Übernahme, Transport und Entsorgung von Klärschlamm

Trink- und Abwasserverband Börde

Gegenstand der Ausschreibung sind Übernahme, Transport und Entsorgung der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Klärschlämme aus den bezeichneten Anlagen des Auftraggebers im jeweiligen Los. Die vom Bieter sicherzustellenden Leistungen schließen folgendes Leistungsspektrum ein:
• die Übernahme der Klärschlämme an den jeweils bezeichneten Abholstellen (Kläranlagen) je Auftraggeber,
• den Transport der Klärschlammmengen zur weiteren Entsorgung, vorrangig Verwertung,
• deren Verwiegung an einer vom Bieter vorzusehenden Verwiegungsmöglichkeit für Fahrzeuge in Form einer geeichten Fahrzeugwaage,
• die Entsorgung im Sinne vorrangig einer Verwertung der Mengen in einer oder mehreren geeigneten Verwertungsanlagen oder anderweitigen zulässigen Verwertungsverfahren und weitere Entsorgung von Reststoffen
• jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen und
• nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV).
Die künftigen Mengen an abzuholendem Klärschlamm (OS und TS-Gehalte) werden für die jeweiligen Lose und die dortigen Abholstellen wie folgt eingeschätzt:
Los 1: Abwassergesellschaft Halberstadt mbH
Kläranlage Halberstadt, ca. 1.680 - 2.520 t/OS / Jahr, TS-Gehalt: i.M. 24 %, anaerob ausgefaulter Klärschlamm, maschinell entwässert (Zentrifuge)
Los 2: Wasser- und Abwasserverbandes „Holtemme-Bode“
1. Abholstelle Kläranlage Silstedt:
Bei derzeitiger Behandlung ca. 4.000 – 6.000 t OS/Jahr, TS-Gehalt: 23 %, Maschinell entwässerter Klärschlamm
Nach Umsetzung der für 2024 geplanten Faulung ca. 3.600 t OS/Jahr
2. Abholstelle Kläranlage Rübeland: ca. 1.200 – 1.800 t OS/Jahr, TS-Gehalt: 22 – 23 %, maschinell entwässerter Klärschlamm
Los 3: Trink- und Abwasserverband Börde
1. Abholstelle KA Oschersleben
Bei derzeitiger Behandlung ca. 1.600 bis 2.400 t OS/a, TS-Gehalt: 19-27 %
Nach Umsetzung der ab 2023 geplanten Faulung ca. 1.120 bis 1.680 t OS/a, TS-Gehalt: 20-25 %
Schlamm maschinell entwässert
2. Abholstelle KA Wanzleben ca. 800 bis 1.200 tOS/a, TS-Gehalt: 20-22 %, Schlamm maschinell entwässert
3. Abholstelle KA Eilsleben: ca. 640 – 960 tOS/a, TS-Gehalt: 20-34 %, Schlamm aus Vererdungsbeeten
Los 4: Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz
1. Abholstelle Kläranlage Blankenburg:
Ca. 800 bis 1.200 t OS/a, TS-Gehalt ~ 40 % (je nach Witterung in den Sommermonaten bis zu 60 %)
Entwässerung über eine Klärschlammvererdungsanlage
2. Abholstelle Kläranlage Osterwieck ca. 600 bis 900 t OS/a, TS-Gehalt ~ 22 %, Maschinell entwässerter Klärschlamm
3. Abholstelle Kläranlage Dedeleben ca. 520 bis 780 t OS/a, TS-Gehalt: ~ 22 %, Maschinell entwässerter Klärschlamm
Für den Fall unerwarteter Mengenentwicklungen enthalten die Besonderen Vertragsbedingungen diesbezügliche Sonderregelungen für eine mögliche Preisanpassung.
Die Leistungserbringung durch den jeweiligen Auftragnehmer hat unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erfolgen und schließt neben der Übernahme, dem Transport und der Verwiegung sowohl die Behandlung/Verwertung der Klärschlämme als auch die Beseitigung aller bei der Behandlung anfallenden Abfälle oder sonstigen Stoffe sowie die Erfüllung der jeweils einschlägigen Analyse- und Berichts- und Dokumentationspflichten ein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-20 Auftragsbekanntmachung
2020-03-26 Ergänzende Angaben
2020-03-31 Ergänzende Angaben
2020-06-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Referenznummer: TAV-2019-0035
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Übernahme, Transport und Entsorgung der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Klärschlämme aus den bezeichneten Anlagen des Auftraggebers im jeweiligen Los. Die vom Bieter sicherzustellenden Leistungen schließen folgendes Leistungsspektrum ein: • die Übernahme der Klärschlämme an den jeweils bezeichneten Abholstellen (Kläranlagen) je Auftraggeber, • den Transport der Klärschlammmengen zur weiteren Entsorgung, vorrangig Verwertung, • deren Verwiegung an einer vom Bieter vorzusehenden Verwiegungsmöglichkeit für Fahrzeuge in Form einer geeichten Fahrzeugwaage, • die Entsorgung im Sinne vorrangig einer Verwertung der Mengen in einer oder mehreren geeigneten Verwertungsanlagen oder anderweitigen zulässigen Verwertungsverfahren und weitere Entsorgung von Reststoffen • jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen und • nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Die künftigen Mengen an abzuholendem Klärschlamm (OS und TS-Gehalte) werden für die jeweiligen Lose und die dortigen Abholstellen wie folgt eingeschätzt: Los 1: Abwassergesellschaft Halberstadt mbH Kläranlage Halberstadt, ca. 1.680 - 2.520 t/OS / Jahr, TS-Gehalt: i.M. 24 %, anaerob ausgefaulter Klärschlamm, maschinell entwässert (Zentrifuge) Los 2: Wasser- und Abwasserverbandes „Holtemme-Bode“ 1. Abholstelle Kläranlage Silstedt: Bei derzeitiger Behandlung ca. 4.000 – 6.000 t OS/Jahr, TS-Gehalt: 23 %, Maschinell entwässerter Klärschlamm Nach Umsetzung der für 2024 geplanten Faulung ca. 3.600 t OS/Jahr 2. Abholstelle Kläranlage Rübeland: ca. 1.200 – 1.800 t OS/Jahr, TS-Gehalt: 22 – 23 %, maschinell entwässerter Klärschlamm Los 3: Trink- und Abwasserverband Börde 1. Abholstelle KA Oschersleben Bei derzeitiger Behandlung ca. 1.600 bis 2.400 t OS/a, TS-Gehalt: 19-27 % Nach Umsetzung der ab 2023 geplanten Faulung ca. 1.120 bis 1.680 t OS/a, TS-Gehalt: 20-25 % Schlamm maschinell entwässert 2. Abholstelle KA Wanzleben ca. 800 bis 1.200 tOS/a, TS-Gehalt: 20-22 %, Schlamm maschinell entwässert 3. Abholstelle KA Eilsleben: ca. 640 – 960 tOS/a, TS-Gehalt: 20-34 %, Schlamm aus Vererdungsbeeten Los 4: Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz 1. Abholstelle Kläranlage Blankenburg: Ca. 800 bis 1.200 t OS/a, TS-Gehalt ~ 40 % (je nach Witterung in den Sommermonaten bis zu 60 %) Entwässerung über eine Klärschlammvererdungsanlage 2. Abholstelle Kläranlage Osterwieck ca. 600 bis 900 t OS/a, TS-Gehalt ~ 22 %, Maschinell entwässerter Klärschlamm 3. Abholstelle Kläranlage Dedeleben ca. 520 bis 780 t OS/a, TS-Gehalt: ~ 22 %, Maschinell entwässerter Klärschlamm Für den Fall unerwarteter Mengenentwicklungen enthalten die Besonderen Vertragsbedingungen diesbezügliche Sonderregelungen für eine mögliche Preisanpassung. Die Leistungserbringung durch den jeweiligen Auftragnehmer hat unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erfolgen und schließt neben der Übernahme, dem Transport und der Verwiegung sowohl die Behandlung/Verwertung der Klärschlämme als auch die Beseitigung aller bei der Behandlung anfallenden Abfälle oder sonstigen Stoffe sowie die Erfüllung der jeweils einschlägigen Analyse- und Berichts- und Dokumentationspflichten ein.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Harz 🏙️
Börde 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Trink- und Abwasserverband Börde
Postanschrift: Magdeburger Straße 35
Postleitzahl: 39387
