenburg, 10589 Berlin, — Victor's Residenz-Hotel Berlin Tegel, 13407 Berlin, — Estrel Hotel Berlin, 12057 Berlin, — Mark Apart Hotel Berlin, 10719 Berlin, — Wyndham Garden Berlin Mitte, 13359 Berlin, — Holiday Inn Express City Centre, 10963 Berlin, — Golden Tulip Berlin – Hotel Hamburg, 10787 Berlin, — Mercure Hotel Berlin City West, 13629 Berlin, — Ku' Damm 101 Hotel, 10711 Berlin, — Rewari Hotel GmbH, 10963 Berlin.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-05 📅
Name: vgl. Angaben unter VI.3)
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 7 700 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 36

Referenz
Zusätzliche Informationen
Alle Bieter, die die Eignungskriterien erfüllen, haben den Zuschlag erhalten.
Dies sind:
— Holiday Inn Berlin – City East Side, 10243 Berlin,
— Hampton by Hilton Berlin City East Side Gallery, 10243 Berlin,
— Mercure Hotel Berlin Tempelhof, 12049 Berlin,
— Novotel Suites Berlin City Potsdamer Platz, 10963 Berlin,
— Grand Hostel Berlin Urban, 12047 Berlin,
— Maritim Hotel Berlin, 10785 Berlin,
— Hotel Ludwig van Beethoven, 10967 Berlin,
— Leonardo Royal Berlin Alexanderplatz, 10249 Berlin,
— Leonardo Hotel Berlin, 10585 Berlin,
— Best Western Hotel City Ost, 10247 Berlin,
— Mercure Hotel Berlin am Alexanderplatz, 10178 Berlin,
— Mercure Hotel Berlin Zentrum, 10777 Berlin,
— Abba Berlin hotel, 10719 Berlin,
— Novum Hotel Aldea Berlin Centrum, 10783 Berlin,
— Novum Hotel City B, 10783 Berlin,
— Novum Hotel Gates, 10623 Berlin,
— Novum Style Hotel Berlin-Centrum, 10587 Berlin,
— Select Hotel Berlin The Wall, 10117 Berlin,
— Select Hotel Checkpoint Charlie, 10969 Berlin,
— The niu Hide, 10365 Berlin,
— Hotel Sylter Hof Berlin, 10787 Berlin,
— Relexa hotel Stuttgarter Hof Berlin, 10963 Berlin,
— Mercure Hotel MOA Berlin, 10559 Berlin,
— Holiday Inn Berlin City Center East Prenzlauer Berg, 10409 Berlin,
— Park Plaza Berlin Kudamm, 10719 Berlin,
— Upstalsboom Hotel Friedrichshain, 10243 Berlin,
— Amber Econtel Berlin-Charlottenburg, 10589 Berlin,
— Victor's Residenz-Hotel Berlin Tegel, 13407 Berlin,
— Estrel Hotel Berlin, 12057 Berlin,
— Mark Apart Hotel Berlin, 10719 Berlin,
— Wyndham Garden Berlin Mitte, 13359 Berlin,
— Holiday Inn Express City Centre, 10963 Berlin,
— Golden Tulip Berlin – Hotel Hamburg, 10787 Berlin,
— Mercure Hotel Berlin City West, 13629 Berlin,
— Ku' Damm 101 Hotel, 10711 Berlin,
— Rewari Hotel GmbH, 10963 Berlin.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Mehr anzeigen
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2021/S 042-105501 (2021-02-25)