Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit der Angebotsabgabe sind folgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
— Eigenerklärung des Unternehmens gemäß §§ 123, 124 GWB;
— Referenzliste mit der Angabe der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Angabe des Umfangs der Leistung/Auftragswert, Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftraggeber mit Adressdaten (auf Anforderung sind Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie zur Konkretisierung des Auftrags die Auftrags-, Rechnungs- oder Kundennummer zu benennen));
— Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG oder gleichwertiger Nachweis des Landes, in dem der Betrieb ansässig ist;
— Nachweise, dass für alle für die Auftragsabwicklung vorgesehenen Anlagen die erforderlichen Betriebsgenehmigungen für die Abfallschlüssel 20 03 03 vorliegen;
— Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmer ist beizufügen. Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist.
Art und Umfang der Leistungen, die an einen Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sind anzugeben. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen. Die letztendliche
Verwertungsleistung von Straßenkehricht ist keine zu benennende Unterauftragnehmerleistung
— Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen und personellen Ausstattung;
— Sofern bei Angebotszeitpunkt bekannt: Standort der Verwertungsanlage(n), Beförderungsziel der Transportfahrzeuge;
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3 Mio. Euro (pauschal für Personen-, Sach- und sonstige Schäden je Schadensereignis und
Versicherungsjahr);
— Nachweis eines Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes für sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistung eingesetzten Fahrzeuge. Die Deckung dieses Kfz-
Haftpflichtversicherungsschutzes darf für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres nicht auf weniger als 100 Mio. EUR (pro Versicherungsjahr) begrenzt sein;
— Nachweis der Abgasnorm der eingesetzten Fahrzeuge.
Vor Auftragsvergabe:
— Eine Urkalkulation ist vor Auftragsvergabe einzureichen.