Postort: Oschersleben
Kontakt
Internetadresse: http://www.tav-boerde.de 🌏
E-Mail: wachsmutho@tav-boerde.de 📧
Telefon: +49 3949910350 📞
Fax: +49 3949910359 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2179383/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-22 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
2025-12-31 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 015-031257
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie folgende Hinweis zu künftigen Änderungen an der Kläranlage Silstedt: Der WAHB beabsichtigt die Errichtung einer Faulungsanlage mit Gas- bzw. Stromproduktion auf dem Standort der Kläranlage Silstedt. Diesbezüglich erwartete Auswirkungen auf Masse und Qualität des Klärschlamms voraussichtlich ab dem Jahr 2024 sind in der Leistungsbeschreibung angegeben. Der Bieter hat im Vergabeverfahren Gelegenheit, für diese Mengen einen abweichenden Preis zu bieten, falls die Änderung Einfluss auf seine Kostenstruktur hat. Bitte beachten Sie den abweichenden Leistungszeitraum im Vergleich zu den anderen Losen, welcher hier grds. schon zum 31.12.2025 endet, mit Verlängerungsoption bis zum 31.12.2027.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Übernahme, Transport und Entsorgung der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Klärschlämme aus den bezeichneten Anlagen des Auftraggebers im jeweiligen Los. Die vom Bieter sicherzustellenden Leistungen schließen folgendes Leistungsspektrum ein:
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• die Übernahme der Klärschlämme an den jeweils bezeichneten Abholstellen (Kläranlagen) je Auftraggeber,
• den Transport der Klärschlammmengen zur weiteren Entsorgung, vorrangig Verwertung,
• deren Verwiegung an einer vom Bieter vorzusehenden Verwiegungsmöglichkeit für Fahrzeuge in Form einer geeichten Fahrzeugwaage,
• die Entsorgung im Sinne vorrangig einer Verwertung der Mengen in einer oder mehreren geeigneten Verwertungsanlagen oder anderweitigen zulässigen Verwertungsverfahren und weitere Entsorgung von Reststoffen
• jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen und
• nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV).
Die künftigen Mengen an abzuholendem Klärschlamm (OS und TS-Gehalte) werden für die jeweiligen Lose und die dortigen Abholstellen wie folgt eingeschätzt:
Los 1: Abwassergesellschaft Halberstadt mbH
Kläranlage Halberstadt, ca. 1.680 - 2.520 t/OS / Jahr, TS-Gehalt: i.M. 24 %, anaerob ausgefaulter Klärschlamm, maschinell entwässert (Zentrifuge)
Los 2: Wasser- und Abwasserverbandes „Holtemme-Bode“
1. Abholstelle Kläranlage Silstedt:
Bei derzeitiger Behandlung ca. 4.000 – 6.000 t OS/Jahr, TS-Gehalt: 23 %, Maschinell entwässerter Klärschlamm
Nach Umsetzung der für 2024 geplanten Faulung ca. 3.600 t OS/Jahr
2. Abholstelle Kläranlage Rübeland: ca. 1.200 – 1.800 t OS/Jahr, TS-Gehalt: 22 – 23 %, maschinell entwässerter Klärschlamm
Los 3: Trink- und Abwasserverband Börde
1. Abholstelle KA Oschersleben
Bei derzeitiger Behandlung ca. 1.600 bis 2.400 t OS/a, TS-Gehalt: 19-27 %
Nach Umsetzung der ab 2023 geplanten Faulung ca. 1.120 bis 1.680 t OS/a, TS-Gehalt: 20-25 %
Schlamm maschinell entwässert
2. Abholstelle KA Wanzleben ca. 800 bis 1.200 tOS/a, TS-Gehalt: 20-22 %, Schlamm maschinell entwässert
3. Abholstelle KA Eilsleben: ca. 640 – 960 tOS/a, TS-Gehalt: 20-34 %, Schlamm aus Vererdungsbeeten
Los 4: Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz
1. Abholstelle Kläranlage Blankenburg:
Ca. 800 bis 1.200 t OS/a, TS-Gehalt ~ 40 % (je nach Witterung in den Sommermonaten bis zu 60 %)
Entwässerung über eine Klärschlammvererdungsanlage
2. Abholstelle Kläranlage Osterwieck ca. 600 bis 900 t OS/a, TS-Gehalt ~ 22 %, Maschinell entwässerter Klärschlamm
3. Abholstelle Kläranlage Dedeleben ca. 520 bis 780 t OS/a, TS-Gehalt: ~ 22 %, Maschinell entwässerter Klärschlamm
Für den Fall unerwarteter Mengenentwicklungen enthalten die Besonderen Vertragsbedingungen diesbezügliche Sonderregelungen für eine mögliche Preisanpassung.
Die Leistungserbringung durch den jeweiligen Auftragnehmer hat unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erfolgen und schließt neben der Übernahme, dem Transport und der Verwiegung sowohl die Behandlung/Verwertung der Klärschlämme als auch die Beseitigung aller bei der Behandlung anfallenden Abfälle oder sonstigen Stoffe sowie die Erfüllung der jeweils einschlägigen Analyse- und Berichts- und Dokumentationspflichten ein.
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Informationen über Lose:
Angebote können für eines, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Sämtliche dem Bieter sinnvoll und wirtschaftlich erscheinende Loskombinationen sind zulässig. Zu deren Wertung siehe unten Ziffer VI.3).
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Entsorgung von Klärschlamm von der Kläranlage Halberstadt für die Abwassergesellschaft Halberstadt mbH
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Abwassergesellschaft Halberstadt GmbH betreibt die Kläranlage Halberstadt, Adresse: Wehrstedter Straße 24, 38820 Halberstadt. Der dort anfallende Klärschlamm ist Gegenstand der Vergabe für die AWH GmbH. Er umfasst ca. 1 680 - 2 520 t/OS / Jahr, TS-Gehalt: i. M. 24 %, anaerob ausgefaulten Klärschlamm, maschinell entwässert (Zentrifuge).
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Der Klärschlamm ist vom Auftragnehmer im angegebenen Turnus (ca. 2-3 mal pro Woche) mit der in der Leistungsbeschreibung näher bezeichneten Logistik über Abrollcontainer zu den angegebenen Abholzeiten abzuholen und einer Verwertung / Entsorgung im Sinne der Anforderungen der Leistungsbeschreibung zuzuführen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Dem Auftraggeber AWH Halberstadt steht die einmalige Option der Verlängerung um den Zeitraum von 3 Jahren (bis zum 31.12.2030) zu. Von der Option kann der Auftraggeber bis 2 Jahre vor Ablaufen des Vertrages Gebrauch machen.
Beschreibung der Optionen: Die benannte Verlängerungsoption
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Entsorgung von Klärschlamm von den KA Silstedt und Rübeland für den Wasser- und Abwasserverband „Holtemme-Bode“
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der WAHB betreibt im Verbandsgebiet insgesamt die folgenden beiden Kläranlagen, die im Rahmen der Ausschreibung zu berücksichtigen sind:
1. Kläranlage Silstedt, Adresse: In den sauren Wiesen 1, 38855 Wernigerode / OT Silstedt
2. Kläranlage Rübeland, Adresse: Märtensstraße 3b, 38889 Stadt Oberharz am Brocken / OT Rübeland
Bei der Abholstelle Kläranlage Silstedt ist eine kontinuierliche Abfuhr des mechanisch entwässerten Klärschlammes (durchschnittlich 23 % OS – TS) sicherzustellen als arbeitstägliche, kontinuierliche Abfuhr in Wechselcontainern (Abrollcontainer nach DIN 30722). Die geschätzte künftige Mengenspanne für ein Jahr insgesamt beträgt 4.000 – 6.000 t (OS), Mittelwert 5.000 t (OS), Angaben zur Trockenmasse: 23 %. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung.
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Der Auftraggeber prüft gerade die Voraussetzungen für die Errichtung einer Faulung am Standort Silstedt (siehe dazu unten die zusätzlichen Hinweise unter Ziffer II.2.14). Der Mengenmittelwert beim Betrieb einer Faulung ab vss. 2024 wird dann bei rd. 3.600 t OS/a liegen.
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Bei der Abholstelle Kläranlage Rübeland wird die Klärschlammentwässerung durch einen Dritten im Rhythmus von ca. 3 Wochen durchgeführt. Die Beladung der vom Auftragnehmer bereitzustellenden Wechselcontainer erfolgt durch den Entwässerer als Beauftragten des Auftraggebers. Es ist eine kontinuierliche Abfuhr des mechanisch entwässerten Klärschlammes (durchschnittlich 23 % OS – TS) in Ausführungsintervallen zusammen mit der Entwässerung anzustreben. Die geschätzte künftige Mengenspanne für ein Jahr insgesamt beträgt: 1.200 – 1.800 t (OS), Trockenmasse: 23 %. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Dem Auftraggeber WAHB Holtemme-Bode steht die einmalige Option der Verlängerung um den Zeitraum von zwei Jahren (bis zum 31.12.2027) zu. Von der Option kann der Auftraggeber bis zwei Jahre vor Ablaufen des Vertrages Gebrauch machen.
Beschreibung der Optionen: Die oben beschriebene Verlängerung
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten Sie folgende Hinweis zu künftigen Änderungen an der Kläranlage Silstedt:
Der WAHB beabsichtigt die Errichtung einer Faulungsanlage mit Gas- bzw. Stromproduktion auf dem Standort der Kläranlage Silstedt. Diesbezüglich erwartete Auswirkungen auf Masse und Qualität des Klärschlamms voraussichtlich ab dem Jahr 2024 sind in der Leistungsbeschreibung angegeben.
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Der Bieter hat im Vergabeverfahren Gelegenheit, für diese Mengen einen abweichenden Preis zu bieten, falls die Änderung Einfluss auf seine Kostenstruktur hat.
Bitte beachten Sie den abweichenden Leistungszeitraum im Vergleich zu den anderen Losen, welcher hier grds. schon zum 31.12.2025 endet, mit Verlängerungsoption bis zum 31.12.2027.
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Entsorgung von Klärschlamm von den Kläranlagen Oschersleben, Wanzleben und Eilsleben für den Trink- und Abwasserverband Börde
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der Trink- und Abwasserverband Börde (TAV Börde) betreibt im Verbandsgebiet die folgenden 3 Kläranlagen, die im Rahmen der Ausschreibung als Abholstellen zu berücksichtigen sind:
1. Kläranlage Oschersleben, Adresse 39387 Oschersleben, Oesenweg 46
2. Kläranlage Wanzleben, Adresse 39164 Wanzleben, Vor dem Hohen Tor 30
3. Kläranlage Eilsleben, Adresse 39365 Eilsleben, Wormsdorfer Straße
Der Klärschlamm ist vom Auftragnehmer dort jeweils nach Maßgabe der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Vorgaben abzuholen und zu verwerten bzw. entsorgen.
An der Kläranlage Oschersleben sind quartalsweise rund 450 tOS gemäß den näheren Vorgaben zur Abhollogistik in der Leistungsbeschreibung zu übernehmen. Die genaue Terminisierung des Abholzeitraumes ist von der Entwässerungstätigkeit der nicht betriebseigenen mobilen Schlammentwässerungszentrifuge abhängig. Zum Abholzeitraum ist die Bereitstellung eines geeigneten Radladers durch den Auftragnehmer inkl. Fahrer erforderlich, der die Sattelauflieger belädt. Zum Jahr 2023 soll an der Anlage Oschersleben voraussichtlich eine Klärschlammfaulung in Betrieb genommen werden. Die Abholfrequenz ändert sich dadurch voraussichtlich auf einen wöchentlichen Rhythmus und eine Menge von ca. 25-28 tOS /wöchentlich. Die Jahresmengen betragen schätzungsweise von 1.120 tOS/a (Minimum bei Umsetzung Faulung) bis 2.400 tOS/a (geschätztes Maximum bei derzeitiger Ausgangslage).
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An der Kläranlage Wanzleben ist eine Jahresmenge von ca. 800-1.200 tOS/a, Trockenmasse: 20-22 % abzuholen. Die erforderliche Abhollogistik ist in der Leistungsbeschreibung dargestellt. Die Container werden vom Auftraggeber mittels Förderbandsystem beladen. Der Auftragnehmer hat die Container bereitzustellen. In die Kläranlage Wanzleben werden betriebliche Abwässer aus einem Kartoffelverarbeitungsbetrieb eingeleitet. Damit fallen die Klärschlämme unter die Beschränkungen nach § 15 Abs. 4 der AbfKlärV, d.h. eine Auf- oder Einbringung auf oder in Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung für diese Teilmengen scheidet aus.
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An der Kläranlage Eilsleben ist der (simultan aerob stabilisierte und) in Schilfvererdungsbeeten getrocknete Klärschlamm aus den dortigen Zwischenlagern zu entnehmen. Dafür hat der Auftragnehmer einen Radlader einzusetzen und den von ihm bereitzustellenden Sattelauflieger zu beladen. Die dortige Abholung ist voraussichtlich 1 x Jährlich auf Abruf erforderlich, Die Jahresmenge beträgt ca. 640 - 960 t OS/a, Trockenmasse: 20-34 %. Der Klärschlamm enthält Pflanzenreste und Schilfrizome. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Dem Auftraggeber TAV Börde steht die einmalige Option der Verlängerung um den Zeitraum von drei Jahren (bis zum 31.12.2030) zu. Von der Option kann der Auftraggeber bis zwei Jahre vor Ablaufen des Vertrages Gebrauch machen.
Beschreibung der Optionen: Die bereits beschriebene Verlängerungsoption
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten Sie die bereits oben unter Ziffer II.2.4 enthaltenen Hinweise auf die geplanten Änderungen hins. der Klärschlämme aus der Kläranlage Oschersleben (Faulung voraussichtlich ab 2023) und die gesonderte Abfrage von Preisen für diesen Fall, sowie die Besonderheiten der Abwässer in der Kläranlage Wanzleben (Einleitung betrieblicher Abwässer aus einem Kartoffelverarbeitungsbetrieb).
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Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Entsorgung von Klärschlamm von den Kläranlagen Blankenburg, Osterwieck und Dedeleben für den Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Der Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz (TAZV Vorharz) betreibt im Verbandsgebiet die folgenden 3 Kläranlagen, die im Rahmen der Ausschreibung als Abholstellen zu berücksichtigen sind:
1. Kläranlage Blankenburg, Adresse: Westerhäuser Landstraße 13, 38889 Blankenburg (Harz)
2. Kläranlage Osterwieck, Adresse: Vor dem Schulzentor, 38835 Osterwieck
3. Kläranlage Dedeleben, Adresse: Vor den Pfeilern, 38836 Dedeleben
Der Klärschlamm ist vom Auftragnehmer dort jeweils nach Maßgabe der Vorgaben der Leistungsbeschreibung abzuholen und zu verwerten/entsorgen.
Der auf der Kläranlage Blankenburg aerob stabilisierte Klärschlamm wird in Pflanzenvererdungspoldern entwässert. Der vom Auftraggeber aus den Vererdungspoldern entnommene Klärschlamm ist vom Auftragnehmer 1x jährlich über den Zeitraum von ca. September bis November vom Schlammlagerplatz abzuholen (über Sattelzug oder Container) und zu verwerten/entsorgen. Diese Jahresmenge wird auf 800 – 1.200 tOS/a, ca. 40 % TS, geschätzt. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung.
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Der an der Abholstelle Kläranlage Osterwieck aerob stabilisierte, mobil entwässerte (Zentrifuge) Klärschlamm ist ca. alle 6-8 Wochen im Umfang von ca. 100 t OS, verteilt auf 10 m
Ähnlich wie an der Anlage Osterwieck ist auch an der Kläranlage Dedeleben entsprechend der Entwässerungskampagne alle 6 - 8 Wochen der Klärschlamm, im Umfang von ca. 70 t OS verteilt auf 10 m
Beschreibung der Verlängerungen:
Dem Auftraggeber TAZV Vorharz steht die einmalige Option der Verlängerung um den Zeitraum von drei Jahren (bis zum 31.12.2030) zu. Von der Option kann der Auftraggeber bis zwei Jahre vor Ablaufen des Vertrages Gebrauch machen.
Beschreibung der Optionen: Die oben beschriebene Verlängerungsoption.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten Sie den abweichenden Leistungsbeginn zum 1.4.2021.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Halberstadt
DEUTSCHLAND
Wernigerode sowie Stadt Oberharz am Brocken, DE
Oschersleben, Wanzleben, Eilsleben, DE
Blankenburg, Dedeleben, Osterwieck, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt.
Zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge (max. 6 Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister für das Unternehmen des Bieters bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft vorzulegen, d.h. hochzuladen.
Auf Aufforderung sind aktuelle Auszüge (max. 6 Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister auch für Unterauftragnehmer oder andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte vorzulegen, welche Abholung/Transport des Klärschlamms oder die weitere Entsorgung/ Verwertung übernehmen.
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2) Wird der Bieter/ die Bietergemeinschaft oder ein Unterauftragnehmer nur als Vermittler oder Makler für die Verwertung des Klärschlamms tätig, müssen für die Befähigung zur Berufsausübung zusätzlich die Voraussetzungen des § 53 KrWG vorliegen.
Vom als Makler auftretenden Unternehmen wird die Vergabestelle zum Nachweis eine Kopie der Anzeige nach § 53 Abs. 1 KrWG oder – soweit einschlägig – der Erlaubnis nach § 54 KrWG gesondert abfordern – diese ist also nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (grds. 2017, 2018, 2019):
Hierzu sind Erklärungen des Bieterunternehmens sowie der Mitglieder einer Bietergemeinschaft zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren zu machen (Jahre 2017, 2018 und 2019, sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, für 2019 sind ggf. vorläufige Zahlen anzugeben).
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Diese Umsatzangaben sind für den Bieter und die Mitglieder einer Bietergemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen, dafür ist ein Formular im Angebotsvordruck enthalten.
Für Unterauftragnehmer und andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte, welche Leistungen der Übernahme/Transport oder der Verwertung der Klärschlämme erbringen, sind sie erst auf Aufforderung der Vergabestelle zu übermitteln.
2) Betriebshaftpflichtversicherung:
Das Unternehmen muss über einen den nachfolgenden Anforderungen entsprechenden Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung verfügen oder eine entsprechende Erhöhung und Anpassung dieser Versicherung auf den geforderten Mindestbetrag i. S. einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden sowie 300 000,00 EUR für Vermögensschäden jeweils bezogen auf den Einzelfall bei zweifacher Maximierung für alle Fälle eines Jahres nachweisen.
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Die Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden vorsieht, welche der Summe der geforderten Deckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden entspricht und entweder zweifach maximiert ist, oder - mangels zweifacher Maximierung - das Doppelte der geforderten Mindestsummen umfasst (also z. B. 6,6 Mio. EUR).
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Mit dem Angebot haben Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften hierzu Bestätigungen ihrer Versicherungsinstitute über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen einzureichen.
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Für Unterauftragnehmer und andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte, welche Leistungen der Übernahme/Transport oder der Verwertung der Klärschlämme erbringen, sind entsprechende Erklärungen zum Versicherungsschutz erst auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
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Mindeststandards:
Die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung müssen mindestens 3 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden sowie 300 000,00 EUR für Vermögensschäden jeweils bezogen auf den Einzelfall bei zweifacher Maximierung für alle Fälle eines Jahres betragen.
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Die Mindestanforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden vorsieht, welche der Summe der geforderten Deckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden entspricht und entweder zweifach maximiert ist (also 2 x 3,3 Mio. EUR), oder - mangels zweifacher Maximierung - das Doppelte der geforderten Mindestsummen umfasst (also z. B. 6,6 Mio. EUR).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der Abholung/ des Transports und der Verwertung von Klärschlamm verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrung Dritter gem. § 37 VgV berufen können. In diesem Fall müssen eingesetzte Dritte /Unterauftragnehmer über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der Abholung/ des Transports und der Verwertung von Klärschlamm verfügen.
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Zum Nachweis verlangt die Vergabestelle mit dem Angebot die Vorlage einer Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft nach Formular 7 mit Angaben zu erbrachten Leistungen in diesem Sinne in den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) mit Angaben
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— zum Wert des jeweiligen Auftrages,
— zum Leistungszeitraum sowie
— zu den Empfängern der Leistungen.
Auf Aufforderung sind solche Referenzen nach Formular 7 für Unterauftragnehmer bzw. die Dritten, auf die sich der Bieter für die Darlegung von Referenzen beruft, anzugeben.
2. Beschreibung der technischen Ausrüstung / Entsorgungskonzept:
Die technische Leistungsfähigkeit wird ferner beurteilt anhand einer Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft dazu, über welche Ausstattung und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt bzw. inwieweit es sich insoweit auf die Ausstattung und Ausrüstung Dritter im Wege der Eignungsleihe beruft. In diesem Sinne ist vom Bieter/der Bietergemeinschaft ein Entsorgungskonzept mit nachfolgend beschriebenen Angaben mit dem Angebot einzureichen (vgl. hierzu auch Formular 8 in Teil III zur Beschreibung des/der vorgesehenen Verwertungswege/s für den übernommenen Klärschlamm einschließlich zur Entsorgungssicherheit) zu
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a. der Art der Verwertung / Beschreibung der vorgesehenen Verwertungsverfahren einschließlich Aufbereitungsverfahren für jede Abholstelle und ggf. – soweit mehrere Verwertungsverfahren für die Mengen derselben Abholstelle kombiniert werden – dem Umfang, in dem diese jeweils zur Anwendung kommen sollen einschließlich eingeplanter etwaiger Entwicklungen/Änderungen der Verwertungswege über die Vertragslaufzeit,
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b. dem Standort/Adresse und Betreiber der vorgesehenen Verwertungsanlage/n bzw. Ort der Verwertung bei Verwertung außerhalb einer Anlage (Angabe mit Gemarkung/ Flurstück oder vergleichbare Bezeichnung), ebenfalls je Mengen einer Abholstelle für die Vertragslaufzeit einschließlich Angabe etwaiger vorgesehener Änderungen im Laufe der Vertragslaufzeit
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c. dem Datum der bereits erfolgten oder voraussichtlichen Inbetriebnahme der vorgesehenen Anlage/n
d. Darstellung etwaiger Übergangslösungen für den Fall, dass die Verwertungsanlage/n zum Vertragsbeginn noch nicht zur Verfügung steht/en, Beschreibung der zwischenzeitlich genutzten und zur Verfügung stehenden Verwertungswege und ggf. diesbezüglicher Anlagen, soweit Verwertung in einer Anlage, andernfalls Beschreibung der bodenbezogenen Nutzung
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e. Umfang der voraussichtlich verfügbaren Kapazitäten je Jahr des Leistungszeitraumes nach Anlage/n bzw. Verfahren für die Mengen je Abholstelle
f. Erläuterungen zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen an die Verwertung je nach Art der Verwertung
g. Erläuterungen zur Sicherung der Verwertung/Entsorgung bei Ausfall der vorgesehenen Verwertungswege z.B. durch Rückgriff auf Anlagen eines Ausfallverbundes bzw. Benennung von anderen Ersatzanlagen oder weiteren Klärschlammnutzern, die eine ersatzweise, rechtskonforme Verwertung bei Ausfall des an sich vorgesehenen Verwertungsweges sicherstellen, ggf. in Kombination mit Möglichkeiten der Zwischenlagerung beim Auftragnehmer.
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h. Angaben zum Standort/ der Adresse und dem / den Betreiber/n der vorgesehenen geeichten Fahrzeugwaage für die Verwiegung des übernommenen Klärschlamms.
Diese Erklärungen werden vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft bereits mit dem Angebot verlangt.
Auf Aufforderung der Vergabestelle ist überdies Folgendes zu übermitteln:
O Nachweis der Nutzungsbefugnis etwaiger genutzter Flächen für die Verwertung z.B. durch Vorlage einer Erklärung des dinglich Berechtigten (z.B. des Eigentümers, Erbbauberechtigten) darüber, dass die Fläche zum Zweck der Verwertung vom Bieter/ Unterauftragnehmer genutzt werden darf in entsprechender Anwendung von Formular 5.
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O Übermittlung der Kopie des gültigen Eichscheines der vorgesehenen Waage.
O Übermittlung der Kopie der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der vorgesehenen Anlage/n für die Verwertung.
Mindeststandards:
Zu Referenzen:
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der Abholung/ des Transports und der Verwertung von Klärschlamm verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrung Dritter gem. § 37 VgV berufen können. In diesem Fall müssen eingesetzte Dritte/ Unterauftragnehmer über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der Abholung/ des Transports und der Verwertung von Klärschlamm verfügen. Es genügt zur Erfüllung der Mindestanforderung die Angabe eines Referenzauftrages für die Tätigkeit der Übernahme/ des Transportes einerseits sowie die Verwertung/ Entsorgung andererseits.
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Zum Entsorgungskonzept:
Der Bieter muss ein Konzept im geforderten Sinne zur Sicherstellung der Entsorgung erarbeitet haben und seinem Angebot beifügen. Dem Konzept muss sich im Wege einer Prognose mit ausreichender Verlässlichkeit entnehmen lassen, dass die Anforderungen an eine sichere Verwertung/Entsorgung im Sinne der Leistungsbeschreibung insbesondere auch bei Überschreiten der Grenzwerte für die landwirtschaftliche bodenbezogene Nutzung sowie bei Ausfall der vorgesehenen Anlage/Verfahren erfüllt werden.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei der Leistungserbringung sind die Anforderungen der Leistungsbeschreibung in technischer, personeller und rechtlicher Hinsicht zu beachten.
Schwankungen der Qualität der Klärschlämme einer Abholstelle hat der Auftragnehmer insoweit zu berücksichtigen, als der Auftraggeber keine Garantie dafür geben kann, dass die gesetzlich oder verordnungsrechtlich geforderten Kriterien für eine stoffliche Verwertung nach AbfKlärV und Düngerecht dauerhaft eingehalten werden. Der Auftragnehmer ist auch bei Überschreiten dieser Grenzwerte zur Entsorgung des Klärschlamms verpflichtet und hat dies in seinem Entsorgungskonzept und bei der Auswahl der Entsorgungswege bereits zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer bleibt also auch im Fall der Überschreitung der Grenzwerte für die landwirtschaftliche Nutzung verpflichtet, eine – ggf. anderweitige - Verwertung der Klärschlämme sicherzustellen. Eine Preisanpassung aus diesem Grund kann nicht verlangt werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anwendbares Vergaberecht:
Die Auftraggeber koordinieren ihre Vergaben in diesem Verfahren, beauftragen ihr jeweiliges Los aber selbst. Sie sind im Bundesland Sachsen-Anhalt ansässig, daher ist das anwendbare Recht dasselbe.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:05
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwassergesellschaft Halberstadt mbH
Postanschrift: Wehrstedter Straße 48
Postort: Halberstadt
Postleitzahl: 38820
Land: Harz 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasser- und Abwasserverband „Holtemme-Bode“
Postanschrift: In den Sauren Wiesen 1
Postort: Wernigerode
Postleitzahl: 38855
Name des öffentlichen Auftraggebers: Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz
Postanschrift: Tränkestraße 10
Postort: Blankenburg (Harz)
Postleitzahl: 38889
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Bei den Auftraggebern TAV Börde, TAZV Vorharz und WAHB Holtemme-Bode handelt es sich um Zweckverbände für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA), die Abwassergesellschaft Halberstadt GmbH ist eine Tochter der kommunalen Holdinggesellschaft NOSA GmbH der Stadt Halberstadt, ebenfalls betraut mit Aufgaben der Abwasserbeseitigung.
Kontakt
Kontaktperson: Herr Olaf Wachsmuth
Internetadresse: www.tav-boerde.de 🌏
Kontaktperson: Herr Thomas Valentin
Telefon: +49 3941579380 📞
E-Mail: t.valentin@awh.halberstadt.de 📧
Fax: +49 394157913380 📠
Internetadresse: www.awh.halberstadt.de 🌏
Kontaktperson: Herr Stephan Sterzik
Telefon: +49 39435463100 📞
E-Mail: stephan.sterzik@wahb.de 📧
Fax: +49 39435463111 📠
Internetadresse: www.wahb.de 🌏
Kontaktperson: Herr Mario Hohmann
Telefon: +49 394490110 📞
E-Mail: mario.hohmann@tazv-vorharz.de 📧
Fax: +49 3944901123 📠
Internetadresse: www.tazv-vorharz.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2179383/zustellweg-auswaehlen 🌏
Postort: Oschersleben (Bode)
E-Mail: wachsmutho@tav-boerde.de 📧
Land: Börde 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie die weiteren Anforderungen der Bewerbungsbedingungen. Danach gilt insbesondere Folgendes:
Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB wird gem. §§ 42, 48 VgV beurteilt anhand der für
• Bieter und
• Mitglieder einer Bietergemeinschaft
Grds. mit dem Angebot einzureichenden Eigenerklärungen gemäß Formular 1 und 2 zum Angebotsvordruck in Teil III der Vergabeunterlagen.
Für vorgesehene Unterauftragnehmer sowie sonstige zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte sind Erklärungen nach den Formularen 1 und 2 erst auf Aufforderung der Vergabestelle zu übermitteln.
Die zur Unterbeauftragung vorgesehenen Leistungsteile und die hierfür bereits vorgesehenen Unterauftragnehmer sind überdies in einem Formular 4 anzugeben, welches mit dem Angebot einzureichen, d.h. elektronisch hochzuladen, ist.
Alle Erklärungen und Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit nach III.1.1 und III.1.2 brauchen auch bei Abgabe eines Angebotes auf mehrere Lose jeweils nur einmal für das Angebot insgesamt eingereicht zu werden, da sie sich insoweit auf die angebotsunabhängige Erfahrung des Unternehmens beziehen. Die Erläuterungen zur technischen Ausrüstung nach III.1.3 und Formular 8 sind dagegen für jedes Los gesondert auszufüllen.
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Bieter und Bietergemeinschaften sowie weitere Beteiligte aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben auf Aufforderung gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung übermitteln.
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Beigebrachte Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet bis zum Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als sechs Monate sein. Eigenerklärungen müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden, dies gilt auch für eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), es sei denn, das Unternehmen verfügt über eine EEE, in der dieselben Angaben enthalten sind, welche im vorliegenden Verfahren abgefragt werden.
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Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen grundsätzlich für jedes Mitglied vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise nach III.1.1. werden für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert bewertet. Die weiteren Nachweise und Angaben zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit nach III.1.2 und III.1.3 werden dagegen in der Summe bewertet.
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Ferner sind nach dem Landesvergabegesetz – LVG LSA – vom 19. November 2012 von den Bietern und geschäftsführenden Mitgliedern einer Bietergemeinschaft weitere Erklärungen grundsätzlich mit dem Angebot vorzulegen, namentlich die Verpflichtungen zu Arbeitsbedingungen und Entlohnung nach § 10 Abs. 3 LVG LSA. Der Bieter soll bei Abgabe des Angebots zudem schriftlich erklären, dass er Unterauftragnehmer oder Verleiher nur dann mit der Erbringung von Leistungen beauftragt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Für diese Erklärungen sind dem Angebotsvordruck (Teil III der Vergabeunterlagen) besondere Formulare (Formular 9 und 11) beigefügt. Ferner hat sich der Bieter/die Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe zu verpflichten, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen bzw. im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen ausschließlich Waren zu verwenden, die nachweislich unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 12 Abs. 1 LVG LSA gewonnen oder hergestellt worden sind (für die Abgabe dieser Erklärung ist dem Angebotsvordruck ein gesondertes Formular 10 beigefügt).
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Nach Maßgabe des Vertrages in den Vergabeunterlagen in Verbindung mit § 18 VOL/B ist zudem vom Bieter je Los Sicherheit in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 3,5 % der Brutto-Auftragssumme gem. § 14 Absatz 2 der Besonderen Vertragsbedingungen zu leisten.
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Der Bieter hat i. S. v. § 53 Abs. 8 VgV im Angebot anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt sind oder erwogen werden.
Bei einer Eignungsleihe zum Ausgleich von Defiziten des Bieters bei der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit im Sinne von Erfahrung (Referenzen) muss der Dritte diese Leistungen nach § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV auch tatsächlich erbringen (indem er z.B. zugleich als Unterauftragnehmer eingesetzt wird). Hinsichtlich der verfügbaren technischen Ausrüstung im Sinne der Verwertungsanlage(n) wird von der Vergabestelle hier ebenfalls verlangt, dass die Leistung in der/den benannte/n Anlage/n bzw. von dem Betreiber, auf den sich der Bieter ggf. zum Beleg der verfügbaren technischen Ausrüstung beruft, erbracht wird. In diesem Fall ist auf Aufforderung der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung nach Formular 5 in Teil III einzureichen, mit der die Unternehmen verbindlich bestätigen, dass sie dem Bieter für den Fall der Zuschlagserteilung die bezeichneten Fähigkeiten und Mittel zur Verfügung stellen bzw. die Leistung erforderlichenfalls selbst erbringen.
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Soweit der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, haftet er gemeinsam mit diesem Unternehmen für die Auftragsausführung. Die Vergabestelle verlangt insoweit eine gemeinsame Haftung auch des Unternehmens, welches die Eignungsleihe bietet, in dem Umfang, wie dieses seine Eignung zur Verfügung stellt. Auf Aufforderung der Vergabestelle hat dieses Unternehmen ebenfalls eine Verpflichtungserklärung einschließlich Erklärung über die gemeinsame Haftung zusammen mit dem Bieter für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe nach Formular 5 in Teil III (Angebotsvordruck) abzugeben.
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Im Fall der Angebotsabgabe auf mehrere Lose kann ein Bieter einen Rabatt auf den für die Abholstellen im Einzellos gebotenen Transportpreis sowie auf die Verwertungspreise eines Loses der angebotenen Loskombination im Angebotsvordruck anbieten, soweit durch die gemeinsame Erfüllung dieser Leistungen Synergien oder Kosteneinsparungen erzielt werden können. Bei der Wertung der Angebote wird nach einer losbezogenen Wertung der unrabattierten Angebotspreise in einem zweiten Schritt anhand etwaiger gebotener Rabatte für den Fall der Zuschlagserteilung auf angebotene Loskombinationen eine ergänzende und vergleichende Ermittlung der Wirtschaftlichkeit je Los für den Fall der Bezuschlagung mehrerer Lose desselben Bieters bei Anwendung des jeweils gebotenen Rabattes angestellt. Dabei wird überprüft, ob für eine gebotene Loskombination bei Anwendung des Rabattes im jeweiligen Los, der dann in allen von der Kombination erfassten Losen erzielbare Vergleichspreis jeweils der niedrigste in jedem Los ist, verglichen mit anderen gebotenen unrabattierten Preisen für das Los und rabattierten Preisen für weitere Loskombinationen. Es findet also, anders als bei § 30 Absatz 3 VgV, dennoch eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit für das jeweilige Los statt, aber unter Anwendung von Rabatten, die nur bei Zuschlagserteilung auf eine Loskombination zum Zuge kämen.
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Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Unterlagen auf der Plattform https://www.evergabe.de hochzuladen:
• den ausgefüllten Angebotsvordruck einschließlich Preiseintragungen,
• die mit dem Angebot geforderten Nachweise und Erklärungen der Bieter/ Mitglieder der Bietergemeinschaft
— zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— zur Eignung sowie
— zum Landesvergabegesetz LSA und
• die Leistungsbeschreibung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Postort: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin, dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde, ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kosten-pflichtig ist; dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2020/S 015-031257 (2020-01-20)
Ergänzende Angaben (2020-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Übernahme, Transport und Entsorgung der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Klärschlämme aus den bezeichneten Anlagen des Auftraggebers im jeweiligen Los. Die vom Bieter sicherzustellenden Leistungen schließen folgendes Leistungsspektrum ein: — die Übernahme der Klärschlämme an den jeweils bezeichneten Abholstellen (Kläranlagen) je Auftraggeber, — den Transport der Klärschlammmengen zur weiteren Entsorgung, vorrangig Verwertung, — deren Verwiegung an einer vom Bieter vorzusehenden Verwiegungsmöglichkeit für Fahrzeuge in Form einer geeichten Fahrzeugwaage, — die Entsorgung im Sinne vorrangig einer Verwertung der Mengen in einer oder mehreren geeigneten Verwertungsanlagen oder anderweitigen zulässigen Verwertungsverfahren und weitere Entsorgung von Reststoffen — jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen und — nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Die künftigen Mengen an abzuholendem Klärschlamm (OS und TS-Gehalte) werden für die jeweiligen Lose und die dortigen Abholstellen wie folgt eingeschätzt: Los 1: Abwassergesellschaft Halberstadt mbH Kläranlage Halberstadt, ca. 1 680 - 2 520 t/OS / Jahr, TS-Gehalt: i.M. 24 %, anaerob ausgefaulter Klärschlamm, maschinell entwässert (Zentrifuge) Los 2: Wasser- und Abwasserverbandes „Holtemme-Bode“ 1. Abholstelle Kläranlage Silstedt: Bei derzeitiger Behandlung ca. 4 000 – 6 000 t OS/Jahr, TS-Gehalt: 23 %, Maschinell entwässerter Klärschlamm Nach Umsetzung der für 2024 geplanten Faulung ca. 3 600 t OS/Jahr 2. Abholstelle Kläranlage Rübeland: ca. 1 200 – 1 800 t OS/Jahr, TS-Gehalt: 22 – 23 %, maschinell entwässerter Klärschlamm Los 3: Trink- und Abwasserverband Börde 1. Abholstelle KA Oschersleben Bei derzeitiger Behandlung ca. 1 600 bis 2 400 t OS/a, TS-Gehalt: 19-27 % Nach Umsetzung der ab 2023 geplanten Faulung ca. 1 120 bis 1 680 t OS/a, TS-Gehalt: 20-25 % Schlamm maschinell entwässert 2. Abholstelle KA Wanzleben ca. 800 bis 1 200 tOS/a, TS-Gehalt: 20-22 %, Schlamm maschinell entwässert 3. Abholstelle KA Eilsleben: ca. 640 – 960 tOS/a, TS-Gehalt: 20-34 %, Schlamm aus Vererdungsbeeten Los 4: Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz 1. Abholstelle Kläranlage Blankenburg: Ca. 800 bis 1 200 t OS/a, TS-Gehalt ~ 40 % (je nach Witterung in den Sommermonaten bis zu 60 %) Entwässerung über eine Klärschlammvererdungsanlage 2. Abholstelle Kläranlage Osterwieck ca. 600 bis 900 t OS/a, TS-Gehalt ~ 22 %, Maschinell entwässerter Klärschlamm 3. Abholstelle Kläranlage Dedeleben ca. 520 bis 780 t OS/a, TS-Gehalt: ~ 22 %, Maschinell entwässerter Klärschlamm Für den Fall unerwarteter Mengenentwicklungen enthalten die Besonderen Vertragsbedingungen diesbezügliche Sonderregelungen für eine mögliche Preisanpassung. Die Leistungserbringung durch den jeweiligen Auftragnehmer hat unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erfolgen und schließt neben der Übernahme, dem Transport und der Verwiegung sowohl die Behandlung/Verwertung der Klärschlämme als auch die Beseitigung aller bei der Behandlung anfallenden Abfälle oder sonstigen Stoffe sowie die Erfüllung der jeweils einschlägigen Analyse- und Berichts- und Dokumentationspflichten ein.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 063-151450
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 015-031257
ABl. S-Ausgabe: 63

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— die Übernahme der Klärschlämme an den jeweils bezeichneten Abholstellen (Kläranlagen) je Auftraggeber,
— den Transport der Klärschlammmengen zur weiteren Entsorgung, vorrangig Verwertung,
— deren Verwiegung an einer vom Bieter vorzusehenden Verwiegungsmöglichkeit für Fahrzeuge in Form einer geeichten Fahrzeugwaage,
— die Entsorgung im Sinne vorrangig einer Verwertung der Mengen in einer oder mehreren geeigneten Verwertungsanlagen oder anderweitigen zulässigen Verwertungsverfahren und weitere Entsorgung von Reststoffen
— jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen und
— nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV).
Kläranlage Halberstadt, ca. 1 680 - 2 520 t/OS / Jahr, TS-Gehalt: i.M. 24 %, anaerob ausgefaulter Klärschlamm, maschinell entwässert (Zentrifuge)
Bei derzeitiger Behandlung ca. 4 000 – 6 000 t OS/Jahr, TS-Gehalt: 23 %, Maschinell entwässerter Klärschlamm
Nach Umsetzung der für 2024 geplanten Faulung ca. 3 600 t OS/Jahr
2. Abholstelle Kläranlage Rübeland: ca. 1 200 – 1 800 t OS/Jahr, TS-Gehalt: 22 – 23 %, maschinell entwässerter Klärschlamm
Bei derzeitiger Behandlung ca. 1 600 bis 2 400 t OS/a, TS-Gehalt: 19-27 %
Nach Umsetzung der ab 2023 geplanten Faulung ca. 1 120 bis 1 680 t OS/a, TS-Gehalt: 20-25 % Schlamm maschinell entwässert
2. Abholstelle KA Wanzleben ca. 800 bis 1 200 tOS/a, TS-Gehalt: 20-22 %, Schlamm maschinell entwässert
Ca. 800 bis 1 200 t OS/a, TS-Gehalt ~ 40 % (je nach Witterung in den Sommermonaten bis zu 60 %)
Quelle: OJS 2020/S 063-151450 (2020-03-26)
Ergänzende Angaben (2020-03-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Übernahme, Transport und Entsorgung der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Klärschlämme aus den bezeichneten Anlagen des Auftraggebers im jeweiligen Los. Die vom Bieter sicherzustellenden Leistungen schließen folgendes Leistungsspektrum ein: • die Übernahme der Klärschlämme an den jeweils bezeichneten Abholstellen (Kläranlagen) je Auftraggeber, • den Transport der Klärschlammmengen zur weiteren Entsorgung, vorrangig Verwertung, • deren Verwiegung an einer vom Bieter vorzusehenden Verwiegungsmöglichkeit für Fahrzeuge in Form einer geeichten Fahrzeugwaage, • die Entsorgung im Sinne vorrangig einer Verwertung der Mengen in einer oder mehreren geeigneten Verwertungsanlagen oder anderweitigen zulässigen Verwertungsverfahren und weitere Entsorgung von Reststoffen • jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen und • nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Die künftigen Mengen an abzuholendem Klärschlamm (OS und TS-Gehalte) werden für die jeweiligen Lose und die dortigen Abholstellen wie folgt eingeschätzt: Los 1: Abwassergesellschaft Halberstadt mbH Kläranlage Halberstadt, ca. 1 680 - 2 520 t/OS / Jahr, TS-Gehalt: i. M. 24 %, anaerob ausgefaulter Klärschlamm, maschinell entwässert (Zentrifuge) Los 2: Wasser- und Abwasserverbandes „Holtemme-Bode“ 1. Abholstelle Kläranlage Silstedt: Bei derzeitiger Behandlung ca. 4 000 – 6 000 t OS/Jahr, TS-Gehalt: 23 %, Maschinell entwässerter Klärschlamm Nach Umsetzung der für 2024 geplanten Faulung ca. 3 600 t OS/Jahr 2. Abholstelle Kläranlage Rübeland: ca. 1 200 – 1 800 t OS/Jahr, TS-Gehalt: 22 – 23 %, maschinell entwässerter Klärschlamm Los 3: Trink- und Abwasserverband Börde 1. Abholstelle KA Oschersleben Bei derzeitiger Behandlung ca. 1 600 bis 2 400 t OS/a, TS-Gehalt: 19-27 % Nach Umsetzung der ab 2023 geplanten Faulung ca. 1 120 bis 1 680 t OS/a, TS-Gehalt: 20-25 % Schlamm maschinell entwässert 2. Abholstelle KA Wanzleben ca. 800 bis 1 200 tOS/a, TS-Gehalt: 20-22 %, Schlamm maschinell entwässert 3. Abholstelle KA Eilsleben: ca. 640 – 960 tOS/a, TS-Gehalt: 20-34 %, Schlamm aus Vererdungsbeeten Los 4: Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz 1. Abholstelle Kläranlage Blankenburg: Ca. 800 bis 1 200 t OS/a, TS-Gehalt ~ 40 % (je nach Witterung in den Sommermonaten bis zu 60 %) Entwässerung über eine Klärschlammvererdungsanlage 2. Abholstelle Kläranlage Osterwieck ca. 600 bis 900 t OS/a, TS-Gehalt ~ 22 %, Maschinell entwässerter Klärschlamm 3. Abholstelle Kläranlage Dedeleben ca. 520 bis 780 t OS/a, TS-Gehalt: ~ 22 %, Maschinell entwässerter Klärschlamm Für den Fall unerwarteter Mengenentwicklungen enthalten die Besonderen Vertragsbedingungen diesbezügliche Sonderregelungen für eine mögliche Preisanpassung. Die Leistungserbringung durch den jeweiligen Auftragnehmer hat unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erfolgen und schließt neben der Übernahme, dem Transport und der Verwiegung sowohl die Behandlung/Verwertung der Klärschlämme als auch die Beseitigung aller bei der Behandlung anfallenden Abfälle oder sonstigen Stoffe sowie die Erfüllung der jeweils einschlägigen Analyse- und Berichts- und Dokumentationspflichten ein.
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Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 067-160031
ABl. S-Ausgabe: 67

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kläranlage Halberstadt, ca. 1 680 - 2 520 t/OS / Jahr, TS-Gehalt: i. M. 24 %, anaerob ausgefaulter Klärschlamm, maschinell entwässert (Zentrifuge)
Nach Umsetzung der ab 2023 geplanten Faulung ca. 1 120 bis 1 680 t OS/a, TS-Gehalt: 20-25 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Heino Meldau
E-Mail: h.meldau@wahb.de 📧
Quelle: OJS 2020/S 067-160031 (2020-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vergebenen Aufträge sind Übernahme, Transport und Entsorgung der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Klärschlämme aus den bezeichneten Anlagen des Auftraggebers im jeweiligen Los. Die vom Bieter sicherzustellenden Leistungen schließen folgendes Leistungsspektrum ein: — die Übernahme der Klärschlämme an den jeweils bezeichneten Abholstellen (Kläranlagen) je Auftraggeber; — den Transport der Klärschlammmengen zur weiteren Entsorgung, vorrangig Verwertung; — deren Verwiegung an einer vom Bieter vorzusehenden Verwiegungsmöglichkeit für Fahrzeuge in Form einer geeichten Fahrzeugwaage; — die Entsorgung im Sinne vorrangig einer Verwertung der Mengen in einer oder mehreren geeigneten Verwertungsanlagen oder anderweitigen zulässigen Verwertungsverfahren und weitere Entsorgung von Reststoffen; — jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen und — nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV).
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 126-308878
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Die angegebenen Nettowerte zu den Losen 2 bis 4 geben die möglichen Auftragswerte für die vertragliche Grundlaufzeit ohne Berücksichtigung von Preissteigerungen wieder. Aufgrund der spezifischen Preisstruktur in Los 1 wird angesichts von § 39 Absatz 6 Nr. 4 und 5 VgV mit Blick auf das schutzwürdige Interesse des Bieters an der Kalkulation seiner Angebotspreise von einer Angabe des losbezogenen Auftragswertes abgesehen, da sich hieraus bei Kenntnis der Vergabeunterlagen Rückschlüsse auf die Einzelpreise und insbesondere den Preis für die thermische Verwertung ableiten ließen. Dementsprechend muss auch auf eine Angabe des Gesamtwertes für alle vier Lose zusammen verzichtet werden, da sich aus der Summe abzüglich der Einzelauftragswerte der Lose 2 bis 4 andernfalls der losbezogene Auftragswert für Los 1 errechnen ließe.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vergebenen Aufträge sind Übernahme, Transport und Entsorgung der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Klärschlämme aus den bezeichneten Anlagen des Auftraggebers im jeweiligen Los. Die vom Bieter sicherzustellenden Leistungen schließen folgendes Leistungsspektrum ein:
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— die Übernahme der Klärschlämme an den jeweils bezeichneten Abholstellen (Kläranlagen) je Auftraggeber;
— den Transport der Klärschlammmengen zur weiteren Entsorgung, vorrangig Verwertung;
— deren Verwiegung an einer vom Bieter vorzusehenden Verwiegungsmöglichkeit für Fahrzeuge in Form einer geeichten Fahrzeugwaage;
— die Entsorgung im Sinne vorrangig einer Verwertung der Mengen in einer oder mehreren geeigneten Verwertungsanlagen oder anderweitigen zulässigen Verwertungsverfahren und weitere Entsorgung von Reststoffen;
Die Abwassergesellschaft Halberstadt GmbH betreibt die Kläranlage Halberstadt, Adresse: Wehrstedter Straße24, 38820 Halberstadt. Der dort anfallende Klärschlamm ist Gegenstand der Vergabe für die AWH GmbH. Er umfasst ca. 1 680 – 2 520 t/OS/Jahr, TS-Gehalt: i. M. 24 %, anaerob ausgefaulten Klärschlamm, maschinell entwässert (Zentrifuge).
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Der Klärschlamm ist vom Auftragnehmer im angegebenen Turnus (ca. 2-3 mal pro Woche) mit der in der Leistungsbeschreibung näher bezeichneten Logistik über Abrollcontainer zu den angegebenen Abholzeiten abzuholen und einer Verwertung/Entsorgung im Sinne der Anforderungen der Leistungsbeschreibung zuzuführen.
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Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption wie in der ursprünglichen Bekanntmachung unter II.2.7) beschrieben.
Kurze Beschreibung:
1. Kläranlage Silstedt, Adresse: In den sauren Wiesen 1, 38855 Wernigerode / OT Silstedt,
2. Kläranlage Rübeland, Adresse: Märtensstraße 3b, 38889 Stadt Oberharz am Brocken / OT Rübeland.
Bei der Abholstelle Kläranlage Silstedt ist eine kontinuierliche Abfuhr des mechanisch entwässerten Klärschlammes (durchschnittlich 23 % OS – TS) sicherzustellen als arbeitstägliche, kontinuierliche Abfuhr in Wechselcontainern (Abrollcontainer nach DIN 30722). Die geschätzte künftige Mengenspanne für ein Jahr insgesamt beträgt 4 000 – 6 000 t (OS), Mittelwert 5 000 t (OS), Angaben zur Trockenmasse: 23 %. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung.
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1. Kläranlage Oschersleben, Adresse 39387 Oschersleben, Oesenweg 46,
2. Kläranlage Wanzleben, Adresse 39164 Wanzleben, Vor dem Hohen Tor 30,
3. Kläranlage Eilsleben, Adresse 39365 Eilsleben, Wormsdorfer Straße.
An der Kläranlage Oschersleben sind quartalsweise rund 450 tOS gemäß den näheren Vorgaben zur Abhollogistik in der Leistungsbeschreibung zu übernehmen. An der Kläranlage Wanzleben ist eine Jahresmenge von ca. 800-1.200 tOS/a, Trockenmasse: 20-22 %abzuholen. Die erforderliche Abhollogistik ist in der Leistungsbeschreibung dargestellt. An der Kläranlage Eilsleben ist der (simultan aerob stabilisierte und) in Schilfvererdungsbeeten getrocknete Klärschlamm aus den dortigen Zwischenlagern zu entnehmen. Die dortige Abholung ist voraussichtlich 1 x Jährlich auf Abruf erforderlich, die Jahresmenge beträgt ca. 640 – 960 t OS/a,Trockenmasse: 20-34 %. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung.
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1. Kläranlage Blankenburg, Adresse: Westerhäuser Landstraße 13, 38889 Blankenburg (Harz),
2. Kläranlage Osterwieck, Adresse: Vor dem Schulzentor, 38835 Osterwieck,
3. Kläranlage Dedeleben, Adresse: Vor den Pfeilern, 38836 Dedeleben.
Der auf der Kläranlage Blankenburg aerob stabilisierte Klärschlamm wird in Pflanzenvererdungspoldern entwässert. Der vom Auftraggeber aus den Vererdungspoldern entnommene Klärschlamm ist vom Auftragnehmer 1x jährlich über den Zeitraum von ca. September bis November abzuholen und zu verwerten/entsorgen. Diese Jahresmenge wird auf 800-1 200 tOS/a, ca. 40 % TS, geschätzt. Der an der Abholstelle Kläranlage Osterwieck aerob stabilisierte, mobil entwässerte (Zentrifuge) Klärschlamm ist ca. alle 6-8 Wochen im Umfang von ca. 100 t OS vom Auftragnehmer über die vom Entwässerer bereitgestellten Container zu übernehmen und zu verwerten/entsorgen. Ähnlich wie an der Anlage Osterwieck ist auch an der Kläranlage Dedeleben entsprechend der Entwässerungskampagne alle 6-8 Wochen der Klärschlamm, im Umfang von ca. 70 t OS abzuholen und zu verwerten/entsorgen. Nähere Angaben enthielt die Leistungsbeschreibung.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wernigerode sowie Stadt Oberharz am Brocken
Oschersleben, Wanzleben, Eilsleben
Blankenburg, Dedeleben, Osterwieck

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-09 📅
Name: EEW Energy from Waste GmbH
Postort: Helmstedt
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: helmstedt@eew-energyfromwaste.com 📧
Land: Helmstedt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-20 📅
Name: Veolia Klärschlammverwertung Deutschland GmbH
Postort: Markranstädt
E-Mail: de.vkd.info@veolia.com 📧
Land: Leipzig 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3 119 280 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-19 📅
Name: KRD GmbH
Postort: Staßfurt
E-Mail: j.klose@krd-gmbh.de 📧
Land: Salzlandkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 426 350 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-04 📅
Gesamtwert des Auftrags: 1 728 306 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen richten sich nach § 135 Absatz des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Danach kann die Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist danach 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 126-308878 (2020-06-30)